Johannes Ipsen ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Alexander Proelß an der Universität Hamburg und Doktorand im Seevölkerrecht an der Leuphana Universität Lüneburg bei Prof. Dr. Valentin Schatz. Sein Forschungsschwerpunkt liegt im Seevölkerrecht. Ipsen ist außerdem mit dem Aalborg Universitet verbunden. Seine akademische Laufbahn umfasst Stationen an der Universität Hamburg und der Leuphana Universität Lüneburg.
Klausuren
4 KlausurenDas TV-Huhn Brunhilde
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt aus dem Deliktsrecht mit Schwerpunkt auf der Tierhalterhaftung. Das Problem dreht sich um die Verantwortlichkeit einer Hundehalterin, deren Hund ein teures Filmhuhn beschädigt. Hierbei soll insbesondere die Schadensberechnung sowie die Abgrenzung von Werk- und Dienstvertrag im zweiten Teil geprüft werden.
Anfängerklausur BGB AT/Schuldrecht AT: Gefälschter Dalvador Salí
Im Mittelpunkt des Falls steht der Verkauf einer Kunstreplik als vermeintliches Original zwischen einer Kunsthändlerin und einem Käufer. Nach einem versehentlich vertauschten Preisschild und einem Vertragsabschluss über das als Original ausgegebene Werk fordert die Verkäuferin die Zahlung des Restkaufpreises, während der Käufer wegen der Falschinformation den Vertrag rückabwickeln und sein bereits geleistetes Geld zurückverlangen möchte. Der Fall behandelt zentrale zivilrechtliche Fragen zu Vertragsschluss, Anfechtung, Irrtum und Täuschung sowie die Konkurrenz von Anfechtung, culpa in contrahendo und Sachmängelgewährleistung. Außerdem steht das Trennungs- und Abstraktionsprinzip im Fokus.
Schwerpunktsbereichsklausur: Die verhängnisvolle Fahrt der Spack Jarrow
Der Flaggenstaat B möchte von Küstenstaat A Schadensersatz für die Beschädigung seines Kriegsschiffs und die Verletzung von Besatzungsmitgliedern, die durch das Eingreifen eines Schiffes aus A während einer Militärübung in der AWZ von A entstanden sind. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Zulässigkeit einer Klage vor einem Schiedsgericht nach Anlage VII des SRÜ, insbesondere unter Berücksichtigung der Bereichsausnahme für militärische Aktivitäten. Materiellrechtlich ist die Rechtmäßigkeit militärischer Aktivitäten eines fremden Kriegsschiffs in der AWZ eines anderen Staates sowie mögliche Schadensersatzansprüche zu prüfen. Neben völkerrechtlichen Aspekten geht es um die Auslegung des SRÜ hinsichtlich Informationspflichten und den Grundsatz der friedlichen Nutzung der Meere.
Feuer auf der Never Taken
Die Klausur behandelt Fragestellungen des Seehandelsrechts, insbesondere die international privatrechtliche Einordnung des Fixkostenspediteurs sowie die Wertersatzhaftung nach dem HGB bei Zerstörung von Transportgut. Zu klären ist, ob dem Verkäufer (A) sowie dem Käufer (R) gegen den Spediteur (F) Ansprüche auf Ersatz für zerstörte Becher zustehen, wobei auf den Seefrachtbrief bzw. das Rektakonnossement besonderes Augenmerk gelegt wird.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Johannes Ipsen prüfen besonders häufig (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×), § 823 Abs. 1 BGB (1×), § 833 BGB (1×), Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB) (1×), Besonderer Teil - Rom I-VO (1×), Der Kaufmannsbegriff (1×), Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×) und Entscheidung durch Gerichtsbescheid (1×).