Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Not(ausschuss) macht erfinderisch
Die Klausur behandelt die Mitwirkung des Bundesrats im Gesetzgebungsverfahren, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen der Anhörung im Zusammenhang mit der Ewigkeitsschutzklausel des Grundgesetzes. Zudem wird das Demokratieprinzip beleuchtet, das durch die Ewigkeitsschutzklausel besonders geschützt ist, etwa bei Gesetzesänderungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gleichzeitigkeit der Zuleitung von Gesetzentwürfen an Bundestag und Bundesrat, wobei die verfassungsrechtlichen Anforderungen geprüft werden. Insgesamt fokussiert die Klausur auf zentrale Aspekte des Staatsorganisationsrechts und deren Bedeutung für die abstrakte Normenkontrolle.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Schuldrecht - Veganer Burger?
Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Abgrenzung von Verarbeitung oder Umgestaltung zum Verzehr sowie die analoge Anwendung des § 346 III 1 Nr. 1 BGB auf den Verzehr. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bestimmung des Mangels im Rahmen des Werklieferungsvertrages. Zudem wird der Gegenstand der herauszugebenden Bereicherung thematisiert, insbesondere das Verbot widersprüchlichen Verhaltens und die Verhinderung eines aufgedrängten Vertrags. Die Klausur behandelt damit zentrale Fragen des Schuldrechts im Zusammenhang mit einem veganen Burger.
Campen für das Klima
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Protestcamp im Kontext des Klimastreiks, dessen Infrastruktur von einer behördlichen Auflage untersagt wurde. Gegen die Einschränkung des Camps durch die Behörde sowie das Urteil des BVerwG erheben sowohl ein deutscher Verein als auch eine französische Aktivistin Verfassungsbeschwerde. Es sind insbesondere Fragen der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG), der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und des Deutschengrundrechts zu diskutieren.
* Original-Examensklausur: "Ein Bastler in Geldnot
Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit einem Bastler, der ein Funk-Störgerät einsetzt, sich Diebstahl, Raub und weiteren Delikten schuldig macht und anschließend nach einem Unfallflucht begeht. Es werden zudem Fragen zur Strafbarkeit von Gehilfen sowie prozessuale Themen zur Verwertung eines vor der Polizei abgelegten Geständnisses aufgeworfen.
Examensübungsklausur: Dubioser Welpenkauf mit besonders schwerer Folge
Im Mittelpunkt des Falls steht ein betrügerischer Welpenverkauf durch die Geschäftsfrau G, die gefälschte Impfpässe und Ahnennachweise über einen befreundeten Tierarzt T nutzt. Die Kundin K kauft einen vermeintlich reinrassigen und geimpften Hundewelpen, der tatsächlich ein nicht geimpfter Mischling ist. Als K nach Entdeckung des Betrugs ihren Hund auf den Nachbarn N anstachelt, kommt es zu einem tödlichen Tollwutvorfall. Die strafrechtliche Relevanz erstreckt sich auf Betrug, Urkundenfälschung und Körperverletzungsdelikte mit Todesfolge nach dem StGB.
'(Dieses) Pfand gehört daneben!' – Von falschen Pfandflaschen und echten Rechtsfragen
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer Person, die durch das Aufkleben eines echten Pfandzeichens auf pfandfreie Flaschen versucht, betrügerisch Pfandgeld an einem Rücknahmeautomaten zu erlangen. Schwerpunkte sind die Auslegung des Merkmals 'unbefugt' beim Computerbetrug, die Frage des Vermögensschadens, die Stoffgleichheit und die mögliche Urkundeneigenschaft präparierter Gegenstände. Zudem wird das Stadium des Versuchs beleuchtet.
Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Anwaltsberatung - Der abgebrannte Schwarzbau
In der Klausur geht es um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens im allgemeinen Wohngebiet sowie um die Frage, ob das Vorhaben zu einer störenden Nutzung führt und negative Vorbildwirkung entfaltet. Zudem spielen Zweckmäßigkeitsüberlegungen, wie beispielsweise die Klagerücknahme oder die Erledigtenerklärung sowie deren Kostenfolge, eine zentrale Rolle. Schwerpunktmäßig wird auch die Gebietsverträglichkeit des Bauvorhabens anhand einschlägiger Normen geprüft. Die rechtlichen Herausforderungen liegen vor allem im Umgang mit dem abgebrannten Schwarzbau und den daraus resultierenden verwaltungs- und kostenrechtlichen Folgen.
(Gute) Eltern kann man sich nicht aussuchen
Die Klausur behandelt Fragen rund um das Testamentsrecht, darunter die Wirksamkeit handschriftlicher Testamente, Widerruf und Ersatzerbschaft sowie die Erbenstellung im Fall wechselnder letztwilliger Verfügungen. Im zweiten Teil steht die Haftung der Eltern für Sorgfaltsverstöße bei der Ausschlagung einer Erbschaft ihres minderjährigen Kindes im Fokus.
Examensübungsklausur: Die lieben Mitbewohner
Im Mittelpunkt des Falls stehen A und sein Mitbewohner B, die wiederholt Streit haben. A schließt B absichtlich für eine Stunde im Keller ein, wobei B beim Versuch zu entkommen schwer verletzt wird. Die rechtlichen Schwerpunkte betreffen Freiheitsdelikte, Körperverletzung und Beleidigungsdelikte. Außerdem nutzt A ein mobiles Kartenlesegerät, um durch kontaktloses Abbuchen im Bus Geld von fremden Konten zu erlangen, was strafrechtlich im Kontext des elektronischen Taschendiebstahls und Kartenmissbrauchs zu prüfen ist. Zusätzlich wird die strafprozessuale Durchsicht von digitalen Speichermedien behandelt.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungs-, Verwaltungsprozess- und Verwaltungsvollstreckungsrecht - Vereinsverbot
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Auswirkungen des notariellen Kaufvertrags und des Vermieterwechsels im Rahmen des Verwaltungs-, Verwaltungsprozess- und Verwaltungsvollstreckungsrechts. Ein weiteres zentrales Thema ist die Förderung verfassungswidriger Bestrebungen im Sinne von § 3 VereinsG, insbesondere, ob der Verein solche Bestrebungen zum Zeitpunkt der Verbotsverfügung gefördert hat. Zudem wird die Problematik des fehlenden Hauptrechtsschutzes erörtert, etwa wenn ein Widerspruch nach § 68 VwGO unzulässig ist und eine Anfechtungsklage nicht erhoben wurde. Der Fokus der Klausur liegt damit auf komplexen Vereins- und Grundstücksfragen, insbesondere im Zusammenhang mit verfassungswidrigen Aktivitäten und deren prozessualer Behandlung.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Rückabwicklung ehebezogener Zuwendungen
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die rechtliche Rückabwicklung ehebezogener Zuwendungen zwischen Ehegatten. Zentral ist die Frage nach einem fiktiven Endvermögen bei Zuwendungen, insbesondere deren Einordnung als Schenkung oder ehebedingte Zuwendung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit des § 313 BGB bei ehebezogenen Rechtsverhältnissen sowie dem Einfluss von Zugewinnausgleichsansprüchen. Zusätzlich wird die rechtliche Folge eines Fortbestands der Ehe als Geschäftsgrundlage und die Auswirkungen darauf untersucht.
Ganz viel 'Flausch'
In dieser Anfänger-Übungsklausur des Schuldrechts AT geht es um einen Kaufvertrag über einen Schlafsack, der infolge eines Brandes während des Versands nicht beim Käufer ankommt. Thematisiert werden die wechselseitigen Ansprüche des Händlers und des Käufers, insbesondere Fragen der Unmöglichkeit, Schadensersatz und Gefahrübergang.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Familienrecht - Eltern ohne Skrupel
Die Klausur behandelt zentrale Aspekte des Familienrechts mit Fokus auf die Verwaltung des Kindesvermögens und die Bestimmung der Forderungsinhaberschaft beim Sparbuch. Thematisiert wird insbesondere die pflichtwidrige Verwaltung des Vermögens im Verhältnis zu Unterhaltspflichten sowie der lediglich mittelbare Nutzen für das Kind. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit der Haftungsprivilegierung nach § 1664 BGB und der Abgrenzung zur groben Fahrlässigkeit. Zudem werden rechtliche Grundlagen wie § 1664 und § 816 II BGB bei Abhebungen vom Sparbuch in den Kontext eingebettet.
(Referendar-)Examensklausur: Kleben für das Klima
Im Mittelpunkt des Falls steht eine 16-jährige Aktivistin, die gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Umweltbewegung eine Sitzblockade auf einer Leipziger Straße plant und sich dabei mit Klebstoff am Asphalt festkleben will. Die Polizei untersagt die Durchführung der Aktion und nimmt die Beteiligten präventiv in Gewahrsam, um angebliche Straftaten zu verhindern. A lässt das Vorgehen der Behörden gerichtlich überprüfen, hat jedoch keinen Erfolg. Der Fall behandelt zentrale Fragen rund um den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit, die Zulässigkeit polizeilicher Maßnahmen wie Versammlungsverbot und Präventivgewahrsam sowie prozessuale Aspekte wie Minderjährigkeit und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Anfängerklausur – Staatsorganisationsrecht: Die sorgsame Kanzlerin
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die Bundeskanzlerin berechtigt ist, die Gegenzeichnung eines verabschiedeten Gesetzes nach Art. 82 Abs. 1 S. 1 GG zu verweigern, weil sie das Rederecht eines Oppositionsabgeordneten im Bundestag für verletzt hält. Die C-Fraktion fordert als Antragstellerin vor dem Bundesverfassungsgericht die Feststellung, dass die verweigerte Gegenzeichnung ihr Recht auf Gesetzgebung verletzt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Funktion und Reichweite der Gegenzeichnungspflicht, die Abgrenzung zwischen formaler und inhaltlicher Prüfungskompetenz der Exekutive im Gesetzgebungsverfahren sowie die Bedeutung des Rederechts und dessen Ausgestaltung durch die Geschäftsordnung des Bundestages gemäß Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG. Außerdem relevant ist der Schutz der Minderheitenrechte im parlamentarischen Verfahren sowie die Mitwirkungspflichten der Verfassungsorgane im Gesetzgebungsprozess.
Anfängerhausarbeit – Strafrecht: Triage - Die Qual der Wahl
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Rechtfertigung bei § 34 StGB im Zusammenhang mit Pflichtenkollisionen und beleuchtet die Anforderungen bei der Auswahl und Anwendung geeigneter Abwägungskriterien. Zudem wird die Unabwägbarkeit des Lebens im Kontext von Handlungs- oder Unterlassungspflichten sowie der möglichen Entschuldigung thematisiert. Ein weiteres zentrales Problemfeld ist die Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen, insbesondere bei einem Behandlungsabbruch. Insgesamt steht die strafrechtliche Bewertung therapeutischer Entscheidungen unter Bedingungen der sogenannten Triage im Mittelpunkt.
Anfängerklausur – Baurecht: Problematische Massage
F betreibt eine Physiotherapiepraxis in der Stadt Y und erweitert sein Angebot um erotische Massagen, die keinen physiotherapeutischen Bezug haben. Die zuständige Behörde betrachtet dies als eine teilweise Umnutzung, die von der bestehenden Baugenehmigung nicht gedeckt ist, und untersagt die Nutzung der Räume für den 'Erotik-Betrieb'. F wehrt sich gegen die Nutzungsuntersagung und argumentiert unter anderem mit der Unbestimmtheit des Begriffs sowie dem Fehlen einer formellen Baurechtswidrigkeit. Im Mittelpunkt stehen baurechtliche Fragen zur zulässigen Nutzung, zur Bestimmtheit und zur Verhältnismäßigkeit der behördlichen Maßnahme.
Examensübungsklausur: „Glücklose Geschäfte“
Im ersten Teil der Klausur verlangt der Rechtsanwalt R von A die Zahlung eines Honorars in Höhe von 10.000 € für die Ausarbeitung eines notariellen Vertragsentwurfs zur Übertragung eines Grundstücks mit Nießbrauchsvorbehalt, nachdem A das Mandat frühzeitig gekündigt hat. Im zweiten Fall begehrt B von D die Herausgabe beziehungsweise den Wertersatz einer an A überlassenen Motorsäge, nachdem diese im Zuge der Zwangsvollstreckung an D veräußert wurde. Zentrale Schwerpunkte der Prüfung liegen im Dienstvertragsrecht, insbesondere bei der vorzeitigen Beendigung und Honorarpflicht (§§ 611, 628 BGB), sowie im Bereich der Zwangsvollstreckung und der Gutgläubigkeit des Erwerbs bei Verstrickung fremder Sachen. Es sind jeweils die zivilrechtlichen Ansprüche und die Voraussetzungen einer wirksamen Anspruchsdurchsetzung zu prüfen.
Grundkurshausarbeit zur Partnervermittlung: „Wo die Liebe hinbellt!“
Valentine (V) beauftragt den Partnervermittler Reginald Herzsprung (H) nach erfolgloser Online-Partnersuche mit einem Vermittlungsvertrag. Im Zentrum steht die Frage, ob und nach welchen rechtlichen Grundlagen H einen Vergütungsanspruch gegen V im Zusammenhang mit dem angebotenen digitalen Vermittlungspaket geltend machen kann. Schwerpunkte sind der Anwendungsbereich und die analoge Anwendung von § 656 BGB auf moderne, softwaregestützte Partnervermittlungen sowie verbraucherschützende Widerrufsrechte. Außerdem ist zu klären, wie die vertraglichen Pflichten im Verhältnis zwischen V und H auszugestalten und zu bewerten sind.
Der Berliner Mietendeckel
Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit des Berliner Mietendeckels (MietenWoG) und behandelt dabei insbesondere Fragen zur Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin sowie grundrechtliche Aspekte wie Eigentumsschutz und Vertrauensschutz. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Land Berlin über die erforderliche Gesetzgebungskompetenz verfügte oder ob der Bund abschließend tätig geworden ist. Zudem wird geprüft, ob die Regelungen des Mietendeckels mit den Grundrechten, insbesondere Art. 14 und Art. 2 Abs. 1 GG, vereinbar sind.
Tierliebe – bedingungslos oder mit Auflage?
Die Klausur behandelt isolierte Anfechtung einer Nebenbestimmung.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussentscheidung der Staatsanwaltschaft
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig den Nachweis strafrechtlicher Indizien wie Spontanäußerungen eines noch nicht Beschuldigten, Belehrungspflichten sowie Spuren und Abdrücke. Weiter ist die Zurechnung einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung insbesondere durch sogenannte Berufsretter zu prüfen. Ein zusätzlicher Fokus liegt auf der Prüfung des Gefahrenverwirklichungszusammenhangs. Die Aufgabenstellung erfordert also eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Beweisführung, der Verantwortungszurechnung und dem Kausalzusammenhang im Strafrecht.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Informationsanspruch des Parlaments
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den Informationsanspruch des Parlaments gegenüber der Bundesregierung. Dabei geht es insbesondere um die Auskunftsverweigerung wegen des Schutzes von Grundrechten Dritter sowie um die Auskunftsverweigerung aus Gründen des Staatswohls, etwa im Zusammenhang mit Beziehungen zu befreundeten Staaten und außenpolitischen Belangen. Zusätzlich werden die Grenzen und die Herleitung des Informationsanspruchs aus den einschlägigen Grundgesetzartikeln geprüft. Die Klausur setzt sich damit mit der verfassungsrechtlichen Abwägung zwischen parlamentarischem Informationsrecht und staatlichen bzw. privaten Schutzinteressen auseinander.
Der Schlagstock schlägt, ein Funke genügt
In der Zwischenprüfungsklausur wird ein gemeinsamer Angriff mit Baseballschlägern auf eine dritte Person sowie ein überraschender massiver Messerangriff einer Mittäterin thematisiert. Zentrale Probleme sind das mehraktige Geschehen beim Tötungsdelikt, der Mittäterexzess, die Zurechnung einer Erfolgsqualifikation und der Versuch bei Brandstiftungsdelikten. Die Fallfrage bezieht sich auf die Strafbarkeit der Beteiligten hinsichtlich Mord, Körperverletzung und versuchter Brandstiftung mit Todesfolge.