Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Alles dank der Kunstfreiheit erlaubt?
Die Klausur behandelt die Frage der Verfassungsmäßigkeit des baden-württembergischen Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes (BüGembeteilG) im Hinblick auf Grundrechte von Unternehmen, die Windkraftanlagen errichten wollen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Eingriffe in die Berufsfreiheit (Art. 12 I GG) und das Eigentumsgrundrecht (Art. 14 I GG) durch Pflicht zur Gründung projektbezogener Gesellschaften und zur Anteilsabgabe bzw. Zahlung einer Windkraftdividende. Die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen diese Regelungen ist umfassend zu prüfen.
Studentische 'Gratismentalität'
Die Klausur behandelt typische Eigentums- und Vermögensdelikte in einem universitären Kontext sowie relevante Anschlussdelikte. Studierende müssen verschiedene Tatbestände des Besonderen Teils prüfen.
Dauernd Ärger mit dem Vermieter
Die Klausur behandelt Fragen zum Zustandekommen und der Anfechtung eines Mietvertrags bei Vertretung mit und ohne Vertretungsmacht, die Auswirkungen von Willensmängeln und Missverständnissen sowie die Beendigung und Kündigung von Mietverhältnissen unter besonderer Berücksichtigung des Wohnraummietrechts. Es werden zudem Probleme der Vermietereigenschaft, der ordentlichen Kündigung, Eigenbedarfskündigung und der sogenannten Kündigungssperrfrist bei Erwerb von Wohnraum thematisiert.
Immer Ärger mit dem Pkw
In dieser Fortgeschrittenenklausur zum Zivilrecht wird ein Streitfall hinsichtlich eines Pkw-Kaufs behandelt. Der Käufer verlangt die Lieferung eines mangelfreien Neuwagens, nachdem sich herausstellt, dass das gelieferte Fahrzeug mit einer unzulässigen Software ausgestattet ist und nicht mehr produziert wird. Die Klausur erfordert die Prüfung von Auslegung und Anspruch auf Nacherfüllung sowie der Folgen der Modellumstellung.
Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Namensänderung aus wichtigem Grund
Die Klausur behandelt die Entscheidung über eine Namensänderung aus wichtigem Grund und stellt dabei die verwaltungsrechtlichen Grundlagen dar. Prüfungsgegenstand sind die maßgeblichen Kriterien für die Ermessensausübung sowie die einschlägigen rechtlichen Voraussetzungen. Schwerpunktmäßig werden die Merkmale des Verwaltungsakts und die Anforderungen an dessen Rechtmäßigkeit beleuchtet.
(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Bacchantenrevanche
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 252 StPO sowie die Auswirkungen des Verzichts auf das Verwertungsverbot. Weiterhin liegt ein Fokus auf der Androhung der Notwehrhandlung als milderes Mittel im Rahmen der Sachverhaltsauswertung. Ein weiterer zentraler Punkt ist das Verhältnis von Raub und räuberischer Erpressung, insbesondere die Anforderungen an die Vermögensverfügung. Die Bearbeitung dieser Problembereiche steht im Mittelpunkt der juristischen Analyse in dieser Strafrechtsklausur.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Warenkauf und Widerruf
Die Klausur behandelt im Rahmen einer Referendarexamensklausur zentrale Fragen des Warenkaufs und des Widerrufsrechts. Im Mittelpunkt stehen die Grundlagen des Kaufvertragsrechts sowie die Besonderheiten des Widerrufs bei Verbraucherverträgen. Neben dem allgemeinen Kaufrecht werden auch praxisrelevante Problemstellungen des Sachmängelrechts und des Verbrauchsgüterkaufs geprüft.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Kommunalrecht – Parteien müssen draußen bleiben
Die Klausur befasst sich mit Fragen des Verwaltungsprozessrechts und Kommunalrechts, insbesondere der Zulässigkeit von Klagen im Zusammenhang mit dem Zugang zu öffentlichen Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft. Anhand eines praxisnahen Sachverhalts werden die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie die kommunalrechtliche Einordnung öffentlicher Einrichtungen geprüft. Die Problemstellung stellt auf den Ausschluss politischer Parteien beim Zugang ab.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Mietrecht, Widerruf, Werklieferungsvertrag und Allgemeines Schuldrecht
Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen zum Mietrecht, zum Widerruf im Verbraucherrecht sowie zur Abgrenzung und Charakterisierung des Werklieferungsvertrags. Es werden typische Aspekte des allgemeinen Schuldrechts samt deren Anwendung in Anfängerfällen geprüft. Die Aufgabenstellung dient der Einführung in die wesentlichen Strukturen dieser zivilrechtlichen Teilgebiete.
Original-Examensklausur: "Verbotszone für gefährliche Gegenstände per Gefahrenabwehrverordnung
Die Klausur behandelt ein kommunalrechtliches und ordnungsrechtliches Szenario rund um eine per ordnungsbehördlicher Verordnung eingeführte Verbotszone für das Mitführen gefährlicher Gegenstände auf einem innerstädtischen Platz. Zu prüfen sind einerseits die Erfolgsaussichten einer Fortsetzungsfeststellungsklage eines Betroffenen gegen eine polizeiliche Sicherstellung sowie Fragen rund um die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Gefahrenabwehrverordnung und deren Anfechtung. Es werden ebenfalls die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Kommunalklage gegen Maßnahmen der Kommunalaufsicht thematisiert.
Contract Intelligence
Die Klausur behandelt Rechtsfragen rund um den Einsatz von KI-basierter Software beim Vertragsschluss im Internet. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche aus Kaufverträgen, die durch die Software für den Nutzer abgeschlossen wurden, insbesondere vertreten durch automatisierte Systemeinstellungen und bei Softwarefehlern. Es geht zudem um die Mängelhaftung und AGB-Kontrolle sowie um Rückabwicklungsansprüche beim Softwarekauf.
Die verlegbare Hochzeitsfeier
Der Fall behandelt die Problematik einer coronabedingt abgesagten Hochzeitsfeier und die daraus resultierenden Rückforderungsansprüche in Bezug auf gezahlte Miete für Veranstaltungsräume. Thematisiert wird insbesondere das Leistungsstörungsrecht, die mietrechtlichen Gewährleistungsregelungen sowie die Auswirkungen der Corona-Verordnungen auf vertragliche Schuldverhältnisse. Die rechtlichen Würdigungen orientieren sich an aktuellen Gesetzesänderungen und der Rechtsprechung zum Thema 'Coronamieten'.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft - Der missglückte Anschlag in der Nachbarschaft
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die konkrete Ausgestaltung des § 30 II Var. 3, § 315b I Nr. 2, III iVm § 315 III Nr. 1 Buchst. a, 25 II StGB, wobei insbesondere die Konkretisierung, die Mittäterschaft sowie der Rücktritt bei äußerer Zwangslage untersucht werden. Zudem stehen abstrakte Gefährdungsdelikte (§ 241 I StGB) und die Problematik ihrer Einordnung als Verbrechen im Mittelpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung eines geregelten Verteilungerfolgs nach § 258 I, VI StGB, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von geordneten Rechtsgütern und Angehörigenprivilegien. Insgesamt geht es um die strafrechtliche Bewertung eines missglückten Anschlags in der Nachbarschaft und die rechtlichen Besonderheiten bei der Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Aufrechnung am Schrottplatz
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen rund um den Rücktritt im Zivilrecht, insbesondere den Untergang des Leistungsgegenstands gem. § 346 III 1 Nr. 3 BGB bei Diebstahl und die Rechtsfolgen nach einer Rücktrittserklärung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage der Pflichtverletzung durch Unterlassen, insbesondere bei Verkehrsicherungspflichten und der hypothetischen Kausalität. Zudem wird die Problematik der Störereigenschaft des Grundstückseigentümers sowie die Abgrenzung zur Haftung wegen Zufalls bei der analogen Anwendung des § 906 II 2 BGB bei Grobimmissionen untersucht.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Staatshaftungsrecht - Campusfeiern und Campusfahrten
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, wobei die konkreten Umstände des Einzelfalls und das Maßstabproblem eine zentrale Rolle spielen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Drittbezogenheit der Amtspflicht, insbesondere der Frage, ob eine widmungsgemäße Teilnahme am Verkehr vorliegt und welche Anforderungen an die Sorgfaltspflichten sowie das Verhalten eines durchschnittlichen Beamten gestellt werden. Zusätzlich werden Organisationsversäumnisse und die Kooperationsbereitschaft der Studierenden thematisiert. Die Prüfung von Amtspflichten im Zusammenhang mit Campusfeiern und Campusfahrten steht dabei im Vordergrund.
Anfängerklausur – Zivilrecht: BGB AT - (K)ein "echter" Professor?
In der Klausur stehen die Anfechtung einer ausgeübten Innenvollmacht, insbesondere die Anfechtbarkeit und der Anfechtungsgegner, sowie die Täuschung durch Verschweigen einer Professorenbezeichnung als verkehrswesentliche Eigenschaft im Mittelpunkt. Beide Themen sind zentrale Problemfelder und werden mit den höchsten Punktzahlen bewertet. Zudem wird das erforderliche Einwilligungserfordernis wegen Minderjährigkeit gemäß § 110 BGB behandelt. Die Aufgaben sorgen für eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Grundlagen und Besonderheiten des BGB Allgemeinen Teils.
Tristes Christfest – Das Weihnachtsbaum-Verkaufsverbot
Die Klausur befasst sich mit der Rechtmäßigkeit des Verkaufsverbots für Weihnachtsbäume (§ 1 TanNe-G) und der möglichen Verletzung von Grundrechten. Es werden die Zulässigkeit und Begründetheit von Verfassungsbeschwerden diskutiert, insbesondere Schrankensystematik bei Art. 4 GG, die Abgrenzung von Art. 14 und Art. 12 GG sowie unionsrechtliche Grundfreiheiten. Auch das Verhältnis von Berufsausübungs- und Berufswahlregelungen wird untersucht.
Alles dank der Kunstfreiheit erlaubt?
Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einer Satirikerin und einem Politiker, der sich durch ein satirisches Gedicht in seiner Persönlichkeit verletzt sieht. Nach gerichtlichem Verbot der weiteren Verbreitung erhebt die Künstlerin Verfassungsbeschwerde mit der Behauptung, ihre Kunstfreiheit werde verletzt. Es ist zu prüfen, ob die Verfassungsbeschwerde Erfolg hat.
Wohnt hier wer?
Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme der Eigentumsdelikte, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und der Brandstiftungsdelikte. Laura verschafft sich Zugang zu einem vermeintlich unbewohnten Haus, trifft jedoch auf den Eigentümer und wird später von Polizeibeamten festgehalten, gegen die sie Widerstand leistet. Martin, der neue Eigentümer, entscheidet sich das Haus in Brand zu setzen, um die Versicherungssumme zu kassieren, zieht den Antrag jedoch zurück.
* "Der unliebsame Patient
Die Klausur behandelt einen Fall aus dem zivilrechtlichen Dienstvertragsrecht und Zivilprozessrecht. Im Zentrum steht die Frage, ob ein Zahnarzt einen Vergütungsanspruch gegenüber einem Patienten geltend machen kann, wenn dieser einen Behandlungstermin nicht wahrnimmt, sowie prozessuale Besonderheiten bei Klageminderung und Zwangsvollstreckung von Vergütungsansprüchen. Zusätzlich wird die Pfändbarkeit eines "Corona-Bonus" geprüft.
Die beschränkt geschäftsfähige Stellvertreterin ohne Vertretungsmacht
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Problematik des Vertragsschlusses durch eine beschränkt geschäftsfähige Stellvertreterin ohne Vertretungsmacht. Zu prüfen ist insbesondere, ob und unter welchen Voraussetzungen Erwin Ansprüche gegen Anne oder Tina aus dem Kaufvertrag über den Fernseher geltend machen kann. Die Abwandlung bezieht sich zusätzlich auf Ansprüche auf Herausgabe nach Lieferung.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Ein Dr. sc. comp. h. c. mit Folgen
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Wirksamkeit von Vertragsbedingungen, insbesondere die formlose Annahme und Einbeziehung von AGB sowie die Abgrenzung zum sittenwidrigen Titelhandel und Wucher. Ein weiterer zentraler Punkt ist der Eventualwiderruf per SMS und die Frage der Gestaltungswirkung sowie Vereinbarung von Fristen und Verwirkung bei AGB. Zudem wird die Berechnung des widerrufsrechtlichen Wertersatzes mit Fokus auf objektiven Wert und Vergütung im Rahmen einer ergänzenden Vertragsauslegung thematisiert. Die Klausur legt besonderen Wert auf Anspruchsentstehung durch Vertrag, Widerrufsrechte und deren praktische Umsetzung im Zivilrecht.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht und Baurecht - Waldkindergarten
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Zulässigkeit eines Waldkindergartens im Außenbereich gemäß § 35 I Nr. 4 BauGB unter Berücksichtigung öffentlicher Belange wie Naturschutz und Splittersiedlung. Ein weiterer Fokus liegt auf der Wirksamkeit einer Verpflichtungsvereinbarung, insbesondere der rechtlichen Möglichkeit der Erfüllung und der Nichtigkeit gemäß Art. 59 II Nr. 2 BayVwVfG sowie § 134 BGB. Zuletzt ist die Teilinhaltigkeit eines Vertrags nach Art. 59 I, II BayVwVfG zu prüfen, wobei die Differenzierung zwischen Ermächtigungs- und Verpflichtungsvereinbarung sowie die Unzulässigkeit der vertraglichen Ermächtigung im Zentrum steht. Die Klausur verbindet baurechtliche und verwaltungsrechtliche Fragen im Kontext des Waldkindergartens.
Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: "Cool-It!"
Die Klausur thematisiert die Wissenszurechnung von einer Hilfsperson auf den irrenden Verfügenden ohne Kollusion mit dem Betrüger sowie die Problematik eines fehlenden Irrtums der Hilfsperson als Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf. Zudem wird die Rolle einer sogenannten neutralen Beihilfe durch eine alltägliche berufstypische Handlung untersucht. Diese Schwerpunkte beleuchten zentrale Aspekte der strafrechtlichen Täuschungs- und Beteiligungsproblematik im Kontext von Betrugstaten. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse der strafrechtlichen Verantwortlichkeit durch indirekte Wissensübertragung und die Grenzen beruflicher Routinehandlungen im Rahmen der Beihilfe.