Konrad Meyer (1901–1973) war ein deutscher Agrarwissenschaftler. Er prägte als Professor an der Universität Berlin zwischen 1933 und 1945 die agrarwissenschaftliche Hochschulausbildung und Landbauforschung in Deutschland. Nach dem Zweiten Weltkrieg war Meyer von 1956 bis 1968 ordentlicher Professor für Landesplanung und Raumordnung an der Universität Hannover. Zu seinen fachlichen Schwerpunkten zählten Agrarwissenschaft, Landesplanung und Raumordnung.
Klausuren
1 KlausurAnfängerklausur – Zivilrecht: Mietrecht, Widerruf, Werklieferungsvertrag und Allgemeines Schuldrecht
Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen zum Mietrecht, zum Widerruf im Verbraucherrecht sowie zur Abgrenzung und Charakterisierung des Werklieferungsvertrags. Es werden typische Aspekte des allgemeinen Schuldrechts samt deren Anwendung in Anfängerfällen geprüft. Die Aufgabenstellung dient der Einführung in die wesentlichen Strukturen dieser zivilrechtlichen Teilgebiete.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Konrad Meyer prüfen besonders häufig Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis (1×), Charakteristik und Abgrenzung (1×), Pflichten im Mietverhältnis (1×) und Widerruf & Verbraucherverträge (1×).