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Klausuren

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JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Automobile Probleme

Die Klausur prüft automobile Straftaten im Straßenverkehr, insbesondere die gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Trunkenheit am Steuer sowie die Gefährdung des Straßenverkehrs. Neben den einschlägigen Tatbeständen werden die versuchsbezogenen und fahrlässigen Varianten sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort behandelt. Die Aufgabenstellung ist für das zweite Staatsexamen konzipiert.

Dr. Ansgar Kalle, Lucas Bednarz· JuS 2024, 596· 300 Min
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+10 weitere
JA 2024Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: 'Ein Ladendetektiv auf Abwegen'

Diese Original-Examensklausur behandelt einen Ladendetektiv, der seine Vertrauensstellung ausnutzt und sich strafbar macht. Thematisiert werden Erpressung einer Ladendiebin, (versuchte) Untreue und Betrug beim Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs. Die Aufgabe umfasst eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung.

Hartmann· JA 2024, 496· 300 Min
Das materielle Gutachten/A-Gutachten(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: „Drei Kartoffelbestellungen“

In diesem Fall bestellt der Gastwirt G für sein Restaurant Kartoffeln bei den Landwirten S, X und Y. Es kommt zu einem komplexen Zusammenspiel von Lieferungen, Missverständnissen und Eigentumsübertragungen, wobei teilweise fremde Kartoffeln weitergegeben oder gestohlen werden. Zentral ist die Frage nach bereicherungsrechtlichen Ansprüchen im Verhältnis zwischen S, G, X und Y. Schwerpunkte der Prüfung liegen auf Leistungsverhältnissen, Leistungs- und Nichtleistungskondiktion sowie der Verknüpfung von Bereicherungsrecht mit allgemeinen schuld-, sachen- und bereicherungsrechtlichen Grundsätzen.

Gregor Albers, Clemens Mehl· ZJS 2024, 921
Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)§ 1004 BGB (analog)+5 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Die falsche Dropshipping-Händlerin

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen rund um das Thema Dropshipping mit Fokus auf Identitätsverschleierung beim Online-Verkauf. Sie fordert eine vertiefte Prüfung der zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen zwischen Händler, Plattform und Kunden sowie grundlegende Kenntnisse im Leistungsstörungsrecht und allgemeinen Schuldrecht. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidaten im zweiten Staatsexamen und verlangt eine gründliche Analyse komplexer Sachverhalte.

Simon Püschel· JuS 2024, 590· 300 Min
StellvertretungRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundlagen des Kaufvertrags+5 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Kaufrecht und Nachhaltigkeitsrecht – Greenwishing

Die Klausur behandelt aktuelle Fragestellungen zum Kaufrecht mit einem besonderen Fokus auf Nachhaltigkeitsaspekte, vor allem sog. Greenwishing. Es wird die Schnittstelle zwischen klassischen kaufrechtlichen Gewährleistungsregeln und nachhaltigkeitsbezogenen Produktversprechen thematisiert. Die Bearbeitenden sollen juristische Probleme an der Analyse solcher Versprechen und deren rechtlicher Einordnung aufarbeiten.

Grundlagen des KaufvertragsSach- und Rechtsmängel+3 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: BGB AT, Stellvertretungsrecht, (ergänzende) Vertragsauslegung

Die Klausur behandelt zentrale Probleme der Stellvertretung und der Vertragsauslegung im BGB AT. Dabei wird auch die ergänzende Vertragsauslegung in praxisnahen Fallkonstellationen geprüft. Es werden vertiefte Kenntnisse über das Zustandekommen und die Auslegung von Rechtsgeschäften sowie das Stellvertretungsrecht vorausgesetzt.

Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreAuslegung der WillenserklärungStellvertretung+8 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

„Schutz einer Synagoge durch Künstliche Intelligenz“

Im Sommer 2023 reagiert das Land Nordrhein-Westfalen auf gewaltsame Anschläge auf Synagogen mit Videoüberwachung, KI-gestützten Identitätskontrollen und Durchsuchungen. Der Kläger A, mehrfach kontrolliert und durchsucht, sieht sich diskriminiert und wendet sich mit einer Klage gegen die Maßnahmen vor dem Verwaltungsgericht. Der Fall prüft die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen, Grundrechtsfragen und datenschutzrechtliche Erwägungen beim Einsatz künstlicher Intelligenz.

Durner, Müsch· JA 2024, 471· 300 Min
GrundlagenPolizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+4 weitere
JuS 2024Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT und Kaufrecht – Espresso and everything else

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen aus dem Allgemeinen Schuldrecht und dem Kaufrecht, insbesondere zum Zustandekommen von Schuldverhältnissen und zur Anwendung des Leistungsstörungsrechts. Neben den Grundlagen des Kaufvertrags werden auch Aspekte der Unmöglichkeit und Schadensersatzansprüche geprüft. Geeignet für Referendare im Assessorexamen.

Entstehung von Schuldverhältnissen Grundlagen des KaufvertragsWiderruf & Verbraucherverträge+7 weitere
JuS 2024Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Öffentliches Recht: EMRK – Individualbeschwerde

Die Klausur behandelt die Individualbeschwerde nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) im Öffentlichen Recht. Prüfung und prozessuale Besonderheiten stehen im Mittelpunkt. Die Aufgabe richtet sich vor allem an Studierende im Schwerpunktbereich und dient der Vertiefung völkerrechtlicher Kenntnisse.

Johannes Weil, Lisa Wiese· JuS 2024, 542· 180 Min
Recht der öffentlichen Sachen
JA 2024Fortgeschrittene

„Der nicht gezeigte Hitlergruß“

In einer Dienstbesprechung im BKA wird Kriminalhauptkommissar A von einer Kollegin zu Unrecht beschuldigt, einen Hitlergruß gezeigt zu haben. Die Ermittlerin Z unterschlägt in ihrem vorläufigen Ermittlungsergebnis entlastende Zeugenaussagen und belastet A unter Überdehnung dienstrechtlicher Normen. Zu prüfen ist, ob sich Z, insbesondere wegen falscher Verdächtigung oder im Hinblick auf Amtsdelikte, strafbar gemacht hat.

Prof. Dr. Michael Soiné, Joseph Holte· JA 2024, 455· 180 Min
Falsche Verdächtigung, § 164 StGBFalschbeurkundung im Amt, § 348 StGBBeleidigung, § 185 StGB+2 weitere
JuS 2024Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Völkerstrafrecht: Unrecht und Strafbarkeit im Angriffskrieg – Aggressionsverbrechen, Kriegsverbrechen und Immunitäten

Die Klausur behandelt Fragen des Völkerstrafrechts mit Schwerpunkt auf dem Aggressionsverbrechen, Kriegsverbrechen sowie Fragen zu Immunitäten im Kontext des Angriffskriegs. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtlichen Konsequenzen von Handlungen im internationalen Konflikt sowie die Wechselwirkungen zwischen Völkerrecht und nationalem Recht. Ziel ist es, die strafrechtliche Verantwortlichkeit sowie die Reichweite völkerrechtlicher Immunitäten zu prüfen.

Leon Trampe· JuS 2024, 536· 240 Min
Völkerstrafrecht +3 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Algorithm & Blues – oder: Ärger mit der vernetzten Autobatterie

Die Klausur prüft anhand eines Mietvertrags über eine Elektroautobatterie, ob und unter welchen Voraussetzungen einer Besitzperson nach Sperrung durch den Vermieter sachenrechtliche oder vertragsrechtliche Ansprüche zustehen. Insbesondere ist das fernwirkgesteuerte Unterbinden der Wiederauflademöglichkeit der Batterie, die Rolle von AGB-Klauseln und der Ersatzanspruch wegen Nutzungsausfall im Fokus.

AGBDer BesitzschutzPflichten im Mietverhältnis +4 weitere
JuS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Parteimitgliedschaft

Die Klausur thematisiert die Entziehung einer Waffenbesitzkarte wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit aufgrund einer Parteimitgliedschaft. Neben waffenrechtlichen Grundlagen werden insbesondere prüfungsrelevante Fragen zu Ermessensausübung, unbestimmten Rechtsbegriffen und zum Verhältnis von Verwaltungsrecht und Grundrechten behandelt.

Dr. Paula Rhein-Fischer· JuS 2024, 529· 120 Min
WaffenrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitUnbestimmte Rechtsbegriffe+4 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Gesetzliche Schuldverhältnisse – Spaziergang im Park

Die Klausur thematisiert die gesetzlichen Schuldverhältnisse im BGB anhand eines Sachverhalts mit Alltagsbezug rund um einen Spaziergang im Park. Im Mittelpunkt steht die dogmatische Einordnung und Anwendung der zentralen Anspruchsgrundlagen gesetzlicher Schuldverhältnisse. Geeignet ist die Aufgabe für Studierende in der Anfangsphase des Studiums.

Tobias Solscheid, Tim Berweiler· JuS 2024, 523· 120 Min
Entstehung von Schuldverhältnissen Gesetzliche ErbfolgeRelativität der Schuldverhältnisse
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der rasende Helfer

Im Mittelpunkt des Falls steht F, ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, der auf dem Weg zu einem vermeintlichen Einsatz mit überhöhter Geschwindigkeit und riskantem Überholen einen Unfall mit einem Porsche verursacht. F fährt trotz des Unfalls weiter, da er den Feuerwehreinsatz für wichtiger hält und auf das Verständnis des Porschefahrers vertraut. Nach Feststellung eines Fehlalarms kehrt F ohne weitere Maßnahmen an seinen Arbeitsplatz zurück. Der Fall behandelt strafrechtliche Straßenverkehrsdelikte sowie Fragen der Rechtfertigung und Entschuldigung, einschließlich Einwilligung und mutmaßlicher Einwilligung.

Paul Friedrich· ZJS 2024, 810
RechtfertigungsgründeUnterlassene Hilfeleistung, § 323c StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Klimaprotest mal anders

Im Mittelpunkt des Falles steht T, der als Klimaprotest mittels Giftangriff auf Wurstwaren seinen Supermarkt zu einem Fleischverkaufsstopp bewegen will. Nach dem Versenden einer Erpressungs-E-Mail nimmt der Supermarkt vorsorglich alle Fleischprodukte aus dem Sortiment, dennoch erleidet ein Kunde eine Vergiftung. Später schießt T aus Angst auf anrückende Polizisten, wobei ein Beamter schwer verletzt wird. Rechtlich relevant sind u.a. die Prüfung von Nötigung, (mittelbarer) Körperverletzung, Gefährdungsdelikten, Rechtfertigungsgründen wie Notwehr und Notstand sowie Fragen zum Erlaubnistatbestandsirrtum und zu Erfolgsqualifikationen.

Rechtfertigungsgründe(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Das Haus am See

Die Fußballerin Fiona begehrt die Zerstörung einer Gartenhütte ihres Nachbarn Norbert, deren Bau ihren Seeblick beeinträchtigt. Nach dem Eindringen in Norberts umzäunten Garten bringt sie mit einer Axt die Hütte gezielt zum Einsturz. Im weiteren Verlauf entwickelt sich eine Konfrontation zwischen Fiona und Norbert, in deren Folge Fiona Norbert mit der Axt tötet, um eine für sie nachteilige Veröffentlichung eines Überwachungsvideos zu verhindern. Anschließend wird Fiona von Norberts Lebensgefährten Ludwig überwältigt, wobei es zu weiteren körperlichen Übergriffen von beiden Seiten kommt. Die zentralen strafrechtlichen Schwerpunkte betreffen insbesondere Delikte gegen das Eigentum, gegen das Leben und gegen die körperliche Unversehrtheit.

RechtfertigungsgründeMord, § 211 StGBHausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Übungsfall im Verwaltungsrecht: Werbung für die Weihnachtslotterie

Die Dorothee-Henriette-Pagliarini-Stiftung beantragt die behördliche Erlaubnis zur Durchführung einer bundesweiten Weihnachtslotterie und erhält diese mit der Auflage, dass Influencer-Marketing für die Lotterie untersagt ist. Die Stiftung wendet sich gegen diese Nebenbestimmung, da sie keinen sachlichen Unterschied zwischen Influencer-Marketing und klassischer Werbung sieht und die Zielgenauigkeit moderner Werbung für die Lotterie betont. Im Streit steht die behördliche Begrenzung der Werbemaßnahmen unter Berufung auf den Glücksspielstaatsvertrag 2021 sowie die Abwägung zwischen Werbefreiheit und gesetzlichen Spielerschutzvorgaben. Zentral zu prüfen sind die Rechtmäßigkeit der Werbebeschränkung und insbesondere die Vereinbarkeit mit Art. 12 und 5 GG sowie den einschlägigen Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags.

Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungDie Merkmale des VerwaltungsaktsDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JA 20241. Staatsexamen

„Energieversorgung in unsicheren Zeiten“

In der Klausur werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Energieversorgung in Folge des russischen Angriffskriegs und der Sanktionspolitik thematisiert. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Treuhandverwaltung über eine kritische Energieraffinerie nach § 17 EnSiG sowie verfassungsrechtliche und verwaltungsprozessuale Fragestellungen, insbesondere Grundrechte und einstweiliger Rechtsschutz. Die Beteiligung russischer Staatsunternehmen wirft zudem Fragen nach der Grundrechtsberechtigung sowie unionsrechtlichen Freiheiten auf.

Dr. Jannika Jahn, Valentin von Stosch· JA 2024, 399· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
ZjS 2024Anfänger:innenFortgeschrittene

Anfängerhausarbeit: „Wie du mir, so ich dir“

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, wie Anreize zur Erhöhung der Organspendebereitschaft gesetzt werden können, ohne die aktuelle Entscheidungslösung beim Transplantationsgesetz zu verwerfen. Bundesgesundheitsminister B und seine Parteikollegin P erarbeiten einen Gesetzentwurf, der eine bevorzugte Organvergabe für registrierte Organspender vorsieht. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen die Differenzierung der Schutzbereiche der betroffenen Grundrechte sowie Abgrenzung zwischen gleichheits- und freiheitsrechtlichen Aspekten. Außerdem wird die Frage aufgeworfen, ob und inwieweit eine solche „Solidaritätsregel“ mit höherrangigem Recht, insbesondere dem Grundgesetz, vereinbar ist.

VerfassungsbeschwerdeLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JA 2024Anfänger:innen

„Aufregung rund um eine Party-Playlist“

Im Mittelpunkt der Anfängerklausur steht die Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde einer GmbH gegen ein polizeiliches Abspielverbot eines Songs auf einem Volksfest unter Berufung auf Grundrechte. Besonders relevant sind Fragen zur Beschwerdefähigkeit der GmbH, zur Reichweite der Kunstfreiheit sowie deren Abgrenzung zur Meinungs- und Berufsfreiheit und die verfassungsrechtliche Prüfung der Schranken und Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs.

Lara Lindlahr, Larissa Schuler· JA 2024, 390· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeKunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeine Grundrechtslehren+3 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Versammlungsrecht: „Die Freitags-Demonstration“

Der Veranstalter F plant eine angemeldete Freitags-Demonstration für den Klimaschutz in einer nordrhein-westfälischen Stadt. Die Polizei erlässt daraufhin versammlungsrechtliche Auflagen, insbesondere ein Glasflaschenverbot und die Pflicht zur Bestellung von Ordnern, um möglichen Gefahren vorzubeugen, und ordnet die sofortige Vollziehbarkeit an. F hält diese Maßnahmen für rechtswidrig und beantragt einstweiligen Rechtsschutz. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche Fragen zu Auflagen im Versammlungsrecht, zur Verantwortlichkeit des Veranstalters sowie zum gerichtlichen Eilrechtsschutz.

Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von VersammlungenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Kleider machen Leute – aber zu welchem Preis?

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung eines betrügerisch erlangten Darlehens und eines Trickdiebstahls im Modegeschäft sowie die Verwertung und Weitergabe eines gestohlenen Schals. Es geht insbesondere um die Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Sachbetrug, Täterschaft und Teilnahme. Der Bearbeitungshinweis schließt einzelne Delikte explizit aus.

Isabella Klotz· JA 2024, 379· 120 Min
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur im Sachenrecht: Einen Schritt voraus?

Im Mittelpunkt des Falls steht der Erwerb eines Hausgrundstücks, bei dem die Eigentümerin V das Grundstück zunächst an K verkauft und die Auflassung erklärt, später jedoch einen zweiten, teureren Kaufvertrag mit D abschließt und deren Eintragung als Eigentümerin im Grundbuch betreibt. Zu prüfen ist insbesondere, ob D das Eigentum am Grundstück wirksam erlangt hat und ob sie von L Herausgabe von Gartengeräten verlangen kann, die L als Verleiherin entfernt hat. Rechtliche Schwerpunkte bilden das Grundstücksrechtsgeschäft mit Auflassung sowie die geläufigen Probleme des Doppelverkaufs, der Verfügungsbefugnis und des gutgläubigen Erwerbs im Grundbuchverfahren. Außerdem wird das Verhältnis zwischen Eigentumserwerb an Grundstück und Zubehör sowie Ansprüche aus Besitz und dinglichem Recht behandelt.

Beate Gsell, Andreas Freiwald· ZJS 2024, 701
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
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