Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT – Chaos in der Waschanlage
Die Klausur behandelt Grundfragen des Schuldrechts AT anhand eines Falles rund um eine Waschanlage. Im Mittelpunkt stehen die Entstehung von Schuldverhältnissen, Probleme der Leistungsstörungen – insbesondere Unmöglichkeit und Schadensersatzansprüche – sowie typische Anfängerprobleme in diesem Themenkreis.
„Der 911 GT3, der den Weg zum Nürburgring nicht fand“
Herr F verlangt Gewährleistung für das defekte Navigationssystem seines Porsche 911 GT3, das während einer Fahrt zum Nürburgring ausfiel. Die Verkäuferin, P GmbH, verweist auf einen Haftungsausschluss in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zu prüfen sind Gewährleistungsansprüche im Verbrauchsgüterkauf, die Wirksamkeit von AGB sowie die Anwendbarkeit kaufrechtlicher und schuldrechtlicher Vorschriften.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Ehe (es fünf vor zwölf ist)
In diesem Fall geht es um ein Ehepaar, bei dem beide Partner unabhängig voneinander versuchen, das Leben des Mannes M zu beenden: F mischt mit Tötungsabsicht ein Medikament in den Wodka ihres Ehemanns, ohne von seinem eigenen Vorhaben zu wissen. M plant zur gleichen Zeit seinen Suizid und gibt ebenfalls ein Medikament in die Flasche, ahnungslos über die Handlung der F. Die Wirkstoffe neutralisieren sich gegenseitig, sodass M seinen Suizidversuch zunächst überlebt und unbeabsichtigt durch einen Unfall ums Leben kommt. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zur Kausalität, objektiven Zurechnung und zur Abgrenzung unmittelbarer von mittelbarer Täterschaft sowie zur Strafbarkeit des Versuchs nach StGB.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Pferderetter
Im Mittelpunkt des Falls steht Dorfbewohner W, der bei einem nächtlichen Spaziergang entdeckt, dass im Pferdestall des Bauers B ein Brand ausgebrochen ist. Um die eingeschlossenen Pferde zu retten, zerstört W gewaltsam die verschlossene Stalltür, woraufhin weitere Sachschäden an Gartenzäunen entstehen. Der Bauer B kehrt erst am nächsten Tag zurück und sammelt die Pferde wieder ein. Thematisch relevant sind strafrechtliche Fragen zur Sachbeschädigung gemäß § 303 Abs. 1 StGB sowie die Prüfung verschiedener möglicher Rechtfertigungsgründe, insbesondere Notwehr- und Notstandsregelungen aus dem StGB und dem BGB.
* "Fortgesetzte Frustration auf der Fußball-Fanmeile
Der Fall thematisiert die rechtliche Einordnung einer Fußball-Fanmeile als Sondernutzung öffentlicher Straßen, die Zulässigkeit und Begründetheit verwaltungsgerichtlicher Klagen sowie die Rücknahme einer rechtswidrig erteilten Genehmigung für einen Verkaufsstand. Es werden Fragestellungen aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht, Straßenrecht, Verwaltungsprozessrecht und zum einstweiligen Rechtsschutz behandelt.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht – Fußballspiel mit Folgen
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Deliktsrechts anlässlich einer Auseinandersetzung im Rahmen eines Fußballspiels. Geprüft werden insbesondere die Voraussetzungen und das Zusammenspiel der Anspruchsgrundlagen aus § 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB sowie §§ 830, 840 BGB. Weiter werden ergänzend Fragen zur Haftung aus § 826 BGB sowie zu möglichen Aufsichts- und Auswahlverschulden nach § 831 BGB thematisiert.
*"Die umsatzsteuerreduzierte Zone
Die Große Kreisstadt M erklärt sich aus Protest gegen die Steuerpolitik der Bundesregierung symbolisch zur umsatzsteuerreduzierten Zone. Das Landratsamt beanstandet diesen Gemeinderatsbeschluss und verlangt dessen Aufhebung. Streitpunkt ist insbesondere die Rechtmäßigkeit des Beanstandungsbescheids, das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde, Verfahrensmängel bei der Beschlussfassung und die prozessuale Zulässigkeit sowie Begründetheit der Anfechtungsklage der Stadt gegen den Freistaat Bayern.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Bau- und Kommunalrecht – Von Cyber-Elfen und Schottergärten
Die Klausur thematisiert typische Probleme aus dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie grundsätzliche Fragestellungen des Kommunalrechts. Im Mittelpunkt stehen öffentlich-rechtliche Genehmigungsfragen und kommunale Kompetenzverteilung, unter Einbezug aktueller baurechtlicher und umweltrechtlicher Aspekte. Sie eignet sich insbesondere zur Vorbereitung auf das Zweite Juristische Staatsexamen.
Schwerpunktbereichsklausur – IPR und Brüssel Ia-VO: Keine einfache Ehe
Die Klausur behandelt zentrale Probleme des Internationalen Privatrechts (IPR) und der Brüssel Ia-Verordnung, insbesondere im Kontext von grenzüberschreitenden Ehe- und familienrechtlichen Fragestellungen. Geprüft werden die Anknüpfung privatrechtlicher Sachverhalte, die internationale Zuständigkeit sowie die Wechselwirkungen nationaler und europäischer Normen. Ziel ist es, die Anwendung internationaler Regelwerke und aktueller Rechtsprechung zu trainieren.
Original-Examensklausur: Liebesbeweis mit rasanten Folgen – mit Exkurs zu § 315d StGB
Bei diesem Fall begehrt B von A, eine Sachbeschädigung und einen Diebstahl in der Wohnung bzw. im Büro des Ex-Freundes C zu begehen, was A teilweise umsetzt. Anschließend verabreden B und C ein illegales Autorennen, bei dem B als Fahrer und A als Beifahrer gegen C antreten; dabei kommt es zu einem Unfall mit tödlichem Ausgang für den unbeteiligten D. Die zentrale Fallkonstellation betrifft Delikte gegen fremdes Eigentum, Beteiligungsformen, sowie strafrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB) und dadurch verursachte Folgen. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen insbesondere auf den Straftatbeständen des Diebstahls, der Sachbeschädigung, den Beteiligungsregelungen sowie den Gefährdungsdelikten im Straßenverkehr.
„Junge mit Mandoline“
Ein Kunstdieb T entwendet aus der Kanzlei eines Strafverteidigers ein wertvolles Gemälde, nachdem er sich Zugang durch ein aufgebrochenes Fenster verschafft und es anschließend an einen gutgläubigen Sammler verkauft. Auf dem Weg begeht er zudem eine Trunkenheitsfahrt und schenkt seiner Freundin F einen Teil des Erlöses. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von T und F, insbesondere hinsichtlich Diebstahl, Betrug, Hehlerei und Verkehrsdelikten, ist zu prüfen.
Fortgeschrittenenhausarbeit – Strafrecht: Tücken der Straße
Die Fortgeschrittenenhausarbeit behandelt strafrechtliche Problemstellungen rund um typische Verkehrsstraftaten. Der Schwerpunkt liegt auf der Analyse der Tücken des Straßenverkehrs im Lichte der einschlägigen Tatbestände des StGB, insbesondere auf der Gefährdung des Straßenverkehrs sowie gefährlichen Eingriffen. Es werden zudem Randaspekte wie Trunkenheit im Verkehr und unterlassene Hilfeleistung berücksichtigt.
Anfängerklausur zum Baurecht – Wohnen im Außenbereich
Die Eheleute E beantragen nach der vollständigen Zerstörung ihres Wohngebäudes infolge von Brandstiftung die Genehmigung zum Wiederaufbau auf ihrem im Außenbereich gelegenen Grundstück. Die W-GmbH, Betreiberin eines nahegelegenen Windparks, wendet sich gegen die Baugenehmigung und rügt die Unzulässigkeit des Vorhabens im Außenbereich sowie eine drohende Splittersiedlung. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Bauplanungsrechts, insbesondere zur Zulässigkeit von Wohnnutzung im Außenbereich gemäß § 35 BauGB, zum Verhältnis zum Flächennutzungsplan und zur Bedeutung der Materialwahl beim Wiederaufbau. Zudem ist zu klären, ob die W-GmbH zur Klage gegen die Baugenehmigung befugt ist.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Vizepräsidentin auf Abruf
Die Klausur befasst sich mit Fragestellungen des Staatsorganisationsrechts und dem Status sowie den Aufgaben der Vizepräsidentin des Bundestags. Es werden die rechtlichen Grundlagen und die verfassungsrechtlichen Prinzipien rund um die obersten Verfassungsorgane geprüft. Ziel ist es, ein Verständnis für die Funktionsweise und die Zusammensetzung des Bundestags im Kontext des Grundgesetzes zu entwickeln.
„Trautes Heim“
Die Klausur 'Trautes Heim' behandelt einen mietrechtlichen Streit zwischen Mieter und Vermieter über die Wirksamkeit verschiedener Vertragsklauseln, insbesondere zur Befristung, Schönheitsreparaturen und Kaution. Streitpunkte sind die Zulässigkeit einer Kündigung, die Rückforderung der Kaution sowie Schadens- und Aufrechnungsansprüche. Zu prüfen sind außerdem die Wirksamkeit von AGB-Klauseln und mögliche Ersatzansprüche.
Fortgeschrittenenhausarbeit Europarecht: Die Rechtsstaatskrise als Demokratiekrise – Zum Vertragsverletzungsverfahren gegen die Lex Tusk
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Republik Polen vor dem EuGH. Streitig ist ein Gesetz („Lex Tusk“) über die Einrichtung einer Staatskommission zur Untersuchung russischer Einflussnahme, das nach Auffassung von Opposition und Kommission missbräuchlich dazu verwendet worden sein könnte, oppositionelle Politiker vor den Parlamentswahlen zu benachteiligen oder auszuschließen. Die Kommission rügt Verstöße gegen Art. 2 EUV (Demokratiegrundsatz), Art. 47 und 49 GRC (Recht auf wirksamen Rechtsbehelf, Gesetzmäßigkeit und Rückwirkungsverbot von Strafen). Zentrale rechtliche Schwerpunkte bilden das Verhältnis von Unionswerten zu nationalen Maßnahmen, der unionsrechtliche Schutz demokratischer Verfahren sowie die gerichtliche Kontrolle der Kommissionsentscheidungen.
„Die etwas teurere Quengelzone“
Die Klausur thematisiert die Frage, ob S gegen H einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung eines Sportwagens hat. Im Mittelpunkt stehen dabei die Probleme des Vertragsschlusses durch Vertreter, insbesondere die (ggf. konkludente) Bevollmächtigung sowie die Übermittlung der Annahmeerklärung durch ein Kind. Daneben werden Aspekte zur Verjährung sowie zum Einfluss nachträglicher Verhandlungen auf eine etwaige Verjährung behandelt.
Examensübungsklausur: Geteiltes Leid ist halbes Leid?
A nimmt bei der G-Bank ein Darlehen für den Kauf einer Segelyacht auf und bietet verschiedene Sicherheiten an, darunter eine selbstschuldnerische Bürgschaft seines Bruders B sowie die Verpfändung von Oldtimern durch seinen Freund P. Nachdem A die monatlichen Raten nicht zahlt und das Darlehen gekündigt wird, verlangt die G-Bank von B die Zahlung der vollen Darlehenssumme. B erfüllt die Forderung und möchte anschließend von P die Verwertung der Oldtimer, stößt jedoch auf Widerstand wegen Schadens und Informationsmängeln. Zusätzlich vollstreckt B gegen A, wobei ein Dritteigentümer, D, sich gegen die Zwangsvollstreckung in die Yacht stellt. Der Fall thematisiert bürgschaftsrechtliche Fragen, Vorschriften zur Sicherheitenverwertung und zivilprozessuale Aspekte des Eigentumsschutzes bei der Vollstreckung.
Anfängerhausarbeit BGB AT: „Formvollendeter Anteilserwerb“
Im Fall „Formvollendeter Anteilserwerb“ verlangt Fridolin Fröhlich (F) von Rembert Reichstein (R) die Zahlung einer Erfolgsprämie in Höhe von 100.000 € für den Erwerb von Geschäftsanteilen an einer GmbH. R hatte F telefonisch als Vertreter bevollmächtigt, Anteile von Gideon Gierig (G), dem Alleingesellschafter der GmbH, zu erwerben. Streitpunkte ergeben sich insbesondere aus der Vertretung und dem Umfang der Vollmachten, dem Formzwang beim Anteilskauf sowie Fragen zur Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit des Prämienversprechens. Im Mittelpunkt stehen examensrelevante Probleme zum Stellvertretungsrecht, zur Formunwirksamkeit und zum Missbrauch von Vertretungsmacht.
Examensübungsklausur: Die Faksimile-Masche
Im Mittelpunkt des Falls steht die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein angeblich wertvolles Faksimile, den E mit der F-GmbH geschlossen hat. E wurde mutmaßlich durch eine Betrugsmasche zum Vertragsschluss verleitet, wobei insbesondere die Täuschung über die Qualität und den Wert der Kaufsache relevant ist. Zu prüfen sind vorrangig verbraucherschützende Widerrufsrechte, kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche, ein mögliches Rücktrittsrecht sowie eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Daneben spielt das spätere Auffinden eines handschriftlichen, nicht unterzeichneten Testaments und Fragen zur Erbfolge eine Rolle.
Anfängerklausur: BGB AT
Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei zivilrechtliche Konstellationen. Teil 1 betrifft den Verkauf eines Hundes durch die elfjährige Marie an die Passantin Patricia, wobei zentrale Fragen zum Minderjährigenrecht, zum Vertragsschluss und zur Anfechtung aufgeworfen werden. Im zweiten Teil geht es um einen Bewirtungsvertrag zwischen dem Restaurant Raffaello, vertreten durch einen Kellner, und dem Gast Valentin, der sich über den Preis einer Champagnerflasche irrt; streitig ist, ob und in welcher Höhe ein Zahlungsanspruch besteht. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen insbesondere die Wirksamkeit von Willenserklärungen, den Umgang mit Irrtümern beim Vertragsschluss sowie die möglichen Rechtsfolgen einer Anfechtung.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisations-, Verfassungsprozess-, Verwaltungsrecht – Kleine Anfragen zu großen Bahn-Themen
Die Klausur behandelt verfassungs- und verwaltungsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit kleinen Anfragen im Bundestag, insbesondere im Bereich der Bahnpolitik. Thematisiert werden das parlamentarische Fragerecht sowie die prozessuale Durchsetzung gegenüber Exekutive und Verwaltung. Schwerpunkte liegen auf staatsorganisationsrechtlichen Fragen, dem Organstreitverfahren und verwaltungsprozessualen Klagearten.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Besonderes Verwaltungsrecht – Verheertes Land
Die Klausur behandelt das besondere Verwaltungsrecht und richtet sich an Referendare im zweiten Staatsexamen. Schwerpunkt ist eine auf Examensniveau konzipierte Sachverhaltsbearbeitung im öffentlichen Recht, speziell zu Landesverwaltungsrecht. Weitere Angaben zum konkreten Prüfungsstoff oder den behandelten Rechtsfragen liegen nicht vor.
Anfängerklausur im Sachenrecht: Mehr Sein als Schein
Valentina verkauft aufgrund von Geldnot ein Mischpult an ihre Freundin Kübra, obwohl das Mischpult ursprünglich dem Erik gehörte und von Kübra lediglich geliehen wurde. Kübra verkauft das Mischpult später weiter an Bogdan, der es von Derya, einer Dritten, erhält. Erik möchte nun von Bogdan Herausgabe des Mischpults sowie von Kübra Zahlung des Verkaufserlöses verlangen. Im Mittelpunkt stehen die Eigentumsverhältnisse am Mischpult, gutgläubiger Erwerb beweglicher Sachen, sowie mögliche schuldrechtliche und bereicherungsrechtliche Ansprüche.