Max Weber (1864–1920) war ein deutscher Soziologe, Nationalökonom und ausgebildeter Jurist. Er lehrte als Privatdozent und außerordentlicher Professor an der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin und als ordentlicher Professor in Freiburg, Heidelberg, Wien und München. Zu seinen zentralen Forschungsfeldern zählen die Wirtschafts-, Herrschafts-, Rechts- und Religionssoziologie. Weber prägte die Begriffe Charisma und Gewaltmonopol des Staates, beschäftigte sich mit dem Verhältnis von Protestantismus und Kapitalismus sowie Werturteilsfreiheit und entwickelte grundlegende Ansätze zur Soziologie von Politik und Kunst.
Klausuren
1 Klausur»Der Soldat und der verweigerte Handschlag«
Die Klausur befasst sich mit einer öffentlich-rechtlichen Fragestellung im Verwaltungsrecht und thematisiert die rechtlichen Konsequenzen eines verweigerten Handschlags durch einen Soldaten. Es handelt sich um einen Anfängerklausurfall, der Grundlagen des Verwaltungsrechts und möglicherweise Fragen zu Grundrechten berührt.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Max Weber prüfen besonders häufig Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht (1×).