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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.047 Klausuren
ZjS 2017Fortgeschrittene

Klausur: „DON’T BE A MAYBE“

Die P-GmbH, Herstellerin von Tabakprodukten, wendet sich gegen eine behördliche Verfügung, mit der die Entfernung einer bundesweiten Werbekampagne für ihre Zigarettenmarke „Red“ und die Einstellung der zugehörigen Werbemaßnahmen angeordnet wird. Auslöser ist die Einschätzung einer Expertin, wonach die Kampagne gezielt Jugendliche und Heranwachsende zum Rauchen verleite, was durch den Inhalt, die Darstellung und eine empirische Studie untermauert wird. Das Landratsamt argumentiert mit dem Jugendschutz und verweist auf die Verhältnismäßigkeit des Werbeverbots. Die P-GmbH klagt vor dem Verwaltungsgericht und sieht insbesondere ihre grundrechtlich geschützten Positionen aus Art. 5 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG verletzt. Im Fokus stehen die Rechtmäßigkeit der behördlichen Untersagung, die Geeignetheit der Werbemaßnahmen zur Beeinflussung Jugendlicher sowie verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Fragestellungen.

Aleksandra Kozłowska· ZJS 2017, 205
Wirtschaftliche Betätigung der GemeindeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Betriebsleiterwechsel

Die Klausur schildert einen Sachverhalt aus dem Bauplanungsrecht, bei dem die Genehmigung eines weiteren Betriebsleiterwohnhauses im Außenbereich nach einem Betriebsleiterwechsel verweigert wird. Gegenstand ist die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs gegen den Ablehnungsbescheid des Landratsamts, insbesondere im Hinblick auf die bauplanungsrechtliche Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sowie Fragen des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrechts. Zu prüfen sind die baurechtlichen Voraussetzungen für privilegiertes Bauen, die Bindungswirkung des ersten Bescheids und prozessuale Aspekte zur Anfechtung.

Anton Meyer· JA 2017, 62· 300 Min
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Protest auf dem Friedhof

In der Klausur geht es um einen Protest auf dem Friedhof während einer öffentlichen Gedenkveranstaltung, bei dem Teilnehmer mit einem Transparent gegen die Veranstaltung protestieren und polizeilich zur Unterlassung verpflichtet werden. Nach dem Vorfall erheben die Betroffenen Fortsetzungsfeststellungsklage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahme. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen der Fortsetzungsfeststellungsklage, versammlungsrechtliche Fragen an einem Ort allgemeinen kommunikativen Verkehrs und die Rechtmäßigkeit der Einschränkungen unter Berücksichtigung grundrechtlicher Positionen.

Der Verwaltungsakt in der KlausurPolizeifestigkeit der VersammlungZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Hausarbeit: „Deutschland zuerst“?

Im Mittelpunkt des Falls steht die Anordnung eines Referendums durch die Bundesregierung über einen möglichen Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union, basierend auf einem eigens verabschiedeten Gesetz. Die oppositionelle Bundestagsfraktion sowie eine Landesregierung beantragen beim Bundesverfassungsgericht eine abstrakte Normenkontrolle, um das Referendum zu verhindern. Streitentscheidend sind dabei grundsätzliche Fragen des Staatsorganisationsrechts zur Zulässigkeit von Volksabstimmungen und der Beteiligung von Auslandsdeutschen am Referendum. Thematisiert werden die verfassungsrechtliche Einbindung von Referenden, Wahlrechtsgleichheit sowie die Rechtfertigung von Ausschlussregelungen für Deutsche im Ausland.

Stefan Martini· ZJS 2017, 74
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Europäische Integration+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Hausarbeit: Surfreviere

In einer Ostsee-Gemeinde werden zum Schutz der Sicherheit von Badegästen und zur Reduzierung von Unfällen zwischen verschiedenen Wassersportarten spezielle Zonen für Schwimmer, Windsurfer und Kitesurfer eingeführt. Der erfahrene Windsurfer S wendet sich gegen diese Regelung und sieht darin eine unzulässige Einschränkung seiner Freizeitgestaltung. Auch die U-GbR, die Surfmaterial verleiht und Kurse anbietet, sieht sich durch die neue Zoneneinteilung wirtschaftlich benachteiligt und befürchtet Umsatzeinbußen. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeit der gemeindlichen Zonierungssatzung, mögliche Grundrechtsverletzungen der Betroffenen sowie deren Rechte auf unternehmerische Freiheit und Eigentumsschutz.

Henry Hahn· ZJS 2017, 64
VerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Der Gesichtsschleier in der Schule

Die Klausur thematisiert die Frage, ob eine staatliche Schule eine Schülerin, die einen Gesichtsschleier (Niqab) trägt, vom Unterricht ausschließen darf. Sie behandelt das Spannungsverhältnis zwischen der Glaubensfreiheit der Schülerin und den schulrechtlichen Auflagen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Unterrichtsbetriebs.

Monika Polzin, Katharina Doll· JURA 2017, 1436
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Konkurrenz um den Autoskooter

Im Sachverhalt konkurrieren zwei Schausteller um die Zulassung ihres Autoskooters auf einem gewerberechtlich festgesetzten Jahrmarkt, der von der Stadt veranstaltet wird. Die Auswahl erfolgt nach vorgegebenen Verwaltungsvorschriften und dem Kriterium 'bekannt und bewährt'. Ein abgelehnter Bewerber legt Widerspruch ein und kritisiert das Verfahren sowie die Mitwirkung des Konkurrenten an der Entscheidung. Thematisiert werden Marktzulassung, Konkurrentenverdrängungsklage, vorläufiger Rechtsschutz und Auswahlverfahren.

Sebastian Kluckert· JURA 2017, 1319
GewerberechtVerwaltungsvorschriftenVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Reisefreiheit für Fußballfans«

Die Klausur behandelt die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Auflagen gegenüber einer Versammlung von Fußballfans, die unter dem Motto 'Reisefreiheit für Fußballfans' gegen polizeiliche Reiseeinschränkungen demonstrieren möchten. Dabei stehen insbesondere die Zulässigkeit von Auflagen, die Auswahl des Versammlungsortes und die Anforderungen an Ordner in Konflikt mit dem Versammlungsgrundrecht im Mittelpunkt. Besonderes Gewicht liegt auf der Verhältnismäßigkeitsprüfung der behördlichen Maßnahmen angesichts früherer Ausschreitungen.

Michael Schwarz· JURA 2017, 1224
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von VersammlungenZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Politische Bildung auf dem Oktoberfest

Ein politischer Jugendverband erhält staatliche Fördermittel für eine Bildungsfahrt nach München, bei der die Mittelverwendung und der Bildungscharakter der Maßnahme in Frage steht. Die Staatskanzlei fordert nach Bekanntwerden privater Oktoberfest-Teilnahmen Teile des Zuschusses zurück und hebt den Förderbescheid teilweise rückwirkend auf. Es geht um die rechtlichen Voraussetzungen der Rückforderung und die rechtliche Einordnung der Maßnahme.

Marcel Kühn· JURA 2017, 1214
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtErmessen und Verhältnismäßigkeit+3 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Klausur im Kommunalrecht: Ausschluss aus dem Gemeinderat

In diesem Übungsfall des Kommunalrechts geht es um den Ausschluss eines Gemeinderatsmitglieds von der Beratung und Entscheidung über Gebühren und Satzungsänderungen. Zu prüfen ist insbesondere die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses und ob eine verwaltungsgerichtliche Klage gegen diesen Aussicht auf Erfolg hat. Im Mittelpunkt stehen die maßgeblichen kommunalrechtlichen und verfahrensrechtlichen Vorschriften.

Markus Ludwigs, Hannah Amann· JURA 2017, 1106
Der GemeinderatGrundlagen+4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Ein Dach über dem Kopf

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Unterbringungsverfügung zur Abwehr gesundheitlicher Gefahren für obdachlose Flüchtlinge im strengen Winter. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung zwischen Sicherstellung und polizeilicher Generalklausel, die Wesentlichkeitstheorie, das Vorgehen gegen Nichtstörer sowie die Frage nach der Verhältnismäßigkeit angesichts der Eingriffe in Eigentumsgrundrechte. Es sind keine spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen zu prüfen.

Philipp Singler· JURA 2017, 975
Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

tagesshow im Bundestag

Die Klausur thematisiert die Rechte von Medienvertretern im Bundestag und die Befugnisse des Bundestagspräsidenten, insbesondere im Zusammenhang mit einer abgelehnten Drehgenehmigung für eine Satiresendung. Im Zentrum stehen verwaltungsrechtliche Fragestellungen zum Hausrecht des Bundestags, zur Polizei- und Ordnungsgewalt sowie zu einschlägigen Grundrechten wie der Rundfunkfreiheit.

Matthias Friehe· JURA 2017, 852
Der BundestagRundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG)Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch+4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Das Kreiswehrersatzamt als Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende

E wendet sich gegen die bauordnungsrechtliche Genehmigung zur Nutzung eines ehemaligen Kreiswehrersatzamts als Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge und Asylbegehrende innerhalb eines reinen Wohngebiets. Die Klausur prüft vor allem die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Nutzung, den Wohnbegriff und möglichen Drittschutz, sowie die Voraussetzungen und Erfolgsaussichten eines Eilrechtsschutzes.

Alexander Stark· JURA 2017, 845
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die BaugenehmigungVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Gesetzliche Kita-Pflicht: Ein Übungsfall zu den Grenzen staatlicher Integrationspolitik

Der Fall behandelt die Einführung einer verpflichtenden Kita-Pflicht für nichtschulpflichtige Kinder ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und die daran anknüpfenden Grundrechtsprobleme. Besonderes Gewicht liegt auf dem Elternrecht, der allgemeinen Handlungsfreiheit, einer möglichen Diskriminierung sowie der Frage nach dem Gesetzesvorbehalt und den Grenzen staatlicher Integrationspolitik. Zu prüfen ist insbesondere, ob und inwieweit die Verfassungsbeschwerde der betroffenen Eltern und des Kindes gegen die Neuregelung Aussicht auf Erfolg hat.

Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Metal-Sampling

In der Klausur geht es um die Verfassungsbeschwerde eines Musikproduzenten, der sich durch zivilgerichtliche Entscheidungen in seiner Kunstfreiheit beeinträchtigt sieht. Der Fall thematisiert die Abwägung zwischen Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) und Eigentumsfreiheit (Art. 14 GG) am Beispiel des Samplings unter Berücksichtigung des Leistungsschutzrechts aus § 85 Abs. 1 UrhG.

Armin von Weschpfennig· JURA 2017, 705
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Verfassungsbeschwerde+2 weitere
JURA 2017Schwerpunktbereich

Neuordnung des ungarischen Glücksspielwesens

Die Klausur behandelt die europarechtliche Überprüfung nationaler Glücksspielregelungen am Beispiel Ungarns. Schwerpunkte sind Fragen der Grundfreiheiten, des Kohärenzgebots sowie der unionsgrundrechtlichen Kontrolle, inklusive Vorabentscheidungsverfahren und Marktzugangskriterien. Im Mittelpunkt stehen die Vereinbarkeit ungarischer Beschränkungen für Geldspielautomaten mit Unionsrecht.

Maya Sofie Masuhr· JURA 2017, 553
Europäische IntegrationUnionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+1 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Can’t Wait to Get on the Road Again

Die Klausur thematisiert ein Organstreitverfahren zwischen Abgeordneten des Deutschen Bundestags und der Parlamentsmehrheit bezüglich der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Gegenstand ist die Frage, ob das Recht der Abgeordneten auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nach Art. 44 GG verletzt wurde, sowie die Abgrenzung von Kompetenzen zwischen Bund und Ländern im Bereich der Bundesautobahnverwaltung und der Schutz des exekutiven Kernbereichs.

Michael Wolfgang Müller· JURA 2017, 471
OrganstreitverfahrenStaatsstrukturprinzipien des GGGrundlagen der Gesetzgebung+3 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Ronald McDonald und die Ernährungswende

Die Klausur behandelt die Frage, ob die Verfassungsbeschwerde eines Ernährungswissenschaftlers Aussicht auf Erfolg hat, nachdem ihm untersagt wurde, karikierende Zeichnungen der Werbefigur Ronald McDonald im Rahmen seiner öffentlichen Kampagne gegen Fast-Food-Unternehmen und für gesunde Ernährung zu verwenden. Die Falllösung konzentriert sich auf die Prüfung der Grundrechte, insbesondere Meinungs- und Kunstfreiheit, im Spannungsverhältnis zum Unternehmenspersönlichkeitsrecht und Urheberrecht.

Nadja Kronenberger· JURA 2017, 333
VerfassungsbeschwerdeMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)+3 weitere
JURA 2017Anfänger:innen

§ 34 BauGB verstehen und anwenden – Teil 1/2

Der Übungsfall thematisiert die Grundlagen des Bauplanungsrechts mit Fokus auf § 34 BauGB. Die Systematik und Anwendung der Norm werden erläutert, insbesondere im Vergleich zum Bauordnungsrecht und mit Bezug auf die Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich.

Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)+3 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Sozialtourismus?

Die Klausur behandelt die Problematik des sogenannten Sozialtourismus im Zusammenhang mit EU-Bürgern, die nach Deutschland einreisen, ohne einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, und dabei durch Vortäuschen falscher Tatsachen Aufenthaltsbescheinigungen erhalten und Sozialleistungen beantragen. Der Gesetzgeber hat eine Wiedereinreisesperre eingeführt, die nach missbräuchlicher Erlangung von Aufenthaltsrechten verhängt werden kann. Die Klausur stellt unter anderem das Vorgehen des rumänischen Staatsangehörigen R dar und die rechtliche Bewertung seiner Situation.

Ermessen und VerhältnismäßigkeitEuropäische Integration+3 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Sozialtourismus?

Es handelt sich um eine Übungsklausur aus dem Öffentlichen Recht, verfasst von Prof. Dr. Jürgen Kühling und Annika Ascher, die sich mit dem Thema 'Sozialtourismus?' beschäftigt. Die Klausur bietet einen Sachverhalt zum Selbstlösen für Studierende und eignet sich zur Examensvorbereitung.

JURA 2017Fortgeschrittene

»Getrübte Kleingartenfreuden«

Die Klausur behandelt die rechtliche Bewertung einer Abrissverfügung gegen eine auf der Parzellengrenze zweier Kleingartenparzellen errichtete, als Doppellaube ausgestaltete bauliche Anlage. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Bauordnungsrechts NRW, des Bundeskleingartengesetzes sowie die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und die Argumentation mit Sinn und Zweck einschlägiger Normen. Der Sachverhalt fordert eine Fortgeschrittenenprüfung im Öffentlichen Recht und knüpft an eine Entscheidung des OVG NRW an.

Jens Arndt, Matthias Motzkus· JURA 2017, 201
Die BaugenehmigungMaterielles BauordnungsrechtGrundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts+3 weitere
JURA 2017Schwerpunktbereich

Immer Ärger mit der Gesellschaft

Die Examensübungsklausur thematisiert den gutgläubigen Grundstückserwerb von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Fragen der Beschlusskontrolle und der Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung sowie eine Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag. Der Sachverhalt enthält verschiedene Abschnitte zu gesellschaftsrechtlichen Fragen und einem prozessualen Ablauf.

JURA 2017Fortgeschrittene

Die ungeliebte Asylbewerberunterkunft

Der Sachverhalt behandelt die Errichtung einer Asylbewerberunterkunft im Berliner Bezirk Lichtenberg, auf einem Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, welcher ein Gewerbegebiet festsetzt und soziale Einrichtungen ausschließt. Die Klägerin möchte die Unterkunft verhindern und beruft sich auf den Gebietserhaltungsanspruch sowie die Vorgaben des Bebauungsplans. Thematisiert werden die Befreiung vom Bebauungsplan, der einstweilige Rechtsschutz bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung und die relevante Rechtslage.

Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die BaugenehmigungErmessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
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