Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Gesetzliche Kita-Pflicht: Ein Übungsfall zu den Grenzen staatlicher Integrationspolitik
Der Fall behandelt die Einführung einer verpflichtenden Kita-Pflicht für nichtschulpflichtige Kinder ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und die daran anknüpfenden Grundrechtsprobleme. Besonderes Gewicht liegt auf dem Elternrecht, der allgemeinen Handlungsfreiheit, einer möglichen Diskriminierung sowie der Frage nach dem Gesetzesvorbehalt und den Grenzen staatlicher Integrationspolitik. Zu prüfen ist insbesondere, ob und inwieweit die Verfassungsbeschwerde der betroffenen Eltern und des Kindes gegen die Neuregelung Aussicht auf Erfolg hat.
Metal-Sampling
In der Klausur geht es um die Verfassungsbeschwerde eines Musikproduzenten, der sich durch zivilgerichtliche Entscheidungen in seiner Kunstfreiheit beeinträchtigt sieht. Der Fall thematisiert die Abwägung zwischen Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) und Eigentumsfreiheit (Art. 14 GG) am Beispiel des Samplings unter Berücksichtigung des Leistungsschutzrechts aus § 85 Abs. 1 UrhG.
Neuordnung des ungarischen Glücksspielwesens
Die Klausur behandelt die europarechtliche Überprüfung nationaler Glücksspielregelungen am Beispiel Ungarns. Schwerpunkte sind Fragen der Grundfreiheiten, des Kohärenzgebots sowie der unionsgrundrechtlichen Kontrolle, inklusive Vorabentscheidungsverfahren und Marktzugangskriterien. Im Mittelpunkt stehen die Vereinbarkeit ungarischer Beschränkungen für Geldspielautomaten mit Unionsrecht.
Can’t Wait to Get on the Road Again
Die Klausur thematisiert ein Organstreitverfahren zwischen Abgeordneten des Deutschen Bundestags und der Parlamentsmehrheit bezüglich der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Gegenstand ist die Frage, ob das Recht der Abgeordneten auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nach Art. 44 GG verletzt wurde, sowie die Abgrenzung von Kompetenzen zwischen Bund und Ländern im Bereich der Bundesautobahnverwaltung und der Schutz des exekutiven Kernbereichs.
Ronald McDonald und die Ernährungswende
Die Klausur behandelt die Frage, ob die Verfassungsbeschwerde eines Ernährungswissenschaftlers Aussicht auf Erfolg hat, nachdem ihm untersagt wurde, karikierende Zeichnungen der Werbefigur Ronald McDonald im Rahmen seiner öffentlichen Kampagne gegen Fast-Food-Unternehmen und für gesunde Ernährung zu verwenden. Die Falllösung konzentriert sich auf die Prüfung der Grundrechte, insbesondere Meinungs- und Kunstfreiheit, im Spannungsverhältnis zum Unternehmenspersönlichkeitsrecht und Urheberrecht.
§ 34 BauGB verstehen und anwenden – Teil 1/2
Der Übungsfall thematisiert die Grundlagen des Bauplanungsrechts mit Fokus auf § 34 BauGB. Die Systematik und Anwendung der Norm werden erläutert, insbesondere im Vergleich zum Bauordnungsrecht und mit Bezug auf die Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich.
Sozialtourismus?
Die Klausur behandelt die Problematik des sogenannten Sozialtourismus im Zusammenhang mit EU-Bürgern, die nach Deutschland einreisen, ohne einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, und dabei durch Vortäuschen falscher Tatsachen Aufenthaltsbescheinigungen erhalten und Sozialleistungen beantragen. Der Gesetzgeber hat eine Wiedereinreisesperre eingeführt, die nach missbräuchlicher Erlangung von Aufenthaltsrechten verhängt werden kann. Die Klausur stellt unter anderem das Vorgehen des rumänischen Staatsangehörigen R dar und die rechtliche Bewertung seiner Situation.
Sozialtourismus?
Es handelt sich um eine Übungsklausur aus dem Öffentlichen Recht, verfasst von Prof. Dr. Jürgen Kühling und Annika Ascher, die sich mit dem Thema 'Sozialtourismus?' beschäftigt. Die Klausur bietet einen Sachverhalt zum Selbstlösen für Studierende und eignet sich zur Examensvorbereitung.
»Getrübte Kleingartenfreuden«
Die Klausur behandelt die rechtliche Bewertung einer Abrissverfügung gegen eine auf der Parzellengrenze zweier Kleingartenparzellen errichtete, als Doppellaube ausgestaltete bauliche Anlage. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Bauordnungsrechts NRW, des Bundeskleingartengesetzes sowie die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und die Argumentation mit Sinn und Zweck einschlägiger Normen. Der Sachverhalt fordert eine Fortgeschrittenenprüfung im Öffentlichen Recht und knüpft an eine Entscheidung des OVG NRW an.
Immer Ärger mit der Gesellschaft
Die Examensübungsklausur thematisiert den gutgläubigen Grundstückserwerb von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Fragen der Beschlusskontrolle und der Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung sowie eine Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag. Der Sachverhalt enthält verschiedene Abschnitte zu gesellschaftsrechtlichen Fragen und einem prozessualen Ablauf.
Die ungeliebte Asylbewerberunterkunft
Der Sachverhalt behandelt die Errichtung einer Asylbewerberunterkunft im Berliner Bezirk Lichtenberg, auf einem Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, welcher ein Gewerbegebiet festsetzt und soziale Einrichtungen ausschließt. Die Klägerin möchte die Unterkunft verhindern und beruft sich auf den Gebietserhaltungsanspruch sowie die Vorgaben des Bebauungsplans. Thematisiert werden die Befreiung vom Bebauungsplan, der einstweilige Rechtsschutz bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung und die relevante Rechtslage.
Mit dem Smartphone auf der Demo
Im Rahmen einer Gegendemonstration in Hamburg dokumentiert K mit seiner Digitalkamera polizeiliches Einschreiten gegen eine Bekannte und wird daraufhin von den eingesetzten Polizeibeamten festgehalten und angewiesen, das Foto zu löschen. Zusätzlich erfolgt eine Aufforderung zur Personalienangabe. K begehrt verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz und rügt insbesondere die Löschungsanordnung und die Personalienfeststellung. Die Aufgabenstellung verlangt die Prüfung der Erfolgsaussichten einer entsprechenden Klage.
'Schwarzer Donnerstag' in Stuttgart
Die Klausur behandelt die polizeiliche Räumung des Mittleren Schlossgartens in Stuttgart am 30.9.2010 im Rahmen der Proteste gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21. Dabei stehen insbesondere die Qualifizierung der Ansammlung als Versammlung, die Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts, die Rechtmäßigkeit polizeilicher Zwangsmaßnahmen und die Verhältnismäßigkeit des Wasserwerfereinsatzes im Mittelpunkt. Abgerundet wird die Aufgabenstellung durch eine staatshaftungsrechtliche Frage.
Der findige Gaststättenbetreiber
Die Klausur behandelt zentrale Probleme des Gaststättenrechts, insbesondere die Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer erteilten Gaststättengenehmigung aufgrund fehlender Brandschutzeinrichtungen sowie die Wirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Erteilung einer Gaststättengenehmigung unter besonderen Bedingungen. Daneben wird auch die Zulässigkeit einer Klage im Zusammenhang mit der Rücknahme beleuchtet.
Streit um das neue Spielhallengesetz
In dieser Klausur werden die Gesetzgebungszuständigkeit Hamburgs für das neue Spielhallengesetz sowie die Vereinbarkeit einschränkender Vorschriften (u.a. Mindestabstand, Begrenzung der Gerätezahl) mit Grundrechten untersucht. Die Klausur thematisiert insbesondere die Abgrenzung von Bundes- und Landeskompetenzen sowie eingreifende Grundrechtsbeschränkungen für Spielhallenbetreiber. Zur Überprüfung gehört auch eine Rechtfertigung der Maßnahmen im Lichte des Spieler- und Jugendschutzes.
Original-Examensklausur: "Raserei
Die Klausur behandelt eine polizeiliche Sicherstellung eines Motorrads wegen mehrfacher Geschwindigkeitsüberschreitungen, den darauf folgenden Kostenbescheid sowie mögliche öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Ansprüche (insb. Amtshaftung) des Betroffenen gegen den Staat. Zentral ist die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Sicherstellung und der Kostenerhebung, ergänzt um eine Prüfung möglicher Sekundäransprüche.
Kein Honigschlecken
Im vorliegenden Fall prüft der Bearbeiter die Rechtmäßigkeit der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Bauaufsichtsbehörde für ein geplantes Bienenhaus im Außenbereich. Es geht insbesondere um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens, die Voraussetzungen und Grenzen der Privilegierung nach § 35 BauGB sowie die gemeindliche Planungshoheit und das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB.
,Tag der deutschen Patrioten' - polizeilicher Notstand im Versammlungsrecht
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Sofortvollzugsverbots einer Demonstration aufgrund eines behaupteten polizeilichen Notstands im Versammlungsrecht. Zentral sind die Fragen der Störer-Eigenschaft des Veranstalters, die Schutzpflicht des Staates zugunsten der Versammlungsfreiheit und die Anforderungen an das Vorgehen der Behörden bei Gefahrenprognose und Ressourcenknappheit. Zudem ist die Erfolgsaussicht eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO zu prüfen.
'Heißer' Nebenjob im Studium
Die Klausur befasst sich mit dem neuen § 180b StGB, der die Inanspruchnahme von Prostituierten unter Strafe stellt, und der einseitigen Straffreiheit der Prostituierten. Thematisiert wird insbesondere die verfassungsrechtliche Bewertung dieses Gesetzes im Hinblick auf die Berufsfreiheit, allgemeine Handlungsfreiheit und Gleichheitsrecht. Die Erfolgsaussichten einer auf Art. 12 I, Art. 2 I und Art. 3 I GG gestützten Verfassungsbeschwerde sind gutachterlich zu prüfen.
Unzuverlässigkeit eines Beliehenen bei rechtsextremen Aktivitäten
Die Klausur behandelt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen den Widerruf der Bestellung eines Bezirksschornsteinfegermeisters wegen angeblicher Unzuverlässigkeit aufgrund rechtsextremer Aktivitäten. Schwerpunkt ist das Verhältnis von Meinungsfreiheit und politischer Betätigung zu beamtenähnlichen Anforderungen bei Beliehenen sowie die Anforderungen an die Unzuverlässigkeit im Bereich des Gewerberechts. Es ist Landesrecht Hamburg einschlägig.
Schule mit Courage
Im Sachverhalt begehrt die Jugendorganisation der NPD die Nutzung einer städtischen Schulaula für eine parteipolitische Veranstaltung. Die Stadt Mannheim lehnt den Antrag aus politischen und schulischen Erwägungen ab und konkretisiert daraufhin die Widmung aller schulischen Einrichtungen auf weltanschauliche Neutralität. Die NPD klagt vor dem Verwaltungsgericht und beantragt zudem einstweiligen Rechtsschutz. Die Klausur thematisiert die Gleichbehandlung politischer Parteien, den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, verfassungsrechtliche Parteienprivilegien, Kommunalrecht sowie verwaltungsprozessuale und staatshaftungsrechtliche Gesichtspunkte.
Mit dem falschen Lenkrad zurück nach Polen
Die Klausur behandelt die polnische Regelung zum Ausschluss von Rechtslenkern bei der Kfz-Zulassung und die Frage eines möglichen Verstoßes gegen EU-Grundfreiheiten. Im Zentrum steht die Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit einer Aufsichtsklage der EU-Kommission gegen die Republik Polen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. Es geht insbesondere um die Unionsgrundrechte und deren Durchsetzung im Rahmen der europäischen Marktordnung.
Krumme Geschäfte im Gerichtssaal
Die Klausur befasst sich mit den verfassungsrechtlichen Grenzen und Voraussetzungen von Verständigungen im Strafverfahren, wie sie durch § 257c StPO geregelt sind. Zu prüfen ist, ob das Gesetz und dessen Anwendung durch das Gericht – insbesondere im Hinblick auf das Gebot effektiver Strafverfolgung, die Selbstbelastungsfreiheit sowie die Anforderungen an die richterliche Aufklärungspflicht und die Offenlegungs- bzw. Belehrungspflichten – mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Im Zentrum steht die Frage, ob und mit welcher Begründung eine Verfassungsbeschwerde gegen das strafgerichtliche Urteil Aussicht auf Erfolg hätte.
Übungshausarbeit: Brennende Neugier
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob 154 Bundestagsabgeordnete einen Anspruch auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Thema 'Gesetzgebungsoutsourcing' im Zusammenhang mit dem WFG-Gesetzgebungsverfahren haben. Sie wenden sich gegen die Ablehnung ihres Antrags durch die Bundestagsmehrheit mit der Begründung, dies greife unzulässig in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung ein. Der Streit betrifft insbesondere die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer sogenannten Minderheitenenquête sowie den Umfang parlamentarischer Kontrollrechte gegenüber der Bundesregierung gemäß Art. 44 GG. Die Kläger rufen das Bundesverfassungsgericht an und berufen sich auf eine Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Rechte.