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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.071 Klausuren
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Selbstjustiz bei Mietbatterien?

Im Mittelpunkt des Falls steht das Mietverhältnis über eine Fahrzeugbatterie eines Elektroautos zwischen U und der konzernzugehörigen Vermieterin B-GmbH. Nachdem U die gemietete Batterie mehrfach nicht vorschriftsmäßig an einer zugelassenen Ladestation auflud, beruft sich B-GmbH auf vertragliche Regelungen zu Kündigung und zur technischen Sperre der Batterie. Die Fallkonstellation wirft insbesondere Fragen zum sachenrechtlichen Besitzschutz, möglichen Besitzstörungen und Selbsthilfemaßnahmen der Vermieterin auf. Zudem sind schuldrechtliche Aspekte bezüglich der Vertragsgestaltung und der Rechtfertigung für technische Eingriffe im Fokus.

AGB§ 1004 BGB (analog)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur im Sachenrecht: Der vertauschte Tennisschläger

Im Mittelpunkt des Falls steht der verdeckte Austausch eines hochwertigen Tennisschlägers zwischen Emine (E) und Darek (D), wobei D den Schläger der E unerkannt an sich nimmt und diesen an Ksenia (K) verkauft. E fordert nach Aufdeckung des Geschehens von K die Herausgabe des Schlägers sowie Ersatz der Kosten für die Beseitigung einer Gravur, die K inzwischen angebracht hat. Die zentralen rechtlichen Fragestellungen betreffen das Eigentum am Schläger, den gutgläubigen Erwerb nach §§ 929, 932 BGB und etwaige Herausgabe- und Ersatzansprüche nach § 985 BGB. Zusätzlich sind Zurückbehaltungsrechte und Aufwendungsersatzansprüche der K sowie der Umgang mit Veränderungen am Schläger zu prüfen.

Beate Gsell, Anna Hauf· ZJS 2023, 481
§ 1004 BGB (analog)Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
JuS 2023Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Urteil - Die Photovoltaikanlage

In dieser Klausur steht die Frage im Mittelpunkt, ob eine Freiland-Photovoltaikanlage und deren Module als wesentliche Bestandteile eines Grundstücks zu qualifizieren sind und wie sich dies auf die Besitzverhältnisse auswirkt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung, ob ein Eigentumsübergang der Module mit dem Grundstück erfolgte oder nachträglich als wesentlicher Bestandteil oder Zubehör begründet wurde. Zusätzlich wird problematisiert, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen eines Herausgabeprozesses ein bedingter Schadensersatzanspruch wegen der Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung geltend gemacht werden kann.

Bischoff, Feiling· JuS 2023, 255
RubrumTenorTatbestand+3 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Hypothek und guter Glaube

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den gutgläubigen Erwerb einer forderungsentkleideten Hypothek sowie die Anfechtung einer Erbeinsetzung, insbesondere im Zusammenhang mit Motivirrtum, Kausalität und den einzuhaltenden Formalien. Außerdem wird auf den Sicherungscharakter der Vormerkung eingegangen, wobei insbesondere der Wegfall des Auflassungsanspruchs durch Konfusion ausgeschlossen wird. Die Lösung erfordert zudem einen strukturierten Aufbau und eine vollständige, konsistente Inzidentprüfung. Es werden schwierige materiellrechtliche Fragestellungen rund um die Hypothek und das Erbrecht behandelt.

Kaiser· JuS 2023, 241
Grundpfandrechte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+4 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Ein Wochenende in der Pfalz

Die Klausur behandelt Fragen zur Gebrauchsüberlassung einer geliehenen oder gemieteten Sache an Dritte, zum innerbetrieblichen Schadensausgleich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie zur Pfändung bzw. Aufrechnung von Arbeitslohn/Taschengeld im Rahmen eines Au-Pair-Verhältnisses. Besonders thematisiert werden die Voraussetzungen und Wirkungen von vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen sowie potenzielle Gegenrechte des Arbeitgebers bei Schadensverursachung durch die Arbeitnehmerin. Im Zentrum steht die Frage, ob Antoinette gegen Herrn F einen Anspruch auf volle Auszahlung ihres Taschengeldes hat.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Stellvertretung+5 weitere
ZjS 2023FortgeschritteneAnfänger:innen

Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Minderung vorprogrammiert?

Im vorliegenden Fall verlangt Anbieter F von der Hobbygärtnerin H die Nachzahlung einbehaltener Entgelte für die Nutzung eines Bildbearbeitungsprogramms, dessen zentrale Funktion über mehrere Monate nicht funktioniert hat. H hatte wegen der Störung einen Teil der monatlichen Zahlungen einbehalten und beruft sich darauf, dass ihr das Programm hierfür weniger wert war. Im Rahmen einer Abwandlung fordert H später die Rückzahlung eines Teils der gezahlten Miete, nachdem sie eine weitere Funktionsstörung entdeckt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Gewährleistungsrecht bei Verträgen über digitale Produkte, Minderungsrechte nach §§ 327ff. BGB und das Zurückbehaltungsrecht bei nicht vertragsgemäßen Leistungen.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
JA 2023Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Erst die Arbeit, dann die Berufung

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Berufung gegen ein landgerichtliches Urteil, bei dem ein Bauunternehmer zur Zahlung wegen mangelhafter Pflasterarbeiten verurteilt wurde. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Wirksamkeit eines wegen Schwarzarbeit geschlossenen Werkvertrags, prozessuale Besonderheiten des Berufungsverfahrens und die Möglichkeit von Regress gegen den Subunternehmer nach Streitverkündung. Zudem wird die Frage der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts angesprochen.

Dr. Thomas Strauß, Michael Bieber· JA 2023, 140· 300 Min
StellvertretungAuftrag, §§ 662ff. BGBKlage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+5 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Familiensache Doll

Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Prüfung einer kindeswohlgefährdenden Tätlichkeit sowie die Verwertung der Aussagen der Kinder und deren Billigkeitsabwägung. Zudem ist die Behandlung der Eigentumsverhältnisse und Billigkeitsprüfung bezüglich eines Familienhundes von Bedeutung. Ferner wird das Verhältnis zwischen der Regelung des § 1361b BGB zur Ehewohnung und dem Gewaltschutzgesetz (§ 2 GewSchG) näher betrachtet.

Engelhorn· JuS 2023, 163
Verlöbnis, Eheschließung, Eheaufhebung, EhenameZugewinnausgleich und andere Vermögensausgleichsansprüche+2 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene

Übungsklausur im Kapitalgesellschaftsrecht: Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss bei genehmigtem Kapital

In dem Fall begehrt die Aktionärin A von der X-AG die Anfechtung beziehungsweise Aufhebung eines Hauptversammlungsbeschlusses, durch den der Vorstand ermächtigt wurde, das Grundkapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. A sieht ihr Bezugsrecht und ihren Einfluss in der Gesellschaft durch die ermöglichte Kapitalmaßnahme und den weit gefassten Bezugsrechtsausschluss verletzt. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und Grenzen des Bezugsrechtsausschlusses bei genehmigtem Kapital nach §§ 186, 203 AktG, insbesondere der Schutz von Minderheitsaktionären sowie eventuelle Sondervorteile für Großaktionäre. Zentrale rechtliche Fragestellungen betreffen die Zulässigkeit und Reichweite solcher Ermächtigungen sowie den Zeitpunkt und die Möglichkeiten der Anfechtung durch betroffene Aktionäre.

FeststellungsklageFeststellungsklage, § 256 ZPOAnfechtung der Willenserklärung+5 weitere
ZjS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur: Ein gebrochener Arm und viele Scherben

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderung von Hilde (H) gegen Emil (E), nachdem H bei der Suche nach ihrem entlaufenen Hund auf Es Grundstück über eine Hecke gestiegen und in einen ungesicherten Kellerschacht gefallen ist. Es geht um die zivilrechtliche Haftung insbesondere aus Deliktsrecht (Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers) sowie die Tierhalterhaftung und bereicherungsrechtliche Fragestellungen aus verschiedenen Abwandlungen. In einer Abwandlung wird geprüft, ob G, die geschäftsunfähig war, Ansprüche wegen zerstörten Geschirrs gegen H oder E geltend machen kann. In einer weiteren Abwandlung steht die Eigentumsklage und bereicherungsrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit gestohlenem und restauriertem Geschirr im Vordergrund. Insgesamt behandelt die Klausur schwerpunktmäßig das Deliktsrecht, Bereicherungsrecht und Probleme im Eigentumsrecht.

Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Kauf von Waren mit digitalen Elementen

Die Klausur behandelt zentrale Fragen beim Kauf von Waren mit digitalen Elementen. Schwerpunkt ist die Auslegung der Funktionswesentlichkeit von Firmware unter Berücksichtigung der Richtlinie über digitale Inhalte (DigIRL) und der Warenkaufrichtlinie (WKRL). Zudem wird die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bei schwerwiegenden Mängeln bzw. offensichtlicher Erfolglosigkeit der Nacherfüllung geprüft. Weiterhin geht es um das Gewährleistungsregime für digitale Produkte im Verbrauchsgüterkauf.

Grisse· JuS 2023, 137
Sach- und RechtsmängelVerbrauchsgüterkaufVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+4 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Die (un)geliebte Erbin

Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines handschriftlichen Testaments zugunsten einer Geliebten, Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsrechte des enterbten Ehegatten sowie Ansprüche weiterer Verwandter. Zudem wird die Auswirkung der postmortalen Geburt eines gezeugten Kindes auf die Erbfolge und Pflichtteilsansprüche thematisiert.

Dr. Jonas Bühler· JA 2023, 100· 300 Min
Gesetzliche Erbfolge§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
ZjS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur: Ein E-Bike mit lauter Mängeln

Kerstin (K) kauft für ihre neu gegründete Lieferdiensttätigkeit ein E-Bike bei Hersteller Vincent (V). Nach dem Kauf treten mehrere Sachmängel auf: Zunächst ist das Rad durch fehlerhafte Montage nicht nutzbar, später blättert die Lackierung ab, weil minderwertige Farbe verwendet wurde. K verlangt von V u.a. die Abholung und Reparatur des Fahrrads, sowie Ersatz für entgangenen Gewinn und Schadensersatz für die Mängelbeseitigungskosten. Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen zum Ort und Umfang der Nacherfüllung sowie Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden gemäß Kaufrecht.

Julian Stein· ZJS 2023, 108
Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2023FortgeschritteneAnfänger:innen

Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Ach du grüne Neune!

Rentner V erwirbt bei U einen Mähroboter mit digitaler Steuerung per App, um seinen Rasen zu pflegen. Nach vier Jahren versagt der Mähroboter infolge einer Störung durch einen Hackerangriff, sodass V die Funktion nicht mehr nutzen kann. V fordert von U Rückabwicklung des Kaufvertrags und Rückzahlung des Kaufpreises, nachdem U keine kurzfristige Reparatur gewährleistet. Der Fall beleuchtet zentrale Fragen des Kaufrechts, insbesondere die Mangelhaftigkeit von Waren mit digitalen Elementen und die Voraussetzungen für den Rücktritt vom Vertrag.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Das Hafencenter kommt

Die Klausur "Das Hafencenter kommt" behandelt zentrale Probleme des Mietrechts, insbesondere den Mangelbegriff und die Mietminderung gemäß § 536 BGB sowie die formellen Anforderungen an die Minderungserklärung. Daneben werden prozessrechtliche Aspekte wie das Versäumnisurteil und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand angesprochen. Sachlich geht es um Mietrückstände infolge eigenmächtiger Mietkürzung durch den Beklagten im Zusammenhang mit Baustellenimmissionen.

Dr. Georg Bischoff, Nils Voskort· JA 2023, 46· 300 Min
Auftrag, §§ 662ff. BGBKlage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+6 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: See What’s Next

K schließt mit dem Streaminganbieter W einen Vertrag über die Nutzung eines TV-Streamingdienstes sowie über die Leihe eines Streaming-Sticks, zahlt dafür per digitalen Gutscheinen. Nach einer Änderung der Systemanforderungen durch W kann K das Streamingangebot über seinen Fernseher nicht mehr nutzen, obwohl der Stick weiterhin technisch funktioniert. K erklärt per E-Mail die vollständige Vertragsbeendigung und verweigert weitere Zahlungen, während W weiterhin die monatlichen Gebühren verlangt. Der Fall behandelt die Frage, ob und in welchem Umfang W weiterhin Zahlungsansprüche gegen K geltend machen kann, mit Schwerpunkt auf den Regelungen zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB), deren Verhältnis zu allgemeinen schuldrechtlichen Normen sowie Fragestellungen zu Rücktritt und Kündigung.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Anfechtung der Willenserklärung+5 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Unterlassungsansprüche - Der übermotivierte Freund

Im Zentrum der Klausur steht die Eigentumsbeeinträchtigung durch Werbeeinwurf, insbesondere die Anknüpfungspunkte für eine Wiederholungsgefahr und das Verhältnis zur abgegebenen Unterlassungserklärung unter Einbindung der mittelbaren Handlungsstörerschaft und zumutbaren Verhinderungshandlungen. Daneben setzt sich die Arbeit mit den Voraussetzungen und dem Zugangserfordernis bei der Annahme einer modifizierten Unterlassungserklärung im Kontext der Stellvertretung sowie einer möglichen Genehmigung auseinander. Schließlich werden Fragen der schwebenden Unwirksamkeit im Zeitpunkt der Zuwiderhandlung und ihre rückwirkenden Auswirkungen behandelt.

Hofmann· JuS 2023, 49
StellvertretungNegatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch AGB+4 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Gewährleistungsrecht - Social Media ohne Briefkasten

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das anwendbare Gewährleistungsrecht bei typengemischten Verträgen, insbesondere im Zusammenhang mit digitalen Produkten und dem Rangverhältnis der Gewährleistungsregimes. Weiterhin wird die Bewertung der unzuverlässigen Nachrichtenübermittlung als Mangel sowie die konkludente Vereinbarung von Zuverlässigkeit thematisiert. Zudem geht es um die Anforderungen an IT-Sicherheit und die Bestimmung objektiver Anforderungen im Rahmen der 'Üblichkeit' bei digitalen Produkten. Die Analyse von Verbraucherverträgen mit Zahlung durch Daten und die Rolle der Aktualisierungspflicht des Verbrauchers ergänzen die Prüfung.

Walkusz, Dreßler· JuS 2023, 44
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Sach- und RechtsmängelAusschluss & Erweiterung der Gewährleistung+4 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Störerhaftung und rechtsgeschäftliche Übereignung

Die Klausur behandelt in zwei Teilen zum einen die Frage eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs wegen Imkerei-Immissionen (Bienen) nachbarrechtlich, zum anderen den rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb sowie Herausgabeansprüche bei Übertragung und Weiterveräußerung einer beweglichen Sache (Rolex-Uhr) unter besonderer Berücksichtigung des gutgläubigen Erwerbs bei fehlender Garantiekarte. Im Vordergrund stehen damit Standardprobleme des Sachenrechts und die Anwendung der examensrelevanten Vorschrift § 906 I 1 BGB.

Dr. Nienke Stamer· JA 2023, 13· 180 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Der Traumprinz auf Reisen

Die ZR-Fortgeschrittenenhausarbeit behandelt Verbraucherverträge sowie das Leistungsstörungsrecht im zivilrechtlichen Kontext. Thematisiert werden insbesondere Fragen rund um Vertragsverhältnisse zwischen Verbrauchern und Unternehmern sowie typische Leistungsstörungen. Der Bezug zum Reisevertrag wird im Untertitel angedeutet.

Anna Harms· JURA 2023, 1459
Widerruf & VerbraucherverträgeUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Reisevertrag, §§ 651a ff. BGB+3 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Zivilrecht: »Tschick«

Die Examensklausur Zivilrecht mit dem Titel »Tschick« wurde von Bettina Rentsch und Frederik Jaeger, beide an der Freien Universität Berlin tätig, erstellt. Hinweise auf konkrete Rechtsgebiete oder einen ausgewählten Sachverhalt ergeben sich aus den Metadaten nicht. Eine zivilrechtliche Schwerpunktsetzung ist anzunehmen.

Bettina Rentsch, Frederik Jaeger· JURA 2023, 1442
JURA 2023Fortgeschrittene

Ein Gemälde auf Abwegen

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt im Sachenrecht einen Streit um ein Gemälde, das seinen Weg von einer Person zur anderen findet. Im Fokus stehen typische Probleme rund um den Eigentumserwerb an beweglichen Sachen und das Verhältnis zwischen Eigentümer und Besitzer. Die Übung richtet sich an Studierende mit Vorkenntnissen im Zivilrecht.

Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+2 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

Spieglein Spieglein am Schrank

Die Klausur thematisiert anspruchsvolle Fragen zur Stellvertretung, insbesondere den Vertragsschluss mittels abhandengekommener Vollmachtsurkunde. Zudem geht es um Besitz- und Eigentumsschutz sowie Ersatzansprüche wegen Verzögerungsschadens, eingebettet in eine Situation mit Versäumnisurteil und unter Berücksichtigung handelsrechtlicher und zivilprozessualer Fragen.

Nico Krause, Lukas Hundertmark· JURA 2023, 1321
StellvertretungDer BesitzschutzRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+4 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Dachsanierung ohne Risiko

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Folgen eines Werkvertrags über eine Dachsanierung, bei dem eine Schwarzgeldabrede getroffen wurde. Es werden insbesondere Fragen zur Nichtigkeit des Vertrags gemäß Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, bereicherungsrechtliche Rückabwicklung und verbraucherschutzrechtliche Aspekte (außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag, Widerruf) thematisiert.

Gesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteGewährleistung für Sach- und RechtsmängelDie Leistungskondiktion+3 weitere
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