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Klausuren

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1.072 Klausuren
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Europarecht und Grundrechte - Eine Pflegekammer aus Europa

Die Klausur beschäftigt sich mit der Verdrängung deutscher Grundrechte durch die Umsetzung einer europäischen Richtlinie sowie der Subsidiarität der allgemeinen Handlungsfreiheit im Kontext beruflicher Regelungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verhältnismäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht in einer Pflegekammer, wobei der Prognose- und Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers sowie die Interessenabwägung beleuchtet werden. Zudem wird die Gesetzgebungskompetenz des Landes für das Pflegekammergesetz geprüft. Die Aufgaben orientieren sich dabei an zentralen grundrechtlichen und europarechtlichen Fragestellungen rund um die öffentliche Zwangsmitgliedschaft.

Thiele, Schmidt· JuS 2023, 668
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
ZjS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Verwaltungsrecht BT: Grundrechtseingriff durch staatliches Informationshandeln einer Polizeibehörde auf X

In dem Fall begehrt die Klägerin B, ein Mitglied des Choreoteams des 1. FC Köln, festzustellen, dass ein von der Polizei nach einem Fußballspiel auf der Social-Media-Plattform X veröffentlichter Beitrag rechtswidrig war. Die Polizei hatte in dem Posting B namentlich erwähnt und unterstellt, sie habe durch das Überziehen von Regencapes eine Durchsuchung verhindern wollen. Streitentscheidend sind Fragen zum Grundrechtsschutz des Persönlichkeitsrechts, zur rechtlichen Grundlage polizeilicher Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Zulässigkeit und Begründetheit einer Feststellungsklage gemäß § 43 Abs. 1 VwGO. Zudem ist die Abgrenzung zwischen schlichter Information und Eingriff in Grundrechte im Kontext der Gefahrenabwehr relevant.

Markus Meier, Lea Norta· ZJS 2023, 1041
Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Polizeiliche Generalklausel (§ 3 Abs. 1 SOG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+5 weitere
ZjS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur: Der Umschlag von Kernbrennstoffen

In dem Fall geht es um die Einführung landesgesetzlicher Regelungen durch die Freie Hansestadt B, mit denen der Umschlag von Kernbrennstoffen in den Häfen des Stadtstaates grundsätzlich ausgeschlossen wird. Die zentrale Fallkonstellation betrifft die Frage, ob und inwiefern das Land B durch das Änderungsgesetz zum Hafenbetriebsgesetz solche Beschränkungen für den Umschlag von Kernbrennstoffen erlassen darf. Rechtliche Schwerpunkte sind die Gesetzgebungskompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, das Prinzip der Bundestreue sowie das Gebot der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung. Ferner stehen die europarechtliche Warenverkehrsfreiheit und mögliche gesetzgeberische Handlungsoptionen auf landesrechtlicher Ebene im Fokus.

Raven Kirchner· ZJS 2023, 1027
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JuS 2023Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Öffentliches Recht: Europarecht - Krisenzeiten für Autofahrer

In der Klausur geht es um die Abgrenzung der einschlägigen Grundfreiheiten im Europarecht, insbesondere Warenverkehrsfreiheit, Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit im grenzüberschreitenden Kontext. Weiterhin wird die mittelbare Diskriminierung als Eingriff behandelt, wobei die Abgrenzung zur Dassonville-Formel eine Rolle spielt. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf den geschriebenen Rechtfertigungsgründen, wie Art. 36 AEUV, insbesondere im Hinblick auf öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie Solidarität in Energieangelegenheiten. Die Prüfung beschäftigt sich somit mit den wichtigsten Prüfungsmaßstäben für Eingriffe und deren Rechtfertigung im europäischen Binnenmarkt.

Rossa, Weiber, Weißer· JuS 2023, 655
Recht der öffentlichen Sachen
JA 2023Fortgeschrittene

Herz aus Glas

In diesem Fall geht es um eine Publizistin, die vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz jahrzehntelang beobachtet und deren Daten in einer Personenakte gesammelt werden. Die Betroffene hält dies für verfassungswidrig und erhebt nach erfolgloser Klage Verfassungsbeschwerde gegen die Maßnahmen und gegen Art. 10 BayVSG. Die Klausur behandelt die grundrechtlichen Grenzen nachrichtendienstlicher Datenverarbeitung und die Verfassungsmäßigkeit entsprechender Befugnisnormen.

Dr. Max Erdmann, Frederik Pechan· JA 2023, 486· 300 Min
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+2 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Kommunalrecht - Konkurrentenstreit

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den Prüfungsmaßstab im Konkurrentenstreit nach Art. 33 II GG, insbesondere die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sowie die Besonderheiten bei kommunalen Wahlbeamten. Weiter werden der Rechtsschutz in Konkurrentenstreitigkeiten durch den Bewerbungsverfahrensanspruch (Bestenauslese) und die Durchbrechung des Grundsatzes der Amtsstabilität bei überhasteter Ernennung sowie die Garantie effektiven Rechtsschutzes beleuchtet. Im Fokus stehen dabei die Anfechtungsklage in Verbindung mit der Bescheidungsklage, materiell-rechtliche Auswahlfehler und die Bedeutung einer angemessenen Wartefrist. Thematisiert werden zudem formelle Verfahrensfehler im Wahlakt wie etwa der Mitwirkungsausschluss.

Friehe, Schäfer· JuS 2023, 571
Recht der öffentlichen Sachen
JA 2023Anfänger:innen

Freiheit in km/h

Ein selbständiger Berufskraftfahrer wendet sich gegen die Einführung eines generellen Tempolimits von 130 km/h auf Autobahnen, das per Rechtsverordnung erlassen wurde. Die Klausur prüft insbesondere die verfassungsrechtlichen Fragen einer solchen Maßnahme, einschließlich der betroffenen Grundrechte und des Gesetzesvorbehalts bei Grundrechtseingriffen. Die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde sind zu analysieren.

Florian Köhler· JA 2023, 475· 120 Min
Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Die Rechtsverordnung+4 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht - Der Kater und die Haubenlerche

Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Prüfung der Nichtigkeit einer Allgemeinverfügung nach § 17 Nr. 2 TierSchG sowie der Umgang mit unbekannten Normen, die Angemessenheit einer polizeilichen Maßnahme unter Abwägung von allgemeiner Handlungsfreiheit und Art. 20a GG, insbesondere zeitliche Begrenzung und Befreiungsmöglichkeiten, und die formelle Rechtmäßigkeit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung. Dabei werden insbesondere der Schutz von Tieren, das Verhältnis zu Grundrechten sowie die Anforderungen an polizeiliche Maßnahmen behandelt. Die Klausur verlangt eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Erforderlichkeit und Angemessenheit polizeilicher Eingriffe.

Hiese· JuS 2023, 559
Recht der öffentlichen Sachen
ZjS 2023Anfänger:innenFortgeschrittene

Anfängerhausarbeit: Punks auf Sylt

Im Mittelpunkt des Falls steht der Protestzug einer großen Gruppe von Punks auf Sylt, zu dem Demonstrierende aus dem In- und Ausland anreisen. Das Land Schleswig-Holstein organisiert zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit Überwachungsmaßnahmen durch Militärhubschrauber und beschränkt den Bahnverkehr zur Identitätsfeststellung potenzieller Straftäter. Zugleich ruft die Innenministerin über Social Media Touristinnen und Touristen dazu auf, Sylt zu meiden, was zu wirtschaftlichen Einbußen bei lokalen Unternehmern führt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind Versammlungsfreiheit, Bewegungsfreiheit, Berufsfreiheit, staatliches Informationshandeln sowie Grundrechtseingriffe durch polizeiliche Maßnahmen.

Sven Siebrecht· ZJS 2023, 831
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVerfassungsbeschwerde+5 weitere
ZjS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Grundrechte: Die Rennraddemo auf der Autobahn

Die Jurastudentin A plant eine Fahrraddemonstration auf der Autobahn A3 als Protest gegen Umweltverschmutzung und meldet diese ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde an. Die Behörde untersagt jedoch die Veranstaltung wegen Sicherheitsbedenken und verweist auf die Zweckbestimmung der Autobahn nach dem Fernstraßengesetz. A sieht sich in ihrer Versammlungsfreiheit verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde, nachdem alle verwaltungsgerichtlichen Rechtsbehelfe erfolglos bleiben. Im Zentrum stehen Fragen zur Anwendbarkeit des Art. 8 GG auf Autobahnen, zur Rechtmäßigkeit des Versammlungsverbots sowie zur Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde.

Johannes Forck· ZJS 2023, 819
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVerfassungsbeschwerde+5 weitere
ZjS 2023Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Steuerverwaltungsrecht: Die alkoholisierte Angestellte

C, angestellter Chemiker, möchte die Kosten für einen Laborkittel als Werbungskosten in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen, was das Finanzamt Tempelhof ablehnt. Nach Erhalt des Steuerbescheids beauftragt C einen Rechtsanwalt, fristgerecht Einspruch einzulegen. Aufgrund des Verhaltens der alkoholisierten Rechtsanwaltsfachangestellten N erfolgt der Einwurf des Einspruchs jedoch erst am Tag nach Fristablauf. Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage, ob der verspätete Einspruch zulässig ist, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO) sowie der Verschuldenszurechnung bei der Versäumung von Fristen durch Bevollmächtigte.

Timon El-Sherif· ZJS 2023, 809
Der Verwaltungsakt in der KlausurUnverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Baurecht - Ärger um die Fleischboutique

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Baurechts im Zusammenhang mit der Zulässigkeit einer Fleischboutique. Hauptsächlich geht es um die rechtliche Bewertung einer genehmigungspflichtigen Nutzungsänderung sowie das behördliche Ermessen bei formeller Illegalität, insbesondere die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit und die Frage nach milderen Mitteln. Zusätzlich wird die Niederlassungsfreiheit nach der Keck-Rechtsprechung thematisiert. Der Schwerpunkt liegt auf der Analyse behördlicher Entscheidungsprozesse und europarechtlichen Aspekten im Bauordnungsrecht.

Goldhammer, Müller, Halbach· JuS 2023, 513
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte und Verwaltungsrecht - Geld und Glaube

Im Zentrum der Klausur stehen die Verbandskompetenz der Gemeinde bei städtischen Zuwendungen an die örtliche Gemeinschaft, die verfassungsrechtlich abgesicherten Nebenziele sowie Fragen zur Verletzung der Religionsfreiheit, insbesondere die Plausibilisierung religiöser oder weltanschaulicher Überzeugungen und die Wesentlichkeitstheorie. Zudem spielen Rechtfertigungsanforderungen des Gleichheitssatzes eine zentrale Rolle. Die Aufgaben verlangen eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Grundrechten und verfassungsrechtlichen Vorgaben für das Verwaltungshandeln. Es werden gemeinderechtliche Kompetenzen und administrative Pflichten im Kontext religiöser Konflikte und Gleichbehandlungsfragen behandelt.

Erdmann· JuS 2023, 507
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
ZjS 2023Examensklausur1. Staatsexamen

(Referendar-)Examensklausur: Museumsschließungen durch verordnungsvertretendes Gesetz

Die Betreiberin eines privaten Museums in Düsseldorf muss ihr Museum aufgrund einer landesgesetzlichen Regelung zur Eindämmung der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr schließen. Der Lockdown wird durch ein verordnungsvertretendes Gesetz des Landes NRW angeordnet, das unter anderem den Betrieb von Museen untersagt. Die Museumsbetreiberin legt Verfassungsbeschwerde gegen die einschlägige Vorschrift ein und rügt dabei die Verletzung ihrer Grundrechte. Zentral im Fall sind grundrechtliche Fragen, insbesondere zur Kunstfreiheit und Berufsfreiheit, sowie solche des Staatsorganisationsrechts betreffend die Gesetzgebungskompetenz nach Art. 80 Abs. 4 GG.

VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
JA 20231. Staatsexamen

'Coronaausbrüche in der Fleischfabrik' – Arbeitsstopp für Grenzpendler aus Großbetrieben der Fleischproduktion

Der Fall behandelt die vorübergehende Einführung von Einreisebeschränkungen nach Deutschland für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Tschechien während der Coronapandemie. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde eines tschechischen Fleischunternehmens gegen diese Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf unionsrechtliche und verfassungsrechtliche Standards sowie die Berufsfreiheit und das Gleichheitsrecht.

Dr. Jannika Jahn, Paula Anna Jenner· JA 2023, 400· 180 Min
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Versammlungsrecht und Verwaltungsprozessrecht - Stau

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Angemessenheit einer versammlungsrechtlichen Maßnahme, insbesondere im Zusammenhang mit der Risikoerhöhung durch einen Stau und der Bewertung des Versammlungszwecks. Ein weiterer Kernpunkt ist die Prüfung des sachlichen Schutzbereichs der Versammlungsfreiheit auf Autobahnen, wobei die Möglichkeit des kommunikativen Verkehrs untersucht wird. Zudem wird die unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch die Verursachung eines Staus thematisiert. Insgesamt liegt der Fokus der Klausur auf der Abwägung zwischen Versammlungsfreiheit und den Gefahren für die öffentliche Sicherheit sowie der genauen Bestimmung des Schutzbereichs im Kontext des Versammlungsrechts.

Grosche, Schröder· JuS 2023, 433
Recht der öffentlichen SachenVertiefung: Versammlungsrecht in der Klausur
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Come Fly With Me

Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Einordnung des Schreibens als Regierungshandeln, insbesondere die Abgrenzung zwischen privaten und amtlichen Äußerungen sowie der Anspruch auf öffentliche Ressourcen. Zusätzlich wird die Kollision von Verfassungsrechtsgütern wie der Funktionsfähigkeit der Regierung und den Grundrechten Dritter thematisiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Befugnis der Regierung zur Öffentlichkeitsarbeit, wobei insbesondere die Reichweite, Ressortzuständigkeit und Wahrung der Neutralität geprüft werden. Die Aufgaben verlangen eine differenzierte Analyse der Grenzen exekutiver Kommunikation und der verfassungsrechtlichen Verantwortung.

Müller, Hopp· JuS 2023, 421
Einführung in das StaatsorganisationsrechtRecht der öffentlichen Sachen
ZjS 2023Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Einkommensteuerrecht: Bußgelder und Erpressung

In diesem Fall geht es um die Einkommensteuerveranlagung eines Ehepaars für das Jahr 2022. Zentrale Fragen betreffen berufsbedingte Werbungskosten wie Entfernungspauschale und Aufwendungen für Arbeitsmittel sowie die steuerliche Einordnung der Homeoffice-Pauschale. Zudem stehen außergewöhnliche Sachverhalte wie die Zahlung von Erpressungsgeldern durch einen Ehegatten und die Übernahme von Bußgeldern für Verkehrsverstöße durch den Arbeitgeber im Mittelpunkt. Die Klausur prüft schwerpunktmäßig Fragen der steuerlichen Abzugsfähigkeit und der Auswirkungen besonderer Zahlungsvorgänge auf das zu versteuernde Einkommen nach § 2 Abs. 5 S. 1 EStG.

Timon El-Sherif· ZJS 2023, 582
Entscheidung durch GerichtsbescheidLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)+5 weitere
ZjS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur Grundrechte: „Lasst mich mitsingen!“

Eine 9-jährige Schülerin begehrt Aufnahme in einen traditionsreichen Knabenchor, der als Anstalt des öffentlichen Rechts geführt wird. Ihre Aufnahme wird nach einem Vorsingen unter Verweis auf nicht ausreichenden Luftdruck beim Singen und den traditionsbedingten Klang eines Knabenchors abgelehnt. Die Schülerin sieht sich durch diese Ablehnung in ihrem Recht auf geschlechterbezogene Gleichbehandlung aus Art. 3 GG verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde. Im Mittelpunkt stehen die Abwägung zwischen Gleichbehandlungsgebot und Kunstfreiheit sowie die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Auswahlpraxis öffentlicher Kulturinstitutionen.

Joshua Moir· ZJS 2023, 569
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
JA 2023Anfänger:innen

Umstrittene Wahlplakate – Alles im grünen Bereich?

Im Rahmen einer Wahlkampfoffensive bringt eine rechtsextreme Kleinpartei Plakate mit dem Aufdruck 'HÄNGT DIE GRÜNEN!' in der Stadt Z an, woraufhin die Stadt deren Entfernung anordnet. Die Partei sieht sich in ihrer Meinungsfreiheit verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde, deren Erfolgsaussicht zu prüfen ist. Die Klausur thematisiert die grundrechtlichen Wertungen zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz vor Volksverhetzung.

Konrad Schröder· JA 2023, 306· 120 Min
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+4 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Gefahrenabwehr-, Staatshaftungsrecht - Luftsperrgebietsfestsetzung, polizeilicher Schusswaffengebrauch

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den verschachtelten Prüfungsaufbau eines Amtshaftungsanspruchs, insbesondere die inzidente Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Grund-Verwaltungsakts und den polizeilichen Schusswaffengebrauch. Zudem steht die Rechtmäßigkeit einer Allgemeinverfügung sowie die Inzidentprüfung der Rechtmäßigkeit einer Luftsperrgebietsverordnung im Mittelpunkt. Schließlich wird die Verhältnismäßigkeit sowohl der Sperrgebietssetzung als auch des Schusswaffeneinsatzes umfassend analysiert. Im Kern geht es um die Verbindung von Gefahrenabwehrrecht, Staatshaftungsrecht und den Anforderungen an hoheitliche Eingriffe.

Seidel· JuS 2023, 351
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Vegane Wiesn

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Meinungsfreiheit im Kontext von Schmähkritik und Formalbeleidigung. Zentrale Themen sind die verfassungsrechtliche Rechtfertigung und die sachliche Differenzierung zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen, insbesondere dann, wenn der Wahrheitsgehalt nicht überprüfbar ist oder Aussagen unterschiedlich gewertet werden müssen. Es wird zudem die Wechselwirkung bei Äußerungen gegenüber Amtsträgern sowie das Auftreten in der Öffentlichkeit beleuchtet. Wichtig ist auch die Auslegung der Aussagen und die Frage, ob eine Abwägung erforderlich ist, sofern Schmähkritik oder Formalbeleidigung vorliegt.

Stepanek· JuS 2023, 329
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
JA 2023Fortgeschrittene

'Rien ne va plus'…auf Europas Straßen

Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob die von Dänemark eingeführte Lkw-Verkehrsdosierung an der Grenze zu Deutschland mit der europarechtlichen Warenverkehrsfreiheit vereinbar ist. Untersucht werden außerdem die rechtlichen Möglichkeiten der Europäischen Kommission zur Reaktion auf die Maßnahmen Dänemarks im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens.

Hofmeister· JA 2023, 216· 180 Min
Europäische Integration
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungs- und Verwaltungsrecht - Auskunftsansprüche gegen den BND

Die Klausur beschäftigt sich mit Auskunftsansprüchen gegen den Bundesnachrichtendienst (BND). Schwerpunkte sind die Verpflichtung einer Bundesbehörde zur Auskunftserteilung durch Landesrecht, die dabei relevante Gesetzesbindung der Verwaltung sowie die grundgesetzliche Kompetenzverteilung und die Frage einer Annexkompetenz. Weiterhin wird das Spannungsfeld zwischen den Grenzen des Auskunftsanspruchs, insbesondere dem Schutz würdiger Interessen Dritter, und der Pressefreiheit beleuchtet, mit einer Abwägung zugunsten einer praktischen Konkordanz. Die Statthaftigkeit einer Verpflichtungsklage im Hinblick auf die Auskunftserteilung wird ebenfalls geprüft. Insgesamt werden dabei sowohl verfassungs- als auch verwaltungsrechtliche Aspekte vertieft.

Hering· JuS 2023, 249
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine VerwaltungsrechtHaftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
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