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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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JuS 2025Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Zivilrecht: Stiftungsrecht – Die Tikwa-Stiftung

Die Klausur thematisiert zentrale Aspekte des Stiftungsrechts. Schwerpunkte sind dabei die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Geschäftsführers (§ 12 V 1 ThürStiftG, grobe Pflichtverletzung, § 83c BGB und Übermaßfrüchte), die Frage nach einer möglichen Heilung durch hoheitliche Anerkennung beziehungsweise der Anwendung einer Analogie sowie die Gestaltungsgrenzen des § 83c I, II BGB (Erhaltungsgrundsatz, Grenzen der Auslegung und Rechtsfortbildung). Die Aufgabenstellung fordert von den Prüflingen eine vertiefte juristische Analyse und argumentatives Verständnis im Umgang mit stiftungsrechtlichen Problemstellungen. Behandelt werden insbesondere mögliche Pflichtverletzungen und deren rechtliche Folgen sowie die Grenzen der Gestaltung im Stiftungsrecht.

Benjamin Beyer· JuS 2025, 343
Gesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteFormfreiheit und GrenzenDefinitionen+2 weitere
ZjS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur: Das falsche Holster

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Security-Mitarbeiter, der aufgrund eines vermeintlichen Bedrohungsszenarios eine Person mit seiner Dienstwaffe anschießt. Es geht um die Frage, ob der Schuss als zulässige Notwehrhandlung oder aufgrund eines Erlaubnistatbestandsirrtums gerechtfertigt war. Weiterhin ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Dritten zu prüfen, der den Security-Mitarbeiter zur Tat psychisch bestärkt hatte. Zentrale Schwerpunkte bilden Probleme der Notwehr, des Erlaubnistatbestandsirrtums sowie der Teilnahme durch psychische Beihilfe.

Martin Heuser· ZJS 2025, 534
RechtfertigungsgründeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Mord, § 211 StGB+5 weitere
JA 20251. Staatsexamen

*"Der missglückte Hauskauf

Die Klausur behandelt den missglückten Hauskauf unter Einbeziehung komplexer zivilrechtlicher Fragestellungen. Schwerpunkte sind das Verhältnis zwischen Auflassungsvormerkung und Eigentumserwerb, das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, Ansprüche aus Kauf- und Pachtverträgen, sowie zivilprozessuale und international-rechtliche Zuständigkeiten. Es werden zudem die Auswirkungen von Investitionen und die Rechtsfolgen bei Mehrfachveräußerung und Vermietung beleuchtet.

Tim Buchholz, Fabian Schulz· JA 2025, 285· 300 Min
Weitere SekundäransprücheKeine anderweitige Rechtshängigkeit§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht – Die gefällte Silberpappel

Die Klausur thematisiert klassische Fragestellungen des Polizei- und Ordnungsrechts im Kontext der Gefahrenabwehr. Im Mittelpunkt stehen die Befugnisse der Polizei bei Maßnahmen gegenüber Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere infolge des Fällens eines geschützten Baumes. Geprüft werden die Generalklausel, gefahrenabwehrrechtliche Verantwortlichkeiten sowie Ermessensausübung und Verhältnismäßigkeit.

Dr. Dominik Rennert· JuS 2025, 338· 120 Min
Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselGefahrenabwehrrechtliche Verantwortlichkeit+3 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Wahldebakel für das Bundestagspräsidium

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen und Abläufe bei der Wahl des Bundestagspräsidiums. Prüflinge setzen sich mit den Wahlrechtsgrundsätzen und der Rolle des Bundestags auseinander. Dabei wird insbesondere die praktische Bedeutung der Staatsstrukturprinzipien und möglicher Organstreitigkeiten beleuchtet.

Der BundestagWahlen und WahlrechtsgrundsätzeDie obersten Verfassungsorgane – Einführung+4 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Tödliche TikTok-Inspiration

In dieser Anfängerklausur wird ein tödlicher Vorfall im Zusammenhang mit einer Social-Media-App einer strafrechtlichen Prüfung unterzogen. Im Zentrum stehen die Tatbestandsmerkmale von Totschlag sowie Fragen der objektiven Zurechnung und des subjektiven Tatbestands. Die Bearbeitung behandelt auch Probleme der Schuld und denkbare Rechtfertigungsgründe.

Professor Dr. Robert Esser, Lea Urban· JuS 2025, 328· 120 Min
Totschlag, § 212 StGBObjektive ZurechnungSchuld+8 weitere
JA 2025FortgeschritteneAnfänger:innen

Bibliophile Gesellschafter im Handelsverkehr

Die Klausur behandelt Haftungs- und vertretungsrechtliche Probleme einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von Fachliteratur durch die Gesellschafter. Schwerpunkte sind die persönliche Haftung der Gesellschafter, die Auswirkungen einer Anteilsübertragung, die Verpflichtungswirkungen bei vertraglichen Haftungsausschlüssen sowie die Bedeutung gesellschaftsvertraglicher Zustimmungsregelungen für Rechtsgeschäfte. Zudem werden Fragen zur Eintragung im Gesellschafts- und Handelsregister erörtert.

Luca Fröhleke· JA 2025, 272· 120 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: „Unruhe im Altmühltal“

Der Landwirt L beantragt bei der Regierung von Oberbayern eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss zweier Wölfe, die wiederholt Nutztiere auf seiner Weide im Landkreis Eichstätt gerissen haben. Die Behörde erteilt einen entsprechenden Bescheid und ordnet die sofortige Vollziehung an. Eine Umweltschutzvereinigung greift diese Ausnahmegenehmigungen im einstweiligen Rechtsschutz an. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche Fragestellungen zum einstweiligen Rechtsschutz, insbesondere die Statthaftigkeit nach § 80a Abs. 3 VwGO, das Modell der Verletztenklage, die inzidente Prüfung einer Rechtsverordnung, europarechtskonforme Auslegung und der Austausch von Rechtsgrundlagen.

Max Stadter, Milena Wilkens· ZJS 2025, 501
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
ZjS 2025FortgeschritteneSchwerpunktbereich

Schwerpunktklausur im Medizinrecht/Examensübungsklausur: Denkt jede(r) an sich, ist an alle gedacht?

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob und in welchem Umfang Eltern sowie andere Aufsichtspersonen zivilrechtlich für Gesundheitsschäden haften, die ein Kind auf einem Spielplatz infolge unzureichender Aufsicht erlitten hat. T, ein dreijähriges Kind, verschluckt beim unbeobachteten Spielen eine Murmel und erleidet dadurch einen Hirnschaden. Zu prüfen ist, ob T gegenüber ihrem Vater (V) und der anwesenden G Ansprüche auf Ersatz der Behandlungskosten geltend machen kann. Daneben wird die Ersatzfähigkeit weiterer Schäden geprüft, die eine andere Person (M) angesichts des Vorfalls erlitten hat, sowie prozessuale Handlungsmöglichkeiten zur Sicherung von Ansprüchen in Bezug auf etwaige Spätschäden.

Beate Gsell, Andreas Freiwald· ZJS 2025, 478
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)FeststellungsklageFeststellungsklage, § 256 ZPO+5 weitere
JA 2025Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: „Ein Kurierfahrer auf der Flucht“

Dr. Frank Hartmann· JA 2025, 234· 300 Min
JA 20251. Staatsexamen

* "Das Schweigen des Landratsamts – Fiktion trifft auf gemeindliche Verweigerung

Der Sachverhalt behandelt eine Examensklausur im öffentlichen Recht mit Schwerpunkt Baurecht, Verwaltungsprozessrecht und Kommunalrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine Gemeinde gegen eine fingierte Baugenehmigung – ausgelöst durch behördliches Schweigen trotz verweigertem gemeindlichen Einvernehmen – erfolgreich vorgehen kann. Die Klausur beleuchtet die Voraussetzungen, das Verfahren und die Erfolgsaussichten einer entsprechenden Klage.

Sarah Lena Hünting· JA 2025, 221· 300 Min
Entscheidung durch GerichtsbescheidEinvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JuS 2025Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revision – Ein Arzt auf Abwegen

Die Klausur behandelt die revisionsrechtliche Überprüfung einer strafrechtlichen Verurteilung im Zusammenhang mit einem Arzt, dessen Handeln auf Fragen zur Sterbehilfe und -strafbarkeit stößt. Geprüft werden insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit der Revision sowie materiellrechtliche Probleme im Bereich des Mordes und der Tötung auf Verlangen. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidat:innen im Assessorexamen mit vertieften Kenntnissen im Strafprozessrecht und materiellen Strafrecht.

Dr. David Adamaszek, David K. Takacs· JuS 2025, 260· 300 Min
Rechtsmittel und außerordentliche RechtsbehelfeBegründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)Zulässigkeit der Revision+2 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Stellvertretung, EBV, Bereicherungsrecht, AGB – Brüder zum Verwechseln

Die Examensklausur behandelt schwerpunktmäßig Probleme der Stellvertretung, Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis und bereicherungsrechtliche Fragestellungen, insbesondere die Leistungskondiktion. Ergänzend werden ausgewählte Fragen aus dem AGB-Recht einbezogen. Der Sachverhalt erfordert eine strukturierte Anspruchsprüfung und vertiefte Kenntnisse im Zivilrecht.

Dr. Leon Marcel Kahl· JuS 2025, 253· 300 Min
StellvertretungVindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisDie Leistungskondiktion+2 weitere
JA 2025Anfänger:innenFortgeschrittene

„Plagiat mit Todesfolge“

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung mehrerer Handlungen der Alexandra (A), darunter das Fälschen von Studienleistungen, eine versuchte Anstiftung zum Diebstahl und eine Freiheitsberaubung mit Todesfolge. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Vermögensdelikten, die versuchte Anstiftung, sowie die rechtliche Einordnung der Freiheitsberaubung, welche zu schweren Verletzungen und letztlich zum Tod des Opfers führt.

Versuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBUntreue (§ 266 StGB)Freiheitsberaubung, § 239 StGB+13 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Polizeirecht – Bombenalarm im Biergarten

Die Klausur behandelt verwaltungsprozessuale und polizeirechtliche Fragen im Zusammenhang mit einem Bombenalarm in einem Biergarten. Prüfungsgegenstand sind insbesondere die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, die polizeiliche Generalklausel sowie die Voraussetzungen polizeilichen Einschreitens. Ferner werden Aspekte des einstweiligen Rechtsschutzes angesprochen.

Prof. Dr. Jens Gerlach· JuS 2025, 246· 120 Min
Eröffnung des VerwaltungsrechtswegsGefahr für polizeiliche Schutzgüter Polizeiliche Generalklausel+4 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT und Deliktsrecht – Verhängnisvolle Unfallserie

Die Zwischenprüfungsklausur behandelt zentrale Probleme des Schuldrechts AT sowie des Deliktsrechts anhand eines komplexen Unfallgeschehens. Schwerpunktmäßig werden die Entstehung von Schuldverhältnissen, der allgemeine Schadensersatzanspruch und die deliktische Haftung geprüft. Darüber hinaus werden Grundzüge der Gefährdungshaftung nach StVG und Fragen der Schadenszurechnung angesprochen.

PD Dr. Christian Deckenbrock, Sophie Grab· JuS 2025, 238· 120 Min
Entstehung von Schuldverhältnissen Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 823 Abs. 1 BGB+9 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – (Keine) Kunst am Kenotaph

Die Klausur thematisiert den Schutzbereich und die Schranken der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG, diskutiert die grundrechtliche Einordnung einer Kunstaktion an einem öffentlichen Denkmal (Kenotaph) und geht auf Abgrenzungsfragen insbesondere zur Meinungsfreiheit ein. Die Studierenden üben dabei die allgemeine dogmatische Prüfung von Grundrechten und deren Wechselwirkungen sowie einfache fallbezogene Subsumtionen. Geeignet ist die Klausur insbesondere für Anfänger im Öffentlichen Recht und Grundrechtslehre.

Dr. Maximilian Schneider· JuS 2025, 232· 120 Min
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeine GrundrechtslehrenRecht der öffentlichen Sachen+3 weitere
JA 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

* "Ihr Paket liegt bei Ihrem Nachbarn – oder?

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um die Übergabe und den Verlust eines Pakets, das vom Nachbarn irrtümlich einer dritten Person ausgehändigt wird. Im Fokus stehen Fragen zu Gerichtsstand, Gefahrübergang, Unmöglichkeit der Leistung und Ansprüche im Dreipersonenverhältnis, insbesondere mögliche Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag.

Markus Meyer, Johannes Hummelmeier· JA 2025, 190· 300 Min
Rücktritt Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt+5 weitere
JA 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

„Der Beschluss muss weg!“

In der Klausur geht es um die Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses innerhalb einer Architekten-GbR, wobei die Stimmabgabe der Gesellschafterin A aufgrund angeblicher Interessenkollision ausgeschlossen wurde. Thematisiert werden die Anforderungen und Besonderheiten der Beschlussanfechtung in Personengesellschaften, insbesondere unter Bezugnahme auf gesellschaftsvertragliche Regelungen und die Verweisung auf die Vorschriften der §§ 110 ff. HGB.

Prof. Elena Dubovitskaya, Christian Horz· JA 2025, 182· 300 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Anfechtung der Willenserklärung§ 824 BGB+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur zu Körperverletzungs- und Straßenverkehrsdelikten: Grillen mit Hindernissen

Im Mittelpunkt des Falls steht Onkel Otto, der einen Stuhl im Vorfeld eines Familiengrillens so manipuliert, dass er beim Hinsetzen zusammenbricht. Ziel seiner Handlung ist es, seine Nichte Nina zu erschrecken und ihr Schmerzen zuzufügen, tatsächlich trifft es jedoch Pauline, die sich auf den präparierten Stuhl setzt und dabei erhebliche Verletzungen erleidet. Danach versucht Otto, die Beweise der Stuhlmanipulation zu vernichten, indem er die Schrauben auf Straßenbahngleise wirft, wodurch eine Entgleisungsgefahr für eine ankommende autonome Straßenbahn entsteht. Schließlich verursacht Otto beim Verlassen der Tankstelle einen Unfall mit einem geparkten Auto und entfernt sich, ohne den Schaden zu melden. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig Problemkreise der versuchten und vollendeten Körperverletzung, Irrtumsfragen, Gefährdungsdelikte im Zusammenhang mit § 315e StGB sowie das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur: Ungebetener Gast

A und B brechen gemeinsam in das Haus von Q und R ein, um Wertgegenstände und Bargeld zu stehlen. Während des Einbruchs trifft A im Schlafzimmer überraschend auf T, die dort übernachtet, und überwältigt sie gewaltsam, um ungestört weitersuchen zu können. Am Ende verlassen A und B das Haus mit Beute, ohne zu wissen, dass T inzwischen Alleinerbin ist, da Q und R verstorben sind. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Bewertung des (qualifizierten) Wohnungseinbruchsdiebstahls sowie die Einordnung der Gewaltanwendung gegenüber T.

Pascale Fett· ZJS 2025, 312
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBDiebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+5 weitere
ZjS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur im Polizeirecht: „Kleine Tiere – großer Ärger“

E, Eigentümer eines Gartengrundstücks, wird von der Stadt Freiburg durch Bescheid verpflichtet, den Befall seiner Eichenbäume mit dem gesundheitsschädlichen Eichenprozessionsspinner zu beseitigen. Nachdem Beschwerden von Anwohnern und Passanten über gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Raupenhaare bekannt wurden, erhebt E nach erfolglosem Widerspruch Klage gegen die Stadt. Im Zentrum stehen Fragen der polizeirechtlichen Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers, der Auswahl des Pflichtigen und der Verhältnismäßigkeit behördlicher Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit. Der Fall behandelt typische Problemstellungen des Gefahrenabwehrrechts, insbesondere das Handeln der Polizei- und Ordnungsbehörden bei von Privatgrundstücken ausgehenden Störungen.

Benjamin Hiese· ZJS 2025, 300
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Polizeiliche Generalklausel (§ 3 Abs. 1 SOG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Sonderprobleme des Eigentumsschutzes öffentlich-rechtlicher Ansprüche bei staatlicher Verantwortungsübernahme

Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage, ob die Regelung des § 15 Abs. 2 Satz 2 ContStifG, nach der ausländische Entschädigungsleistungen auf die deutsche Conterganrente angerechnet werden, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der irische Staatsbürger X, selbst durch Thalidomid geschädigt, erhält sowohl von der deutschen Conterganstiftung als auch aus einem irischen Entschädigungsprogramm monatliche Zahlungen. Nach der Neuregelung wurde die irische Leistung auf die deutsche Rente angerechnet, wogegen sich X erfolglos vor Fachgerichten gewehrt hat. Das BVerwG ließ offen, ob der Eigentumsschutz und das rechtsstaatliche Vertrauen der Betroffenen in sozialrechtliche Ansprüche durch die deutsche Regelung übermäßig beeinträchtigt werden, und legte die Frage dem BVerfG vor.

Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Haftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Nur die Sonne war Zeuge

Die Übungsklausur thematisiert einen manipulierten Verkehrsunfall mit Sachschaden, bei dem der Kläger Schadensersatz gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung geltend macht. Neben der zivilprozessualen Konstellation des Versäumnisurteils wird das Verschulden bei mutmaßlicher Unfallmanipulation geprüft. Der Fall ist an mehrere aktuelle Gerichtsentscheidungen angelehnt.

Zimmer· JA 2025, 147· 300 Min
Versäumnisurteil§ 823 Abs. 1 BGB+2 weitere
191011140