StrafrechtZjS 2025Fortgeschrittene
Fortgeschrittenenübungsklausur: Ungebetener Gast
ZJS 2025, 312 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Pascale Fett
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ZjS
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2025 · 312
Rechtsgebiet
Strafrecht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
ZJS 2025, 312
Lösung
Enthalten
A und B brechen gemeinsam in das Haus von Q und R ein, um Wertgegenstände und Bargeld zu stehlen. Während des Einbruchs trifft A im Schlafzimmer überraschend auf T, die dort übernachtet, und überwältigt sie gewaltsam, um ungestört weitersuchen zu können. Am Ende verlassen A und B das Haus mit Beute, ohne zu wissen, dass T inzwischen Alleinerbin ist, da Q und R verstorben sind. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Bewertung des (qualifizierten) Wohnungseinbruchsdiebstahls sowie die Einordnung der Gewaltanwendung gegenüber T.
Schwerpunkte
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBDiebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Raub (§ 249 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGBFalsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB
Weitere Klausuren zu Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)
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