Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Examensklausur: Das Kind raucht mit
In diesem Fall fordert Volkbert Wohlbedacht von Margot Qualm Schmerzensgeld und Ausgleich für Behandlungskosten im Namen ihrer gemeinsamen Tochter Kristina. Streitpunkt ist, ob Margot während der Schwangerschaft zum Schutz des ungeborenen Kindes zum Verzicht auf Tabakkonsum verpflichtet werden kann und welche Ansprüche darauf basieren, nachdem das Kind mit einer Lungenfehlfunktion zur Welt gekommen ist. Die Konstellation berührt vor allem familienrechtliche Eingriffsrechte, schadensersatzrechtliche Vorschriften im Deliktsrecht sowie Grundrechte. Zusätzlich sind prozessuale Fragen zur Geltendmachung von Ansprüchen thematisiert.
Übungsfall: Von deliktischer Haftung Minderjähriger und widerrufener Überweisung
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob und in welchem Umfang ein geschädigter Fahrzeughalter (H) von einer minderjährigen Unfallverursacherin (C, vertreten durch ihre Eltern) Schadensersatz für eine Beschädigung seines Autos verlangen kann. Weiter verlangt die Bank (B) nach einer widerrufenen, aber dennoch ausgeführten Überweisung vom Empfänger (H) die Rückzahlung des überwiesenen Betrags. Die Fallkonstellation berührt zentrale Probleme des Deliktsrechts zur Haftung Minderjähriger, des Schadensrechts bezüglich Rabatten auf Reparaturkosten sowie bereicherungsrechtliche Fragen zur Rückabwicklung nicht autorisierter Überweisungen nach § 675u S. 1 BGB im Dreipersonenverhältnis. Ergänzend wird die deliktische Verantwortung Minderjähriger bei einem weiteren Schadensfall durch gemeinschaftlichen Schneeballwurf thematisiert.
Übungsfall: Unberechtigte Untervermietung einmal anders
Der Fall betrifft die Untervermietung eines Zimmers durch den Mieter M nach Beendigung des Mietverhältnisses. Vermieter V verlangt von M die Zahlung der Miete für die Zeit nach der Kündigung sowie die Herausgabe von Geldern, die M nach Ende des Mietverhältnisses durch Untervermietung an F erhalten hat. Im Mittelpunkt stehen mietrechtliche und bereicherungsrechtliche Ansprüche sowie mögliche Ansprüche im Deliktsrecht und Besitzrecht, insbesondere im Zusammenhang mit § 546 BGB und den mietvertraglichen Nebenpflichten. Es geht ferner um die Frage, ob und in welchem Umfang dem Vermieter nach Beendigung des Mietvertrags Ansprüche zustehen.
Der Anwalt und sein Recht auf Papier
Die Klausur behandelt die Frage, ob die gesetzlich vorgeschriebene Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs für Rechtsanwälte, konkret die ausschließliche Einreichung von Schriftsätzen in elektronischer Form nach § 130 d ZPO, mit der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist. Zu prüfen ist insbesondere, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat.
* "In die Karten geguckt
Die Klausur behandelt typische Computer-, Vermögens- und Urkundsdelikte im Zusammenhang mit Skimming und EC-Karten-Fälschung. Der Schwerpunkt liegt auf Versuchsstadium, mittelbarer Täterschaft und der strafrechtlichen Bewertung des Vorgehens mehrerer Beteiligter im Kontext der Datenerschleichung und Fälschung technischer Aufzeichnungen.
Wirbel um das Villengrundstück
In dieser Examensklausur im Zivilrecht geht es schwerpunktmäßig um Fragen des Erb-, Immobiliarsachen- und Schenkungsrechts. Es sind insbesondere die Wirksamkeit eines Erbvertrags, die Übertragung von Grundeigentum durch Schenkung unter Beachtung grundbuchrechtlicher Formerfordernisse sowie nachträgliche Verfügungen – einschließlich der Behandlung von Vormerkungen und der Wirksamkeit von Abtretungen – zu begutachten.
M & A im Lebensmittelhandel
Diese Fortgeschrittenenklausur behandelt typische Fragestellungen rund um den Unternehmenskauf im Lebensmittelhandel, insbesondere die Haftung des Erwerbers, das kaufmännische Bestätigungsschreiben und die Rügeobliegenheit. Sie thematisiert Probleme des Handels-, Kauf- und Sachenrechts, insbesondere vertreten durch Kaufvertragsbeziehungen und Übergang von Verbindlichkeiten. Weitere Aspekte betreffen die Mängelrüge und die Vertretung.
Examensklausur: Ein vertanes Talent und die Verlockungen des elektronischen Zahlungsverkehrs
Der Fall handelt von Hacker H, der an der Hotelrezeption Kreditkartendaten von Kunden durch Manipulation eines Kartenlesegeräts erfasst und nach der anfänglichen Vernichtung des Datensatzes weitergehende Methoden entwickelt. H verschafft sich illegal Zugang zu geschützten Servern eines Kreditinstituts, um Kreditkartendaten, Prüfnummern und PINs zu erlangen und manipuliert mit diesen Daten Kreditkartenrohlinge. Im weiteren Verlauf hebt er mit einer gefälschten Karte Geld ab und tätigt Online-Bestellungen unter fremdem Namen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Bereich Vermögensdelikte, Urkundendelikte, Sachbeschädigung sowie Straftaten zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Daten (§§ 202a f. StGB).
Übungsfall: In der Gosse
Joachim (J) verursacht unter Alkoholeinfluss und Übermüdung einen Autounfall mit dem Fußgänger Florian (F), der schwer verletzt in der Gosse liegen bleibt. J unterlässt aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen die Hilfeleistung und fährt weg, obwohl F noch hätte gerettet werden können. Im späteren Verlauf kommt F ums Leben. Die Klausur verlangt die Prüfung der Strafbarkeit des J nach den §§ 212 und 222 StGB, insbesondere im Hinblick auf fahrlässige Tötung und die Wechselwirkung von Übermüdung und Alkoholisierung am Steuer.
Übungsfall: HALEC
Im Zusammenhang mit einer lebensmittelbedingten Infektionswelle während einer Festveranstaltung in der Stadt X erwägt der Krisenstab verschiedene Gefahrenabwehrmaßnahmen gegenüber einem Catering-Unternehmen und Lebensmittelbetrieben. Es geht um die Rechtmäßigkeit von Anordnungen bezüglich Sicherstellungen, Gesundheitsuntersuchungen und Betriebsschließungen nach dem SOG LSA. Die betroffene Firma B will sich gegen eine aufgrund eines Laborfehlers erlassene Betriebsschließung wehren. Zudem verlangt die Firma B Schadensersatz für finanzielle Einbußen und erhebt Klage gegen die Stadt X, nachdem Aufträge infolge einer behördlichen Warnmeldung gekündigt wurden.
Original-Examensklausur: "Die überraschende Klage der Ex-Nachbarin
Die Klausur thematisiert die Zulässigkeit und Begründetheit von Klage und (Dritt-)Widerklage im Mietverhältnis nach Eigentumswechsel, Fragen der zulässigen Klageerhebung und gerichtlichen Zuständigkeit, die Verjährung und Ausschlussfristen von mietrechtlichen Forderungen (insbesondere im Kontext der Betriebskostenabrechnung), Probleme um die Abtretbarkeit von Mietforderungen, die Behandlung von Gutglaubensschutz sowie Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), ferner GoA und Bereicherungsrecht. Die Sachverhaltskonstellation umfasst zudem Eigentums- und Besitzschutzfragen im Zusammenhang mit einem Rasenmähertraktor und nebengeschaltete Zahlung- und Ersatzansprüche.
Übungsfall: Plötzlicher Kindstod?
Die allein lebende Mutter M versorgt ihr Kleinkind K zunächst ausreichend, ist aber später überfordert und unterlässt die notwendige Ernährung sowie kinderärztliche Vorsorge. Nachdem sich K's Gesundheitszustand weiter verschlechtert und lebensbedrohlich wird, unternimmt M aus Gleichgültigkeit nichts, obwohl ärztliche Hilfe den Tod hätte verhindern können. K verstirbt; die Ursache des Todes ist medizinisch unklar, es kommen sowohl Unterernährung als auch plötzlicher Kindstod in Betracht. Gegenstand des Falls ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit der M wegen unterlassener Hilfe für K, insbesondere mit Blick auf eine mögliche Strafbarkeit nach § 212 Abs. 1 StGB.
Übungsfall: Ärger nach dem Physikum
Im Mittelpunkt des Falls steht der Medizinstudent A, der nach einer Feier in einer Diskothek zunächst von B durch ein mit Speichel versetztes Anprusten mit Zigarettenrauch provoziert wird. A reagiert darauf mit einem Stoß eines Bierglases gegen Bs Stirn, wobei B verletzt wird und das Glas zerbricht. Anschließend beschädigt A aus Ärger beim Versuch, gegen die Bar zu treten, eine Tasche samt Smartphone der D. Die Kernfrage ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit des A, insbesondere hinsichtlich Körperverletzung und Sachbeschädigung, sowie die Prüfung von Rechtfertigungsgründen wie Notwehr (§ 32 StGB) und der sogenannten aberratio ictus.
Was lange währt ...?!
Die Klausur thematisiert die nachträgliche Aufhebung eines Bewilligungsbescheids einer Eingliederungshilfe nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) aufgrund neuer Erkenntnisse über Ausschließungsgründe, die sich aus Stasiunterlagen ergeben. Es wird geprüft, ob die Aufhebung nach mehr als 35 Jahren zulässig und rechtmäßig ist, insbesondere unter Berücksichtigung von Vertrauensschutz, Verjährungsregelungen und den einschlägigen Bestimmungen des HHG und Verwaltungsrechts. Die Fallbearbeitung beinhaltet Fragen zur Rücknahme von Verwaltungsakten, Betroffenenrechten und eventuellen Fristen.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Rocker knacken Schlösser und Knochen
In diesem Fall verlangt die Eigentümerin einer Brücke bzw. Dritte die strafrechtliche Beurteilung des Rockers Anton, der zunächst Liebesschlösser entfernt und verkauft, um seinem Motorradclub zu imponieren. Später setzt Anton auf Befehl des Clubpräsidenten gezielt einen PKW ein, um Mitglieder eines konkurrierenden Clubs körperlich anzugreifen und verletzt dabei zwei Personen. Im Anschluss entwendet er die Lederweste eines bewusstlosen, schwerverletzten Opfers und unterlässt es, diesem Hilfe zu leisten. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte sind Eigentums- und Vermögensdelikte, Körperverletzungs- und Tötungsdelikte sowie Zurechnungsfragen im Allgemeinen Teil des StGB.
* Original-Examensklausur: "Angemessenheit ist (k)eine Frage des Kreditrahmens
Die Klausur behandelt eine Revisionsklausur zum Computerbetrug am Amtsgericht Leipzig. Schwerpunkt der Bearbeitung sind relevante Verfahrensrügen, insbesondere hinsichtlich der Verletzung von Verteidigungsrechten nach § 244 III StPO und Belehrungsfehler bezüglich des Auskunftsverweigerungsrechts der Zeugin nach § 55 II StPO. Außerdem wird der materielle Tatbestand des Computerbetrugs geprüft.
Übungsfall: Das geht ab! Wir feiern die ganze Nacht! Facebookpartys und das Polizeirecht
Der 16-jährige Tobias veranstaltet eine Geburtstagsfeier, die durch eine versehentlich öffentlich gestellte Einladung bei Facebook unerwartet rund 1000 Gäste anzieht. Die Feier eskaliert, sodass die Polizei einen Großeinsatz einleiten muss, um die Situation unter Kontrolle zu bringen. Im Mittelpunkt steht das polizeirechtliche Vorgehen gegenüber dem Gastgeber, insbesondere die Frage der Verantwortlichkeit für die entstandene Gefahrenlage. Der Fall thematisiert dabei die Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Maßnahmen gegenüber Privatpersonen im Zusammenhang mit öffentlichen Partys über soziale Netzwerke.
Am 11.11.2011 nimmt der Augenblick, was harter Arbeit Jahre gegeben (frei nach Johann Wolfgang von Goethe)
Die Klausur behandelt die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung im Rahmen eines Unfalls mit einem Dienstfahrzeug und geht auf die Frage ein, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer für Schäden am Dienstwagen und Ansprüche Dritter haftet. Sie umfasst sowohl die vertragliche Bindung aus dem Arbeitsvertrag als auch deliktische Haftungstatbestände und stellt die Besonderheiten der Schadensverteilung im Arbeitsverhältnis dar.
Übungsfall: Die E-Mail-Steuer
Die Bundesregierung beschließt zur Sanierung kommunaler Haushalte und Bekämpfung von Spam eine Steuer auf E-Mails, die durch ein Gesetz eingeführt werden soll. Nach dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren verweigert der Bundespräsident die Ausfertigung wegen verfahrens- und verfassungsrechtlicher Bedenken. Die Regierungsfraktion im Bundestag sieht darin eine Kompetenzüberschreitung und möchte vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Bundespräsidenten vorgehen, um die Gesetzgebung zum Abschluss zu bringen. Im Mittelpunkt stehen das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten, Fragen des Gesetzgebungsverfahrens, die Rückwirkung von Gesetzen sowie die Zulässigkeit gerichtlicher Schritte.
Fortgeschrittenenklausur: Beratungsbedarf bei Beendigung eines Mietverhältnisses
A, Eigentümer und Vermieter einer Gewerbeimmobilie, will nach Mietrückständen und Streit über eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch Asbest den Mieter M möglichst schnell aus dem Mietobjekt entfernen. Der Fall thematisiert Fragen zur Wirksamkeit einer Kündigung (vertreten durch einen Vertreter ohne Vollmachtsnachweis), zur Mietminderung wegen Asbestbelastung, zur Anfechtbarkeit des Mietvertrags wegen Täuschung sowie zum Umfang und Fortbestand des Vermieterpfandrechts nach Eigentümerwechsel. Besondere Bedeutung kommt dabei den Voraussetzungen und Rechtsfolgen des § 566 BGB („Kauf bricht nicht Miete“) zu. Ebenfalls angesprochen werden Probleme in Bezug auf Sicherungsübereignungen an Dritte und deren Einfluss auf das Vermieterpfandrecht.
Übungsfall: Rempelei am Glühweinstand
Im Mittelpunkt dieses Falls steht ein Streit am Glühweinstand zwischen Ruprecht (R) und Nikolaus (N). Nachdem R versehentlich durch einen Zusammenstoß den Glühwein des N verschüttet, eskaliert die Situation: N schlägt R mit der Faust, wobei R unglücklich stolpert und durch im Handschuh versteckte Glasscherben eine Schnittwunde erleidet. Im Anschluss beruhigen sich beide und versöhnen sich. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich der Körperverletzungsdelikte, eventuell auch Sachbeschädigung, mit besonderem Fokus auf subjektive und objektive Zurechnung sowie die Differenzierung verschiedener Vorsatzformen.
Übungsfall: Gemeindliche- und/oder Staatshaftung beim unwirksamen Bebauungsplan
Lisa Müller möchte Schadensersatz bzw. Entschädigung von der Gemeinde Zeidelhaching wegen der verweigerten Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei ihren Bauvorbescheidsanträgen. Die Gemeinde hat das Einvernehmen auf Basis eines später als unwirksam festgestellten Bebauungsplans verweigert, was zu einer Ablehnung der Bauvorbescheide durch das Landratsamt führte. Müller behauptet, dadurch einen erheblichen Vermögensschaden erlitten zu haben, während die Gemeinde jegliche Haftung bestreitet und auf die Möglichkeit der Ersatzvornahme durch die Bauaufsichtsbehörde sowie fehlende Amtspflichtverletzung verweist. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind möglicher Amtshaftungsanspruch, die Bindungswirkung des gemeindlichen Einvernehmens sowie Ansprüche aus dem Aufopferungsgewohnheitsrecht.
Sturz im Klettergarten
In der Klausur wird die zivilrechtliche Haftung nach einem Unfall im Klettergarten untersucht. Dabei stehen insbesondere deliktsrechtliche Fragestellungen, die Haftung für fahrlässiges Verhalten, ein möglicher Haftungsausschluss sowie die Frage nach dem Handeln auf eigene Gefahr im Zentrum. Auch Ansprüche auf Ersatz von Heilbehandlungskosten und mögliche Schmerzensgeldansprüche spielen eine Rolle.
Übungsfall: Von erschlichenen Einbürgerungen und Sprachnachweisen
A, vormals Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats, erhält durch unvollständige Angaben im Einbürgerungsantrag die deutsche Staatsangehörigkeit, worauf seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit automatisch erlischt. Nach Bekanntwerden eines gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahrens nimmt die Stadtverwaltung Mainz die Einbürgerung zurück. A klagt gegen diese Entscheidung, macht einen Verstoß gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung sowie Verstöße gegen grundrechtlich geschützte Positionen, insbesondere wegen eingetretener Staatenlosigkeit und deren Auswirkungen auf seinen Aufenthalt und das eheliche Zusammenleben geltend. Die zentrale rechtliche Problematik betrifft die Rücknahme der Einbürgerung, den Umgang mit Ermittlungsverfahren, den Schutz vor Staatenlosigkeit und grundrechtliche Aspekte.