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JurafuchsKlausuren

Sebastian Laudien

2 Klausuren im Portal
Freie Universität Berlin

Klausuren

2 Klausuren
ZjS 2017Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Skate-by-night

Der Fall handelt von A, der während eines Inline-Skate-Events dem Mitteilnehmer R unbemerkt ein Smartphone und einen Energieriegel entwendet. Als R A später verfolgt, stellt A ihm ein Bein, wodurch R stürzt und an den Folgen verstirbt. Am nächsten Tag verkauft A das gestohlene Smartphone seinem Bekannten B und täuscht ihn dabei mit einer gefälschten Garantieerklärung. Schwerpunkte liegen im Bereich der Eigentums- und Urkundendelikte, des Raubs sowie der Prüfung etwaiger Tötungsdelikte.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Fahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
ZjS 2015Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Ein vertanes Talent und die Verlockungen des elektronischen Zahlungsverkehrs

Der Fall handelt von Hacker H, der an der Hotelrezeption Kreditkartendaten von Kunden durch Manipulation eines Kartenlesegeräts erfasst und nach der anfänglichen Vernichtung des Datensatzes weitergehende Methoden entwickelt. H verschafft sich illegal Zugang zu geschützten Servern eines Kreditinstituts, um Kreditkartendaten, Prüfnummern und PINs zu erlangen und manipuliert mit diesen Daten Kreditkartenrohlinge. Im weiteren Verlauf hebt er mit einer gefälschten Karte Geld ab und tätigt Online-Bestellungen unter fremdem Namen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Bereich Vermögensdelikte, Urkundendelikte, Sachbeschädigung sowie Straftaten zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Daten (§§ 202a f. StGB).

Sebastian Laudien· ZJS 2015, 289
Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b StGB)Abfangen von Daten, § 202b StGB+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Sebastian Laudien prüfen besonders häufig Abfangen von Daten, § 202b StGB (1×), Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) (1×), Fahrlässige Tötung, § 222 StGB (1×), Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB) (1×), Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b StGB) (1×) und Schwerer Raub (§ 250 StGB) (1×).