Übungsfall: In der Gosse
ZJS 2015, 284 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Georg Steinberg, Leonie Schönemann
Joachim (J) verursacht unter Alkoholeinfluss und Übermüdung einen Autounfall mit dem Fußgänger Florian (F), der schwer verletzt in der Gosse liegen bleibt. J unterlässt aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen die Hilfeleistung und fährt weg, obwohl F noch hätte gerettet werden können. Im späteren Verlauf kommt F ums Leben. Die Klausur verlangt die Prüfung der Strafbarkeit des J nach den §§ 212 und 222 StGB, insbesondere im Hinblick auf fahrlässige Tötung und die Wechselwirkung von Übermüdung und Alkoholisierung am Steuer.
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- Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGBTatbestand des § 323c Abs. 2 StGB 3
- Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGBTatbestand des § 323c Abs. 2 StGB 1
- Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGBZumutbarkeit der Hilfeleistung 3
- Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGBZumutbarkeit der Hilfeleistung
- Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGBZumutbarkeit der Hilfeleistung 2
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