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Klausuren

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JA 2016Anfänger:innen

Geld wächst nicht auf Bäumen

Ein 16-jähriger Käufer tritt im Namen seiner Eltern beim Kauf eines Laptops auf, übersteigt dabei jedoch den vorgesehenen Kaufpreis. Die Eltern verweigern nachträglich die Zustimmung, und es stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit des Kaufvertrags sowie möglichen Ansprüchen des Verkäufers gegen den Minderjährigen oder die Eltern. Die Falllösung verlangt insbesondere vertiefte Kenntnisse im Minderjährigenrecht und Stellvertretungsrecht.

Alexander Ziegert· JA 2016, 813· 120 Min
GeschäftsfähigkeitStellvertretung+2 weitere
JA 2016Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "Raserei

Die Klausur 'Raserei' behandelt einen Fall, in dem ein Motorradfahrer nach mehrfachen Geschwindigkeitsüberschreitungen polizeilich angehalten und sein Fahrzeug sichergestellt wurde. Gegen die Sicherstellung und die damit verbundenen Kostenbescheide möchte der Betroffene rechtlich vorgehen, insbesondere unter Berufung auf Amtshaftungsansprüche und das Verwaltungsrecht. Die Aufgabenstellung umfasst die Prüfung der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen sowie der Kostenrechnung und möglicher Rechtsmittel.

Jan Singbartl, Dr. Josef Zintl· JA 2016, 778· 300 Min
Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+5 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Kein Honigschlecken

Willi möchte auf einem außerhalb des Bebauungsplans gelegenen Feldgrundstück ein großes Bienenhaus errichten, um zwei Bienenvölker zu halten. Die Gemeinde verweigert das gemeindliche Einvernehmen mit Hinweis darauf, die Imkerei sei nicht privilegiert und durch die Bienen bestünde eine Gefahr für Bürger. Zu prüfen ist die Rechtmäßigkeit einer Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Bauaufsichtsbehörde.

Manuel Kollmann· JA 2016, 753· 120 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)+2 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

* "Pulp Fiction - Die Diner-Szene

In diesem Übungsfall planen und begehen H und P einen bewaffneten Überfall auf ein Restaurant. Im Zuge der Tat werden Gäste mit einer Waffe bedroht und ausgeraubt. Außerdem nehmen H und P den Gästen ihre Geldbörsen ab und P zieht gezielt aus zwei Personen jeweils einen Geldbetrag ein. Nach dem Überfall schlägt H einen Polizisten nieder, um der Festnahme zu entgehen. Es ist zu prüfen, wie sich die Beteiligten strafbar gemacht haben und ob ein Anwalt beide Täter in getrennten Verfahren vertreten kann.

Jannik Rienhoff· JA 2016, 745· 300 Min
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Baumarkt in Existenznot

Die Klausur thematisiert Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Herausgabe einer vor Verfahrenseröffnung verschenkten Sägemaschine und eines nach Eröffnung veräußerten Firmenwagens der B-GmbH. Prüfungsgegenstand ist unter anderem die insolvenzrechtliche Anfechtung und der Schutz des Stammkapitals bei einer GmbH. Zusätzlich kann zwischen dem 'starken' und 'schwachen' vorläufigen Insolvenzverwalter unterschieden werden.

Prof. Dr. Ingo Saenger, Dr. Niklas Cordes· JA 2016, 732· 90 Min
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenEntstehung von Schuldverhältnissen +1 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Gegen alle Stadionverbote!?

Der Fall behandelt die Rechtmäßigkeit eines bundesweiten Stadionverbots, das gegen ein Vereinsmitglied nach einem Vorfall beim Stadionbesuch ausgesprochen wurde. Schwerpunkt liegt sowohl auf den Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen für Stadionverbote als auch auf der Möglichkeit einer gewillkürten Parteiänderung im Prozess. Die Klausur thematisiert zudem die prozessuale Handhabung soweit der richtige Anspruchsgegner betroffen ist.

Thomas Wieneck· JA 2016, 688· 60 Min
Besondere VerfahrensartenAGB+2 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

,Tag der deutschen Patrioten' - polizeilicher Notstand im Versammlungsrecht

In dieser Fortgeschrittenenklausur soll unter anderem geprüft werden, ob das polizeiliche Verbot einer Versammlung ('Tag der deutschen Patrioten') in Hamburg rechtmäßig ist, insbesondere unter Berücksichtigung eines polizeilichen Notstands und der Pflicht zur Amtshilfe. Im Mittelpunkt stehen Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes, der Verantwortlichkeit für Störungen und den Anforderungen an behördliche Handlungen im Versammlungsrecht. Es sind Hamburger Landesrecht sowie das Bundes-Versammlungsgesetz maßgeblich.

Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Lebensgefährliche Lebensrettung

Ein Krankenpfleger spritzt zunächst einem Patienten absichtlich ein gefährliches Medikament und bringt ihn so in akute Lebensgefahr, nur um ihn anschließend selbst retten zu können. In einem weiteren Vorfall glaubt er, einer Patientin ebenfalls das gefährliche Medikament zu injizieren, verabreicht tatsächlich jedoch ein harmloses Schlafmittel. Die Klausur prüft insbesondere Fragen zu Versuch, Rücktritt und Rechtfertigungsgründen im Zusammenhang mit Tötungs- und Körperverletzungsdelikten.

Dr. Christian Brand, Aleksandar Zivanic· JA 2016, 667· 120 Min
Versuch und RücktrittRechtfertigungsgründeTotschlag, § 212 StGB+4 weitere
JA 20161. Staatsexamen

* "Wer zuerst kommt, kauft zuerst

Bei der Klausur handelt es sich um einen Übungsfall zum Zivilrecht mit Schwerpunkt im Schuldrecht und Kaufrecht. Der Fall behandelt die Umwandlung einer Mietwohnung in Wohnungseigentum, den Verkauf durch die Eigentümerin sowie die Rechte und mögliche Schadensersatzansprüche der Mieterin gegenüber der Vermieterin im Rahmen sogenannter 'Exklusivrechte' beim Kauf. Zudem werden prozessuale Fragen zum Versäumnisurteil im Zusammenhang mit einer Schadensersatzklage der Mieterin aufgegriffen.

Hörnig· JA 2016, 659· 300 Min
Grundlagen des KaufvertragsPflichten im Mietverhältnis Versäumnisurteil+3 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Der Prozess

Die Klausur behandelt einen Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr unter besonderen Umständen: Ein Kunde bestellt online ein Einzelstück, das jedoch bereits anderweitig verkauft wurde. Thematisiert werden der Zugang und die Bindungswirkung automatisierter Bestellbestätigungen, die Bedeutung des Erklärungsbewusstseins beim Vertragsschluss, Möglichkeiten der Anfechtung sowie Ansprüche wegen anfänglicher Unmöglichkeit und Schadensersatz.

Bernd Wanderwitz· JA 2016, 653· 120 Min
Angebot und AnnahmeAnfechtung der WillenserklärungUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+4 weitere
JA 2016Anfänger:innen

'Heißer' Nebenjob im Studium

Eine Jura-Studentin finanziert ihr Studium als selbstbestimmte Escort-Dame und ist empört über ein neues Gesetz, das Freiern die Inanspruchnahme sexueller Handlungen unter Strafe stellt. Sie sieht sich durch dieses Gesetz in ihren Grundrechten – insbesondere Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit), Art. 2 Abs. 1 GG (Allgemeine Handlungsfreiheit) und Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichbehandlung) – verletzt. Die Klausur prüft gutachterlich die Erfolgsaussichten einer auf diese Grundrechte gestützten Verfassungsbeschwerde.

Matthias Friehe· JA 2016, 602· 180 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+1 weitere
JA 2016Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Der vergrabene Schmuck

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von drei Personen: A wegen eines versuchten Wohnungseinbruchdiebstahls und W wegen Versicherungsmissbrauchs sowie falscher Verdächtigung, indem sie ihren ehemaligen Ehemann zu Unrecht einer Straftat bezichtigt. Zudem wird die Strafbarkeit des E hinsichtlich seines Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie möglicher Nötigung geprüft.

Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB)Falsche Verdächtigung, § 164 StGB+3 weitere
JA 2016Anfänger:innen

Stellvertretung, Unmöglichkeit und Surrogat - doppelt gemoppelt hält besser!

Die Übungsklausur behandelt grundlegende Probleme des Allgemeinen Teils des BGB sowie des Schuldrechts und fokussiert sich auf die Themen Stellvertretung und Unmöglichkeit. In einem Sachverhalt rund um den Verkauf eines Oldtimers sind insbesondere Ansprüche aus einem Kaufvertrag, die wirksame Stellvertretung, das Problem des Doppelverkaufs sowie Sekundäransprüche und Surrogat zu prüfen.

Susanne Ascher, Daniel Iden· JA 2016, 575· 120 Min
StellvertretungUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des Kaufvertrags+4 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Unzuverlässigkeit eines Beliehenen bei rechtsextremen Aktivitäten

Die Klausur behandelt das verwaltungsrechtliche Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen einen Widerruf der Bestellung eines Bezirksschornsteinfegermeisters wegen rechtsextremer Aktivitäten und vermeintlicher Unzuverlässigkeit. Zu prüfen ist insbesondere, ob das politische Engagement des Antragstellers, seine Nähe zur NPD und damit verknüpfte Aktivitäten die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigen und der Widerruf rechtmäßig ist. Zudem werden grundrechtliche Aspekte, etwa die Berufsfreiheit und Zulässigkeit des politischen Engagements, thematisiert.

Dr. Arne-Patrik Heinze, Henning Heinze· JA 2016, 531· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Gewerberecht+4 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Schule mit Courage

In der Klausur geht es um die rechtliche Überprüfung, ob der Stadtverband der NPD einen Anspruch darauf hat, für seine Jugendorganisation die Mensa einer öffentlichen Schule für einen Parteitag zu nutzen. Thematisiert werden das Parteienprivileg, die Gleichbehandlung politischer Parteien, die Widmung öffentlicher Einrichtungen und der einstweilige Rechtsschutz bei Versagung der Raumnutzung. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Ablehnung rechtmäßig war bzw. ein Gleichheitsverstoß vorliegt.

Dr. Hannes Beyerbach· JA 2016, 521· 300 Min
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeGleichheitsrecht (Art. 3 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+2 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Mit dem falschen Lenkrad zurück nach Polen

Ein polnischer Rückkehrer möchte seinen in Großbritannien zugelassenen Pkw mit Rechtslenkung in Polen anmelden. Die polnischen Behörden verweigern die Zulassung unter Hinweis auf geltende Straßenverkehrsgesetze. Die Europäische Kommission leitet daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen wegen möglicher Verletzung der Warenverkehrsfreiheit ein.

Prof. Dr. Markus Ludwigs, Patrick Sikora· JA 2016, 514· 120 Min
Europäische Integration+1 weitere
JA 20161. Staatsexamen

* "Freundschaftsbande

In dieser Übungsklausur wird das strafrechtliche Verhalten zweier Freunde untersucht, die zusammen einen Überfall auf einen Lieferwagen begehen und Smartphones im großen Stil erbeuten. Darüber hinaus geht es um einen versuchten Tötungsdelikt aus persönlichen Motiven sowie um prozessuale Fragen zur Verwertbarkeit von Zeugenaussagen, insbesondere zum Zeugnisverweigerungsrecht und dem Verwertungsverbot nach § 252 StPO.

Dr. Victoria Ibold· JA 2016, 505· 300 Min
Raub (§ 249 StGB)Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)Versuch und Rücktritt+5 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Der Fliesenleger

Im Fall „Der Fliesenleger“ stehen mietrechtliche, familienrechtliche und bereicherungsrechtliche Fragen im Vordergrund. Es geht um die Nutzung einer Wohnung, Eigenleistungen eines Fliesenlegers und deren Ersatz, Scheidungsausgleich sowie das Verhältnis zwischen Vermieterin, Mieter und Lebensgefährten. Multiple Kündigungen, Renovierung, Ausgleichsansprüche und Eigentumsfragen werden behandelt.

Denise Wiedemann· JA 2016, 494· 300 Min
Pflichten im Mietverhältnis Charakteristik und AbgrenzungDie echte GoA – Voraussetzungen+3 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Krumme Geschäfte im Gerichtssaal

Der Fall behandelt die verfassungsrechtliche und verfassungsprozessrechtliche Prüfung der Verständigung im Strafprozess nach § 257c StPO. B wurde auf Basis einer Verständigung verurteilt und möchte gegen das Urteil sowie die gesetzliche Grundlage des VerständigungsG vorgehen, da er sich durch das Verfahren in seinen Grundrechten verletzt sieht. Gefragt ist ein Gutachten zu den Erfolgsaussichten einer Anrufung des BVerfG, insbesondere auf etwaige Selbstbelastungen und Aufklärungspflichten.

David Jungbluth· JA 2016, 440· 300 Min
VerfassungsbeschwerdeJustizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)+3 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Eine folgenschwere Gefälligkeit

Im vorliegenden Übungsfall geht es um die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung wegen mutmaßlichen krankheitsbedingten Betrugs sowie die Rückzahlung von Fortbildungskosten. A möchte wissen, ob ihm Zahlungsforderungen drohen und ob die Kündigung rechtlich Bestand hat, insbesondere angesichts der Umstände der Zustellung und Vertretung. Zu prüfen sind arbeitsrechtliche sowie schuldrechtliche Aspekte, insbesondere im Bereich AGB-Kontrolle und Schadensrecht.

Dr. Alexander Stöhr, Alexandra Hille· JA 2016, 418· 300 Min
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreAGBSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+3 weitere
ZjS 2016Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Die freundlich gierigen Bankmitarbeiter

A und B täuschen die ältere O, um an ihre Bankkarte und PIN zu gelangen, mit denen sie anschließend 25.000 € am Geldautomaten abheben. Während des Besuchs entwendet B zudem den Autoschlüssel der O und fährt gemeinsam mit A deren Kleinwagen fort, um ihn später eventuell zu verkaufen. Beide werben ihren Bekannten K an, der für eine Provision einen Käufer für das Fahrzeug finden soll, wobei K trotz Verdacht auf Diebstahl mitmacht. Zentral sind strafrechtliche Fragen zu Betrug, Diebstahl, gemeinschaftlicher Tatbegehung und Teilnahme. Zusätzlich ist im prozessualen Teil das Verhalten von B auf der Autobahn im Zusammenhang mit einem anderen Verkehrsteilnehmer zu würdigen.

Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)+5 weitere
JA 2016Anfänger:innen

Therapiepferd Fridolin

Theresa erwirbt für ihr Therapiezentrum das Pferd Fridolin von Viktor, das sich später als aufgrund einer angeborenen Gebissanomalie für Therapiezwecke ungeeignet herausstellt. Sie erklärt den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangt die Rückzahlung des Kaufpreises, Viktor bietet stattdessen ein Ersatzpferd an. Die Klausur prüft das Rücktrittsrecht sowie damit zusammenhängende Fragen des Sachmängelrechts beim Tierkauf; in einer Abwandlung wird zudem die Problematik des Wertersatzes nach einer Entwendung des Pferdes durch Dritte behandelt.

Dr. Susanne Heinemeyer· JA 2016, 406· 120 Min
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelRücktritt+2 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Untreue mit bitterem Ende

Im Mittelpunkt des Falles steht eine Körperverletzung im Park, bei der T ihrem Kollegen O mit einem Ast eine schwere Verletzung zufügt. Kurz darauf sticht E, die Exfreundin des O, ihn aus persönlichen Motiven tödlich nieder. Die zentrale Frage ist die Strafbarkeit von T und E, insbesondere im Hinblick auf die Kausalität, objektive Zurechnung sowie das eigenverantwortliche Dazwischentreten eines Dritten. Thematisiert werden zudem strafrechtliche Aspekte wie Heimtücke und niedrige Beweggründe.

Annabell Blaue· ZJS 2016, 750
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Mord, § 211 StGB+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: Brennende Neugier

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob 154 Bundestagsabgeordnete einen Anspruch auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Thema 'Gesetzgebungsoutsourcing' im Zusammenhang mit dem WFG-Gesetzgebungsverfahren haben. Sie wenden sich gegen die Ablehnung ihres Antrags durch die Bundestagsmehrheit mit der Begründung, dies greife unzulässig in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung ein. Der Streit betrifft insbesondere die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer sogenannten Minderheitenenquête sowie den Umfang parlamentarischer Kontrollrechte gegenüber der Bundesregierung gemäß Art. 44 GG. Die Kläger rufen das Bundesverfassungsgericht an und berufen sich auf eine Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Rechte.

Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOFormelle Anforderungen an versammlungsrechtliche MaßnahmenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
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