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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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JA 20152. Staatsexamen / Referendariat

Original Aktenvortrag: "Berufung und Beschaffenheitsvereinbarung

Die Klausur thematisiert eine mögliche Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Münster, das die Rückzahlung einer Kaufpreisanzahlung für ein Pferd zum Gegenstand hat. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Lauf der Berufungsfrist bei fehlerhafter Zustellung an die Partei statt an den Anwalt sowie die Prüfung einer (möglichen) Beschaffenheitsvereinbarung bzw. Sachmangelhaftung im Kaufrecht.

Hannah Deimer· JA 2015, 851· 60 Min
Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPOVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+6 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Nationale Minderheiten und Sperrklauseln im Wahlrecht

Die Klausur behandelt die Wahlprüfungsbeschwerde gegen einen Landtagsbeschluss im Bundesland X, bei dem die niederländische Minderheit über einen eigenen Wählerverband von der 5%-Sperrklausel im Landtagswahlrecht befreit wurde. Die Beschwerdeführer rügen eine Verletzung der Wahl- und Chancengleichheit durch diese Privilegierung sowie die generelle Rechtmäßigkeit der Sperrklausel und die Verfassungsmäßigkeit der Sonderregel für Parteien der Minderheit.

Dr. Michael Schwarz· JA 2015, 842· 300 Min
Politische ParteienFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Die dritte Startbahn

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses zum Bau einer dritten Start- und Landebahn, der den Abriss und die Umsiedlung eines Dorfes vorsieht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der betroffene Grundstückseigentümer durch die Enteignung und Umsiedlung in seinen Grundrechten, insbesondere am Eigentum und an der Heimatverbundenheit, verletzt ist. Außerdem werden die Rechtsnatur des Planfeststellungsbeschlusses sowie das Verfahren bei Stimmengleichheit im Bundesverfassungsgericht thematisiert.

Dr. Marcus Schladebach, Lilly Beutler· JA 2015, 834· 180 Min
VerfassungsbeschwerdeSchutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Das Bundesverfassungsgericht+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Der arglistige Ehemann

Die Klausur behandelt die Gewährleistungsrechte eines Käufers beim Kauf eines Campingplatzes mit baurechtlich nicht genehmigten Mobilheimen, insbesondere bei arglistigem Verschweigen durch eine nahestehende Person, sowie die Frage der Anfechtung des Vertrags und Schadenersatzansprüche gegen Verkäuferin und deren Ehemann. Zentral sind die rechtliche Einordnung des Gewährleistungsausschlusses, mögliche Ansprüche wegen culpa in contrahendo und die Konstellation konkurrierender Ansprüche.

Prof. Dr. Eva Feldmann· JA 2015, 809· 300 Min
Anfechtung der WillenserklärungAusschluss & Erweiterung der GewährleistungVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Der Deal mit dem Parkplatz

Die Klausur behandelt die Revision eines Angeklagten infolge einer Verständigung (‚Deal‘) im Strafverfahren vor dem Amtsgericht. Schwerpunkte liegen auf der Überprüfung der Verfahrensgestaltung insbesondere nach § 257c StPO, der Zulässigkeit und Begründetheit der Revision unter Verfahrens- und Sachrüge sowie auf prozessualen Aspekten wie mögliche Befangenheit und Zweckmäßigkeit anwaltlicher Maßnahmen.

Dr. Stefan Knerr· JA 2015, 771· 300 Min
Begünstigung (§ 257 StGB)Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGBBesonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB +5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

'Willkommenskultur' für Flüchtlinge?

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer Flüchtlingsunterbringung in einer Gemeinde in Baden-Württemberg, insbesondere im Hinblick auf Baurecht, Immissionsschutzrecht, sowie das Vorgehen im Verwaltungsverfahren. Im Mittelpunkt steht die Klage einer Anwohnerin, die sich durch nächtliche Lärmbelästigungen der Einrichtung in ihren Rechten verletzt sieht. Zu prüfen ist insbesondere das Vorgehen der Baugenehmigungsbehörde, die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage sowie die Rolle des polizeirechtlichen Einschreitens hinsichtlich Immissionen.

Prof. Dr. Wolfgang Kahl, Torben Ellerbrok· JA 2015, 759· 300 Min
Wirtschaftliche Betätigung der GemeindeDie öffentlichen Einrichtungen der GemeindeAusführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Die manipulierte Spende

In dieser Klausur geht es um die Manipulation von medizinischen Daten durch einen Transplantationsmediziner, um einen Patienten auf der Warteliste für eine Spenderleber vorzuziehen. Dabei werden sowohl die Auswirkungen auf den begünstigten Patienten als auch auf einen anderen, dadurch benachteiligten Patienten – der letztlich verstirbt – thematisiert. Die Klausur prüft verschiedene Aspekte des allgemeinen Strafrechts sowie Bezüge zum Medizinstrafrecht und zu Organtransplantationsvorgängen.

Sebastian Braun· JA 2015, 753· 300 Min
Abfangen von Daten, § 202b StGBAusspähen von Daten, § 202a StGBFälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)+5 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Tupper-Party mit Folgen

Die Klausur behandelt einen Fall, bei dem eine Frau im Affekt mehrfach auf eine andere einsticht, wodurch diese tödlich verletzt wird. Im Anschluss planen die Hinterbliebenen einen Racheakt durch das Deponieren von Sprengsätzen, führen diesen aber letztlich nicht aus. Die Aufgabenstellung fordert eine gutachterliche Prüfung der Strafbarkeit der Beteiligten unter besonderer Berücksichtigung des dolus eventualis, des unmittelbaren Ansetzens und der Verbrechensvorstufen.

Anna-Lena Nix· JA 2015, 748· 120 Min
Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBBeteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Der eigenwillige Gesellschafter

Die Klausur behandelt Gesellschafts- und handelsrechtliche Fragestellungen rund um eine GmbH, insbesondere zur Vertretung der Gesellschaft durch Geschäftsführer und Prokuristen, zur Wirksamkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung sowie zur Einziehung von Geschäftsanteilen und deren Voraussetzungen. Im Mittelpunkt stehen praxisrelevante Probleme wie die Führung von Rechtsstreitigkeiten gegen Einziehungsbeschlüsse und Verträge durch falsche Vertreter.

Prof. Dr. Hans-Friedrich Müller· JA 2015, 740· 300 Min
Widerruf & VerbraucherverträgeMietverhältnisse über WohnraumRecht der ehelichen Gemeinschaft+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Die sichere Schiffsbeteiligung

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung eines Anlageberaters für behauptete Falschberatung im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Schifffonds. Zentral ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einer fehlerhaften und risikoverharmlosenden Anlageberatung bestehen. Der konkrete Sachverhalt greift insbesondere Aspekte rund um die Pflichten eines Anlageberaters sowie deren Auswirkungen auf vertragliche und deliktische Ansprüche auf.

Dr. Michael Duchstein· JA 2015, 693· 300 Min
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Eltern vs. Grundschule

Die Klausur behandelt das Vorgehen der Eltern gegen eine schulische Entscheidung, durch welche ihrem Sohn die gymnasiale Empfehlung verweigert wurde. Thematisiert wird der einstweilige Rechtsschutz zur Sicherung eines Schulplatzes am Gymnasium, die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns sowie einschlägige Grundrechte der Eltern und des Schülers. Der Sachverhalt legt einen Fokus auf die Überprüfung der Zulässigkeit und Begründetheit verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutzmöglichkeiten.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2015, 683· 180 Min
Einstweiliger RechtsschutzVorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Autosurfen und provozierte Nothilfe

Die Klausur behandelt eine Fallgestaltung um sogenannte 'autosurfende' Personen sowie um die (provozierte) Nothilfesituation nach einer absichtlich herbeigeführten Angriffslage. Im Mittelpunkt stehen die Strafbarkeit von A im Zusammenhang mit Körperverletzungsdelikten und Straßenverkehrsdelikten sowie Fragen der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung, Einwilligung und Absichtsprovokation innerhalb von Rechtfertigungsgründen.

Dr. Simone Wedler· JA 2015, 671· 300 Min
Schwere Brandstiftung, § 306a StGB Schwere Körperverletzung, § 226 StGBBesonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB +5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

'Castle Doctrine' oder 'Alter schützt vor Straftat nicht'"?

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem ein Einbrecher von dem Hauseigentümer mit einer Schusswaffe getötet wird. Im Mittelpunkt stehen Tötungsdelikte, Rechtfertigungsgründe wie Notwehr und deren Überschreitung (Notwehrexzess) sowie die Strafbarkeit des Teilnehmers bei unterlassener Hilfeleistung nach schwerer Verletzung. Die rechtliche Beurteilung adressiert insbesondere die Grenzen der Notwehr in einer Haussituation ('castle doctrine') sowie die Verantwortlichkeit mehrerer Beteiligter.

Prof. Dr. Robert Esser, Oliver Gerson· JA 2015, 662· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGB+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Erbschein und Erbfolge

Im Mittelpunkt der Klausur stehen erbrechtliche Probleme rund um Erbschein, gesetzliche und gewillkürte Erbfolge sowie Testamentsauslegung. Es wird die Herausgabe eines Grundstücks nach Eigentumsumschreibung und die Reichweite eines (möglichen) Testaments geklärt. Zudem wird ausführlich beraten, welche erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei patchworkartigen Familienverhältnissen zu empfehlen sind.

Jan Singbartl, Dr. Josef Zintl· JA 2015, 654· 300 Min
Gesetzliche Erbfolge§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Luftverkehrsteuer – Auf- oder Gegenwind aus Karlsruhe?

In dieser Examensklausur wird die Verfassungsmäßigkeit des Luftverkehrsteuergesetzes (LuftVStG) thematisiert. Im Mittelpunkt stehen die konkrete Normenkontrolle, Fragen zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes, sowie mögliche Verstöße gegen Grundrechte wie den Gleichheitssatz, die Berufsfreiheit und die Eigentumsfreiheit. Die Vorlage des Finanzgerichts zum Bundesverfassungsgericht erfolgt wegen Zweifel an der Vereinbarkeit der Luftverkehrsteuer mit dem Grundgesetz.

Prof. Dr. Mike Wienbracke· JA 2015, 604· 300 Min
Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Konkrete NormenkontrolleDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Der kamerascheue Demonstrant

Die Klausur behandelt eine geplante Versammlungsüberwachung durch eine Mastkamera eines Polizeieinsatzfahrzeugs bei einer Demonstration in NRW. Der Sachverhalt dreht sich um die Frage, ob das bloße Bereitstellen und Ausfahren der Kamera bereits einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit darstellt und welche Möglichkeiten eines schnellen gerichtlichen Vorgehens bestehen. Schwerpunkt sind vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO sowie die Anforderungen und Grenzen polizeilicher Überwachungsmaßnahmen nach dem Versammlungsgesetz.

Dr. Dan Bastian Trapp, Julia Stinner· JA 2015, 599· 180 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Thorsten auf Abwegen

Die Klausur schildert mehrere strafrechtlich relevante Handlungen des T: einen Diebstahl beim Juwelier unter Verwendung von List, eine gefährliche Aktion mit tödlichem Ausgang gegenüber seinem ehemaligen Chef (Fahrzeugvorfall) sowie eine schwere Gewalttat gegen seine Ehefrau durch das Abschneiden eines Fingers. Die Studierenden sollen die Strafbarkeit des T nach dem StGB umfassend prüfen.

Wolfgang Rottwinkel· JA 2015, 593· 180 Min
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Streit um den Biergarten

Die Klausur thematisiert die Ansprüche eines Untermieters gegen den Grundstückseigentümer auf Verwendungsersatz bzw. Entschädigung für auf dem Grundstück errichtete Baulichkeiten nach Ende von Unter- und Hauptmietverhältnis. Im Mittelpunkt stehen das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), bereicherungsrechtliche Rückabwicklung insbesondere im Drei-Personen-Verhältnis sowie § 951 Abs. 1 BGB.

Judith Caterina Rose-Maria Laurini· JA 2015, 581· 300 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Beendigung§ 824 BGB+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Ärger beim Pferdekauf

Die Klausur behandelt zwei Fälle des Pferdekaufs, bei denen nach dem Kauf gesundheitliche Mängel festgestellt werden. Im ersten Fall streitet die Käuferin mit der Verkäuferin und dem beauftragten Tierarzt über mögliche Schadensersatzansprüche und Rückabwicklung; im zweiten Fall möchte die Käuferin aus Kulanz nur gegen den Tierarzt vorgehen. Thematisiert werden Fragen des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts, haftungsrechtliche Ansprüche gegen den Tierarzt sowie ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.

Susanne Jarling· JA 2015, 536· 300 Min
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Weitere SekundäransprücheMinderung & Schadensersatz+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Immun gegen Durchsuchungen?

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und das Verfahren zur Aufhebung der Immunität eines Bundestagsabgeordneten vor strafprozessualen Durchsuchungsmaßnahmen. Untersucht werden insbesondere die Reichweite eines generellen Immunitätsbeschlusses, die Wirksamkeit einer nachträglichen Aufhebung durch den Bundestag sowie die Verfassungsmäßigkeit des Vorgehens des Stellvertreters des Bundestagspräsidenten. Ferner steht die Möglichkeit eines Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht im Raum.

Dr. Lutz Lammers, Susann Lehmann· JA 2015, 526· 300 Min
Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen+5 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Die nackte Oberbürgermeisterin

In dieser Klausur geht es um die Kollision der Kunstfreiheit mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht am Beispiel eines satirischen, an eine Bürgermeisterin angelehnten Gemäldes, das von dieser untersagt wurde. Die rechtliche Würdigung kreist um die Abwägung zwischen Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG (Kunstfreiheit) und Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (Allgemeines Persönlichkeitsrecht), umgesetzt durch privatrechtliche Unterlassungsansprüche nach BGB und KUG.

Dr. Katrin Merhof, Christopher Giogios· JA 2015, 519· 90 Min
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

* "Eine untreue Darlehensnehmerin

Die Fortgeschrittenenklausur prüft die Strafbarkeit einer Darlehensnehmerin (Betti) und ihrer Freundin (Franzi) im Zusammenhang mit der Verwendung einer selbst gefälschten Quittung sowie einer Falschaussage vor Gericht. Schwerpunktmäßig werden Täterschaft und Teilnahme, Urkundsdelikte, uneidliche Falschaussage und deren Berichtigung sowie die Verleitung zur Falschaussage behandelt.

Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGBVerleitung zur Falschaussage, § 160 StGBVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Die Zeiten ändern sich

Die Klausur behandelt verschiedene arbeitsrechtliche Fragestellungen rund um Teilzeit, Urlaub und Elternzeit am Beispiel eines Speditionsbetriebs. Zu analysieren sind insbesondere die Ansprüche verschiedener Arbeitnehmer bezüglich Arbeitszeitreduzierung, Urlaubsgewährung und Urlaubsabgeltung unter Bezugnahme auf nationale und europäische Normen. Gegenstand sind zudem Gleichbehandlungsgrundsätze im Zusammenhang mit Teilzeitbeschäftigung und der Übertragung bzw. Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei Arbeitsverhältniswechsel.

Dr. Clemens Latzel, Philipp Sausmikat· JA 2015, 497· 300 Min
BeendigungEinführung IPREinführung IZPR+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Die Revision der Nebenklage

Die Klausur befasst sich mit der Revision eines Nebenklägers im Strafprozess nach einem Brandstiftungsdelikt mit Todesfolge. Thematisiert werden die gerichtliche Besetzung als Schwurgericht, die Zulässigkeit und Begründetheit der Nebenklagerevision, denkbare Verfahrensfehler (u.a. kein Schlussvortrag für den Nebenkläger) sowie die Beschwer bei Verfahrensverstößen zuungunsten des Prozessgegners. Im materiellen Recht steht insbesondere das Brandstiftungsdelikt mit Todesfolge im Mittelpunkt.

Danae Mallepree· JA 2015, 456· 300 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Brandstiftung mit Todesfolge, § 306c StGBMeineid, § 154 StGB+5 weitere
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