Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Schwerpunktbereichsklausur: EM-Fieber
Im Zuge der Fußball-Europameisterschaft 2016 möchte der Berliner K eine Eintrittskarte für ein Spiel über den offiziellen Onlineshop des internationalen Fußballverbandes U erwerben, der von der französischen E-2016 S.A.S. betrieben wird. Trotz erfolgreicher Zuteilung und Zahlung erhält K seine Karte nicht, da angeblich weitere personenbezogene Angaben benötigt werden. K beabsichtigt, auf Herausgabe der Eintrittskarte zu klagen. Der Fall thematisiert internationale Zuständigkeiten, anwendbares Recht sowie die rechtliche Einordnung des grenzüberschreitenden Ticketkaufs und Vertragstyps im BGB.
Feuerbeschau im Mietkomplex
In der Klausur geht es um die Rechtmäßigkeit unangekündigter Feuerbeschauen durch die Branddirektion in Mehrfamilienhäusern, insbesondere um die Pflicht der Eigentümerin zur Duldung solcher Kontrollen und die Beachtung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG. Streitpunkt ist, ob Behörden Mitarbeiter ohne vorherige Terminabsprache Zutritt zu den gemeinschaftlich genutzten Bereichen nehmen dürfen, sowie die Zulässigkeit und Begründetheit einer Unterlassungsklage gegen die Stadt München.
Original-Examensklausur: "Easy Rider
Die Klausur behandelt das Vorgehen der Polizei gegen Motorradfahrer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, insbesondere die Sicherstellung und Verwahrung eines Motorrads auf Grundlage des HSOG sowie den anschließenden Schadensersatzanspruch des Betroffenen gegen das Land Hessen wegen eines durch den Abschleppunternehmer verursachten Schadens. Es werden sowohl polizei- und ordnungsrechtliche als auch staatshaftungsrechtliche Fragestellungen geprüft.
Arbeitsfreie Samstage
In dieser öffentlich-rechtlichen Klausur wird die Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde eines Möbelunternehmens gegen eine landesrechtliche Regelung zu arbeitsfreien Samstagen geprüft. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern sowie die Möglichkeit und Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde durch juristische Personen, insbesondere im Zusammenhang mit Art. 12 Abs. 1 GG. Ebenso zu erörtern ist das Erfordernis der vorherigen Rechtswegausschöpfung.
Anfängerhausarbeit: Eine Frage der Ehre
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Eskalation eines Nachbarschaftsstreits zwischen den Familien Meyer und Schulz, in der insbesondere Hugo Meyer (H), Molly Meyer (M) und Angelika Schulz (A) verschiedene Gewalt- und Tötungsdelikte begehen oder planen. Die zentrale Konstellation umfasst Versuche und Vollendungen von gefährlichen Körperverletzungen und Tötungshandlungen unter Einsatz von Waffen, Selbstschussanlage und Sprengstoff sowie Provokationen und eine absichtliche Herbeiführung von Schuldunfähigkeit durch Trunkenheit. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte bilden Fragen zum unmittelbaren Ansetzen beim Versuch, zur actio libera in causa, zur Fehladressierung des Opfers bei automatisierten Tötungsvorrichtungen und zur Notwehrprovokation. Zudem ist das Wehrstrafgesetz im Zusammenhang mit dem Geschehen auf einem Kriegsschiff zu berücksichtigen.
Fortgeschrittenenklausur: Strohfeuer
A setzt sein eigenes Wohnhaus in Brand, um einen Versicherungsbetrug zu begehen, ohne Wissen seiner Ehefrau F. Hierfür entwendet er einen Strohballen vom benachbarten Bauern N und zündet diesen im Hausflur an. N bemerkt das Feuer zufällig, löscht den Brand unter Gefahr für sich selbst und erleidet dabei erhebliche Verbrennungen. Im Anschluss täuscht A die Polizei mit einem fingierten Täterhinweis. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu den Brandstiftungsdelikten, Eigentumsdelikten einschließlich Gewahrsam, sowie Straftaten gegen die Rechtspflege.
Übungsfall: Die Glasflasche
Im Mittelpunkt des Falls steht eine tödliche Auseinandersetzung innerhalb einer Wohngemeinschaft. A schlägt M mit einer Glasflasche an die Schläfe, woraufhin dieser stirbt, nachdem sie fälschlicherweise davon ausgeht, M würge ihren Bruder J. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und J wegen Totschlags gemäß § 212 Abs. 1 StGB. Der Fall thematisiert insbesondere Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe, einschließlich Nothilfe, Erlaubnistatumstandsirrtum und Putativnotwehrexzess, sowie Fragen der mittelbaren Täterschaft.
Der rauchende Mieter
Die Klausur befasst sich mit den gegenseitigen Unterlassungsansprüchen von Mietern wegen Rauchs von einem Balkon, den Regelungen einer Hausordnung zum Rauchverbot sowie den Möglichkeiten und Grenzen des Besitzschutzes und Mietrechts im Verhältnis zwischen Mietern. Neben mietrechtlichen Normen spielt der Besitzschutz eine Rolle sowie die Reichweite mietvertraglicher Nebenpflichten.
Unbestelltes aus Europa
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem dem Käufer eine andere als die bestellte Ware geliefert wird, und fragt, ob der Verkäufer Zahlung oder Herausgabe verlangen kann. Schwerpunkte sind das Kaufrecht, das Bereicherungsrecht und Verbraucherschutzvorgaben unter Einbeziehung von europarechtlichen Vorgaben zur Lieferung unbestellter Waren. Das Fallbeispiel eignet sich besonders zur Einübung der praxisrelevanten Problemfelder bei Falschlieferungen und Verbraucherrechten.
Hausarbeit: Die unbeugsame Bürgerschaft
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Beschluss der Bürgerschaft von Greifswald zur Sanierung eines historischen Bürgerhauses, das an die Stadtbäckerei vermietet ist. Nach Kontroversen um die Verantwortlichkeit für Dachschäden und Befangenheitsvorwürfen gegen einen Bürgerschaftsvertreter beschließt die Bürgerschaft, das Land als Eigentümer zur Reparatur heranzuziehen. Der Innenminister hebt diesen Beschluss auf und verlangt eine Rücknahme, was die Bürgerschaft ablehnt. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen beim Kommunalaufsichtsrecht, insbesondere der Rechtmäßigkeit der Beanstandung und Aufhebung des Bürgerschaftsbeschlusses sowie Fragen zu Klagezulässigkeit und Begründetheit.
Übungsfall: Die Suche nach dem Richtigen
Im Mittelpunkt des Falls steht eine ordnungsbehördliche Verfügung der Stadt T gegen die H-GmbH, die als Verwalterin eines Einkaufszentrums verpflichtet werden soll, während eines erwarteten Kundenandrangs infolge einer Produktneuheit geeignete Abfallbehälter und mobile Toiletten bereitzustellen. Die H-GmbH wehrt sich gegen die Anordnung und argumentiert insbesondere, nicht die richtige Störerin zu sein und verweist auf alternative Verantwortliche wie die C-AG als Mieterin sowie den Grundstückseigentümer. Gegenstand der Prüfung sind Fragen zur Polizei- und Ordnungsrechtlichen Störereigenschaft und Störerauswahl sowie verwaltungsrechtliche und verwaltungsprozessuale Aspekte. Zu untersuchen ist unter anderem die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Examensklausur: Flüchtlingskrise
Der Ministerpräsident des Bundeslandes B fordert die Bundesregierung auf, angesichts des hohen Zustroms von Flüchtlingen umfassende Grenzkontrollen durchzuführen und die Einreise von Ausländern aus sicheren Drittstaaten zu verweigern. Nach Ablehnung seines Anliegens durch die Bundesregierung erwägt er, das Anliegen vor dem Bundesverfassungsgericht durchzusetzen. Im Mittelpunkt stehen dabei verfassungsrechtliche Fragen zum Verhältnis zwischen Bund und Ländern, insbesondere im Hinblick auf Art. 30 GG, das Bundesstaatsprinzip, die Bundestreue und die Kompetenzen in der Asyl- und Flüchtlingspolitik. Zudem werden unionsrechtliche Vorgaben des Dublin-Systems und deren faktisches Außerkrafttreten thematisiert.
Übungsfall: Einmal Mangel immer Mangel?
Rentner Karl Kern kaufte zwei Sondermodelle von Fahrrädern bei der Hell Rad Manufaktur, betrieben von einer GbR, und stellte nachträglich verschiedene Mängel fest. Kern verlangt von der Verkäuferin Rückzahlung der Kaufpreise für beide Modelle, alternativ Schadensersatz für eines der Fahrräder, das durch einen defekten Reifen zerstört wurde. Die Hell Rad Manufaktur bestreitet eine Haftung und beruft sich auf Verjährung sowie eine angebliche Überschätzung des Schadens. Der Fall behandelt unter anderem Fragen zur Mangelhaftigkeit bei Kaufverträgen, den Anspruch auf Rückabwicklung und Schadensersatz sowie zur Verjährung und zur Haftung der GbR. Im Rahmen der Klage sind auch prozessuale Aspekte wie Partei- und Zuständigkeit zu prüfen.
Die verpatzte Abreibung
Die Klausur behandelt die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung sowie die Frage der Qualifikationstatbestände im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Waffe. Drei Angeklagte werden beschuldigt, gemeinschaftlich einen versuchten schweren Raub sowie eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben; zwei von ihnen sollen hierzu angestiftet haben. Wesentliche Schwerpunkte liegen auf der Prüfung von Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Qualifikationstatbeständen und der Beteiligung mehrerer Personen.
Übungsfall: Die Sandviper
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Konfliktsituation in einer Wohngemeinschaft zwischen Anton (A), Bertram (B) und der Kommilitonin Karin (K). K erschlägt während eines Schreckmoments die ungefährliche Schlange Viola, nachdem A ihr fälschlicherweise suggeriert hat, es handele sich um eine gefährliche Giftschlange. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit von K und A wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) am Eigentum des B sowie die Rolle von Rechtfertigungsgründen und der Unterlassungstäterschaft. Zentrale Schwerpunkte liegen auf der Irrtumsproblematik und dem Umgang mit notstandsrechtlichen Rechtfertigungsgründen.
Wahlkampfgetöse – Bundesminister versus Landespartei
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage, ob eine auf der Homepage des Bundesinnenministers veröffentlichte amtliche Stellungnahme und ein Wahlaufruf gegenüber einer ausschließlich im Land Hamburg kandidierenden Partei gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Neutralität im Wahlkampf und die Chancengleichheit der Parteien verstoßen. Es ist zu prüfen, ob ein verfassungsrechtlicher Streit zwischen einer Landespartei und einem Bundesorgan vor dem Bundesverfassungsgericht statthaft ist und welche Kompetenzen dem Bundesinnenminister nach dem Grundgesetz bei solchen Äußerungen zustehen.
Schwerpunktbereichsklausur: Internationales und Europäisches Strafverfahrensrecht
Im Mittelpunkt steht ein Bußgeldbescheid aus Italien gegen einen deutschen Fahrzeughalter wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes. A hält die Halterhaftung nach italienischem Recht für konventionswidrig und beruft sich auf die EMRK. Zudem begehrt A, seinen Rechtsbehelf auf Englisch einzulegen und eine Übersetzung seines Schreibens, gestützt auf die entsprechende EU-Richtlinie zum Recht auf Übersetzungen im Strafverfahren. Fraglich ist weiterhin, ob die Vollstreckung des italienischen Bußgeldbescheids in Deutschland nach mehreren Jahren und angesichts möglicher Verfahrensmängel sowie nach Einstellung eines parallelen Strafverfahrens in Belgien zulässig ist.
Schwerpunktbereichsklausur: Das Krim-Märchen und der Krieg
Im Mittelpunkt des Falls stehen die Ereignisse rund um die Abspaltung der Krim von der Ukraine und deren Anschluss an Russland im Jahr 2014. Thematisiert wird das Vorgehen Russlands, das unter anderem durch militärisches Eingreifen und die Unterstützung separatistischer Bewegungen Einfluss nimmt. Zu prüfen sind vor allem völkerrechtliche Fragen, etwa zum Selbstbestimmungsrecht der Völker, zur Zulässigkeit von Sezessionen, zur Rechtmäßigkeit des militärischen Eingreifens sowie zur Verantwortlichkeit für Handlungen nichtstaatlicher Akteure. Ferner wird auf das Verhalten der Ukraine gegenüber separatistischen Gruppierungen und die Angriffe auf militärische wie zivile Ziele eingegangen.
Liebesschlösser – Für immer und ewig?
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des A, der mehrere sog. Liebesschlösser von einer Brücke entfernt und dabei einen Rentner R im Zuge eines körperlichen Übergriffs verletzt. Im Fokus stehen die Prüfung von Diebstahl, die Abgrenzung zum Raub und zum räuberischen Diebstahl, sowie die relevante Körperverletzungstatbestände.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Profit, Moral und die rechtlichen Grenzen der Kriegswaffenexportkontrolle – Teil 2
In diesem Fall wendet sich eine Herstellerin von Kriegswaffen (K-KG) im Wege der verwaltungsgerichtlichen Klage gegen den Widerruf einer Ausfuhrgenehmigung für Kettenpanzer. Streitgegenstand ist die Rechtmäßigkeit dieses Widerrufs, der durch die Genehmigungsbehörde auf Grundlage des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KrWaffKG) ergangen ist. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche Fragestellungen wie die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, die statthafte Klageart (Anfechtungsklage), sowie die Prüfung öffentlich-rechtlicher Streitigkeiten. Weitere Schwerpunkte bilden das Verwaltungsprozessrecht (insbesondere Ermessensfehlerlehre) und die unionsrechtlichen Grundfreiheiten.
Schwerpunktbereichsklausur: Ekelskandal bei Burger No. 1
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Franchiseverhältnis zwischen der Burger No. 1 GmbH und einem lokalen Betreiber, G. Nachdem in den von G geführten Restaurants schwerwiegende Hygiene- und Arbeitsschutzverstöße durch einen Enthüllungsjournalisten aufgedeckt werden, kündigt die B-GmbH den Franchisevertrag fristlos. G bestreitet die Wirksamkeit der Kündigung und macht wahlweise Ansprüche auf Ausgleich und Entschädigung wegen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots geltend. Rechtlich relevant sind insbesondere Fragestellungen rund um die außerordentliche Kündigung im Franchiseverhältnis, Ausgleichsansprüche nach Kundenwerbung und Ansprüche auf Entschädigung bei Wettbewerbsverboten.
Der unaufmerksame Kranführer
Im Sachverhalt geht es um die Haftung eines Kranführers (Arbeitnehmer) gegenüber dem Arbeitgeber und Dritten nach einem durch Fahrlässigkeit verursachten Schaden. Thematisiert werden die Haftungsbeschränkung im Arbeitsrecht, die Haftung im Gesellschaftsrecht (KG), Innen- und Außenhaftung bei Personenschäden und Sachschäden sowie Regressmöglichkeiten im Schadensfall. Auch die Verbands- und Gesellschafterhaftung der Kommanditgesellschaft wird angesprochen.
Fortgeschrittenenklausur: Das Golfparadies
P, Pächter eines Grundstücks, das vom Verein Grünes-Glück e.V. von Eigentümer E gepachtet und weiterverpachtet wurde, verlangt nach Beendigung des Pachtverhältnisses von E Ersatz für Investitionen in einen Golfplatz (Mehrzweckgebäude und Rasensaaten). Streit besteht darüber, ob E oder der Verein für den Verwendungsersatz verantwortlich ist und ob P auf vertragliche oder gesetzliche Ersatzansprüche gegenüber dem Eigentümer zurückgreifen kann. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind die Prüfung von Ansprüchen auf Verwendungsersatz nach Pachtvertragsrecht, §§ 683, 670 BGB (Geschäftsführung ohne Auftrag) und § 994 BGB sowie die Zuordnung von Besitz- und Eigentümerstellung im Fall einer Unterverpachtung. Zudem wird die zuständige Gerichtsbarkeit thematisiert.
Schwerpunktbereichsklausur: Von Puffautos und Kaffeebohnen
Im vorliegenden Fall klagt A, ein Auslieferungsfahrer, gegen seinen Arbeitgeber K, eine Kaffeemanufaktur, auf Feststellung der Unwirksamkeit einer ihm ausgesprochenen Kündigung. Streitpunkt ist die Zuteilung eines neuen, werbewirksam gestalteten Fahrzeugs, das A aus persönlichen Gründen und wegen beleidigender Bemerkungen des Arbeitgebers nicht fahren möchte. Der Fall behandelt zentrale Fragen des Individualarbeitsrechts, insbesondere den Kündigungsschutz, Diskriminierungsverbote und die Wirksamkeit von Kündigungserklärungen durch nicht bevollmächtigte Vertreter. Außerdem spielen Aspekte der Arbeitgeberweisungsrechte und Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis eine Rolle.