Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Krumme Geschäfte im Gerichtssaal
Die Klausur befasst sich mit den verfassungsrechtlichen Grenzen und Voraussetzungen von Verständigungen im Strafverfahren, wie sie durch § 257c StPO geregelt sind. Zu prüfen ist, ob das Gesetz und dessen Anwendung durch das Gericht – insbesondere im Hinblick auf das Gebot effektiver Strafverfolgung, die Selbstbelastungsfreiheit sowie die Anforderungen an die richterliche Aufklärungspflicht und die Offenlegungs- bzw. Belehrungspflichten – mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Im Zentrum steht die Frage, ob und mit welcher Begründung eine Verfassungsbeschwerde gegen das strafgerichtliche Urteil Aussicht auf Erfolg hätte.
Eine folgenschwere Gefälligkeit
In diesem Fall geht es um die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung sowie um mögliche Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitnehmer aufgrund einer Fortbildungsvereinbarung. Es sind insbesondere Fragen zur Vertretung, zur Rückzahlungspflicht von Fortbildungskosten, zum Einsatz einer Detektei und zur Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu prüfen.
Examensklausur: Die freundlich gierigen Bankmitarbeiter
A und B täuschen die ältere O, um an ihre Bankkarte und PIN zu gelangen, mit denen sie anschließend 25.000 € am Geldautomaten abheben. Während des Besuchs entwendet B zudem den Autoschlüssel der O und fährt gemeinsam mit A deren Kleinwagen fort, um ihn später eventuell zu verkaufen. Beide werben ihren Bekannten K an, der für eine Provision einen Käufer für das Fahrzeug finden soll, wobei K trotz Verdacht auf Diebstahl mitmacht. Zentral sind strafrechtliche Fragen zu Betrug, Diebstahl, gemeinschaftlicher Tatbegehung und Teilnahme. Zusätzlich ist im prozessualen Teil das Verhalten von B auf der Autobahn im Zusammenhang mit einem anderen Verkehrsteilnehmer zu würdigen.
Therapiepferd Fridolin
Die Klausur behandelt zentrale Problemstellungen des Kaufrechts, insbesondere das Vorliegen eines Sachmangels und die daraus resultierenden Rechte des Käufers, wie Rücktritt vom Kaufvertrag und Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung. In einer Abwandlung wird zusätzlich die Frage untersucht, ob nach einem Diebstahl des Pferdes Ansprüche auf Wertersatz bestehen. Delikts-, Bereicherungs- und GoA-Recht sind explizit ausgenommen.
Übungsfall: Untreue mit bitterem Ende
Im Mittelpunkt des Falles steht eine Körperverletzung im Park, bei der T ihrem Kollegen O mit einem Ast eine schwere Verletzung zufügt. Kurz darauf sticht E, die Exfreundin des O, ihn aus persönlichen Motiven tödlich nieder. Die zentrale Frage ist die Strafbarkeit von T und E, insbesondere im Hinblick auf die Kausalität, objektive Zurechnung sowie das eigenverantwortliche Dazwischentreten eines Dritten. Thematisiert werden zudem strafrechtliche Aspekte wie Heimtücke und niedrige Beweggründe.
Übungshausarbeit: Brennende Neugier
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob 154 Bundestagsabgeordnete einen Anspruch auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Thema 'Gesetzgebungsoutsourcing' im Zusammenhang mit dem WFG-Gesetzgebungsverfahren haben. Sie wenden sich gegen die Ablehnung ihres Antrags durch die Bundestagsmehrheit mit der Begründung, dies greife unzulässig in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung ein. Der Streit betrifft insbesondere die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer sogenannten Minderheitenenquête sowie den Umfang parlamentarischer Kontrollrechte gegenüber der Bundesregierung gemäß Art. 44 GG. Die Kläger rufen das Bundesverfassungsgericht an und berufen sich auf eine Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Rechte.
Klausur: Flüchtlinge in den Leerstand!
Der Eigentümer eines leerstehenden ehemaligen Kinderheims in Hamburg wehrt sich gegen eine behördliche Beschlagnahme seines Grundstücks zur Unterbringung von Flüchtlingen. Die Stadt ordnet die Maßnahme aufgrund drohender Obdachlosigkeit an und weist vorübergehend 50 Flüchtlinge in das Gebäude ein. A beantragt vorläufigen Rechtsschutz, weil er das Gebäude abreißen und neu nutzen will, und moniert fehlende gesetzliche Grundlage sowie Unverhältnismäßigkeit der behördlichen Maßnahmen. Schwerpunkte sind die Rechtmäßigkeit der ordnungsrechtlichen Eingriffe, der einstweilige Rechtsschutz, die polizeirechtliche Generalklausel und die Verantwortlichkeit von Nichtstörern.
Fortgeschrittenenklausur: Und am Ende nichts als Ärger
Die Vermieterin V verlangt von ihrem ehemaligen Mieter M die Erstattung von Kosten für Schönheitsreparaturen und die Beseitigung verschiedener Wohnungsmängel nach Ende des Mietverhältnisses. Der Streit dreht sich insbesondere um die Wirksamkeit und Reichweite der im Mietvertrag enthaltenen Klauseln zu Schönheitsreparaturen und zur Teppichbodenpflege. Weitere rechtliche Schwerpunkte betreffen Schäden an Fliesen, Toilette und Waschbecken sowie die Frage der üblichen Abnutzung. M beruft sich auf die angebliche Unwirksamkeit der Vertragsklauseln und macht zudem einen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution geltend.
Fortgeschrittenenklausur: Dieselgate
B erwirbt von H einen neuen Seat Alhambra und entdeckt später, dass das Fahrzeug mit einer Manipulationssoftware ausgestattet ist, die die Emissionswerte verfälscht. Im Anschluss verlangt B von H Nacherfüllung, insbesondere ein Software-Update, und erwägt später einen Rücktritt vom Kaufvertrag sowie eine Anfechtung. Zudem stellt sich die Frage, ob B bei durch das Update erhöhtem Verbrauch Ersatz für Mehraufwendungen verlangen kann und wie sich dieser Umstand auf mögliche Nacherfüllungsansprüche auswirkt. Themenschwerpunkte sind Sachmängelhaftung beim Fahrzeugkauf, Nacherfüllung, Rücktritt und Anfechtung sowie Ersatz von Mehraufwendungen im Kontext des 'Dieselgate'-Abgasskandals.
Weg mit der Mauer in den Köpfen
In der Klausur 'Weg mit der Mauer in den Köpfen' geht es um die behördliche Anordnung von Auflagen bei einer angemeldeten Demonstration und deren rechtliche Überprüfung, insbesondere hinsichtlich Grundrechte wie Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit. Behandelt werden die formelle und materielle Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Maßnahmen, die Verhältnismäßigkeit der Auflagen sowie das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Der Sachverhalt greift die rechtlichen Konflikte bei politisch auffälligen Versammlungen und die Grenzen der Grundrechtsausübung auf.
Bandendiebstahl und Betrug
Die Klausur thematisiert vor allem Vermögensdelikte wie Bandendiebstahl und Betrug. Im Mittelpunkt stehen die Fragen zu Täterschaft und Teilnahme, insbesondere im Kontext arbeitsteiliger Bandentätigkeit mit Minderjährigen, sowie Problemstellungen zur Versuchsstrafbarkeit, Rücktritt und Beteiligung. Im zweiten Teil wird ein computergestütztes Täuschungsverhalten zur Erlangung von Geldern durch Rückrufabzocke auf strafrechtliche Relevanz geprüft.
Referendarexamensklausur: Ein „preisgünstiger“ Sommertag
Im Mittelpunkt des Falls steht Alvin (A), der durch verschiedene Handlungen in einem Supermarkt sowie in einer Straßenbahn mehrere Straftatbestände verwirklichen könnte. A entwendet heimlich Wodka im Supermarkt, manipuliert beim Selbstbedienungskassensystem den Preis für eine Zeitschrift und bezahlt so einen geringeren Betrag für ein teureres Produkt. Anschließend fährt er bewusst ohne Fahrschein mit der Straßenbahn, gibt gegenüber der Kontrolleuse falsche Personalien an und äußert eine abwertende Bemerkung über die Verkehrsgesellschaft. Zusätzlich spielt das Verhalten des Strafrichters Samson (S) bei der Urteilsfindung und nachträglichen Änderung der Urteilsformel eine zentrale Rolle. Schwerpunktmäßig sind Fragen des Betrugs, Diebstahls, Leistungserschleichung, falscher Verdächtigung, Beleidigung, Urkundenfälschung und Rechtsbeugung zu prüfen.
Übungsfall: Leise pfeift der Whistleblower
Im Mittelpunkt des Falls steht ein leitender Angestellter eines Baukonzerns, der Einfluss auf die Vergabe eines Bauauftrags für einen Regionalflughafen nehmen will und dabei einem Geschäftsführer eine parteipolitische Unterstützung für dessen Ehefrau in Aussicht stellt. Es geht zudem um die versuchte Manipulation einer konkurrierenden Angebotsabgabe durch eine Büroangestellte sowie um die Weitergabe vertraulicher Informationen durch eine Sekretärin an einen Journalisten, der diese veröffentlicht. Der Fall beleuchtet strafrechtliche Fragen der Bestechung im geschäftlichen Verkehr, des Geheimnisverrats und berührt Aspekte des Whistleblowings. In einem zweiten Teil sind die Zulässigkeit und Verwertbarkeit eines im Rahmen interner Ermittlungen erstellten Aussageprotokolls in einem Strafverfahren zu prüfen.
Hausarbeit: Verbot der Pelztierhaltung
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob ein vom Bundesrat initiierter Gesetzentwurf, der die gewerbliche Haltung und Tötung von Pelztieren in Deutschland verbietet und eine zehnjährige Übergangsfrist ohne Entschädigungsregelung vorsieht, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die P-GmbH, Betreiberin einer regulären Pelztierfarm, sieht sich durch das geplante Gesetz in verschiedenen Grundrechten, insbesondere Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie, verletzt und rügt eine entschädigungslose Enteignung. Der Fall thematisiert zentrale grundrechtliche Wertungen, insbesondere im Hinblick auf das Spannungsverhältnis zwischen Tierschutz als Verfassungsziel und individuellen Freiheitsrechten. Darüber hinaus umfasst der Fall prozessuale Aspekte der Verfassungsbeschwerde.
Klausur im Polizeirecht: Zu Recht falsch verdächtigt?
Im Mittelpunkt dieses Falls steht der gewaltbereite Fußballfan A, der am Münchner Hauptbahnhof von der Polizei festgehalten wird, nachdem bei ihm ein verdächtiges Geldbündel und Spuren von Betäubungsmitteln festgestellt werden. Die Polizei ordnet Präventivgewahrsam sowie die Verwahrung des Geldes an, bis der Verdacht geklärt ist. A hält diese Maßnahmen für rechtswidrig und klagt vor dem Verwaltungsgericht unter Berufung auf Grundrechte und die EMRK. Der Fall thematisiert insbesondere die Voraussetzungen und Rechtmäßigkeit polizeilichen Gewahrsams, die Behandlung von Anscheinsgefahr sowie prozessuale Aspekte der Fortsetzungsfeststellungsklage im Verwaltungsverfahren.
Schwerpunktbereichsklausur: EM-Fieber
Im Zuge der Fußball-Europameisterschaft 2016 möchte der Berliner K eine Eintrittskarte für ein Spiel über den offiziellen Onlineshop des internationalen Fußballverbandes U erwerben, der von der französischen E-2016 S.A.S. betrieben wird. Trotz erfolgreicher Zuteilung und Zahlung erhält K seine Karte nicht, da angeblich weitere personenbezogene Angaben benötigt werden. K beabsichtigt, auf Herausgabe der Eintrittskarte zu klagen. Der Fall thematisiert internationale Zuständigkeiten, anwendbares Recht sowie die rechtliche Einordnung des grenzüberschreitenden Ticketkaufs und Vertragstyps im BGB.
Feuerbeschau im Mietkomplex
In der Klausur geht es um die Rechtmäßigkeit unangekündigter Feuerbeschauen durch die Branddirektion in Mehrfamilienhäusern, insbesondere um die Pflicht der Eigentümerin zur Duldung solcher Kontrollen und die Beachtung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG. Streitpunkt ist, ob Behörden Mitarbeiter ohne vorherige Terminabsprache Zutritt zu den gemeinschaftlich genutzten Bereichen nehmen dürfen, sowie die Zulässigkeit und Begründetheit einer Unterlassungsklage gegen die Stadt München.
Original-Examensklausur: "Easy Rider
Die Klausur behandelt das Vorgehen der Polizei gegen Motorradfahrer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, insbesondere die Sicherstellung und Verwahrung eines Motorrads auf Grundlage des HSOG sowie den anschließenden Schadensersatzanspruch des Betroffenen gegen das Land Hessen wegen eines durch den Abschleppunternehmer verursachten Schadens. Es werden sowohl polizei- und ordnungsrechtliche als auch staatshaftungsrechtliche Fragestellungen geprüft.
Arbeitsfreie Samstage
In dieser öffentlich-rechtlichen Klausur wird die Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde eines Möbelunternehmens gegen eine landesrechtliche Regelung zu arbeitsfreien Samstagen geprüft. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern sowie die Möglichkeit und Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde durch juristische Personen, insbesondere im Zusammenhang mit Art. 12 Abs. 1 GG. Ebenso zu erörtern ist das Erfordernis der vorherigen Rechtswegausschöpfung.
Anfängerhausarbeit: Eine Frage der Ehre
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Eskalation eines Nachbarschaftsstreits zwischen den Familien Meyer und Schulz, in der insbesondere Hugo Meyer (H), Molly Meyer (M) und Angelika Schulz (A) verschiedene Gewalt- und Tötungsdelikte begehen oder planen. Die zentrale Konstellation umfasst Versuche und Vollendungen von gefährlichen Körperverletzungen und Tötungshandlungen unter Einsatz von Waffen, Selbstschussanlage und Sprengstoff sowie Provokationen und eine absichtliche Herbeiführung von Schuldunfähigkeit durch Trunkenheit. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte bilden Fragen zum unmittelbaren Ansetzen beim Versuch, zur actio libera in causa, zur Fehladressierung des Opfers bei automatisierten Tötungsvorrichtungen und zur Notwehrprovokation. Zudem ist das Wehrstrafgesetz im Zusammenhang mit dem Geschehen auf einem Kriegsschiff zu berücksichtigen.
Fortgeschrittenenklausur: Strohfeuer
A setzt sein eigenes Wohnhaus in Brand, um einen Versicherungsbetrug zu begehen, ohne Wissen seiner Ehefrau F. Hierfür entwendet er einen Strohballen vom benachbarten Bauern N und zündet diesen im Hausflur an. N bemerkt das Feuer zufällig, löscht den Brand unter Gefahr für sich selbst und erleidet dabei erhebliche Verbrennungen. Im Anschluss täuscht A die Polizei mit einem fingierten Täterhinweis. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu den Brandstiftungsdelikten, Eigentumsdelikten einschließlich Gewahrsam, sowie Straftaten gegen die Rechtspflege.
Übungsfall: Die Glasflasche
Im Mittelpunkt des Falls steht eine tödliche Auseinandersetzung innerhalb einer Wohngemeinschaft. A schlägt M mit einer Glasflasche an die Schläfe, woraufhin dieser stirbt, nachdem sie fälschlicherweise davon ausgeht, M würge ihren Bruder J. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und J wegen Totschlags gemäß § 212 Abs. 1 StGB. Der Fall thematisiert insbesondere Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe, einschließlich Nothilfe, Erlaubnistatumstandsirrtum und Putativnotwehrexzess, sowie Fragen der mittelbaren Täterschaft.
Der rauchende Mieter
Die Klausur befasst sich mit den gegenseitigen Unterlassungsansprüchen von Mietern wegen Rauchs von einem Balkon, den Regelungen einer Hausordnung zum Rauchverbot sowie den Möglichkeiten und Grenzen des Besitzschutzes und Mietrechts im Verhältnis zwischen Mietern. Neben mietrechtlichen Normen spielt der Besitzschutz eine Rolle sowie die Reichweite mietvertraglicher Nebenpflichten.
Unbestelltes aus Europa
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem dem Käufer eine andere als die bestellte Ware geliefert wird, und fragt, ob der Verkäufer Zahlung oder Herausgabe verlangen kann. Schwerpunkte sind das Kaufrecht, das Bereicherungsrecht und Verbraucherschutzvorgaben unter Einbeziehung von europarechtlichen Vorgaben zur Lieferung unbestellter Waren. Das Fallbeispiel eignet sich besonders zur Einübung der praxisrelevanten Problemfelder bei Falschlieferungen und Verbraucherrechten.