Christian Katzenmeier ist deutscher Rechtswissenschaftler und Professor an der Universität zu Köln. Geboren 1964 in Heidelberg, wirkt er in der akademischen Lehre und Forschung. Mit seiner Professur trägt er wesentlich zur Entwicklung und Vermittlung juristischer Inhalte an der Universität bei. Sein Engagement prägt das juristische Fachgebiet an der Hochschule.
Klausuren
3 KlausurenBegehrensneurose bei Babyjoggerberührung
Im Fall 'Begehrensneurose bei Babyjoggerberührung' geht es um einen Zusammenstoß zwischen einem joggenden Vater mit Babyjogger und einer Personengruppe, bei dem eine Passantin zu Boden fällt und Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend macht. Auch Bodo verlangt nach einer eigenen Verletzung von einem Beteiligten Schmerzensgeld. Es ist zu prüfen, ob und inwieweit deliktsrechtliche Ansprüche bestehen.
»Aufs Glatteis begeben« Haftungs- und schadensrechtliche Fragen nach einem Verkehrsunfall
Der Fall behandelt haftungs- und schadensrechtliche Probleme nach einem Verkehrsunfall bei winterlichen Straßenverhältnissen. Geprüft wird insbesondere die Kfz-Halterhaftung, Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten und Nutzungsausfall sowie der Ersatz von Behandlungskosten und entgangenem Gewinn Dritter infolge einer Straßensperrung. Zu beurteilen ist, ob dem Geschädigten und einem mittelbar betroffenen Dritten Ansprüche gegen den Unfallverursacher zustehen.
Übungsfall: Der verzogene Golf
Im Fall verlangt P von dem Gebrauchtwagenhändler A die Rückzahlung des Kaufpreises für einen VW Golf, nachdem er einen erheblichen Unfallschaden an dem Fahrzeug entdeckt hat, der beim Kauf nicht offengelegt wurde. A beruft sich auf einen vertraglichen Gewährleistungsausschluss, die Verjährung etwaiger Ansprüche und bietet zudem ein Ersatzfahrzeug an. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich des Kaufrechts, insbesondere bei der Gewährleistung für Sachmängel, den Voraussetzungen für einen Rücktritt oder eine Anfechtung des Vertrags sowie möglichen Ansprüchen auf Wertersatz und Ersatz für Gebrauchsvorteile oder Schäden. Zusätzlich sind Varianten zu prüfen, die den Zeitpunkt der Kenntniserlangung und der Schadensverursachung durch P betreffen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Christian Katzenmeier prüfen besonders häufig § 823 Abs. 1 BGB (2×), Anfechtung der Willenserklärung (1×), Feststellung eines ersatzfähigen Schadens (1×), Haftung nach StVG (1×), Rücktritt (1×) und Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×).