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Dr.

Tanja Henking

1 Klausur im Portal
Ruhr-Universität Bochum. Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin

Klausuren

1 Klausur
JA 20151. Staatsexamen

Das Ende einer Karriere

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Chefarztes (C), der im Zusammenhang mit Bestechungsdelikten, Verstößen beim medizinischen Vorgehen und Körperverletzungshandlungen steht. Thematische Schwerpunkte sind Bestechlichkeit, fahrlässige und vorsätzliche Körperverletzung, Tötung durch Unterlassen, der Wechsel von Vorsatz und Fahrlässigkeit sowie der Rücktritt vom Versuch. Es werden komplexe medizinische, strafrechtliche und prozessuale Fragen zur Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit sowie zur Garantenstellung des Arztes aufgeworfen.

Dr. Tanja Henking, Thorge Koehler· JA 2015, 357· 300 Min
Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBMord, § 211 StGB+4 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Dr. Tanja Henking prüfen besonders häufig Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 StGB) (1×), Mord, § 211 StGB (1×) und Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB (1×).