Klausuren
1 KlausurDas Ende einer Karriere
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Chefarztes (C), der im Zusammenhang mit Bestechungsdelikten, Verstößen beim medizinischen Vorgehen und Körperverletzungshandlungen steht. Thematische Schwerpunkte sind Bestechlichkeit, fahrlässige und vorsätzliche Körperverletzung, Tötung durch Unterlassen, der Wechsel von Vorsatz und Fahrlässigkeit sowie der Rücktritt vom Versuch. Es werden komplexe medizinische, strafrechtliche und prozessuale Fragen zur Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit sowie zur Garantenstellung des Arztes aufgeworfen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Tanja Henking prüfen besonders häufig Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 StGB) (1×), Mord, § 211 StGB (1×) und Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB (1×).