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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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JA 20151. Staatsexamen

Maler – ein gefährliches Handwerk?

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Feststellungsklage eines Malergesellen gegen die Stadt Köln. Im Mittelpunkt stehen die Zulassungsvoraussetzungen zum Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks nach der Handwerksordnung, die Reichweite der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), das Verbot der Inländerdiskriminierung sowie das Bestimmtheitsgebot. Zudem werden mögliche Ungleichbehandlungen zwischen deutschen Staatsangehörigen und EU-Bürgern nach der EU/EWR-Handwerk-Verordnung problematisiert.

Thomas Traub· JA 2015, 42· 300 Min
Entscheidung durch GerichtsbescheidDer Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+6 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der konfliktgeladene iPod

Ein siebzehnjähriger Kunde will von einem Elektronikfachhändler einen iPod kaufen, wobei sich durch einen Schreibfehler ein Streit über den Kaufpreis entwickelt. Die Kommunikation verläuft über mehrere Briefe, und der Kunde nimmt das fehlerhafte Angebot an, was zu Missverständnissen führt. Nach Erhalt des iPods verkauft der Kunde diesen an einen Dritten und verliert daraufhin das erhaltene Geld durch einen Unfall. Der Händler verlangt nun verschiedene Beträge vom Kunden, wodurch zentrale Fragen zum Minderjährigenrecht, zur Anfechtung, zur Wirksamkeit und Übermittlung von Willenserklärungen sowie zur Herausgabe und Schadensersatzpflicht aufgeworfen werden.

Daniel Rodi· ZJS 2015, 75
GeschäftsfähigkeitAnfechtung der WillenserklärungHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der verpasste Aufstieg

Der Fall behandelt verschiedene zivilrechtliche und deliktische Haftungsfragen im Zusammenhang mit einem Fußballspiel. Ein Zuschauer (F) bringt trotz Stadionverbots pyrotechnische Gegenstände ins Stadion und verletzt damit einen Ordner (O) und einen anderen Zuschauer (X); zudem beschimpft er den Schiedsrichter (S) während des Spiels öffentlich. Im Anschluss begehrt der Schiedsrichter von F eine Entschädigung und Unterlassung wegen der ehrbeleidigenden Äußerungen. Der Fußballverein (SV) möchte von F Regress für eine gegen den Verein verhängte Verbandsstrafe nehmen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Bereich der vertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüche sowie der Organhaftung und Zurechnung zwischen Verein, Verband und Zuschauer.

Markus Philipp· ZJS 2015, 64
§§ 830, 840 BGB§ 1004 BGB (analog)§ 826 BGB+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Alles oder nichts

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob der Mammon-Bank (M) gegen die Brot&mehr-GmbH (B) aufgrund einer schriftlich fixierten selbstschuldnerischen Höchstbetragsbürgschaft Ansprüche in Höhe von 3,5 Mio. Euro zuzüglich Zinsen und Kosten zustehen. Es geht um die Kreditaufnahme der Wurst-GmbH (W) und die hierzu bestellten Sicherheiten, insbesondere die Bürgschaft durch B und eine Grundschuld einer dritten Gesellschaft. Im weiteren Verlauf kündigt M das Darlehen wegen Verschlechterung der finanziellen Lage von W und fordert nach deren Insolvenz und Auflösung die Bürgin in Anspruch. Zu prüfen sind vor allem das Zustandekommen und die Wirksamkeit des Bürgschaftsvertrags, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Schriftform nach § 766 BGB und den Umfang der Haftung.

Tilman Schultheiß· ZJS 2015, 58
Abgabe und Zugang von WillenserklärungenEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Überhöhte Abschleppkosten und verweigerte Herausgabe

Eine Autofahrerin (F) stellt ihr Fahrzeug unberechtigt auf einem Vereinsparkplatz ab und wird daraufhin von einem beauftragten Abschleppunternehmen (A KG) abgeschleppt. Nach Aufforderung verlangt das Unternehmen von F die Zahlung überhöhter Abschlepp-, Verwaltungs- und Überwachungskosten, bevor das Fahrzeug herausgegeben wird. F weigert sich, die geforderte Summe vollständig zu zahlen und hinterlegt einen Teilbetrag beim Amtsgericht. Es geht um die rechtliche Zulässigkeit der überhöhten Abschleppkosten, die Voraussetzungen und Grenzen des Zurückbehaltungsrechts sowie Ansprüche im Zusammenhang mit der verweigerten Fahrzeugherausgabe und daraus resultierenden Schäden.

Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Geld macht nicht (immer) glücklich

Die Klausur behandelt verschiedene Straftatbestände wie Diebstahl, Körperverletzung und Aspekte der Mittäterschaft. Im Mittelpunkt stehen zwei Täter, die gemeinsam einen Kiosk überfallen und später bei einem zweiten Versuch einen Verfolger anschießen. Der Fokus liegt auf der strafrechtlichen Bewertung des gemeinsamen Vorgehens und der körperlichen Verletzung im Verfolgerfall.

Anna-Lena Nix· JA 2015, 24· 120 Min
Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

* "Münz-Karibik à la carte

In dieser Examensklausur geht es um die Ansprüche aus einer übertragenen Zehnerkarte für Bräunungssitzungen gegen die neu gegründete Kommanditgesellschaft, gesellschaftsrechtliche Haftungskonstellationen bei Umwandlung einer OHG in eine KG sowie prozessuale Besonderheiten bei einem Versäumnisurteil. Die Aufgaben betreffen Schuld- und Gesellschaftsrecht mit einfließenden Fragen des Zivilprozessrechts.

Elisabeth Hartmeyer, Simon Müller· JA 2015, 17· 300 Min
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteVersäumnisurteil+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Dumm gelaufen – nicht immer gilt: pacta sunt servanda

Die Klausur setzt sich mit der Frage auseinander, ob aus einer im verwaltungsgerichtlichen Verfahren geschlossenen Vereinbarung ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung hergeleitet werden kann. Gegenstand sind insbesondere die Einordnung und Wirksamkeitsvoraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags, die Bindungswirkung von Prozessvergleichen sowie die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen. Zur Bearbeitung ist die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung zu prüfen.

Christoph Brüning, Pino Bosesky· JURA 2015, 1375
Der öffentlich-rechtliche VertragDie BaugenehmigungZulässigkeit der Verpflichtungsklage+4 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Arzthaftungsrecht

Die Klausur behandelt einen Arzthaftungsfall, in dem der verletzte Kläger nach einem Unfall sowohl eine fehlerhafte ärztliche Aufklärung als auch fehlerhafte Behandlung geltend macht. Es werden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen die behandelnden Ärzte und die Krankenhausbetreibergesellschaft geprüft. Besonders problematisch ist die Situation bezüglich alternativer Behandlungsmethoden und die Nachsorge.

Jens Prütting· JURA 2015, 1361
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 823 Abs. 1 BGB+4 weitere
JURA 2015Schwerpunktbereich

Europäischer und Internationaler Menschenrechtsschutz

Die Klausur behandelt Fragen des europäischen und internationalen Menschenrechtsschutzes im Zusammenhang mit der Überwachung privater Kommunikation durch ausländische Geheimdienste. Im Zentrum steht ein Fall, in dem ein Strafverteidiger befürchtet, gemeinsam mit seinen Mandanten von einem ausländischen Dienst abgehört zu werden, und die rechtliche Prüfung nach Maßgabe der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vorgenommen wird.

Nils Börnsen· JURA 2015, 1326
Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Der Fall Gustl M. – Wahn oder Sinn?

Die Klausur behandelt einen Prüfungsfall im Kontext einer Unterbringung nach § 63 StGB und ihrer Fortdauer nach § 67 e StGB. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen die fachgerichtliche Entscheidung, insbesondere im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts und den Anspruch auf rechtliches Gehör bei Ablehnung eines Gegengutachtens.

David Jungbluth· JURA 2015, 1242
VerfassungsbeschwerdeStrukturprinzip RechtsstaatLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Kommunalrecht: Kein Festkommers im Friedenssaal der Stadt M?

Im Fall wird thematisiert, ob die Stadt M einer Studentenverbindung den Zugang zum kommunalen Friedenssaal für einen Festkommers verweigern darf. Die Klausur behandelt die Vergabe kommunaler öffentlicher Einrichtungen, etwaige grundrechtliche Gleichbehandlungs- und Gleichberechtigungsfragen sowie mögliche Amtshaftungstatbestände bei kommunalaufsichtlichem Handeln.

Boas Kümper· JURA 2015, 1231
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeGleichheitsrecht (Art. 3 GG)Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Möbelmarkt in Not

Die Klausur behandelt die insolvenzbedingte Krise eines Möbelgroßhändlers, der hochwertige Möbel über eine komplexe Lieferkette aus unterschiedlichen Unternehmen bezieht. Besonders im Fokus stehen der Eigentumsvorbehalt, dessen Durchsetzung und die Pfändung der Ware durch einen Gerichtsvollzieher. Erörtert wird, ob der Holzhändler gegen den Gläubiger des Möbelmarkts erfolgreich die Drittwiderspruchsklage erheben kann.

Markus Fehrenbach· JURA 2015, 1222
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenDrittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+3 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Ponykauf mit Hindernissen

Der Fall befasst sich mit den rechtlichen Problemen beim Pferdekauf zwischen einem ehemaligen Pferdegroßhändler und einer GmbH. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche auf Schadensersatz wegen Lieferung eines anderen als des geschuldeten Ponys, Fragen des Stück- und Gattungskaufs, Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten beim Handelskauf sowie die Abgrenzung von Schadensersatz statt und neben der Leistung.

Susen Bielesch, Normen Hörnig· JURA 2015, 1211
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelMinderung & Schadensersatz+3 weitere
JURA 2015Schwerpunktbereich

Das EU-Missbrauchsverbot

Die Klausur behandelt das EU-Missbrauchsverbot anhand aktueller Konstellationen aus dem Bereich der neuen Medien, insbesondere am Beispiel von Amazon und Microsoft. Es werden relevante Aspekte wie die Abgrenzung zum Kartellverbot, die Definition und Ermittlung einer marktbeherrschenden Stellung sowie die Erzwingung unangemessener Bedingungen nach Art. 102 AEUV praxisnah diskutiert. Die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen und die typische Argumentation innerhalb des AEUV stehen im Mittelpunkt.

Walter Frenz· JURA 2015, 1206
Grundlagen des EuroparechtsAnwendungsbereich und Wirkung des UnionsrechtsGrundfreiheiten: Überblick+2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Nächtliche Aktion mit Folgen

Zwei Aktivisten sprühen einen beleidigenden Schriftzug an eine Haltestelle vor der Polizeistation. Während der anschließenden Flucht kommt es zu einem Verkehrsunfall mit Verletzungsfolge, verbunden mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Weiterhin kommt es zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit einem Polizisten. Es sind mehrere Delikte aus dem Bereich der Beleidigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verkehrsdelikte zu prüfen.

Amina Hallmann· JURA 2015, 1121
Beleidigung, § 185 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Tierische Kunst

Die Künstlerin A möchte im Rahmen einer Performance zwei Hundewelpen töten; das Veterinäramt München untersagt dies vorab per Bescheid unter Anordnung der sofortigen Vollziehung. Zu prüfen ist im verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz das Verhältnis zwischen Kunstfreiheit und Tierschutz unter Berücksichtigung der einschlägigen einfach- und verfassungsrechtlichen Normen.

Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Ermessen und VerhältnismäßigkeitVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+1 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Möbelkauf mit Schwierigkeiten

Im Fall schließt ein Verbraucher über einen Online-Shop eine individuell gestaltbare Sofagarnitur bei einer GbR, erhält aber nach Strukturveränderungen des Anbieters und erheblicher Lieferverzögerung ein mangelbehaftetes Sofa, das nicht der Bestellung entspricht. Streitpunkt sind neben der Vertragsauslegung und Identifikation des Vertragspartners insbesondere Gewährleistungsrechte, das Zurückweisungsrecht bei Lieferung mangelhafter Ware sowie organisatorische und kommunikative Probleme rund um die Geschäftsübernahme und Zuständigkeiten.

David Neuwirth· JURA 2015, 1102
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelNacherfüllung +5 weitere
JURA 2015Schwerpunktbereich

Klausur im Einkommen- und Bilanzsteuerrecht

Die Klausur enthält drei Aufgaben zum Einkommen- und Bilanzsteuerrecht. Schwerpunkt sind die steuerliche Behandlung von Einnahmen und Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (u.a. Umzugskosten, Versicherungen, Unterhaltszahlungen), die vereinfachte Gewinnermittlung bei freiberuflicher Tätigkeit sowie die teilentgeltliche Übertragung von Grund und Boden innerhalb einer gewerblichen Mitunternehmerschaft. Die Aufgaben sind als Sachverhalte zum Selbstlösen formuliert.

Benjamin Straßburger· JURA 2015, 1072
JURA 2015Fortgeschrittene

Übungsfall zur Mittäterschaft: »Seasons in the Abyss«

Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung eines gemeinsam geplanten und durchgeführten Diebstahls in einer Kirche anhand mittäterschaftlicher Zurechnung nach § 25 II StGB. Thematisiert werden die Rollen und Strafbarkeit der Beteiligten T, K, J und D, insbesondere hinsichtlich Vorbereitung, Durchführung sowie Begleitdelikten mit Waffen und Verletzung eines Mittäters. Die Klausur eignet sich für das erste Staatsexamen und setzt grundlegende Kenntnisse im Allgemeinen Teil des Strafrechts voraus.

Sascha Sebastian· JURA 2015, 992
Täterschaft und TeilnahmeDiebstahl (§ 242 StGB)+4 weitere
JURA 20151. Staatsexamen

Examensprobleme zum Erbrecht

Die Klausur behandelt typische Examensprobleme aus dem Erbrecht, unter anderem zur Bindungswirkung gemeinschaftlicher Testamente und Pflichtteilsrecht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage der Anwendbarkeit des § 822 BGB über den Verweis des § 2287 BGB analog im Kontext gemeinschaftlicher Testamente.

Hilmar Odemer· JURA 2015, 981
Gewillkürte ErbfolgeVermächtnis+3 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Erstattung von Aus- und Einbaukosten bei Mängeln der Kaufsache – auch jenseits des Verbrauchsgüterkaufs?

Im Mittelpunkt dieses Falles steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Käufer bei Lieferung mangelhafter Kaufsachen vom Verkäufer Ersatz für Aus- und Einbaukosten verlangen kann. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Übertragbarkeit der durch den EuGH und BGH entwickelten Rechtsprechung zum Verbrauchsgüterkauf auf unternehmensbezogene Kaufverträge sowie auf dem Vertretenmüssen bei unverschuldeter Unmöglichkeit der Nacherfüllung.

Sach- und RechtsmängelNacherfüllung Minderung & Schadensersatz+1 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Zur Vereinbarkeit von Altersgrenzen mit Europa- und Verfassungsrecht

Die Klausur behandelt die Frage, ob gesetzlich festgelegte Altersgrenzen für das passive Wahlrecht – hier am Beispiel des berufsmäßigen ersten Bürgermeisters in Bayern – mit europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind. Im Fokus steht die mögliche Diskriminierung wegen des Alters sowie der rechtliche Rahmen durch das Grundgesetz und die Europäische Grundrechtecharta.

Maximilian Dombert· JURA 2015, 938
Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+2 weitere
JURA 2015Anfänger:innen

Der präventiv-polizeiliche Gewahrsam

Die Klausur thematisiert den präventiv-polizeilichen Gewahrsam am Beispiel einer Ingewahrsamnahme nach einem Clubbesuch. Es werden klausur- und examensrelevante Probleme rund um die rechtlichen Voraussetzungen, Rechtsnatur und möglichen Rechtsschutz bei polizeilichem Gewahrsam behandelt. Der Fall prüft insbesondere die Eingriffsintensität, grundrechtliche Implikationen und prozessuale Möglichkeiten zur Überprüfung polizeilichen Handelns.

Annette Guckelberger· JURA 2015, 926
Polizeiliche StandardmaßnahmenGefahr für polizeiliche Schutzgüter +2 weitere
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