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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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ZjS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur: Gesetzliche Schuldverhältnisse

Im Ausgangsfall verlangt A von seinem Nachbarn B Ersatz für Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld sowie die Kosten eines Schlüsseldienstes, nachdem A beim Räumen des Gehwegs verunglückt ist. B fordert im Gegenzug von A die Herausgabe von 500 Euro, die A beim Räumen gefunden hatte. Der Fall thematisiert Ansprüche im Rahmen gesetzlicher Schuldverhältnisse insbesondere im Nachbarschaftsverhältnis, Fragen zur Übertragung von Verkehrssicherungspflichten sowie den Umgang mit Fundsachen. Die Fallfortsetzung behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit einem durch A verursachten Erdrutsch während einer Wanderung, welcher das Grundstück und die Schafe des B betrifft, sowie Herausgabe- und Wertersatzansprüche zwischen B und S im Zusammenhang mit den Schafen. Im Fokus stehen delikts- und bereicherungsrechtliche Fragestellungen.

Die echte GoA – Konkurrenzen / Abgrenzung zu anderen AnspruchsartenDie echte GoA – RechtsfolgenDie echte GoA – Voraussetzungen+5 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht, Staatshaftungsrecht und Verwaltungsprozessrecht - (Un-)mittelbare Folgen einer Obdachloseneinweisung

Die Klausur befasst sich mit den unmittelbaren Folgen einer behördlichen Obdachloseneinweisung und den daraus resultierenden haftungs- sowie verwaltungsprozessrechtlichen Fragestellungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage des Folgenbeseitigungsanspruchs und insbesondere darauf, ob der weitere Aufenthalt des Betroffenen als unmittelbare Folge der Maßnahme anzusehen ist. Darüber hinaus werden die Prüfungsaufbauten im Kontext einseitiger und übereinstimmender Erledigungserklärungen mit den jeweiligen prozessualen Konsequenzen thematisiert. Abgerundet wird die Klausur durch Überlegungen zur Zweckmäßigkeit und zur prozessualen Gestaltung der Klage.

Lenk· JuS 2022, 445
Recht der öffentlichen Sachen
ZjS 2022Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Auf’s falsche Pferd gesetzt

Im ersten Teil der Klausur verlangt die Krankenkasse des verletzten Jungreiters H von Pferdeeigentümerin E die Erstattung der Heilbehandlungskosten nach einem Unfall mit dem Pferd im Rahmen einer Reitbeteiligung. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Tierhalterhaftung, zur Auslegung des Tierhalterbegriffs bei Reitbeteiligung, zur Haftungsfreistellung sowie zum gesetzlichen Forderungsübergang und möglichem Mitverschulden. Im zweiten Teil fordert Käufer M von E die Rückzahlung des Kaufpreises für einen Sattel, nachdem dieser für sein Pferd ungeeignet und gesundheitsschädlich war. Entscheidende rechtliche Schwerpunkte sind die Gewährleistung beim Kauf von Reitzubehör, die Fristsetzung und das Vorliegen von Haftungsausschlüssen.

Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

* "Nordic-Realty-Tycoon KG

Die Klausur behandelt komplexe gesellschaftsrechtliche Fragestellungen im Kontext einer Kommanditgesellschaft (KG), insbesondere die Zulässigkeit einer actio pro socio, Kommanditistenhaftung, prozessuale Konstellationen (Klagekonkurrenzen) sowie die Firmenfortführung und Eintragung gesellschaftsvertraglicher Vereinbarungen ins Handelsregister. Außerdem wird die Haftung im Rahmen von Unternehmensübernahmen sowie die Reichweite der Haftung eines Kommanditisten für Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Dritten geprüft.

Jannes Drechsler, Paul Harenberg· JA 2022, 369· 180 Min
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Erfolgsaussicht einer Räumungsklage - Schumanns Schatten

Die Klausur behandelt zentrale Problemfelder im Zusammenhang mit der Erfolgsaussicht einer Räumungsklage im Mietrecht. Schwerpunkte liegen auf der Abgrenzung zwischen der Beendigung des Mietverhältnisses und einer Anfechtung, insbesondere dem ausnahmsweise beachtlichen Motivirrtum und den damit zusammenhängenden Fragen der materiell-rechtlichen Rechtskrafterstreckung sowie der Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen. Weiterer Fokus liegt auf der Räumungspflicht eines Dritten nach § 546 II BGB und dem Umfang des gesetzlichen Schuldbeitritts. Zudem wird die Zuständigkeit in Mietrechtsstreitigkeiten, insbesondere bei Mischmietverhältnissen (Wohnraum/Gewerbe), beleuchtet. Die Klausur prüft somit vor allem mietrechtliche Grundlagen und prozessuale Besonderheiten im Rahmen einer Räumungsklage.

Heukenkamp· JuS 2022, 438
BeendigungPflichten im Mietverhältnis Arten des Besitzes+4 weitere
JuS 2022Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Unternehmen und Wettbewerb: Kautelarjuristische Praxis in der Unternehmensnachfolge

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Gestaltung von erbrechtlichen Regelungen in der Unternehmensnachfolge, insbesondere die Differenzierung zwischen Erb- und Pflichtteilsverzicht sowie die Behandlung damit verbundener Risiken und Liquiditätsvorteile. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Grundsatz der materiellen Höchstpersönlichkeit bei letztwilligen Verfügungen und die Möglichkeit einer teleologischen Reduktion des § 2065 II BGB im Zusammenhang mit der Wahl von Vermächtnisnehmern. Zusätzlich wird die Gestaltung und Wirkung von Vorsorgeinstrumenten wie Nießbrauchsvermächtnissen, Rentenauflagen und die Zuweisung von Kommanditanteilen für zukünftige Erben behandelt.

Hendricks, Kunzmann· JuS 2022, 432
Gesetzliche ErbfolgeGewillkürte ErbfolgeHaftung bei Übertragung eines kaufmännischen Unternehmens+5 weitere
JuS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht - Gleichheit hin oder her

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Rechtfertigung einer Benachteiligung unter gleichheitsrechtlichen Gesichtspunkten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Ausgleich zwischen der Förderung der Gleichberechtigung gemäß Art. 3 II 2 GG und einer möglichen Benachteiligung von Männern. Zudem steht die Rechtsfolge der Ungleichbehandlung im Zentrum, einschließlich der Möglichkeiten einer Teilnichtigkeit sowie der Berücksichtigung der Interpartes-Wirkung im Rahmen einer Verpflichtungsklage und der Haushaltsbefugnis des Gesetzgebers. Ferner ist das Verhältnis zwischen Art. 3 I GG und Art. 3 III GG von Bedeutung. Insgesamt setzt sich die Klausur vertieft mit Fragen des Gleichheitsgrundsatzes und seiner prozessualen Umsetzung im Verwaltungsrecht auseinander.

Schröder, Frammersberger· JuS 2022, 427
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine VerwaltungsrechtAllgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Aktivismus in der Klimakrise

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung von Klimaaktivismus mit einem Fokus auf die Anwendung des Notstandsrechts im Hinblick auf den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Zentrale Schwerpunkte sind darüber hinaus die Frage, ob ein Bolzenschneider als gefährliches Werkzeug gemäß § 244 I Nr. 1 Buchst. a StGB anzusehen ist sowie die Problematik des Beisichführens eines solchen Werkzeugs bereits im Versuchsstadium. Außerdem wird der Rücktritt von der Qualifikation nach Verwirklichung des qualifizierenden Merkmals und die analoge Anwendung des § 24 I 1 StGB thematisiert.

Esser, Wasmeier· JuS 2022, 421
RechtfertigungsgründeDiebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+3 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneSchwerpunktbereich

Übungsfall: Das Abfalldilemma

Im Mittelpunkt des Falls steht der Geschäftsführer einer Lackfabrik, der aus Kostengründen auf eine vorgeschriebene umweltrechtliche Genehmigung verzichtet und in der Folge giftige Produktionsabfälle unsachgemäß entsorgt. Durch das Vergraben und spätere Versenken von Fässern mit Chemikalien kommt es zu erheblichen Umweltschäden, darunter die Verunreinigung des Bodens, das Absterben von Pflanzen und Tieren sowie die Beeinträchtigung eines Badesees. Außerdem kommt es zu einer tödlichen Körperverletzung, als ein Badegast versehentlich von einem Fass getroffen wird. Der Fall behandelt die zentralen Fragen nach der Strafbarkeit der handelnden Personen insbesondere im Umweltstrafrecht (§§ 324a, 330 StGB) und geht zudem auf gemeinschaftsgefährdende Delikte des Allgemeinen Teils ein.

Täterschaft und TeilnahmeSchwere Körperverletzung, § 226 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Der Ritt auf der Rasierklinge“

Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer (Fortsetzungs-)Feststellungsklage im Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen gegenüber einer Patientin im Vorfeld einer möglichen Unterbringung nach dem SchlHPsychKG. Im Mittelpunkt stehen der Einsatz von Fixierung und Ingewahrsamnahme durch die Polizei nach allgemeinem Polizeirecht sowie die sofortige Vollziehung dieser Maßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung von Grundrechten und richterlichen Vorbehalten.

Dr. Jörg Burmeister, Dr. Mischa Hecker· JA 2022, 326· 300 Min
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Übungsfall: Schlüssel zum Glück

B findet nach der Scheidung von S einen Schlüssel zur Villa der Ex-Schwiegermutter O, behält ihn absichtlich und überlässt ihn später ihrem neuen Freund A. A verschafft sich mit dem Schlüssel Zutritt zum Haus der O und entwendet dort Wertsachen, wobei es zu einer Gewalttat mit Todesfolge an O kommt. Im Raum stehen insbesondere strafrechtliche Prüfungen bezüglich Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Körperverletzungs- und Tötungsdelikten sowie einer möglichen Beteiligung von B. Der Erblasserstatus von S und strafprozessuale Aspekte wie Strafanträge werden thematisiert.

Johannes Weigl, Tobias Gafus· ZJS 2022, 598
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Geldabheben mit Hindernissen

Im Mittelpunkt des Falls steht W, der mithilfe einer präparierten Metallblende am Geldautomaten versucht, zurückgehaltene Geldscheine zu entwenden (sog. Cash-Trapping). Nach dem Scheitern dieses Plans manipuliert W einen weiteren Kunden während des Abhebevorgangs und entnimmt diesem unter Ablenkung Bargeld. Zudem verwendet W das erlangte Geld für ein Restaurantessen mit seiner Freundin B, die anschließend einen Teil des Geldes mit Kenntnis der Herkunft annimmt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Strafbarkeit von W und B nach dem StGB, insbesondere zum Versuch des Diebstahls, zur Wegnahme aus Automaten nach Eingabe der PIN und zur Teilnahme an Hehlerei.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Unterlassen+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: Wirtschaftsförderung in der Pandemie

Im Fall begehrt ein in den Niederlanden ansässiges Hotelunternehmen (K) die Auszahlung staatlicher sowie europäischer Corona-Hilfen, nachdem deren Anträge auf Subventionen vom Landeswirtschaftsministerium abgelehnt wurden, während ein regionales Hotel (H) die Förderung erhält. Gegenstand der rechtlichen Prüfung sind insbesondere die Voraussetzungen und die Gleichbehandlung bei der Vergabe öffentlicher Subventionen, der Grundrechtsschutz nach Art. 14, 12 und 3 GG sowie nach der EU-Grundrechte-Charta. K macht eine Verletzung ihrer Grundrechte wegen Ablehnung der Fördermittel geltend. Der Fall behandelt außerdem die Zuständigkeit und Rechtsgrundlagen bei nationalen und europäischen Wirtschaftshilfen.

VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)+5 weitere
JA 20221. Staatsexamen

Sperrstunde für die Kunstfreiheit?

Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit von § 28a Abs. 1 Nr. 7 und 11 IfSG, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Kunstfreiheit durch Corona-Maßnahmen. Zugleich stehen Fragen des Gesetzgebungsverfahrens und der Antragsberechtigung im Organstreit- und Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht im Mittelpunkt. Der Schwierigkeitsgrad liegt vor allem in der Prüfung materieller Verfassungsfragen.

Leo Müller, Maximilian Roth· JA 2022, 307· 300 Min
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit im Verwaltungsrecht mit unionsrechtlichen Bezügen: Tiertransporte auf Abwegen

Landwirt L betreibt eine Büffelfarm in Berlin und exportiert regelmäßig Tiere in einen Nicht-EU-Staat (S). Für den Transport von 20 Büffeln beantragt L beim Bezirksamt Reinickendorf eine Transportgenehmigung nach Art. 14 der TTVO. Die Amtstierärztin A sieht aufgrund Berichten, dass Tiertransporte ins Ausland sowie die Bedingungen im Zielstaat mit erheblichen Tierschutzproblemen verbunden sind, und hinterfragt die Zulässigkeit des beantragten Transports. Der Fall thematisiert typische Problemstellungen des Verwaltungsrechts wie den Umgang mit abstrakter und konkreter Gefahr, Verantwortlichkeit für das Handeln Dritter und prozessuale Fragen, insbesondere zur elektronischen Klageeinreichung und zur Einordnung der Klageart. Zudem sind unionsrechtliche Aspekte sowie tierschutzrechtliche Standards relevant.

Andreas Buser· ZJS 2022, 562
Recht der öffentlichen SachenVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Haftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
ZjS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur: Der unerwünschte Social Media-Beitrag

In diesem Fall verlangt J von A, der Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die Wiederherstellung eines von ihm eingestellten, aber entfernten Beitrags. A beruft sich auf eine Klausel in den geänderten Nutzungsbedingungen, wonach Beiträge bei Verstößen gegen das Verbot von Hassrede entfernt werden dürfen. J bestreitet die Wirksamkeit der Klausel und die Möglichkeit von einseitigen Vertragsänderungen durch A und verweist auf eine marktbeherrschende Stellung sowie das Bedürfnis nach einem transparenten Verfahren für Beitragslöschungen. Die Fallkonstellation betrifft zentrale Aspekte aus dem Vertragsrecht, der Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Fragen der Privatautonomie und des Schutzes von Nutzerinteressen im digitalen Raum.

Moritz Schütrumpf, Lisa Beer· ZJS 2022, 556
AGBVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Anfängerübungsklausur BGB AT: Augen auf beim Schmuckkauf

Ein Juwelier (J) schickt seinen angestellten B los, um Schmuckringe zu kaufen. B erwirbt im Namen des J fälschlicherweise einen silbernen und einen kupfernen Ring statt eines weißgoldenen und eines roségoldenen Rings bei L, wobei verschiedene Irrtümer hinsichtlich Material und Auswahl der Ringe auftreten. Nach einem Telefonat fordert L von J die Herausgabe des silbernen Rings, während J sich weigert und den Ring behalten möchte. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche aus Kaufvertrag und dinglicher Einigung, Fragen zur Stellvertretung, Irrtümern und Anfechtung sowie den Folgen von Erklärungs- und Eigenschaftsirrtümern. Der Fall behandelt zentrale Probleme des BGB AT, insbesondere das Trennungsprinzip und den Umgang mit Willenserklärungen und deren Anfechtbarkeit.

Elena Hilgers· ZJS 2022, 550
StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungAbgabe und Zugang von Willenserklärungen+5 weitere
JuS 2022Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Endurteil im schriftlichen Verfahren - Bilder am Pool

In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um Fragen der Rechtsnachfolge, insbesondere im Zusammenhang mit der mittelbaren Fruchtziehung durch Lichtbilder, der Störereigenschaft sowie möglichen Duldungspflichten nach § 1004 II BGB und dem Urheberrechtsgesetz. Zudem ist das Verhältnis zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Universalsukzession zu prüfen, einschließlich der Wiederholungs- und Erstbegehungsgefahr und des quasinegatorischen Unterlassungsanspruchs. Daneben werden der Widerruf des Einverständnisses mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren sowie Fragen zu ausschließlichen und fliegenden Gerichtsständen behandelt. Die Klausur setzt damit einen Schwerpunkt auf das Verhältnis von Persönlichkeitsrecht, Nachfolgerrecht und speziellen Unterlassungsansprüchen im Zivilprozess.

Burger, Eitzinger· JuS 2022, 350
Negatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch EntscheidungsgründeGrundsätze & Urteilsarten+5 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Schlaflos in B

Das Ehepaar V und M kauft von Fertighaushersteller U ein Fertighaus samt spezieller App zur Steuerung von Heizung, Licht, Jalousien und Alarmanlage. Nach Einzug treten gravierende Funktionsstörungen der App auf, wodurch verschiedene Hausfunktionen unkontrolliert agieren. V fordert von U die schnelle Behebung der Probleme; nachdem diese erneut auftreten, will V den Vertrag über die App beenden. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Verträgen über digitale Produkte, insbesondere zu Rücktrittsrechten, Nacherfüllung und den Anwendungsbereich der §§ 327 ff. BGB.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Rücktritt § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

All Profs are ...

In dieser strafrechtlichen Übungsklausur wird ein komplexer Sachverhalt rund um eine beleidigende Randbemerkung in einer studentischen Klausur, den Versuch, diese Klausur aus dem Besitz der Universität zu entwenden, sowie die Erpressung des Dozenten bezüglich einer gestohlenen Ausarbeitung bearbeitet. Thematisiert werden insbesondere der strafrechtliche Schutz des Hausrechts, die Qualifikation des Diebstahls, Beleidigungsdelikte und nachfolgende Anschlussdelikte. Die Aufgabe verlangt eine genaue Prüfung und Abgrenzung relevanter Delikte im Zusammenhang mit studentischem Fehlverhalten im Hochschulkontext.

Dr. Matthias Fahrner· JA 2022, 291· 180 Min
Schwerer Hausfriedensbruch (§ 124 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungs- und Verwaltungsrecht - Immer wieder Ärger im Bundestag

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Frage des Vorbehalts des Gesetzes bei polizeilichen Maßnahmen im Bundestag, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsnatur der Dienstanweisung PVD und deren Verhältnis zu Art. 40 II GG sowie dem Landespolizeirecht. Zudem wird die Bedeutung und Reichweite von Rechtsgütern mit Verfassungsrang geprüft, wie die Funktionsfähigkeit des Bundestages und die Kompetenzzuweisung des Art. 40 II GG. Schließlich ist die verfassungsrechtliche Relevanz eines Verstoßes gegen die Dienstanweisung PVD im Hinblick auf die Selbstbindung der Verwaltung und die Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen ein weiterer Schwerpunkt.

Stepanek· JuS 2022, 343
Der BundestagRecht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
ZjS 2022Fortgeschrittene

Hausarbeit: Wasserschaden

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufvertrag über einen gebrauchten Wohnwagen zwischen einem belgischen Bauschlosser und einer Wohnwagenhändlerin. Nach der Übergabe zeigt sich, dass das Dach undicht ist, wodurch ein Wasserschaden entsteht. Der Käufer verlangt Nachbesserung, setzt eine Frist und erklärt später den Rücktritt vom Vertrag sowie die Forderung auf Rückzahlung des Kaufpreises und Ersatz der Transportkosten. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen Rücktrittsrechte, Anforderungen an die Fristsetzung zur Nacherfüllung sowie die Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche bei vertraglichen Mängeln.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Für immer Dein

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Erbrechts, darunter die Auslegung und Wirksamkeit handschriftlicher Testamente (Testierwille, Brieftestament), die Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen unter Ehegatten, die Wirkungen eines Erbscheins sowie Herausgabe- und Ausgleichungsansprüche unter Miterben, insbesondere auch zu erbrechtlichen Ausgleichungs- und Pflegeleistungen. Die rechtliche Einordnung verschiedener Nachlassgegenstände sowie Handlungsbefugnisse der Miterbengemeinschaft werden geprüft.

Prof. Dr. Saskia Lettmaier· JA 2022, 284· 300 Min
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der ElternEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Verhängnisvolle Feier

In der Klausur stehen Fragen zur eigenverantwortlichen Selbstgefährdung und einverständlichen Fremdgefährdung im Mittelpunkt, insbesondere die möglichen Auswirkungen auf Zurechnung oder Rechtswidrigkeit sowie unterschiedliche Lösungsansätze. Daneben werden die Voraussetzungen einer psychischen Beihilfe und die damit verbundene Problematik der Sperrwirkung nach § 30 II StGB behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der materiellen Ausgestaltung der Heimtücke, der Verwendung gemeingefährlicher Mittel sowie der Prüfung niedriger Beweggründe.

Gafus, Weigl· JuS 2022, 336
Objektive ZurechnungMord, § 211 StGBTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
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