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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Geldabheben mit Hindernissen

Im Mittelpunkt des Falls steht W, der mithilfe einer präparierten Metallblende am Geldautomaten versucht, zurückgehaltene Geldscheine zu entwenden (sog. Cash-Trapping). Nach dem Scheitern dieses Plans manipuliert W einen weiteren Kunden während des Abhebevorgangs und entnimmt diesem unter Ablenkung Bargeld. Zudem verwendet W das erlangte Geld für ein Restaurantessen mit seiner Freundin B, die anschließend einen Teil des Geldes mit Kenntnis der Herkunft annimmt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Strafbarkeit von W und B nach dem StGB, insbesondere zum Versuch des Diebstahls, zur Wegnahme aus Automaten nach Eingabe der PIN und zur Teilnahme an Hehlerei.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Unterlassen+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: Wirtschaftsförderung in der Pandemie

Im Fall begehrt ein in den Niederlanden ansässiges Hotelunternehmen (K) die Auszahlung staatlicher sowie europäischer Corona-Hilfen, nachdem deren Anträge auf Subventionen vom Landeswirtschaftsministerium abgelehnt wurden, während ein regionales Hotel (H) die Förderung erhält. Gegenstand der rechtlichen Prüfung sind insbesondere die Voraussetzungen und die Gleichbehandlung bei der Vergabe öffentlicher Subventionen, der Grundrechtsschutz nach Art. 14, 12 und 3 GG sowie nach der EU-Grundrechte-Charta. K macht eine Verletzung ihrer Grundrechte wegen Ablehnung der Fördermittel geltend. Der Fall behandelt außerdem die Zuständigkeit und Rechtsgrundlagen bei nationalen und europäischen Wirtschaftshilfen.

VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)+5 weitere
JA 20221. Staatsexamen

Sperrstunde für die Kunstfreiheit?

Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit von § 28a Abs. 1 Nr. 7 und 11 IfSG, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Kunstfreiheit durch Corona-Maßnahmen. Zugleich stehen Fragen des Gesetzgebungsverfahrens und der Antragsberechtigung im Organstreit- und Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht im Mittelpunkt. Der Schwierigkeitsgrad liegt vor allem in der Prüfung materieller Verfassungsfragen.

Leo Müller, Maximilian Roth· JA 2022, 307· 300 Min
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit im Verwaltungsrecht mit unionsrechtlichen Bezügen: Tiertransporte auf Abwegen

Landwirt L betreibt eine Büffelfarm in Berlin und exportiert regelmäßig Tiere in einen Nicht-EU-Staat (S). Für den Transport von 20 Büffeln beantragt L beim Bezirksamt Reinickendorf eine Transportgenehmigung nach Art. 14 der TTVO. Die Amtstierärztin A sieht aufgrund Berichten, dass Tiertransporte ins Ausland sowie die Bedingungen im Zielstaat mit erheblichen Tierschutzproblemen verbunden sind, und hinterfragt die Zulässigkeit des beantragten Transports. Der Fall thematisiert typische Problemstellungen des Verwaltungsrechts wie den Umgang mit abstrakter und konkreter Gefahr, Verantwortlichkeit für das Handeln Dritter und prozessuale Fragen, insbesondere zur elektronischen Klageeinreichung und zur Einordnung der Klageart. Zudem sind unionsrechtliche Aspekte sowie tierschutzrechtliche Standards relevant.

Andreas Buser· ZJS 2022, 562
Recht der öffentlichen SachenVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Haftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
ZjS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur: Der unerwünschte Social Media-Beitrag

In diesem Fall verlangt J von A, der Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die Wiederherstellung eines von ihm eingestellten, aber entfernten Beitrags. A beruft sich auf eine Klausel in den geänderten Nutzungsbedingungen, wonach Beiträge bei Verstößen gegen das Verbot von Hassrede entfernt werden dürfen. J bestreitet die Wirksamkeit der Klausel und die Möglichkeit von einseitigen Vertragsänderungen durch A und verweist auf eine marktbeherrschende Stellung sowie das Bedürfnis nach einem transparenten Verfahren für Beitragslöschungen. Die Fallkonstellation betrifft zentrale Aspekte aus dem Vertragsrecht, der Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Fragen der Privatautonomie und des Schutzes von Nutzerinteressen im digitalen Raum.

Moritz Schütrumpf, Lisa Beer· ZJS 2022, 556
AGBVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Anfängerübungsklausur BGB AT: Augen auf beim Schmuckkauf

Ein Juwelier (J) schickt seinen angestellten B los, um Schmuckringe zu kaufen. B erwirbt im Namen des J fälschlicherweise einen silbernen und einen kupfernen Ring statt eines weißgoldenen und eines roségoldenen Rings bei L, wobei verschiedene Irrtümer hinsichtlich Material und Auswahl der Ringe auftreten. Nach einem Telefonat fordert L von J die Herausgabe des silbernen Rings, während J sich weigert und den Ring behalten möchte. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche aus Kaufvertrag und dinglicher Einigung, Fragen zur Stellvertretung, Irrtümern und Anfechtung sowie den Folgen von Erklärungs- und Eigenschaftsirrtümern. Der Fall behandelt zentrale Probleme des BGB AT, insbesondere das Trennungsprinzip und den Umgang mit Willenserklärungen und deren Anfechtbarkeit.

Elena Hilgers· ZJS 2022, 550
StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungAbgabe und Zugang von Willenserklärungen+5 weitere
JuS 2022Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Endurteil im schriftlichen Verfahren - Bilder am Pool

In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um Fragen der Rechtsnachfolge, insbesondere im Zusammenhang mit der mittelbaren Fruchtziehung durch Lichtbilder, der Störereigenschaft sowie möglichen Duldungspflichten nach § 1004 II BGB und dem Urheberrechtsgesetz. Zudem ist das Verhältnis zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Universalsukzession zu prüfen, einschließlich der Wiederholungs- und Erstbegehungsgefahr und des quasinegatorischen Unterlassungsanspruchs. Daneben werden der Widerruf des Einverständnisses mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren sowie Fragen zu ausschließlichen und fliegenden Gerichtsständen behandelt. Die Klausur setzt damit einen Schwerpunkt auf das Verhältnis von Persönlichkeitsrecht, Nachfolgerrecht und speziellen Unterlassungsansprüchen im Zivilprozess.

Burger, Eitzinger· JuS 2022, 350
Negatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch EntscheidungsgründeGrundsätze & Urteilsarten+5 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Schlaflos in B

Das Ehepaar V und M kauft von Fertighaushersteller U ein Fertighaus samt spezieller App zur Steuerung von Heizung, Licht, Jalousien und Alarmanlage. Nach Einzug treten gravierende Funktionsstörungen der App auf, wodurch verschiedene Hausfunktionen unkontrolliert agieren. V fordert von U die schnelle Behebung der Probleme; nachdem diese erneut auftreten, will V den Vertrag über die App beenden. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Verträgen über digitale Produkte, insbesondere zu Rücktrittsrechten, Nacherfüllung und den Anwendungsbereich der §§ 327 ff. BGB.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Rücktritt § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

All Profs are ...

In dieser strafrechtlichen Übungsklausur wird ein komplexer Sachverhalt rund um eine beleidigende Randbemerkung in einer studentischen Klausur, den Versuch, diese Klausur aus dem Besitz der Universität zu entwenden, sowie die Erpressung des Dozenten bezüglich einer gestohlenen Ausarbeitung bearbeitet. Thematisiert werden insbesondere der strafrechtliche Schutz des Hausrechts, die Qualifikation des Diebstahls, Beleidigungsdelikte und nachfolgende Anschlussdelikte. Die Aufgabe verlangt eine genaue Prüfung und Abgrenzung relevanter Delikte im Zusammenhang mit studentischem Fehlverhalten im Hochschulkontext.

Dr. Matthias Fahrner· JA 2022, 291· 180 Min
Schwerer Hausfriedensbruch (§ 124 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungs- und Verwaltungsrecht - Immer wieder Ärger im Bundestag

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Frage des Vorbehalts des Gesetzes bei polizeilichen Maßnahmen im Bundestag, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsnatur der Dienstanweisung PVD und deren Verhältnis zu Art. 40 II GG sowie dem Landespolizeirecht. Zudem wird die Bedeutung und Reichweite von Rechtsgütern mit Verfassungsrang geprüft, wie die Funktionsfähigkeit des Bundestages und die Kompetenzzuweisung des Art. 40 II GG. Schließlich ist die verfassungsrechtliche Relevanz eines Verstoßes gegen die Dienstanweisung PVD im Hinblick auf die Selbstbindung der Verwaltung und die Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen ein weiterer Schwerpunkt.

Stepanek· JuS 2022, 343
Der BundestagRecht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
ZjS 2022Fortgeschrittene

Hausarbeit: Wasserschaden

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufvertrag über einen gebrauchten Wohnwagen zwischen einem belgischen Bauschlosser und einer Wohnwagenhändlerin. Nach der Übergabe zeigt sich, dass das Dach undicht ist, wodurch ein Wasserschaden entsteht. Der Käufer verlangt Nachbesserung, setzt eine Frist und erklärt später den Rücktritt vom Vertrag sowie die Forderung auf Rückzahlung des Kaufpreises und Ersatz der Transportkosten. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen Rücktrittsrechte, Anforderungen an die Fristsetzung zur Nacherfüllung sowie die Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche bei vertraglichen Mängeln.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Für immer Dein

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Erbrechts, darunter die Auslegung und Wirksamkeit handschriftlicher Testamente (Testierwille, Brieftestament), die Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen unter Ehegatten, die Wirkungen eines Erbscheins sowie Herausgabe- und Ausgleichungsansprüche unter Miterben, insbesondere auch zu erbrechtlichen Ausgleichungs- und Pflegeleistungen. Die rechtliche Einordnung verschiedener Nachlassgegenstände sowie Handlungsbefugnisse der Miterbengemeinschaft werden geprüft.

Prof. Dr. Saskia Lettmaier· JA 2022, 284· 300 Min
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der ElternEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Verhängnisvolle Feier

In der Klausur stehen Fragen zur eigenverantwortlichen Selbstgefährdung und einverständlichen Fremdgefährdung im Mittelpunkt, insbesondere die möglichen Auswirkungen auf Zurechnung oder Rechtswidrigkeit sowie unterschiedliche Lösungsansätze. Daneben werden die Voraussetzungen einer psychischen Beihilfe und die damit verbundene Problematik der Sperrwirkung nach § 30 II StGB behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der materiellen Ausgestaltung der Heimtücke, der Verwendung gemeingefährlicher Mittel sowie der Prüfung niedriger Beweggründe.

Gafus, Weigl· JuS 2022, 336
Objektive ZurechnungMord, § 211 StGBTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur zum Stellvertretungsrecht: „Kommilitone in Quarantäne“

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufgeschäft, das eine minderjährige Studentin (S) im Auftrag ihres Kommilitonen (K) mit einem Musikladeninhaber (V) schließt. S handelt dabei als Vertreterin für K, wobei die Vertretungsmacht sowie das Handeln einer Minderjährigen und die Genehmigung durch deren Eltern im Raum stehen. Fraglich ist insbesondere, ob V von S Zahlung nach § 179 BGB verlangen kann, nachdem K in einem rauschähnlichen Zustand war bzw. konkrete Preisvorgaben gemacht hatte und die Eltern von S ihr Handeln gutheißen. Der rechtliche Schwerpunkt liegt im Stellvertretungsrecht, insbesondere beim Vertragsschluss durch Minderjährige ohne oder mit beschränkter Vertretungsmacht und den Folgen der fehlenden oder nachträglichen Genehmigung.

StellvertretungGeschäftsfähigkeitAnfechtung der Willenserklärung+5 weitere
JuS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht - Versammlungen von gewaltbereiten Personen

In der Klausur werden zentral die materiellen Voraussetzungen für die Auflösung einer Versammlung behandelt, einschließlich der rechtlichen Bewertung dieser Maßnahme. Ein Schwerpunkt liegt auf der polizeilichen Einkesselung als Ingewahrsamnahme nach § 35 I Nr. 2 NRWPolG und der Überprüfung ihrer Verhältnismäßigkeit. Zusätzlich wird die Frage erörtert, ob der Richtervorbehalt nach § 36 I 1 NRWPolG im Zusammenhang mit der Einkesselung entbehrlich ist. Die Fallbearbeitung betrifft somit das Zusammenspiel von Versammlungsrecht und Polizeirecht bei gewaltbereiten Personen.

Scheu, Jochem· JuS 2022, 330
Recht der öffentlichen SachenMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenMaterielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen+2 weitere
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: BGB AT - Elektroauto gegen Bitcoins?

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage, inwiefern eine WhatsApp-Nachricht die Schriftformerfordernisse erfüllt und welche Besonderheiten sich bei der telekommunikativen Übermittlung und der Auslegung einer Annahmefrist bei der WhatsApp-Kommunikation ergeben. Weiterhin wird geprüft, ob Bitcoins als Zahlungsmittel im Sinne des § 433 II BGB gelten. Schließlich wird der Rechtsbindungswille bei einem Instagram-Post untersucht und die Abgrenzung zur sogenannten invitatio ad offerendum vorgenommen.

Herberger· JuS 2022, 326
§ 824 BGB§ 826 BGB§ 831 BGB+5 weitere
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: "Alles Versager!"

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Beurteilung von Rücktrittsbemühungen des mittelbaren Täters nach § 24 I oder II StGB inklusive einer konkreten Rücktrittsprüfung. Ein weiterer Fokus liegt auf der Heimtücke und der Abgrenzung zwischen dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit. Zusätzlich wird die Anstiftung eines allgemein Tatbereiten mit gekreuzten Mordmerkmalen eingehend geprüft. Es stehen somit zentrale Fragen des Strafrechts zu Täterschaft, Rücktritt und Mordmerkmalen im Mittelpunkt.

Wörner· JuS 2022, 324
Mord, § 211 StGBVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JA 2022Anfänger:innen

Großvaters gescheiterte Geschäfte

Die Klausur "Großvaters gescheiterte Geschäfte" behandelt Fragen rund um die Geschäftsführung ohne Auftrag sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit einem gefundenen Segelboot und einer Schenkung eines Smartphones unter Bedingung. Sie thematisiert insbesondere Ansprüche aus GoA sowie Rückabwicklung im Bereicherungsrecht (inkl. Kettenübertragung).

Jun.-Prof. Dr. Stephan Gräf· JA 2022, 272· 150 Min
Besonderer Teil - VertiefungBesonderer Teil - Rom I-VOBesonderer Teil - Rom II-VO+5 weitere
ZjS 2022Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Rechtsgeschichte: Nationalsozialistisches Strafrecht

Die Klausur beschäftigt sich mit der nationalsozialistischen Strafgesetzgebung anhand dreier Gesetzesquellen aus der Zeit des Dritten Reichs. Im Mittelpunkt steht die Analyse der rechtlichen Regelungen, die insbesondere durch Erweiterung der Strafbarkeit nach „gesundem Volksempfinden“ und rassistisch motivierten Vorschriften charakterisiert sind. Die Quellen illustrieren die Strafrechtspraxis gegenüber sogenannten gemeinschaftsfeindlichen Personen sowie Polen und Juden in den besetzten Gebieten, verbunden mit der Einführung drakonischer Strafen bis hin zur Todesstrafe. Die Aufgabenstellung fordert eine rechtsgeschichtliche Exegese, Reflexion der historischen Hintergründe, typischen Eigenschaften und politischen Zwecke dieser Gesetze sowie deren Nachwirkungen im Strafrecht nach 1945.

Joachim Kummer· ZJS 2022, 449
UnterlassenBesonderer TeilAllgemeiner Teil+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: „Gambling auf Abwegen“

Der Fall behandelt die Manipulation einer E-Sport-Wette durch den Sportwagenliebhaber B, der gemeinsam mit dem Berufsspieler A eine Spielniederlage abspricht, um vom Wettanbieter C einen Gewinn zu erzielen. Der Gewinn wird nach Hinweis nicht ausgezahlt, obwohl B einen hohen Betrag eingesetzt hat. Im Anschluss versucht B, nach einer polizeilichen Kontrolle durch gefährliches Fahrverhalten zu entkommen. Der Fall wirft strafrechtliche Fragen zum Sportwettbetrug (§§ 263 ff. StGB) und zu Straßendelikten im Kontext eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens auf. Zentrale Schwerpunkte sind die Strafbarkeit von A und B nach dem Strafgesetzbuch.

Miguel Veljovic, Meike Koch· ZJS 2022, 436
UnterlassenWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Übungsfall: „Wer hat an der Uhr gedreht…?“

Agathe Auer möchte eine Uhrenkette aus dem Laden der Uhrmacherin Birgit Bijoux an sich bringen, ohne dafür zu bezahlen, und bittet Marek Mesmer, die Kette für sie zu holen. M nimmt die Kette, die ihm als vergessener Gegenstand der A präsentiert wird, und übergibt sie A. Zusätzlich hebt A einen verlorenen Pfandbon von M auf und löst ihn ein. Später versucht M unter falscher Identität, eine von B reparierte Taschenuhr abzuholen. Im Mittelpunkt stehen Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug) sowie Fragen zu Täterschaft und Teilnahme nach dem StGB.

Oskar Axmann, Marcus Bergmann· ZJS 2022, 422
Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JA 2022Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Elvis meets Nixon vor dem Berufungsgericht

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten von Berufung und Anschlussberufung in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht, insbesondere zur Zulässigkeit des Rechtsmittels und zu materiell-rechtlichen Ansprüchen. Schwerpunkt sind Aspekte wie Rücktritt, Verjährung und der Eigentumserwerb bezüglich einer Hündin und ihres Welpen sowie die Wirkung der Zahlung des Beklagten nach dem erstinstanzlichen Urteil. Auch prozessuale Fragen zur Zuständigkeit und zur Rügelosigkeit werden angesprochen.

Dr. Hauke Hinrichs· JA 2022, 227· 300 Min
Rücktritt Auftrag, §§ 662ff. BGBKlage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Nur ohne Diadem in die Krone?

Eine österreichische Hotelbetreiberin in Mannheim wendet sich gegen ein von der Landesregierung Baden-Württemberg während der Corona-Pandemie erlassenes Beherbergungsverbot. Sie begehrt einstweiligen Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO mit dem Ziel, ihren Hotelbetrieb trotz Verordnung fortführen zu können. Im Mittelpunkt stehen Fragen der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit der Verordnung, insbesondere zur Ermächtigungsgrundlage im Infektionsschutzgesetz, zum Grundrechtseingriff aus Art. 12 GG, zum Zitiergebot sowie zur Bestimmtheit des Verordnungsinhalts. Zudem geht es um die Abwägung öffentlicher Gesundheitsinteressen gegenüber den wirtschaftlichen Interessen und Freiheitsrechten der Hotelbetreiberin.

David Klock, Lars Großmann· ZJS 2022, 407
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+5 weitere
JA 2022Anfänger:innen

Der Rastafari – religiöser Cannabiskonsum

Die Klausur behandelt die Frage, ob das im Betäubungsmittelgesetz geregelte Cannabisverbot einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1, 2 GG) darstellt, insbesondere beim religiös motivierten Konsum durch einen Rastafari. Es sind der Schutzbereich und die Schranken der Glaubensfreiheit sowie das Verhältnis des Cannabisverbots zu Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (Recht auf körperliche Unversehrtheit) zu prüfen.

Felix Thrun, Meryem Fidan· JA 2022, 217· 120 Min
Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)+5 weitere
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