Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Digitales Kleinvieh im kontaktlosen Nahfeld
JuS 2022, 138 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Schrott

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des digitalen Strafrechts, insbesondere die Auslegung des Begriffs der unbefugten Verwendung von Daten im Rahmen des § 263a StGB. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Garantiefunktion von Transaktionsdaten bei fehlender PIN-Eingabe und der Anwendung der §§ 269 I, 270 StGB im Zusammenhang mit Fälschung beweiserheblicher Daten. Ein wesentlicher Teil besteht in der Analyse eines untauglichen Versuchs sowie den Anforderungen des Rücktritts vom nur objektiv fehlgeschlagenen Versuch. Die Klausur setzt den Fokus auf die Anwendung und Abgrenzung dieser strafrechtlichen Vorschriften im Kontext digitaler Tatbegehungen.
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- Betrug (§ 263 StGB)Betrug durch Verkauf von KI-generierten Büchern über Online-Plattformen
- Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)Abgrenzung zur Datenlüge
- Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)Phishing-Mails
- Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)Tathandlung: Herstellen einer unechten "Datenurkunde"
- Betrug (§ 263 StGB)Spätere Erstattung durch Dritte (zB Versicherung)
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