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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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JuS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht – Berliner Stipendienverträge

Die Hausarbeit befasst sich mit öffentlich-rechtlichen Stipendienverträgen im Land Berlin, insbesondere mit deren Rechtsgrundlagen und der Anwendung des allgemeinen Verwaltungsrechts auf Vertragsverhältnisse. Zentral wird der öffentlich-rechtliche Vertrag als Handlungsform der Verwaltung untersucht. Die Arbeit erörtert zudem Fragen der Ermessensausübung und der materiellen Rechtmäßigkeit unter Berücksichtigung landesrechtlicher Besonderheiten.

Constanze Rothermel, Kubilay Yalçın, Yalçın· JuS 2026, 153· 240 Min
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtDer öffentlich-rechtliche VertragRecht der öffentlichen Sachen+4 weitere
JA 2026Anfänger:innen

„Verhängnisvolle Eifersucht“

Die Klausur thematisiert einen tödlich verlaufenen BDSM-Vorfall, bei dem die Täterin nach objektiver Sorgfaltswidrigkeit und dem maßgeblichen Gefahrenzusammenhang für eine fahrlässige Tötung verantwortlich sein könnte. Es sind zudem Fragen der Einwilligung, Sittenwidrigkeit nach § 228 StGB sowie der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung zu prüfen. Die Fallbearbeitung verlangt eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Abgrenzung zwischen einverständlicher Fremd- und Selbstgefährdung im Kontext sadomasochistischer Handlungen.

Betrug (§ 263 StGB)Schwere Brandstiftung, § 306a StGB Schwere Körperverletzung, § 226 StGB+13 weitere
JuS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Anfechtung und Sachenrecht – Das Marmor-Malheur

Die Klausur behandelt anspruchsübergreifend zentrale Probleme der Anfechtung nach BGB sowie des rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerbs im Sachenrecht, insbesondere das sogenannte Abstraktionsprinzip. Anhand eines Sachverhalts um ein 'Marmor-Malheur' werden nicht nur die Voraussetzungen und Folgen einer Willenserklärungsanfechtung, sondern auch die Auswirkungen auf die sachenrechtliche Zuordnung und Rückabwicklung geprüft.

Dr. Hannes Wais, Georg Julius Hübler· JuS 2026, 145· 120 Min
Anfechtung der WillenserklärungRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+2 weitere
JuS 2026Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Kompetenzgerangel am Bürgersteig

Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen des Staatsorganisationsrechts, insbesondere rund um die Gesetzgebungskompetenzen im deutschen Verfassungsstaat. Dabei werden typische Konfliktlagen zwischen verschiedenen staatlichen Organen anhand eines Beispielsituationen am Bürgersteig geprüft. Die Lösung erfordert Basiswissen zu Aufbau, Aufgaben und Kompetenzen der Verfassungsorgane sowie zu Gesetzgebungsprozessen.

Ann Kathrin Schnieders, Max Stötzel· JuS 2026, 140· 60 Min
Einführung in das StaatsorganisationsrechtGesetzgebungskompetenzenRecht der öffentlichen Sachen+3 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Wechselnde Loyalitäten

Im vorliegenden Fall geht es um eine kriminelle Gruppe, die einen Raubüberfall plant und sich während der Tat mit einem Wachmann und der Polizei konfrontiert sieht. Zahlreiche strafrechtlich relevante Handlungen, darunter Körperverletzung, Mord und versuchte Tötung, werden begangen, wobei Rücktrittsfragen und Fragen der Rechtfertigung eine zentrale Rolle spielen. Besonderes Augenmerk liegt auf komplexen Tatbeiträgen, unterschiedlichen Motivlagen der Beteiligten sowie Nebenaspekten wie Notrettung und Täuschung in der Identität. Die Konstellation betrifft sowohl das Verhältnis zwischen Täter:innen als auch die möglichen Qualifikationstatbestände und Mordmerkmale im Strafrecht.

RechtfertigungsgründeSchwere Körperverletzung, § 226 StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
JA 2026FortgeschritteneAnfänger:innen

„Von Kiefernzapfen und Zankäpfeln“

Die Klausur thematisiert nachbarrechtliche Streitigkeiten im Sachenrecht. Im ersten Teil geht es um Unterlassungsansprüche im Zusammenhang mit überhängenden Zweigen und dem Selbsthilferecht des Nachbarn. Im zweiten Teil steht die Herausgabe eines heruntergefallenen Kiefernzapfens im Fokus.

Prof. Dr. Paul Schrader, Marlon Dreisewerd· JA 2026, 103· 180 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Die Reise ins Gericht: Wenn der Einbruch nach hinten losgeht

T bricht in ein fremdes Haus ein, um dort Wertgegenstände zu stehlen, und nimmt Schmuck im Wert von 2.500 € mit. Dabei geht T davon aus, das Haus sei noch bewohnt, obwohl die Eigentumsverhältnisse aufgrund des Todes der Bewohnerin bereits gewechselt haben. S, ein flüchtiger Bekannter von T, beobachtet den Einbruch und wird später als Zeuge geladen. T versucht, S vor dessen Aussage vor Gericht zur Falschaussage zu bewegen; S folgt zunächst, korrigiert aber in der Verhandlung seine Aussage. Die zentrale Fallkonstellation betrifft die Strafbarkeit von T im Zusammenhang mit Diebstahl und Einbruch sowie die Strafbarkeit im Zusammenhang mit der Beeinflussung des Zeugen S.

Maximiliane Aust· ZJS 2026, 172
Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+5 weitere
JuS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittene juristische Schlussformen – Struktur und Verwendung in der Klausur

Die Klausur widmet sich der vertieften Analyse juristischer Schlussformen und ihrer systematischen Anwendung in Klausuren. Behandelt werden verschiedene Arten fortgeschrittener Schlussweisen sowie deren Einbindung in die Klausurstruktur. Ziel ist es, methodische Sicherheit im Umgang mit juristischen Argumentations- und Denkweisen zu vermitteln.

Marco Vöhringer· JuS 2026, 103· 60 Min
Juristische Methodik+1 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Die unbequeme Präsidentin

Die ehemalige Bundespräsidentin Bernhardine Polter verliert infolge eines politischen Machtwechsels und auf Initiative der neuen Regierungsmehrheit im Bundestag die Finanzierung und Nutzung ihres bislang genutzten Büros im Bundestag. Anlass dafür sind öffentliche, kritische Äußerungen der Ex-Präsidentin gegenüber der neuen Regierungspartei sowie ihre rege Tätigkeit im In- und Ausland, unterstützt durch das Büro und staatliche Mittel. Polter macht geltend, ihr stehe das Büro aufgrund einer bestehenden Verwaltungspraxis und unter Berufung auf ihre Rechte als ehemalige Bundespräsidentin weiterhin zu. Der Fall behandelt insbesondere Fragen des Verwaltungs- und Haushaltsrechts, mögliche subjektive Rechte ehemaliger Amtsträger sowie verfassungsrechtliche und staatsorganisationsrechtliche Problemstellungen im Kontext parteipolitischer Einflussnahme.

Julian Schophaus· ZJS 2026, 160
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenEröffnung des Verwaltungsrechtswegs+5 weitere
ZjS 2026FortgeschritteneAnfänger:innen

Abschlussklausur Grundrechte: Altersgrenze für Notare

Die Notarin N möchte auch nach Vollendung ihres 70. Lebensjahres weiterhin ihren Beruf ausüben, trifft jedoch auf die gesetzlich festgelegte Altersgrenze der Bundesnotarordnung, wonach das Amt mit Erreichen dieser Grenze erlischt. N sieht hierin einen Verstoß gegen ihre Berufsfreiheit, insbesondere da die Altersgrenze ihrer Ansicht nach die Versorgung mit notariellen Dienstleistungen beeinträchtigt und eine Härtefallregelung fehlt. Sie erhebt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die einschlägigen Vorschriften der BNotO. Im Mittelpunkt stehen grundrechtliche Fragen zur Berufsfreiheit und zur Rechtfertigung der Altersgrenze im Notaramt.

Ole Becker· ZJS 2026, 138
VerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Europarecht: Über den Wolken

Im Fall verlangt der seit knapp 30 Jahren für eine deutsche, mehrheitlich im Staatseigentum stehende Airline tätige Flugkapitän Lothar Lindberg (L), dass er auch nach Vollendung seines 63. Lebensjahres weiterhin als Pilot im Flugbetrieb eingesetzt werden darf. Hintergrund ist eine aktuelle EU-Richtlinie, die eine starre Altersgrenze für die Tätigkeit als Pilot im gewerblichen Luftverkehr vorsieht. Lwendet sich gegen diese Altersbeschränkung, sieht darin eine Diskriminierung und möchte gerichtlich gegen die unionsrechtliche Vorschrift vorgehen. Der Sachverhalt thematisiert zentrale Fragen des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots, Grundrechtsschutzes, der unmittelbaren Anwendbarkeit von Richtlinien sowie den Rechtsschutz gegenüber Unionsakten.

Dr. Stefan Drechsler· ZJS 2026, 113
Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: „Zession und Zankerei“

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Factoring-Abtretung zwischen der B-GmbH und C sowie spätere Streitigkeiten über Mängelhaftung und Aufrechnung. C verlangt von B die Zahlung von 50.000 €, nachdem B zuvor eine Forderung gegen A an C abgetreten hatte und A aufgrund schadstoffbelasteter Lieferung von Recycling-Schrott Rücktritt erklärte und Kosten für die Beseitigung selbst trug. Strittig ist, ob C im Verhältnis zu B einen Anspruch aus abgetretenem Recht oder Bereicherungsrecht geltend machen kann. Juristisch relevant sind insbesondere die Wirksamkeit der Forderungsabtretung nach Handels- und Zivilrecht, die Aufrechnungsmöglichkeit nach Abtretung, der Eigentumsvorbehalt und Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung.

Jannik Heine· ZJS 2026, 105
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Eine Frage der Ehre

Die Klausur behandelt Fragen des Staatsorganisationsrechts, insbesondere die Strukturprinzipien des Grundgesetzes und das Zusammenspiel der obersten Bundesorgane. Im Mittelpunkt steht eine aktuelle verfassungsrechtliche Problemstellung mit Bezug zum Bundestag. Die Prüfung eignet sich für das Zweite Staatsexamen und setzt fundierte Kenntnisse im öffentlichen Recht voraus.

Aden Sorge· JuS 2026, 67· 300 Min
Einführung in das StaatsorganisationsrechtStaatsstrukturprinzipien des GGDie obersten Verfassungsorgane – Einführung+2 weitere
JA 2026Original-Examensklausur1. Staatsexamen2. Staatsexamen / Referendariat

Original-Examensklausur: „Was für ein Theater!“

Die Klausur schildert drei Vorfälle rund um Theaterbesuche des M, bei denen es zu Problemen mit Eintrittskarten, einem Sachschaden (zerrissene Anzughose auf unsicherer Treppe) und einer enttäuschenden, nicht werkgetreuen Inszenierung kam. Es handelt sich um eine Klageschriftskizze mit Schwerpunkt auf Fragen des Kauf- und Werkvertragsrechts, deliktischer Haftung sowie möglichen Ansprüchen gegen Betreiber und Dritte. Auch bereicherungsrechtliche sowie vertragliche Grundlagenansprüche werden angerissen.

Dr. Steffen Eicker· JA 2026, 55· 300 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Stellvertretung§ 824 BGB+5 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur im Immobiliarsachenrecht: Rösterei, Ruin, Regress

A gründet die „R - Rösterei GmbH“ und stellt zur Sicherung eines Darlehens für die GmbH ein geerbtes Gartengrundstück als Sicherheit zur Verfügung, wobei zunächst zivilrechtliche Fragen zum Eigentumserwerb und zur Bestellung einer Grundschuld geklärt werden müssen. Nachdem die GmbH in Zahlungsschwierigkeiten gerät, fordert die K-Bank die Verwertung der Grundschuld und droht mit Zwangsversteigerung, worauf A das Grundstück verkauft und den Erlös zur Begleichung der Schuld nutzt. Im zweiten Teil streiten A und K über die Abtretung der Darlehensforderung nach der Zahlung und die Konsequenzen einer fehlenden Tilgungsbestimmung. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Immobiliarsachenrecht, insbesondere Eigentumserwerb vom Erben, Sicherungsgrundschuld, sowie Regresse im Insolvenzverfahren und Schadensersatzansprüche wegen Verzug.

Adrian Hemler· ZJS 2026, 93
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteVerzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JuS 2026Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Schwierigkeiten mit Anleihen und Darlehen

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Anleihen und Darlehen. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Anforderungen und Probleme rund um Darlehensverträge, insbesondere bei komplexen Wertpapieren wie Anleihen. Ziel ist die Analyse und Lösung von typischen Prüfungsfragen im Examensniveau.

Professor Dr. Lutz Haertlein· JuS 2026, 59· 300 Min
Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGBGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+3 weitere
JuS 2026Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Kriminalwissenschaften

Die Klausur befasst sich mit strafrechtlichen Fragestellungen aus dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften. Besonderer Wert wird auf vertiefte Analyse und wissenschaftliche Herangehensweise gelegt. Es handelt sich um eine typische Schwerpunktbereichsklausur im Strafrecht.

Jugendgerichtsgesetz (JGG)+3 weitere
ZjS 2026Anfänger:innen

Anfängerklausur: Zwei Autokäufe

Im Fall streiten die Gebrauchtwagenhändlerin Frosch (F) und die Hund GmbH (H) mit Goldt (G) bzw. deren Mitarbeiter Apfel (A) um die Zahlung von Kaufpreisen aus zwei Autokaufverträgen. A handelte als Mitarbeiter der G und schloss die Verträge ohne deren ausdrückliche Zustimmung. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen die Haftung bei fehlender oder unklarer Vertretungsmacht sowie Fragen zum Zugang und zur Wirksamkeit von Willenserklärungen. Es sind Anspruchsgrundlagen aus dem Kaufrecht sowie die Vertreterhaftung zu prüfen.

Roland Schimmel· ZJS 2026, 84
StellvertretungAbgabe und Zugang von WillenserklärungenAuslegung der Willenserklärung+5 weitere
JA 2026Anfänger:innen

„Ärztin mit Leiden“

Im Fall "Ärztin mit Leiden" geht es um die Rücknahme bzw. den Widerruf der ärztlichen Approbation wegen einer psychischen Erkrankung und einer Tötungstat unter Schuldunfähigkeit. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen der Rücknahme und des Widerrufs nach den einschlägigen Normen der Bundesärzteordnung, das Erfordernis der Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Berufsausübung sowie die ordnungsgemäße Ermessensausübung und der Umgang mit unbestimmten Rechtsbegriffen im Verwaltungsverfahren.

Carolin Richrath, Julia Klaren· JA 2026, 44· 120 Min
Unbestimmte RechtsbegriffeEntscheidung durch GerichtsbescheidRücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten+5 weitere
JuS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit – Zivilrecht: Saldotheorie im Dreieck

Die Hausarbeit behandelt die Anwendung der Saldotheorie im bereicherungsrechtlichen Dreipersonenverhältnis. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Bereicherungsansprüche bei mehrgliedrigen Leistungsbeziehungen korrekt erfasst und ausgeglichen werden. Thematisiert werden auch grundlegende Strukturen des Bereicherungsrechts und typische Klausurprobleme.

Dr. Philipp Schlüter· JuS 2026, 48· 240 Min
Bereicherungsausgleich im MehrpersonenverhältnisUmfang des BereicherungsanspruchsDie Leistungskondiktion+4 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur zum Handels- und Gesellschaftsrecht: Bezahlen für den Porsche der anderen?

V, ein Automobil-Sammler, verlangt von B, einem ehemaligen Gesellschafter der ABC-OHG, die Zahlung des Kaufpreises für einen Porsche. Im Mittelpunkt steht, ob B als (ehemaliger) Gesellschafter für Verbindlichkeiten haftet, nachdem die ABC-OHG den Autohandel eines Einzelkaufmanns W übernommen hat und dabei ein ausdrücklicher Haftungsausschluss für Altverbindlichkeiten vereinbart wurde. Zu prüfen ist insbesondere die Gesellschafterhaftung einschließlich Nachhaftung bei der OHG, die gesetzliche Haftung des Erwerbers nach § 25 Abs. 1 HGB sowie die Bedeutung der Registerpublizität nach § 15 Abs. 1 HGB. Der Fall behandelt zudem die Voraussetzungen für einen Anspruch des V gegen B aus abgeleiteter Haftung.

StellvertretungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JuS 2026Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Turban oder Motorrad?

Die Klausur thematisiert die Kollision zwischen der Tragepflicht eines Motorradhelms und dem Wunsch, aus religiösen Gründen einen Turban zu tragen. Im Zentrum stehen die Grundrechte aus Art. 4 und Art. 2 GG, insbesondere Fragen zum Prüfungsmaßstab, zur Abwägung und zur Verhältnismäßigkeit. Die Arbeit eignet sich besonders zur Einführung in grundrechtliche Falllösungen im öffentlichen Recht.

Luca Fynn Duda· JuS 2026, 41· 120 Min
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Recht der öffentlichen Sachen+4 weitere
JA 2026Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Das Schreckgespenst § 28 StGB: Besondere persönliche Merkmale in der Klausur

Die Klausur behandelt die praxisrelevanten Besonderheiten des § 28 StGB im Rahmen der Täterschaft und Teilnahme sowie deren Bedeutung für die Prüfung von besonderen persönlichen Merkmalen. Im Mittelpunkt steht die dogmatische Einordnung dieser Merkmale und deren Auswirkungen auf Strafbarkeit und Konkurrenzen. Ziel ist es, die Anwendung des § 28 StGB in der strafrechtlichen Klausur sicher zu beherrschen.

Julian Brockhues, Felix Kastner· JA 2026, 34· 120 Min
Täterschaft und TeilnahmeAllgemeiner Teil
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat

Häufige Fehler in der Zivilurteilsklausur im Assessorexamen

Die Klausur analysiert typische Fehlerquellen in der zivilrechtlichen Urteilsklausur des Assessorexamens. Es werden die zentralen Bestandteile wie Rubrum, Tatbestand und Entscheidungsgründe angesprochen sowie Besonderheiten und Fehler im Umgang mit Klageänderungen und Widerklagen aufgezeigt. Ziel ist die Sensibilisierung für strukturierte und fehlerfreie Entscheidungsfindung im zweiten Staatsexamen.

Dr. Klaus Kleinbauer· JuS 2026, 38· 60 Min
EntscheidungsgründeTatbestandRubrum+3 weitere
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