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Klausuren

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1.072 Klausuren
JA 20091. Staatsexamen

Windige Angelegenheiten

Im Mittelpunkt der Klausur steht die verwaltungsgerichtliche Klage der Windig-GmbH gegen einen Widerspruchsbescheid, in dem die Fördermittel für eine Solaranlage gekürzt, eine Nebenbestimmung hinsichtlich des einzusetzenden Fachbetriebs hinzugefügt und das Düngemittelgeschäft mit Nordkorea untersagt werden. Schwerpunktfragen betreffen Nebenbestimmungen, die Selbstbindung der Verwaltung und die Frage einer reformatio in peius im Widerspruchsverfahren.

Martin Heidebach· JA 2009, 797· 300 Min
Nebenbestimmungen zu VerwaltungsaktenErmessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Der umtriebige Geschäftsführer

Die Klausur beschäftigt sich mit dem Einkommensteuerrecht und steuerrechtlicher Haftung im Zusammenhang mit einer GmbH. Es werden Fragen zur Angemessenheit von Geschäftsführergehältern, zur verdeckten Gewinnausschüttung, zur Abgrenzung beruflicher und privater Lebensführungskosten, zum Erhaltungs- und Herstellungsaufwand bei Immobilien sowie zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden aufgeworfen.

Dr. Matthias Gehm· JA 2009, 723· 300 Min
Weitere Rechtsgebiete
JA 2009Fortgeschrittene

Mahnwache in Görlitz

Im Fall wird das Verbot einer Mahnwache vor dem Wohnhaus einer Staatsanwältin durch die Stadt Görlitz thematisiert. Die Behörde stützt sich auf den Schutz der Privatsphäre der Staatsanwältin und deren Familie, während der Antragsteller sich auf die Versammlungsfreiheit beruft. Der Fall beleuchtet die rechtlichen Voraussetzungen und den Grundrechtsschutz bei versammlungsrechtlichen Maßnahmen sowie die Abwägung zwischen Versammlungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten im einstweiligen Rechtsschutzverfahren.

Klaus Weber· JA 2009, 639· 300 Min
Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVersammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+3 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Waltraud Wunder wundert sich

In diesem Übungsfall im Öffentlichen Recht begehrt Waltraud Wunder Eilrechtsschutz gegen ein von der Stadt Chemnitz verhängtes Verbot, ihre Tätigkeiten als Kartenlegerin und Wahrsagerin weiterhin auszuüben. Thema sind die gewerberechtliche Untersagung, die Anordnung der sofortigen Vollziehung sowie die Androhung eines Zwangsgeldes. Zu prüfen ist u.a., ob es sich bei der Tätigkeit um ein Gewerbe handelt, die Rechtmäßigkeit der Untersagung und die prozessualen Anforderungen an einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

Klaus Weber· JA 2009, 457
GewerberechtVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+3 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Maßloses Wohnen im Außenbereich

Die Klausur behandelt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines nicht privilegierten Wohngebäudes im Außenbereich. Schwerpunkte sind Fragen zur Einvernehmensersetzung, zur Auslegung des § 35 BauGB und zur Wirkung des Flächennutzungsplans. Zudem wird auf prozessuale Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Verwaltungsrechtsweg eingegangen.

Anton Meyer· JA 2009, 378· 300 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Begründetheit der Anfechtungsklage+3 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: „Amsel, Drossel, Fink und Star …“

In diesem Fall erhebt ein anerkannter Naturschutzverein aus Baden-Württemberg sowie ein anerkannter Naturschutzverein aus Bayern Einwände und beantragt gerichtlichen Eilrechtsschutz gegen einen Planfeststellungsbeschluss zur Nutzung eines bayerischen Naturschutzgebiets als Kompensationsfläche für die Errichtung eines Industriegebiets in Baden-Württemberg. Im Mittelpunkt stehen naturschutzrechtliche Fragen zur Zulässigkeit von Kompensationsmaßnahmen in einem besonders geschützten Gebiet, Probleme des Länderübergreifenden Verwaltungshandelns sowie die Vereinbarkeit mit europarechtlichen Regelungen (Vogelschutz- und FFH-Richtlinie). Prozessuale Schwerpunkte betreffen die Antragsbefugnis der beteiligten Naturschutzvereine sowie die Voraussetzungen für einstweiligen Rechtsschutz. Zudem wird die Rechtmäßigkeit beider Planfeststellungsbeschlüsse in formeller und materieller Hinsicht beanstandet.

Entscheidung durch GerichtsbescheidBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Montags-Demo in Münster

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Auflagen anlässlich einer politischen Demonstration ('Montags-Demo') in Münster. Der Veranstalter sieht sich durch behördliche Auflagen zur Routenführung und zum Versammlungsort in seiner Versammlungsfreiheit verletzt und bittet um rechtliche Beratung im Hinblick auf möglichen Rechtsschutz, insbesondere Fortsetzungsfeststellungsklage. Es werden die einschlägigen verfassungs- und verwaltungsverfahrensrechtlichen Fragen geprüft.

Günter Proppe· JA 2009, 298· 60 Min
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+3 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Streit um eine Windfarm

Im Mittelpunkt des Falls steht der Streit um den Ausbau einer bestehenden Windkraftanlage durch eine kommunale Stadtwerke AG, die eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 18 zusätzliche Windräder beantragt und nach anfänglicher Ablehnung im Widerspruchsverfahren erhält. E, Eigentümer eines nahegelegenen landwirtschaftlichen Betriebs, will gerichtlich gegen die Genehmigung vorgehen, insbesondere mit der Begründung, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterblieben sei. Zudem verlangt E von der Stadtwerke AG Zugang zu einer Machbarkeitsstudie, die Grundlage der Antragsvorbereitung war, und die Herausgabe wird mit Verweis auf fehlende Informationspflicht abgelehnt. Schwerpunkte liegen im Umweltrecht, insbesondere im Immissionsschutzrecht, UVP-Pflicht, Umweltinformationsrecht sowie Fragen der Klagerechte Privater gegen Verwaltungsentscheidungen.

Elke Gurlit· ZJS 2009, 404
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche MaßnahmenMaterielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen+5 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Plauener Nebenbestimmungen

Die Klausur thematisiert die verwaltungsrechtlichen Anforderungen an Nebenbestimmungen zu einem begünstigenden Verwaltungsakt im Zusammenhang mit einer Gaststättenerlaubnis, insbesondere in Form von Bedingungen und Auflagen. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen und das Vorgehen der Verwaltungsvollstreckung mittels Zwangsgeldfestsetzung, die Bestimmtheit des Vollstreckungstitels sowie die rechtliche Behandlung der Zwangsgeldandrohung und deren Festsetzung beleuchtet. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gemäß § 80 V VwGO wird ebenfalls behandelt.

Klaus Weber· JA 2009, 215· 300 Min
Nebenbestimmungen zu VerwaltungsaktenVerwaltungsvollstreckungVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Weinprobe

Der Winzer K begehrt von der zuständigen Behörde die Zuteilung einer amtlichen Prüfnummer für seinen Rotwein, um diesen als Qualitätswein b.A. vermarkten zu können. Die Behörde verweigerte die Prüfnummer aufgrund einer negativen Bewertung durch eine Sachverständigenkommission im Rahmen der Sinnenprüfung, wobei K die Zusammensetzung und Durchführung der Kommission sowie das Bewertungsverfahren beanstandet. Im Verlauf erhebt K Klage vor dem Verwaltungsgericht und verlangt später die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Versagung, um einen Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen. Rechtliche Schwerpunkte sind das Verfahren zur Zuteilung der Prüfnummer nach Weingesetz und Weinverordnung, das Bewertungs- und Prüfungsverfahren sowie mögliche Amtspflichtverletzungen und Fragen der Rechtsschutzmöglichkeiten.

Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Zulässigkeit der Allgemeinen Leistungs- und UnterlassungklageBegründetheit der Allgemeinen Leistungs- und Unterlassungsklage+5 weitere
JA 2009Anfänger:innen

Grenzen der Kunstfreiheit

In diesem Fall begehrt eine Verlagsgesellschaft nach zivilgerichtlicher Untersagung einer Romanveröffentlichung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung Verfassungsrechtsschutz für die Kunstfreiheit. Es ist insbesondere das Spannungsfeld zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Kunstfreiheit grundrechtlich zu prüfen.

Michael Betzinger· JA 2009, 125· 120 Min
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+2 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Einstweilige Anordnung zur Rückforderung vertraglich gewährter gemeinschaftsrechtswidriger Beihilfen

In dieser Übungsklausur wird die Rückforderung einer vertraglich gewährten, gemeinschaftsrechtswidrigen staatlichen Beihilfe an die W-Werft GmbH thematisiert. Die Bundesrepublik Deutschland möchte aufgrund einer Entscheidung der Europäischen Kommission die Beihilfe möglichst zügig zurückfordern und beantragt hierfür eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht. Die Klausur prüft die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen sowie den Einfluss des Gemeinschaftsrechts auf das deutsche Verwaltungsrecht.

Julia Haas, Jan Martin Hoffmann· JA 2009, 119· 300 Min
Einstweiliger RechtsschutzDer öffentlich-rechtliche VertragEuropäische Integration+5 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Die Freizeitabteilung

Die Klausur befasst sich mit den Auswirkungen behördlichen Verzugs im Mahnverfahren. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die H-GmbH gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern wegen Amtspflichtverletzung des Rechtspflegers und des Gerichtspräsidenten einen Staatshaftungsanspruch auf Ersatz eines infolge von Verjährung entgangenen Anspruchs hat.

Christin Horlach, Daniela Guhl· JA 2009, 96· 300 Min
Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+2 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: „Enthüllung“ – Zu den Grenzen der Kunstfreiheit bei Romanen mit (auto-)biographischem Hintergrund

Im Mittelpunkt des Falls steht die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem früheren Lebenspartner B und dem V-Verlag um die Verbreitung des Romans „Enthüllung“. B sieht sich in der Romanfigur „Kunz“ widergespiegelt und macht eine schwerwiegende Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte geltend. Nach Untersagung des Buchvertriebs durch die Instanzgerichte erhebt der V-Verlag Verfassungsbeschwerde und beruft sich auf die Kunstfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 GG. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Verhältnis zwischen Kunstfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht, der Schutz privatester Lebensbereiche sowie die Berücksichtigung der EMRK bei der Abwägung grundrechtlicher Positionen.

Lothar Michael, Markus Thiel· ZJS 2009, 160
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Europarecht in Fällen, Fall 2

Ein Mitgliedstaat setzt eine EU-Richtlinie um, die Werbung und Sponsoring für hochprozentigen Alkohol verbietet. Ein Verwaltungsgericht soll ein darauf beruhendes nationales Gesetz anwenden, das mit der eigenen Verfassung unvereinbar erscheint, aber unionsrechtlich erforderlich ist. Das Gericht zweifelt an der Gültigkeit der Richtlinie wegen möglicher Kompetenzüberschreitung, Bedenken hinsichtlich Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit sowie unionsrechtlicher Grundrechte. Im Mittelpunkt stehen das Vorabentscheidungsverfahren, die Bindung nationaler Gerichte an EU-Recht und das Verhältnis zwischen Verfassungsrecht und unionsrechtlichen Vorgaben.

Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Der Atomkonsens

Das Land L wendet sich gegen eine Weisung des Bundesumweltministers, die die Wiederaufnahme des Betriebs eines zuvor abgeschalteten Kernkraftwerks an weitere bundesaufsichtliche Zustimmung knüpft und eine personelle Umsetzung im Landesministerium vorsieht. Zudem beanstandet das Land Passagen einer zwischen dem Bund und Energieversorgungsunternehmen geschlossenen Vereinbarung zum schrittweisen Atomausstieg, die Vorgaben für das Genehmigungsverfahren beinhalten. Im Kern geht es um den Konflikt zwischen Bundes- und Landeskompetenzen bei der Ausführung des Atomrechts, insbesondere um Eingriffe in die Rechte des Landes gem. Art. 85 Abs. 3 GG. Das Land beantragt beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Weisung und der entsprechenden Vereinbarungspassagen.

Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungFormelle Anforderungen an versammlungsrechtliche MaßnahmenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Anspruch einer Partei auf Nutzung kommunaler Einrichtungen

Im Sachverhalt streitet die rechtsradikale N-Partei mit zwei kommunalen Gebietskörperschaften um die Nutzung von Kulturzentren bzw. Stadthallen für Parteitage. Zur Diskussion stehen öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen, die Wirksamkeit und Zulässigkeit von Ausschlussregelungen, die Widmung und Entwidmung öffentlicher Einrichtungen sowie Parteiendiskriminierung. Die Prüfung umfasst auch Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes.

Mathis Bader· JURA 2009, 940
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeGrundlagenBesondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+4 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Nichtraucherschutz in Berliner Kiezkneipen

Die Klausur behandelt das Nichtraucherschutzrecht in Berliner Kiezkneipen mit Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.07.2008. Zu prüfen ist insbesondere der einstweilige Rechtsschutz sowie ein Problem im Zusammenhang mit Art. 100 Abs. 1 GG. Der Fall fordert die Übertragung verfassungsrechtlicher Erkenntnisse auf eine verwaltungsrechtliche Fallgestaltung.

Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Milchbauern in Aufruhr

Die Examensklausur behandelt einen Demonstrationszug von Milchbauern entlang einer Bundesstraße und beleuchtet dabei das Spannungsfeld zwischen Versammlungsrecht, polizeilichen Maßnahmen und europäischen Grundfreiheiten, insbesondere der Warenverkehrsfreiheit. Wesentliche Aspekte sind der Umgang der Staatsorgane mit der Versammlung sowie die Auswirkungen auf den internationalen Transportverkehr.

Eva Julia Lohse· JURA 2009, 458
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungEuropäische Integration+3 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungshausarbeit ÖR Der Wanderkessel

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Auflagen, insbesondere die Verlegung einer Demonstrationsroute sowie die Begleitung einer Demonstration durch die Polizei (Kesselung). Zudem werden das Fortsetzungsfeststellungsinteresse in versammlungsrechtlichen Streitigkeiten und die Inanspruchnahme von Notstandspflichtigen geprüft.

Oliver van der Schoot· JURA 2009, 382
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+3 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Missliebige Fußgängerzone

Die Klausur behandelt den vorläufigen Rechtsschutz gegen die Umwidmung einer Straße zur Fußgängerzone mittels Verkehrszeichen und Schrankenanlage in Münster. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten eines Antrags gemäß § 80 Abs. 5 VwGO sowie die Auswirkungen der straßenrechtlichen Teileinziehung auf betroffene Anwohner und Geschäftsleute, insbesondere bezüglich Art. 12 GG und Art. 14 GG. Der Fall thematisiert zudem das Verhältnis zwischen Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht sowie die Erstreckung der aufschiebenden Wirkung auf Dritte.

Timo Hartman· JA 2008, 884· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Straßenrecht+3 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Die geplante Schrottzerkleinerungsanlage

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Schrottzerkleinerungsanlage im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Nachbaranfechtungs- sowie eines Antragverfahrens auf Sofortvollzug. Im Fokus stehen die Klage- und Antragsbefugnisse der Nachbarn, die gerichtliche Überprüfung einer belastenden Nebenbestimmung (Einhausungspflicht) sowie prozessuale Besonderheiten des Genehmigungsverfahrens.

Felix Koehl· JA 2008, 804· 300 Min
Die BaugenehmigungUmweltrechtBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)+5 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Nebenwirkungen der Niederlassungsfreiheit für Apotheker

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Erlaubnis zum Betrieb einer Apothekenzweigstelle durch eine niederländische Kapitalgesellschaft. Im Zentrum stehen das deutsche Fremdbesitzverbot für Apotheken, die europäische Niederlassungsfreiheit und die Vorlagepflicht an den EuGH. Die Antragsbefugnis verschiedener Apothekenorganisationen und Einzelapotheker sowie der Anwendungsvorrang des Unionsrechts werden dabei diskutiert.

Dr. Birgit Schmidt am Busch· JA 2008, 715· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Europäische Integration+3 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Ein Unfall mit Folgen

Die Klausur schildert einen Unfall mit ausgelaufenem Gefahrstoff und sich daran anschließenden verwaltungsrechtlichen Maßnahmen sowie Schadensfolgen für Private. L verlangt als Adressat einer Kostenverfügung die Rückerstattung von durch ihn beglichene Kosten nach Ersatzvornahme und D begehrt wegen der Fortdauer seiner Untersuchungshaft Schmerzensgeld unter Berufung auf die EMRK. Es werden insb. Ansprüche aus Staatshaftungsrecht und verwaltungsrechtlicher Erstattungsanspruch sowie Fragen der EMRK-Inländerdurchsetzung geprüft.

Michaela Staufer, Alexandra Steinebach· JA 2008, 615· 240 Min
FolgenbeseitigungsanspruchÖffentlich-rechtlicher ErstattungsanspruchStaatshaftungsrechtliche Sekundäransprüche: Überblick+2 weitere
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