Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Übungsfall: Busunternehmen vs. Fußgängerzone
Das Busunternehmen O-GmbH klagt gegen die Entscheidung der Stadt S, den Marktplatz für den Busverkehr zu sperren und nur Anlieferern sowie Taxen Zugang zu gewähren. O sieht sich durch diese Verfügung wirtschaftlich bedroht und macht eine Verletzung ihrer Grundrechte geltend, insbesondere der Eigentumsfreiheit, der Berufs- und Unternehmensfreiheit sowie der Gleichheit vor dem Gesetz. Schwerpunktmäßig sind Fragen des Verwaltungsrechts, des subjektiven Rechtsschutzes und der Grundrechtsprüfung relevant. Der Fall umfasst die gerichtliche Ablehnung der Klage und die Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG.
Übungsfall: Abgeordnete unter Verdacht
Die Bundestagsabgeordnete U sieht sich durch einen Beschluss des Bundestages in ihren Rechten verletzt, nachdem ihr Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in wesentlichen Teilen abgelehnt und die Sitzverteilung gegenüber ihrem Vorschlag geändert wurde. U und die S-Fraktion beantragen beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieses Beschlusses. Im Mittelpunkt stehen das Minderheitenrecht auf Einsetzung und den Untersuchungsgegenstand sowie die Zusammensetzung des Ausschusses. Es geht insbesondere um mögliche Verletzungen parlamentarischer Rechte aus Art. 38 und Art. 20 GG im Organstreitverfahren.
Arbeitender Abgeordneter
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung der Offenlegungspflichten von Bundestagsabgeordneten zu Nebentätigkeiten sowie die Rechtmäßigkeit eines gegen einen Abgeordneten verhängten Ordnungsgeldes wegen Nichtoffenlegung. Im Mittelpunkt stehen die Vereinbarkeit von §§ 44a, 44b AbgG mit dem freien Mandat nach Art. 38 GG sowie formelle und materielle Rechtmäßigkeit (u.a. Kompetenz, Verfahren, Grundrechte) des parlamentarischen Vorgehens. Der Fall verlangt die Erstellung anwaltlicher Schriftsätze und behandelt Verfahrensarten wie die Anfechtungsklage und Organstreitverfahren.
Übungsfall: „Rosinenpicken“ im Abfallgewerbe
Die A-GmbH, ein Entsorgungsunternehmen, stellte in der Stadt K Altpapiercontainer auf, um von Haushalten Papier, Pappe und Karton zu sammeln. Als die Stadt K dadurch Einnahmeverluste erlitt, erließ sie eine Verfügung gegen die A-GmbH, die das Sammeln und Entsorgen von Altpapier durch private Dritte untersagt und die Entfernung der Container anordnet, verbunden mit einem Zwangsgeld. Die A-GmbH legte dagegen einen Rechtsbehelf ein, wobei die Zulässigkeit (insbesondere Fristwahrung und Form) sowie materielle Fragen zum Überlassungsrecht, zur öffentlich-rechtlichen Pflichtenverteilung und zum Schutz des öffentlichen Interesses geprüft werden müssen. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig das Verwaltungsrecht, insbesondere das Abfallrecht, und verfahrensrechtliche Aspekte des Rechtsbehelfs.
Tritt der November hart herein, muss nicht viel dahinter sein.
Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage eines Landwirts gegen Maßnahmen einer Landesstraßenbaubehörde, die im Zusammenhang mit dem geplanten Bau einer Bundesstraße stehen. Thematisiert werden insbesondere die Qualifikation der Maßnahmen (Verwaltungsakt oder Realakt), die Duldungspflicht nach FStrG, Grundrechte, sowie die Erfolgsaussichten von Anfechtungsklage und Fortsetzungsfeststellungsklage. Im Mittelpunkt stehen typische Problemfelder des Verwaltungsrechts AT und BT sowie des Verwaltungsprozessrechts.
Übungsfall: Rauchfreie Gaststätte
Im Mittelpunkt des Falls steht die Überprüfung eines vom Landesparlament erlassenen Nichtraucherschutzgesetzes im Land L, das unter anderem in Spielhallen ein Rauchverbot vorsieht. Die Betreiberin einer Spielhalle, gegen die aufgrund eines Verstoßes ein Bußgeld verhängt wurde, sieht sich in ihrer Gewerbefreiheit beeinträchtigt und hält das gesetzliche Rauchverbot – mangels Ausnahmeregelung wie für Gaststätten – für verfassungswidrig. Das Amtsgericht hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung und legt die entsprechende Norm dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Zentrale rechtliche Fragen betreffen die Zulässigkeit und Begründetheit einer konkreten Normenkontrolle sowie die Vereinbarkeit des Rauchverbots für Spielhallen mit dem Grundgesetz.
Grenzenlose Tariftreue
In der Klausur wird die Rechtmäßigkeit des rheinland-pfälzischen Vergabegesetzes (RPVgG) im Hinblick auf Tariftreuepflichten und die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte überprüft. Die Klausur thematisiert verfassungsrechtliche Fragestellungen, insbesondere die Vereinbarkeit der landesrechtlichen Regelungen mit dem Grundgesetz sowie die Betroffenheit von Unternehmen durch solche Vorgaben. Zu prüfen ist insbesondere, ob eine Verfassungsbeschwerde gegen ein letztinstanzliches Urteil erfolgversprechend wäre.
Übungsfall: Eine Fiktion mit Tücken
In diesem Fall begehrt die K-AG als Eigentümerin eines Kaufhausgrundstücks eine gerichtliche Überprüfung der Rücknahme einer ihr vermeintlich zustehenden Baugenehmigung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Auslöser ist die Zurückstellung ihres Bauantrags sowie eine nachfolgende Veränderungssperre der Stadt zur Sicherung einer geänderten Bauleitplanung für das Sondergebiet 'Einkaufszentrum Süd'. Es geht um die rechtlichen Voraussetzungen und Wirkungen der Zurückstellung sowie der Veränderungssperre, das Verfahren einer fiktiven Genehmigungserteilung und die Rechtsbeständigkeit der Rücknahmeentscheidung. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts sowie verwaltungsprozessuale Aspekte der Anfechtung und Bestandskraft von Verwaltungsakten.
Übungsfall: Ausschluss aus dem Plenum
Im Mittelpunkt des Falls steht der Ausschluss einer Fraktion und ihrer Abgeordneten aus dem Plenarsaal des Deutschen Bundestages durch den Bundestagspräsidenten nach einer Protestaktion während einer Debatte zum Afghanistan-Mandat. Die Betroffenen sehen dadurch ihre parlamentarischen Rechte, insbesondere die Freiheit des Mandats gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG, als verletzt an und begehren eine Feststellung durch das Bundesverfassungsgericht im Wege des Organstreitverfahrens. Der Fall beleuchtet die Grenzen und Voraussetzungen parlamentarischer Ordnungsmaßnahmen, den Grundsatz der Gleichbehandlung im Parlament sowie die prozessuale Parteifähigkeit einzelner Abgeordneter und Fraktionen im Verfassungsprozess. Wesentliche Schwerpunkte liegen auf dem parlamentarischen Ordnungsrecht und dem grundrechtlichen Schutz parlamentarischer Teilhaberechte.
Kampfhundrentner
Der Rentner Wymmrich hält in Bayern einen Pitbull-Rottweiler-Mischling ohne die nach der Bayerischen Kampfhundeverordnung vorgeschriebene Erlaubnis. Er wird von einer Ordnungsamtmitarbeiterin auf die Erlaubnispflicht hingewiesen und erhält später vom Ordnungsamt eine Verfügung, wonach er den Hund im Tierheim abzugeben habe, da er als unzuverlässig gelte. Die Klausur thematisiert die Erlaubnispflicht, Ermessensbetätigung und Verhältnismäßigkeit beim Vorgehen gegen gefährliche Tiere.
Rüge durch den Bürgermeister
Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit einer Rüge des Bürgermeisters gegenüber einem Ratsmitglied wegen vermeintlicher Pflichtverletzung. Zur Begutachtung stehen die kommunalrechtlichen Kompetenzen des Bürgermeisters sowie die Möglichkeiten einer gerichtlichen Vorgehensweise im Kommunalverfassungsstreit. Zusätzlich sind Zweckmäßigkeitserwägungen und Beweisprognosen zu berücksichtigen.
Flatrate – All You Can Drink!
Die Klausur behandelt verwaltungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer geplanten 'All You Can Drink'-Flatrate in einer Diskothek in Hamburg. Thematisiert werden unter anderem die Zulässigkeit einer Anfechtungsklage gegen eine Untersagungsverfügung, Nebenbestimmungen, die Reichweite behördlicher Anforderungen zum Schutz vor übermäßigem Alkoholgenuss, die Einflussnahme der Grundrechte sowie die Auswirkungen der Föderalismusreform I auf die Rechtslage.
Übungsfall: Grundstücksverkehr im Spannungsfeld von Grundgesetz und Europarecht
Die „Organic Food Limited“, eine nach englischem Recht gegründete Gesellschaft, möchte von einem deutschen Landwirt ein Grundstück erwerben und legt den Kaufvertrag der Kreisverwaltung zur Genehmigung vor. Die Behörde versagt die Genehmigung mit Verweis auf einen anderen Landwirt, der das Grundstück zur Sicherung seiner betrieblichen Existenz benötigt, und beruft sich auf §§ 2 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG. Die OF Ltd. verfolgt daraufhin den Rechtsweg bis zum Bundesgerichtshof und schließlich zum Bundesverfassungsgericht, wobei sie die Vereinbarkeit der Grundstücksverkehrsvorschriften mit dem Grundgesetz und den unionsrechtlichen Grundfreiheiten in Zweifel zieht. Der Fall fokussiert auf die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen der Genehmigungsversagung im landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr, die Bedeutung von Grundrechten und Unionsrecht sowie die Vorlagepflicht an den EuGH.
Übungsfall: Shoppingcenter hinterm Gartenzaun
E, Eigentümer eines Wohnhauses in Landsberg am Lech, wendet sich gegen den Bebauungsplan "Ost 4", der die Neuausweisung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel vorsieht. E befürchtet negative Auswirkungen auf sein Wohngebiet durch das geplante Fachmarktzentrum und die Lärmbelastung, insbesondere auch vor dem Hintergrund der bestehenden Geruchs- und Geräuschimmissionen aus der Nachbarschaft. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Bauplanungsrechts, insbesondere das Abwägungsgebot, das Trennungsgebot sowie das Konfliktbewältigungsgebot. Der Fall thematisiert ferner die prozessuale Einkleidung des vorläufigen Rechtsschutzes im Normenkontrollverfahren und das Rechtsschutzinteresse des Klägers.
Übungsfall: „Grenzgänger“ – Autobahnblockade im Spiegel deutscher und europäischer Grundrechte und Grundfreiheiten
Eine deutsch-polnische Bürgerinitiative organisiert eine zweitägige Blockade einer Autobahn im Grenzbereich, um gegen den Ausbau der Strecke und die damit verbundene Naturzerstörung zu protestieren. Die polnischen Behörden planen, die Demonstration zuzulassen und den Verkehr umzuleiten, während die deutschen Behörden die Versammlung auf der Autobahn aus Sicherheitsgründen verbieten. Im Mittelpunkt stehen unionsrechtliche Fragen zum Verhalten der polnischen Behörden sowie verfassungsrechtliche Aspekte hinsichtlich des Versammlungsverbots durch die deutschen Behörden. Prüft werden unter anderem die Warenverkehrsfreiheit und nationale Grundrechte im Zusammenhang mit der Blockade.
Übungsfall: Streit um den Vertrag von Lissabon
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob der Vertrag von Lissabon und die begleitenden deutschen Umsetzungsgesetze mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Ein Bundestagsabgeordneter wendet sich mit Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum EU-Vertrag sowie ein Begleitgesetz. Zentrale Schwerpunkte betreffen die Kompetenzverlagerungen auf die Europäische Union, die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat im europäischen Gesetzgebungsprozess sowie den grundrechtlichen Schutz durch das Bundesverfassungsgericht. Außerdem ist die verfassungsrechtliche Kontrolle der Einbindung Deutscher Staatsorgane in die europäischen Integrationsschritte zu prüfen.
Übungsklausur ÖR Zugangserschwerungsgesetz
Die Klausur behandelt das Zugangserschwerungsgesetz ('Internet-Sperren') und prüft vor allem staatsrechtliche Grundprobleme wie Gesetzgebungskompetenz und Gesetzgebungsverfahren. Zudem werden Übertragungsfragen der klassischen Grundrechtsdogmatik auf das Internet thematisiert und Raum für eigene Argumentation gelassen.
Übungsklausur ÖR Der Tod des Zuchtebers Cutlar
Die Klausur behandelt einen möglichen Amtshaftungsanspruch wegen eines fehlerhaften Sachverständigengutachtens durch einen im Verwaltungsverfahren beauftragten Sachverständigen. Sie thematisiert die Zurechnung des Fehlers im Verwaltungsverfahren, die Abgrenzung zwischen § 839 BGB und § 839a BGB (sowie deren analoge Anwendung) und die Frage, ob die öffentliche Hand haftet, wenn durch die Verfahrensprivatisierung Dritten ein Schaden entsteht.
Examensklausur ÖR Unheimliche Warnhinweise der heimlichen EG-Gesundheitsminister: grundrechtsfest?
Examensklausur zur Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zur Anbringung von Warnhinweisen auf Tabakerzeugnissen, insbesondere nach Streichung des Zusatzes „Die EG-Gesundheitsminister“ in der Tabakproduktverordnung. Thematisiert werden Zulässigkeit (u.a. Schriftform, Subsidiarität) sowie Begründetheit unter Bezug auf Grundrechte und europarechtliche Aspekte.
Examensklausur ÖR Erkaufte Beamtenernennung?
Die Examensklausur behandelt Fragen zum Recht des öffentlich-rechtlichen Vertrags. Sie orientiert sich an einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und ist auf das Examensniveau im Öffentlichen Recht zugeschnitten.
Übungshausarbeit ÖR Verbot von Killerspielen
Im Mittelpunkt der Übungshausarbeit steht die verfassungsrechtliche Überprüfung eines gesetzlichen Verbots sogenannter 'Killerspiele'. Geprüft werden insbesondere Kunstfreiheit, Menschenwürde, Berufsfreiheit sowie die grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates im Kontext virtueller Gewaltspiele.
Examensklausur ÖR Bewährungsprobe für das parlamentarische Informationsrecht
Der Bundestagsabgeordnete Z begehrt von der Bundesregierung Auskunft über externe Beratungsleistungen bei der Vorbereitung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen. Die Bundesregierung verweigert detaillierte Angaben unter Berufung auf das Staatswohl und den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Z ruft das Bundesverfassungsgericht im Organstreitverfahren wegen einer vermeintlichen Verletzung seiner parlamentarischen Informationsrechte an.
Examensklausur ÖR Die Polizei in der Versammlung
Die Klausur behandelt polizeiliche Maßnahmen im Kontext einer öffentlichen Versammlung, insbesondere das Anwesenheitsrecht und heimliche Tonaufnahmen durch Polizeibeamte sowie deren rechtliche Grundlage. Im Mittelpunkt stehen dabei Abgrenzungsfragen zwischen präventivem und repressivem Handeln, das Verhältnis zwischen Polizei- und Versammlungsrecht und betroffene Grundrechte. Der Kläger begehrt verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen das Vorgehen der Polizei während einer von ihm organisierten Veranstaltung.
Vor- und Nachwirkungen eines G8-Gipfels
Im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen vor und während des G8-Gipfels im Jahr 2007 werden nach politischen Diskussionen über deren Rechtmäßigkeit Untersuchungsausschüsse thematisiert. Es soll gutachterlich geklärt werden, ob ein vom Bundestag beschlossener Untersuchungsausschuss in dieser Konstellation rechtmäßig war, insbesondere unter Berücksichtigung von Minderheitenrechten und dem Untersuchungsauftrag.