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Klausuren

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1.122 Klausuren
JURA 2016Fortgeschrittene

Testament und gutgläubiger Erwerb

Die Klausur behandelt Fragen der Erbfolge und der Eigentumsübertragung im Zusammenhang mit mehreren Testamenten und damit verbundenen Auslegungsproblemen. Schwerpunkte sind die Testamentsauslegung, Anfechtung, Bestimmtheit der Erbeneinsetzung, Testamentsvollstreckung, Verfügungsbefugnis und der gutgläubige Erwerb. Es werden mehrere Fallkonstellationen zu testamentarischer und gesetzlicher Erbfolge sowie prozessuale Fragestellungen aufgegriffen.

Marc Schüßler· JURA 2016, 916
Gewillkürte ErbfolgeGesetzliche ErbfolgeRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+3 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Schuldrecht – Ärger beim Pferdekauf

Der Übungsfall behandelt verschiedene schuld- und kaufrechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit dem Kauf eines Dressurpferdes, darunter die Wirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses, die Beweislast beim Verbrauchsgüterkauf und Ansprüche aus fehlerhafter tierärztlicher Ankaufsuntersuchung. Die Aufgaben umfassen Fragestellungen zur Rückabwicklung des Kaufvertrags, Haftung und Schadensersatz sowie Schutzwirkungen zugunsten Dritter.

Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelAusschluss & Erweiterung der Gewährleistung+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Ein Oldtimer zum Freundschaftspreis

Im Sachverhalt verkauft ein Händler einen hochpreisigen Oldtimer aufgrund einer Identitätsverwechslung zum Freundschaftspreis an ein Autohaus, das den Wagen anschließend weiterverkauft. Die Klausur thematisiert den Irrtum beim Vertragsschluss und die Folgen für Eigentumsübertragung, sowie die Rechte und Pflichten der Beteiligten. Besonderheiten ergeben sich durch die Stellvertretung, den Irrtum des Verkäufers und mögliche Ansprüche bei Lieferverzug.

Sonja Meier, Florian Titz· JURA 2016, 658
StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungGrundlagen des Kaufvertrags+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Curry und Chips

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Prüfung eines Pferdekaufs durch einen Hobbyreiter bei einer GmbH, deren Vertreter nach Prokurawiderruf handelt. Thematisiert werden dabei insbesondere Fragen der Vertretung, der Haftung für Sachmängel und tierärztliche Untersuchungen sowie Nutzungsersatzansprüche. Der Bearbeiter muss außerdem Stellung zu den Folgen einer fehlenden Eintragung des Prokurawiderrufs und zur Wirksamkeit von Haftungsausschlüssen nehmen.

Tobias von Bressensdorf· JURA 2016, 535
StellvertretungSach- und RechtsmängelGrundlagen des Kaufvertrags+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Vertragsnahe gesetzliche Schuldverhältnisse: § 122 BGB

Die Klausur thematisiert vertragsnahe gesetzliche Schuldverhältnisse mit Schwerpunkt auf § 122 BGB. Neben einer allgemeinen Einführung werden Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen der Norm anhand eines Beispiels (Inhaltsirrtum bei einer Bestellung im Brauhaus) näher erläutert. Geeignet für fortgeschrittene Studierende und Examenskandidaten.

Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreAnfechtung der WillenserklärungWeitere Sekundäransprüche+2 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Eine unglückliche Übernahme

Im Fall geht es um die Wirksamkeit und die Folgen mehrerer Verträge zwischen einer Immobiliengesellschaft und einem Energieversorger, die sich auf die Veräußerung eines Heizwerks und die Wärmeversorgung beziehen. Besonderes Augenmerk liegt auf Vertretungsmacht, Gesellschaftsrecht, der Auslegung und Kündbarkeit der Verträge sowie den gegenseitigen Ansprüchen aus dem gescheiterten Eintritt in einen bestehenden Gasliefervertrag und der Kündigung des neuen Versorgungsvertrages.

StellvertretungGrundlagen des KaufvertragsEntstehung von Schuldverhältnissen +4 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Die Zivilrechtsklausur zum Schadensersatz

Der Fall behandelt die Abgrenzung zwischen Schadensersatz statt und neben der Leistung am Beispiel eines Kaufs einer mangelhaften Espressomaschine. Thematisiert wird, ob der Käufer bei Entdeckung eines behebbaren Mangels am Liefergegenstand Schadensersatz neben oder statt der Leistung verlangen kann, insbesondere vor dem Hintergrund aktueller BGH-Rechtsprechung.

Teoman Hagemeyer, Stefan Korch· JURA 2016, 291
Minderung & SchadensersatzSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+3 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

»Aufs Glatteis begeben« Haftungs- und schadensrechtliche Fragen nach einem Verkehrsunfall

Der Fall behandelt haftungs- und schadensrechtliche Probleme nach einem Verkehrsunfall bei winterlichen Straßenverhältnissen. Geprüft wird insbesondere die Kfz-Halterhaftung, Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten und Nutzungsausfall sowie der Ersatz von Behandlungskosten und entgangenem Gewinn Dritter infolge einer Straßensperrung. Zu beurteilen ist, ob dem Geschädigten und einem mittelbar betroffenen Dritten Ansprüche gegen den Unfallverursacher zustehen.

Haftung nach StVG§ 823 Abs. 1 BGBFeststellung eines ersatzfähigen Schadens+2 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Eine folgenschwere Verwechslung

Die Klausur schildert einen Fall, in dem eine Bank versehentlich das falsche Schließfach öffnet und der Inhalt von 31.000 € an einen Erben ausgehändigt wird, der damit direkt eine Ming-Vase kauft. Die tatsächliche Schließfachinhaberin verlangt Ersatz und es ist zu prüfen, welche Ansprüche ihr gegen die Bank und den irrtümlich Berechtigten zustehen sowie ob die Bank Rückgriff nehmen kann. Der Sachverhalt thematisiert insbesondere Fragen zum Schuldrecht, Bereicherungsrecht und zur Geschäftsführung ohne Auftrag.

Christian Hopf· JURA 2016, 75
Die LeistungskondiktionDie echte GoA – VoraussetzungenPflichten im Mietverhältnis +3 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Eine Schadensregulierung kommt selten allein

Die Klausur schildert einen Verkehrsunfall, in dessen Folge mehrere Schäden bei verschiedenen Beteiligten entstehen, u. a. bei einem ein Rettungshandlungen vornehmenden Ersthelfer. Im Zentrum stehen typische Probleme der Schadenszurechnung im Schuld- und Deliktsrecht, Fragen zu Eigenschäden bei Rettungshandlungen sowie zur Rückforderung einer Schadenszahlung, die unter falschen Voraussetzungen erfolgt ist. Untersucht werden Ansprüche zwischen den Beteiligten aus Vertrag, Delikt und Bereicherungsrecht.

Hörnig· JA 2015, 893· 180 Min
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 823 Abs. 1 BGBDie echte GoA – Voraussetzungen+3 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Original Aktenvortrag: "Berufung und Beschaffenheitsvereinbarung

Im Rahmen eines Original-Aktenvortrags aus dem Assessorexamen soll geprüft werden, ob gegen ein Urteil des Amtsgerichts Münster fristgerecht und erfolgversprechend Berufung eingelegt werden kann. Im Zentrum stehen dabei Fragen zur wirksamen Zustellung an den Anwalt bei Berufungseinlegung, Lauf der Berufungsfrist sowie die Rechtslage bezüglich eines behaupteten Sachmangels im Zusammenhang mit der Beschaffenheit eines verkauften Pferdes.

Hannah Deimer· JA 2015, 851· 60 Min
BerufungSach- und Rechtsmängel+3 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Der arglistige Ehemann

In dieser Übungsklausur geht es um den Kauf eines Campingplatzes, dessen Mobilheime baurechtlich nicht genehmigt sind. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche des Käufers A gegen die Verkäuferin F und deren Ehemann M wegen fehlender Genehmigungen, insbesondere im Hinblick auf Anfechtung, Gewährleistung, Schadensersatz und mögliche Haftung aus c.i.c.

Prof. Dr. Eva Feldmann· JA 2015, 809· 300 Min
Grundlagen des KaufvertragsAnfechtung der WillenserklärungHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+3 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Der eigenwillige Gesellschafter

Die Klausur behandelt gesellschaftsrechtliche und vertretungsrechtliche Fragestellungen rund um eine GmbH, bei der es zu Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern und Manipulationen in der Geschäftsführung kommt. Zu klären sind u.a. die Wirksamkeit von Rechtsgeschäften bei zweifelhafter Vertretungsmacht, die Anfechtbarkeit gesellschaftsrechtlicher Beschlüsse und die formelle Einberufung von Gesellschafterversammlungen. Zentral sind die Auswirkungen von Registereintragungen, Prokura, Einziehung von Geschäftsanteilen und der Anspruch Dritter gegen die Gesellschaft.

Prof. Dr. Hans-Friedrich Müller· JA 2015, 740· 300 Min
StellvertretungAngebot und AnnahmeGesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte+3 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Die sichere Schiffsbeteiligung

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Anlageberatung bezüglich einer Schiffsfondsbeteiligung. Es wird die Haftung des Anlageberaters wegen unterlassener Risikoaufklärung thematisiert, zudem spielt die Abtretung von Schadensersatzansprüchen an den Kläger eine Rolle. Im prozessualen Teil steht die Überleitung vom Mahnbescheid ins streitige Verfahren und die zugehörige Anspruchsbegründung im Mittelpunkt.

Dr. Michael Duchstein· JA 2015, 693· 300 Min
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Dreipersonenverhältnisse+4 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Erbschein und Erbfolge

Die Klausur behandelt den Herausgabeanspruch eines möglichen Erben gegenüber einem gutgläubigen Erwerber nach Verkauf des Nachlassgrundstücks und befasst sich zudem mit erbrechtlichen Beratungsmöglichkeiten in einer Patchwork-Familiensituation. Es werden Probleme rund um den Erbschein, die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge sowie Testamentsgestaltung erörtert.

Jan Singbartl, Dr. Josef Zintl· JA 2015, 654· 300 Min
Gesetzliche ErbfolgeGewillkürte Erbfolge+3 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Streit um den Biergarten

Ein Gastronom errichtet als Untermieter unter Zustimmung des Grundstückseigentümers verschiedene Baulichkeiten auf einem gepachteten Grundstück, gerät aber nach Kündigung des Hauptmietvertrags durch den Hauptmieter in Besitzstreitigkeiten. Nach Beendigung beider Mietverhältnisse verlangt der Untermieter vom Grundstückseigentümer Ersatz für seine Aufwendungen und die Verbesserung des Grundstücks. Die Klausur prüft Ansprüche auf Verwendungsersatz und bereicherungsrechtlichen Ausgleich, insbesondere im Kontext des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses und der bereicherungsrechtlichen Abwicklung im Drei-Personen-Verhältnis.

Judith Caterina Rose-Maria Laurini· JA 2015, 581· 300 Min
Die LeistungskondiktionVindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisBereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis+2 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Ärger beim Pferdekauf

Im Fall geht es um zwei Pferdekäufe: Die Käuferin erleidet gesundheitliche Probleme mit beiden Pferden, obwohl jeweils Ankaufsuntersuchungen durch Tierärzte durchgeführt wurden. Streitgegenstand sind insbesondere die Rechte und Ansprüche wegen Sachmängeln, die Haftung der Tierärzte und ein möglicher Gesamtschuldnerausgleich zwischen Verkäuferin und Tierarzt sowie die Frage eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.

Susanne Jarling· JA 2015, 536· 300 Min
Sach- und RechtsmängelGrundlagen des Kaufvertrags+4 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Die Zeiten ändern sich

Die Klausur behandelt Ansprüche von Arbeitnehmern einer Spedition auf Teilzeit, Urlaub und die Folgen der Elternzeit sowie Urlaubsabgeltung. Im Mittelpunkt stehen das Wechselverhältnis von Vollzeit- zu Teilzeitbeschäftigung, Urlaubsansprüche bei Beschäftigungsänderungen und Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Diskriminierungsverbote. Die Bearbeitung umfasst die Prüfung der Ansprüche von vier Arbeitnehmern gegen den Arbeitgeber nach deutschem und europäischem Recht.

Dr. Clemens Latzel, Philipp Sausmikat· JA 2015, 497· 300 Min
Widerruf & VerbraucherverträgeGrundlagen des Kaufvertrags
JA 2015Fortgeschrittene

Probleme bei der ehebedingten Erholung

Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Fragestellungen aus dem Allgemeinen Teil des BGB, dem Reisevertragsrecht und dem Familienrecht. Gegenstand sind u.a. Rückzahlungsansprüche bei fehlerhafter Buchung, Unterlassungsansprüche des Ehepartners gegen ehebrecherischen Verkehr in der Ehewohnung, Erstattungsansprüche nach einer Reiseabsage wegen höherer Gewalt sowie Ansprüche aus Reisemängeln. Die Klausur entstand im universitären Kontext und weist einen mittleren Schwierigkeitsgrad auf.

Markus Kellermann-Schröder· JA 2015, 417· 300 Min
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreReisevertrag, §§ 651a ff. BGBRecht der ehelichen Gemeinschaft+4 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Original Aktenvortrag: "Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos

Die Klausur behandelt eine zivilrechtliche Streitigkeit über einen Mops-Welpen. Die Käuferin behauptet Mängel am Hund (genetische Hautkrankheit, fehlerhafte Ringelung der Rute) und fordert Rückgabe und Rückzahlung des Kaufpreises. Die Verkäuferin wehrt sich und verweist auf die angebliche Gesundheit des Hundes, die fehlende Zuchtabsicht beim Kauf sowie auf die lange Zeit seit Vertragsschluss. Weitere Themen sind Verjährung und die Unternehmereigenschaft der Hobby-Züchterin.

Hannah Deimer· JA 2015, 377· 60 Min
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelRücktritt+2 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Umgekehrte Schönheitsreparaturen

In dieser Übungsklausur wird die Rückforderung von Kosten für selbst ausgeführte Schönheitsreparaturen bei Mietvertragsende behandelt, insbesondere bei Verwendung einer formularmäßigen Schönheitsreparaturklausel, die nachträglich nach BGH-Rechtsprechung unwirksam ist. Zusätzlich wird die Frage erörtert, ob und wie Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter im Fall einer expliziten Auskunft des Vermieters bestehen.

Prof. Dr. Paul T. Schrader· JA 2015, 341· 300 Min
SchönheitsreparaturenAGBDie Leistungskondiktion+4 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Ein Mehrfamilienhaus und jede Menge Haftungsfragen

Im Mittelpunkt des Falls steht das Mehrfamilienhaus des V, in dem O eine Wohnung gemietet und an U untervermietet hat. Nach einem Missgeschick beim Aquarium verursacht U Wasserschäden an Os Wohnung und den darunterliegenden Möbeln der Mieterin M. V und M verlangen jeweils Schadensersatz für ihre Schäden von O und/oder U. Der Fall behandelt zentrale Haftungsfragen zwischen Vermieter, Mieter und Untermieter, darunter mietrechtliche und deliktische Ansprüche sowie prozessuale Besonderheiten bezüglich der gerichtlichen Zuständigkeit bei Wohnraummietrecht.

Stefan Daniel· ZJS 2015, 587
Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Aufstieg und Fall des Tommy M.

K, Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG, möchte als Zessionar Ansprüche gegen U, den geschäftsführenden Gesellschafter einer GbR, geltend machen. Hintergrund ist der Verkauf von Remissionsware durch Vertriebsleiter T der X-Enterprise an die U-GbR zu ungewöhnlich niedrigen Preisen sowie eine zusätzliche Zahlung von U auf das Privatkonto des T. K verlangt von U Schadensersatz oder Herausgabe des erzielten Erlöses, wobei streitig ist, ob U für den entstandenen Schaden haftet und wie dieser berechnet werden kann. Schwerpunkte des Falls liegen im Gesellschaftsrecht, der Abtretung von Forderungen gemäß § 398 BGB, sowie der Haftung aus unerlaubter Handlung und bereicherungsrechtlichen Ansprüchen.

StellvertretungUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Anfechtung der Willenserklärung+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Heiße Heimkinoanlage

Der Fall behandelt zum einen kaufrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz wegen mangelhafter Heimkinoanlage, insbesondere ob M als Ehegatte Schadensersatz statt der Leistung vom Verkäufer verlangen kann. Zum anderen geht es um die Frage, ob M nach dem Weiterverkauf an einen Dritten (H) ohne Zustimmung der Ehefrau F zur Übergabe und Übereignung berechtigt ist, was die familienrechtliche Verfügungsbefugnis über Haushaltsgegenstände betrifft.

Prof. Dr. Martin Löhnig, Ruth Schneider· JA 2015, 255· 120 Min
Minderung & SchadensersatzSach- und RechtsmängelRecht der ehelichen Gemeinschaft+2 weitere
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