BetaDiese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de
JurafuchsKlausuren

Klausuren

Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.

3.392 Klausuren
Aktiv:Keine Filter — alle Klausuren
JA 2023Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Der Preis des Goldes

Die Klausur behandelt einen komplexen Fall zu Vermögensdelikten unter Beteiligung von Raub (auch gegenüber einer toten Person), räuberischer Erpressung durch das Abpressen einer PIN, Computerbetrug, Mord, Hehlerei sowie die sich stellenden Konkurrenzfragen. Im Mittelpunkt steht die Strafbarkeit von A und F nach dem StGB, wobei A mehrere Vermögens- und Lebensdelikte begeht und F in eine Hehlereihandlung eingebunden ist.

Prof. Dr. Elisa Hoven, Barbara Wiedmer· JA 2023, 296· 300 Min
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Mord, § 211 StGBRaub (§ 249 StGB)+5 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Gefahrenabwehr-, Staatshaftungsrecht - Luftsperrgebietsfestsetzung, polizeilicher Schusswaffengebrauch

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den verschachtelten Prüfungsaufbau eines Amtshaftungsanspruchs, insbesondere die inzidente Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Grund-Verwaltungsakts und den polizeilichen Schusswaffengebrauch. Zudem steht die Rechtmäßigkeit einer Allgemeinverfügung sowie die Inzidentprüfung der Rechtmäßigkeit einer Luftsperrgebietsverordnung im Mittelpunkt. Schließlich wird die Verhältnismäßigkeit sowohl der Sperrgebietssetzung als auch des Schusswaffeneinsatzes umfassend analysiert. Im Kern geht es um die Verbindung von Gefahrenabwehrrecht, Staatshaftungsrecht und den Anforderungen an hoheitliche Eingriffe.

Seidel· JuS 2023, 351
Recht der öffentlichen Sachen
ZjS 2023FortgeschritteneAnfänger:innen

Fortgeschrittenenklausur Arbeitsrecht: Impfgegner im Pflegeheim

Ein Pflegeheimbetreiber kündigt einem langjährigen, ungeimpften Rezeptionisten, der aus religiösen Gründen eine Corona-Impfung verweigert und keinen Nachweis vorlegt. Im Zuge der gesetzlich eingeführten Impf- oder Genesenennachweis-Pflicht für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen kommt es zum Streit über die Wirksamkeit der Kündigung. Der Arbeitnehmer erhebt Kündigungsschutzklage und verlangt hilfsweise Wiedereinstellung nach Genesung. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Kündigungsgrund, den Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sowie mögliche Wiedereinstellungsansprüche.

Johannes Götz· ZJS 2023, 542
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Freund im Leid

Die Klausur thematisiert Straßenverkehrsdelikte unter Einbeziehung des alkoholbedingten Verlusts der Schuldfähigkeit (a.l.i.c. und Vollrausch), die Beteiligung an entsprechenden Taten sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und sukzessive Beihilfe dazu. Zudem wird auf eine mögliche Strafvereitelung im Zusammenhang mit der anschließenden Abholung des Täters eingegangen.

Dr. Matthias Fahrner· JA 2023, 288· 180 Min
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBMord, § 211 StGBNötigung, § 240 StGB+5 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Leasingvertrag und Nutzungsherausgabe

In dieser Klausur stehen die rechtlichen Grundlagen der Nutzungsherausgabe im Fokus, insbesondere die Analogien zu §§ 816 I, 818 I, II BGB im Zusammenhang mit Mietverträgen. Ebenfalls wesentlich ist die Prüfung der Vindikationslage bei nicht mehr berechtigtem mittelbarem Besitzer. Zudem wird die Aufrechnung eines Anspruchs aus Leistungskondiktion nach § 814 BGB und der Rechtsirrtum als Rechtsbedingung umfassend behandelt. Die Aufgabenstellungen kombinieren dabei die zivilrechtlichen Aspekte des Leasingvertrags und die Rückforderungsrechte hinsichtlich der Nutzung fremder Sachen.

Mohr, Meier· JuS 2023, 341
LeasingUmfang des BereicherungsanspruchsVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+5 weitere
ZjS 2023Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Ehe und Espresso

Die Klausur behandelt den Kauf einer hochwertigen Espresso-Maschine durch einen Ehegatten im gesetzlichen Güterstand, wobei die Maschine zunächst im Eigentum der Verkäuferin verbleibt und später von den Ehegatten gemeinsam genutzt wird. Nach vollständiger Kaufpreiszahlung wird das Gerät von einem minderjährigen Nachbarn zerstört, sodass Schadensersatzansprüche geprüft werden. Im weiteren Verlauf verkauft ein Ehegatte die Maschine an eine Dritte, die Herausgabeansprüche der Ehefrau aus Miteigentum beleuchtet. Schließlich wird nach erfolgreicher Herausgabeklage die Maschine durch Selbsthilfe zurückgeholt und erneut Herausgabeklage der Dritten erhoben. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Familienrecht, das Eigentumsrecht, das Minderjährigenrecht und die Anspruchskonkurrenz bei Schadens- und Herausgabeforderungen.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 826 BGB§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT - Ärger mit dem Autopiloten

Die Klausur behandelt zunächst die Abgrenzung von Verträgen über Waren mit digitalen Elementen gemäß § 327a III BGB. Schwerpunktmäßig geht es um die Bestimmung des Mangels eines digitalen Produkts und den Ausschluss des Nacherfüllungsanspruchs bei zeitweiliger Unmöglichkeit nach § 327l II BGB, einschließlich Fristsetzungserfordernis und Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag. Zudem wird der Paketvertrag und die Bestimmung der gewöhnlichen Verwendung thematisiert. Die Aufgaben setzen sich mit aktuellen Herausforderungen des digitalen Vertragsrechts auseinander.

Mäsch, Edinger, Hagena· JuS 2023, 335
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Sach- und RechtsmängelNacherfüllung +3 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Kein Hochzeitsglück im Corona-Arbeitsleben

Die Klausur behandelt Ansprüche einer Arbeitnehmerin gegen ihren Arbeitgeber auf Ersatz von Kosten und immateriellen Schäden im Zusammenhang mit einer Corona-Quarantäne und dem Ausfall ihrer Hochzeitsfeier. Schwerpunkte liegen auf dem vertraglichen Schadensersatzrecht, insbesondere im Arbeitsverhältnis, sowie auf der Frage der Zurechenbarkeit und des Verschuldens. Deliktische Ansprüche sind ausdrücklich nicht zu prüfen.

Bernd Piper, Paul Leonard Enderle· JA 2023, 281· 240 Min
Die echte GoA – Konkurrenzen / Abgrenzung zu anderen AnspruchsartenRücktritt § 824 BGB+5 weitere
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Vegane Wiesn

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Meinungsfreiheit im Kontext von Schmähkritik und Formalbeleidigung. Zentrale Themen sind die verfassungsrechtliche Rechtfertigung und die sachliche Differenzierung zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen, insbesondere dann, wenn der Wahrheitsgehalt nicht überprüfbar ist oder Aussagen unterschiedlich gewertet werden müssen. Es wird zudem die Wechselwirkung bei Äußerungen gegenüber Amtsträgern sowie das Auftreten in der Öffentlichkeit beleuchtet. Wichtig ist auch die Auslegung der Aussagen und die Frage, ob eine Abwägung erforderlich ist, sofern Schmähkritik oder Formalbeleidigung vorliegt.

Stepanek· JuS 2023, 329
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
ZjS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Neue Wände, neue Freunde

Der Fall behandelt das Verhältnis zwischen Vermieter V und Mieter M nach Beendigung eines Mietverhältnisses über eine renovierte Wohnung. M hat nach Aufforderung durch V die Wohnung renoviert, obwohl er möglicherweise nicht dazu verpflichtet war, und fordert dafür von V 1.000 €. Im Gegenzug macht V Schadensersatz wegen einer von M beschädigten Badewanne geltend. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturenklausel im Mietvertrag, bereicherungsrechtliche Ansprüche des Mieters und die Aufrechnung mit einem eventuellen Schadensersatzanspruch des Vermieters.

PD Dr. Matthias Fervers· ZJS 2023, 512
Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Die echte GoA – Konkurrenzen / Abgrenzung zu anderen Anspruchsarten+5 weitere
JA 2023Anfänger:innen

Aufmerksamkeitsdefizit

Die Klausur behandelt Fragen aus dem Bereich der Geschäftsführung ohne Auftrag und des Bereicherungsrechts, insbesondere die Rückgriffskondiktion sowie die Abgrenzung von Leistungs- und Nichtleistungskondiktion. Außerdem werden Problemkreise der Deliktsfähigkeit, der Exkulpation sowie Fragen zu Art und Umfang des Schadensersatzes angesprochen.

Philipp Semmelmayer· JA 2023, 270· 120 Min
Auftrag, §§ 662ff. BGB§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Selbstjustiz bei Mietbatterien?

Im Mittelpunkt des Falls steht das Mietverhältnis über eine Fahrzeugbatterie eines Elektroautos zwischen U und der konzernzugehörigen Vermieterin B-GmbH. Nachdem U die gemietete Batterie mehrfach nicht vorschriftsmäßig an einer zugelassenen Ladestation auflud, beruft sich B-GmbH auf vertragliche Regelungen zu Kündigung und zur technischen Sperre der Batterie. Die Fallkonstellation wirft insbesondere Fragen zum sachenrechtlichen Besitzschutz, möglichen Besitzstörungen und Selbsthilfemaßnahmen der Vermieterin auf. Zudem sind schuldrechtliche Aspekte bezüglich der Vertragsgestaltung und der Rechtfertigung für technische Eingriffe im Fokus.

AGB§ 1004 BGB (analog)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur im Sachenrecht: Der vertauschte Tennisschläger

Im Mittelpunkt des Falls steht der verdeckte Austausch eines hochwertigen Tennisschlägers zwischen Emine (E) und Darek (D), wobei D den Schläger der E unerkannt an sich nimmt und diesen an Ksenia (K) verkauft. E fordert nach Aufdeckung des Geschehens von K die Herausgabe des Schlägers sowie Ersatz der Kosten für die Beseitigung einer Gravur, die K inzwischen angebracht hat. Die zentralen rechtlichen Fragestellungen betreffen das Eigentum am Schläger, den gutgläubigen Erwerb nach §§ 929, 932 BGB und etwaige Herausgabe- und Ersatzansprüche nach § 985 BGB. Zusätzlich sind Zurückbehaltungsrechte und Aufwendungsersatzansprüche der K sowie der Umgang mit Veränderungen am Schläger zu prüfen.

Beate Gsell, Anna Hauf· ZJS 2023, 481
§ 1004 BGB (analog)Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

'Rien ne va plus'…auf Europas Straßen

Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob die von Dänemark eingeführte Lkw-Verkehrsdosierung an der Grenze zu Deutschland mit der europarechtlichen Warenverkehrsfreiheit vereinbar ist. Untersucht werden außerdem die rechtlichen Möglichkeiten der Europäischen Kommission zur Reaktion auf die Maßnahmen Dänemarks im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens.

Hofmeister· JA 2023, 216· 180 Min
Europäische Integration
JuS 2023Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Urteil - Die Photovoltaikanlage

In dieser Klausur steht die Frage im Mittelpunkt, ob eine Freiland-Photovoltaikanlage und deren Module als wesentliche Bestandteile eines Grundstücks zu qualifizieren sind und wie sich dies auf die Besitzverhältnisse auswirkt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung, ob ein Eigentumsübergang der Module mit dem Grundstück erfolgte oder nachträglich als wesentlicher Bestandteil oder Zubehör begründet wurde. Zusätzlich wird problematisiert, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen eines Herausgabeprozesses ein bedingter Schadensersatzanspruch wegen der Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung geltend gemacht werden kann.

Bischoff, Feiling· JuS 2023, 255
RubrumTenorTatbestand+3 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungs- und Verwaltungsrecht - Auskunftsansprüche gegen den BND

Die Klausur beschäftigt sich mit Auskunftsansprüchen gegen den Bundesnachrichtendienst (BND). Schwerpunkte sind die Verpflichtung einer Bundesbehörde zur Auskunftserteilung durch Landesrecht, die dabei relevante Gesetzesbindung der Verwaltung sowie die grundgesetzliche Kompetenzverteilung und die Frage einer Annexkompetenz. Weiterhin wird das Spannungsfeld zwischen den Grenzen des Auskunftsanspruchs, insbesondere dem Schutz würdiger Interessen Dritter, und der Pressefreiheit beleuchtet, mit einer Abwägung zugunsten einer praktischen Konkordanz. Die Statthaftigkeit einer Verpflichtungsklage im Hinblick auf die Auskunftserteilung wird ebenfalls geprüft. Insgesamt werden dabei sowohl verfassungs- als auch verwaltungsrechtliche Aspekte vertieft.

Hering· JuS 2023, 249
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine VerwaltungsrechtHaftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

* "Ärger mit der Prüfungsordnung

Die Klausur behandelt das Hochschulprüfungsrecht anhand einer Änderung der Prüfungsordnung, insbesondere zur Rückwirkung auf Prüfungsform und Vertrauensschutz. Die Studierenden müssen die Ablehnung einer mündlichen Prüfung unter der neuen Ordnung prüfen sowie die Zulässigkeit und Möglichkeiten des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes darlegen.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2023, 209· 180 Min
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freizügigkeit (Art. 11 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+5 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Hypothek und guter Glaube

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den gutgläubigen Erwerb einer forderungsentkleideten Hypothek sowie die Anfechtung einer Erbeinsetzung, insbesondere im Zusammenhang mit Motivirrtum, Kausalität und den einzuhaltenden Formalien. Außerdem wird auf den Sicherungscharakter der Vormerkung eingegangen, wobei insbesondere der Wegfall des Auflassungsanspruchs durch Konfusion ausgeschlossen wird. Die Lösung erfordert zudem einen strukturierten Aufbau und eine vollständige, konsistente Inzidentprüfung. Es werden schwierige materiellrechtliche Fragestellungen rund um die Hypothek und das Erbrecht behandelt.

Kaiser· JuS 2023, 241
Grundpfandrechte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+4 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Bullet Dodging

Die Klausur behandelt die Abgrenzung von dolus eventualis und grober Fahrlässigkeit sowie verschiedene Qualifikationen der gefährlichen Körperverletzung. Im Mittelpunkt stehen Teilrücktritt und Rücktritt bei mehreren Beteiligten, außerdem der bewusste nachzeitig-extensive Notwehrexzess.

Dominik Hotz· JA 2023, 202· 120 Min
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBMord, § 211 StGBNötigung, § 240 StGB+5 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Tod im Yoga-Retreat

Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Bestimmung der Sorgfaltspflicht und die Frage der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung im Rahmen eines Todesfalls während eines Yoga-Retreats. Ferner ist eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Erlaubnistatbestandsirrtum, speziell bezüglich des Notstands nach § 228 S. 1 BGB und dessen Rechtsfolgen, gefordert. Daneben spielt die präzise Prüfung der mittelbaren Täterschaft eine Rolle. Die Klausur verlangt eine vertiefte Anwendung strafrechtlicher und zivilrechtlicher Grundsätze im Kontext besonderer Gefahrenlagen.

Stark· JuS 2023, 234
Täterschaft und TeilnahmeFahrlässigkeitRechtfertigungsgründe+3 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Ein Wochenende in der Pfalz

Die Klausur behandelt Fragen zur Gebrauchsüberlassung einer geliehenen oder gemieteten Sache an Dritte, zum innerbetrieblichen Schadensausgleich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie zur Pfändung bzw. Aufrechnung von Arbeitslohn/Taschengeld im Rahmen eines Au-Pair-Verhältnisses. Besonders thematisiert werden die Voraussetzungen und Wirkungen von vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen sowie potenzielle Gegenrechte des Arbeitgebers bei Schadensverursachung durch die Arbeitnehmerin. Im Zentrum steht die Frage, ob Antoinette gegen Herrn F einen Anspruch auf volle Auszahlung ihres Taschengeldes hat.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Stellvertretung+5 weitere
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Trostpreis an der Wahlurne

In der Klausur stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Wahlen im Mittelpunkt. Es wird insbesondere geprüft, ob die Einführung einer Eventualstimme gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verstößt und welche Aspekte der Transparenz und Nachvollziehbarkeit betroffen sind. Zudem behandelt die Klausur die Frage, ob die Eventualstimme mit der Zählwert- und Erfolgswertgleichheit sowie dem Gleichheitsgrundsatz der Wahl vereinbar ist. Weiterhin wird untersucht, ob durch die Eventualstimme die Unmittelbarkeit der Wahl beeinträchtigt wird, etwa durch einen möglichen Rückgriff auf Wahlarithmetiken statt direkter Stimmenzählung.

Zenner· JuS 2023, 228
Einführung in das StaatsorganisationsrechtRecht der öffentlichen Sachen
ZjS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Cum-Cum des kleinen Mannes

Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Die Blockierer von der A 81

Umweltaktivisten blockieren durch Sitzblockade, teils mit Festkleben an der Fahrbahn, die A 81 am Kreuz Hegau, wodurch ein massiver Verkehrsstau entsteht. Betroffene sind u.a. eine Rechtsanwältin, ein besorgter Arbeitnehmer sowie ein Rettungswagen mit einem lebensgefährlich verletzten Patienten. Die Aktion wird unter Berufung auf Umweltnotstand und Versammlungsfreiheit durchgeführt. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen der Aktivisten (insbesondere Nötigung, Gewalt) und das Verhalten eines frustrierten Autofahrers, der auf eine Aktivistin zufährt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der beiden Beteiligten nach dem StGB vor dem Hintergrund eines Autobahnenversammlungsverbots.

RechtfertigungsgründeWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBNichtanzeige geplanter Straftaten, § 138 StGB+5 weitere
1303132142