Klausuren
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Examensübungsklausur: Selbstjustiz bei Mietbatterien?
Im Mittelpunkt des Falls steht das Mietverhältnis über eine Fahrzeugbatterie eines Elektroautos zwischen U und der konzernzugehörigen Vermieterin B-GmbH. Nachdem U die gemietete Batterie mehrfach nicht vorschriftsmäßig an einer zugelassenen Ladestation auflud, beruft sich B-GmbH auf vertragliche Regelungen zu Kündigung und zur technischen Sperre der Batterie. Die Fallkonstellation wirft insbesondere Fragen zum sachenrechtlichen Besitzschutz, möglichen Besitzstörungen und Selbsthilfemaßnahmen der Vermieterin auf. Zudem sind schuldrechtliche Aspekte bezüglich der Vertragsgestaltung und der Rechtfertigung für technische Eingriffe im Fokus.
Anfängerklausur im Sachenrecht: Der vertauschte Tennisschläger
Im Mittelpunkt des Falls steht der verdeckte Austausch eines hochwertigen Tennisschlägers zwischen Emine (E) und Darek (D), wobei D den Schläger der E unerkannt an sich nimmt und diesen an Ksenia (K) verkauft. E fordert nach Aufdeckung des Geschehens von K die Herausgabe des Schlägers sowie Ersatz der Kosten für die Beseitigung einer Gravur, die K inzwischen angebracht hat. Die zentralen rechtlichen Fragestellungen betreffen das Eigentum am Schläger, den gutgläubigen Erwerb nach §§ 929, 932 BGB und etwaige Herausgabe- und Ersatzansprüche nach § 985 BGB. Zusätzlich sind Zurückbehaltungsrechte und Aufwendungsersatzansprüche der K sowie der Umgang mit Veränderungen am Schläger zu prüfen.
'Rien ne va plus'…auf Europas Straßen
Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob die von Dänemark eingeführte Lkw-Verkehrsdosierung an der Grenze zu Deutschland mit der europarechtlichen Warenverkehrsfreiheit vereinbar ist. Untersucht werden außerdem die rechtlichen Möglichkeiten der Europäischen Kommission zur Reaktion auf die Maßnahmen Dänemarks im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens.
Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Urteil - Die Photovoltaikanlage
In dieser Klausur steht die Frage im Mittelpunkt, ob eine Freiland-Photovoltaikanlage und deren Module als wesentliche Bestandteile eines Grundstücks zu qualifizieren sind und wie sich dies auf die Besitzverhältnisse auswirkt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung, ob ein Eigentumsübergang der Module mit dem Grundstück erfolgte oder nachträglich als wesentlicher Bestandteil oder Zubehör begründet wurde. Zusätzlich wird problematisiert, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen eines Herausgabeprozesses ein bedingter Schadensersatzanspruch wegen der Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung geltend gemacht werden kann.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungs- und Verwaltungsrecht - Auskunftsansprüche gegen den BND
Die Klausur beschäftigt sich mit Auskunftsansprüchen gegen den Bundesnachrichtendienst (BND). Schwerpunkte sind die Verpflichtung einer Bundesbehörde zur Auskunftserteilung durch Landesrecht, die dabei relevante Gesetzesbindung der Verwaltung sowie die grundgesetzliche Kompetenzverteilung und die Frage einer Annexkompetenz. Weiterhin wird das Spannungsfeld zwischen den Grenzen des Auskunftsanspruchs, insbesondere dem Schutz würdiger Interessen Dritter, und der Pressefreiheit beleuchtet, mit einer Abwägung zugunsten einer praktischen Konkordanz. Die Statthaftigkeit einer Verpflichtungsklage im Hinblick auf die Auskunftserteilung wird ebenfalls geprüft. Insgesamt werden dabei sowohl verfassungs- als auch verwaltungsrechtliche Aspekte vertieft.
* "Ärger mit der Prüfungsordnung
Die Klausur behandelt das Hochschulprüfungsrecht anhand einer Änderung der Prüfungsordnung, insbesondere zur Rückwirkung auf Prüfungsform und Vertrauensschutz. Die Studierenden müssen die Ablehnung einer mündlichen Prüfung unter der neuen Ordnung prüfen sowie die Zulässigkeit und Möglichkeiten des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes darlegen.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Hypothek und guter Glaube
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den gutgläubigen Erwerb einer forderungsentkleideten Hypothek sowie die Anfechtung einer Erbeinsetzung, insbesondere im Zusammenhang mit Motivirrtum, Kausalität und den einzuhaltenden Formalien. Außerdem wird auf den Sicherungscharakter der Vormerkung eingegangen, wobei insbesondere der Wegfall des Auflassungsanspruchs durch Konfusion ausgeschlossen wird. Die Lösung erfordert zudem einen strukturierten Aufbau und eine vollständige, konsistente Inzidentprüfung. Es werden schwierige materiellrechtliche Fragestellungen rund um die Hypothek und das Erbrecht behandelt.
Bullet Dodging
Die Klausur behandelt die Abgrenzung von dolus eventualis und grober Fahrlässigkeit sowie verschiedene Qualifikationen der gefährlichen Körperverletzung. Im Mittelpunkt stehen Teilrücktritt und Rücktritt bei mehreren Beteiligten, außerdem der bewusste nachzeitig-extensive Notwehrexzess.
Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Tod im Yoga-Retreat
Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Bestimmung der Sorgfaltspflicht und die Frage der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung im Rahmen eines Todesfalls während eines Yoga-Retreats. Ferner ist eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Erlaubnistatbestandsirrtum, speziell bezüglich des Notstands nach § 228 S. 1 BGB und dessen Rechtsfolgen, gefordert. Daneben spielt die präzise Prüfung der mittelbaren Täterschaft eine Rolle. Die Klausur verlangt eine vertiefte Anwendung strafrechtlicher und zivilrechtlicher Grundsätze im Kontext besonderer Gefahrenlagen.
Ein Wochenende in der Pfalz
Die Klausur behandelt Fragen zur Gebrauchsüberlassung einer geliehenen oder gemieteten Sache an Dritte, zum innerbetrieblichen Schadensausgleich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie zur Pfändung bzw. Aufrechnung von Arbeitslohn/Taschengeld im Rahmen eines Au-Pair-Verhältnisses. Besonders thematisiert werden die Voraussetzungen und Wirkungen von vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen sowie potenzielle Gegenrechte des Arbeitgebers bei Schadensverursachung durch die Arbeitnehmerin. Im Zentrum steht die Frage, ob Antoinette gegen Herrn F einen Anspruch auf volle Auszahlung ihres Taschengeldes hat.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Trostpreis an der Wahlurne
In der Klausur stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Wahlen im Mittelpunkt. Es wird insbesondere geprüft, ob die Einführung einer Eventualstimme gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verstößt und welche Aspekte der Transparenz und Nachvollziehbarkeit betroffen sind. Zudem behandelt die Klausur die Frage, ob die Eventualstimme mit der Zählwert- und Erfolgswertgleichheit sowie dem Gleichheitsgrundsatz der Wahl vereinbar ist. Weiterhin wird untersucht, ob durch die Eventualstimme die Unmittelbarkeit der Wahl beeinträchtigt wird, etwa durch einen möglichen Rückgriff auf Wahlarithmetiken statt direkter Stimmenzählung.
Fortgeschrittenenklausur: Cum-Cum des kleinen Mannes
Fortgeschrittenenhausarbeit: Die Blockierer von der A 81
Umweltaktivisten blockieren durch Sitzblockade, teils mit Festkleben an der Fahrbahn, die A 81 am Kreuz Hegau, wodurch ein massiver Verkehrsstau entsteht. Betroffene sind u.a. eine Rechtsanwältin, ein besorgter Arbeitnehmer sowie ein Rettungswagen mit einem lebensgefährlich verletzten Patienten. Die Aktion wird unter Berufung auf Umweltnotstand und Versammlungsfreiheit durchgeführt. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen der Aktivisten (insbesondere Nötigung, Gewalt) und das Verhalten eines frustrierten Autofahrers, der auf eine Aktivistin zufährt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der beiden Beteiligten nach dem StGB vor dem Hintergrund eines Autobahnenversammlungsverbots.
Schwerpunktsbereichsklausur: Die verhängnisvolle Fahrt der Spack Jarrow
Der Flaggenstaat B möchte von Küstenstaat A Schadensersatz für die Beschädigung seines Kriegsschiffs und die Verletzung von Besatzungsmitgliedern, die durch das Eingreifen eines Schiffes aus A während einer Militärübung in der AWZ von A entstanden sind. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Zulässigkeit einer Klage vor einem Schiedsgericht nach Anlage VII des SRÜ, insbesondere unter Berücksichtigung der Bereichsausnahme für militärische Aktivitäten. Materiellrechtlich ist die Rechtmäßigkeit militärischer Aktivitäten eines fremden Kriegsschiffs in der AWZ eines anderen Staates sowie mögliche Schadensersatzansprüche zu prüfen. Neben völkerrechtlichen Aspekten geht es um die Auslegung des SRÜ hinsichtlich Informationspflichten und den Grundsatz der friedlichen Nutzung der Meere.
Binnenmarktrecht meets WTO-Recht im Vertragsverletzungsverfahren
Die Europäische Kommission beanstandet gesetzliche Einschränkungen eines EU-Mitgliedstaates, die ausländische Hochschuleinrichtungen bei der Erbringung privater Bildungsdienstleistungen im Inland reglementieren. Dabei geht es insbesondere um das Erfordernis eines völkerrechtlichen Vertrags als Voraussetzung für ausländische Hochschulen sowie um die Pflicht, bereits im Sitzstaat tatsächlich Hochschulausbildung anzubieten. Im Zentrum stehen mögliche Verstöße gegen die Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit nach EU-Recht sowie um die Beachtung des WTO-Rechts, insbesondere der Inländerbehandlungsverpflichtung nach dem GATS. Die Kommission fordert in einem Vertragsverletzungsverfahren die Prüfung dieser Maßnahmen nach Unionsrecht und WTO-Regeln.
Klausur im Polizei- und Ordnungsrecht: Ende für „Ende Gelände“?
Drei Studierende werden in der Nähe des Kohlekraftwerks Datteln IV von der Polizei kontrolliert, nachdem sie mit Ausrüstung für Protestaktionen angetroffen werden. Die Polizei spricht ihnen ein befristetes Aufenthaltsverbot für den Bereich des Kraftwerks aus, das sie wegen mutmaßlicher Zugehörigkeit zur Gruppe 'Ende Gelände' für erforderlich hält. Nach einem Verstoß gegen dieses Verbot werden die Studierenden festgehalten und vom Einsatzort entfernt zum Hauptbahnhof einer anderen Stadt gebracht. Im Zentrum stehen Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit ordnungsbehördlicher Maßnahmen, insbesondere Aufenthaltsverbote und polizeiliche Gewahrsamnahmen.
Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Minderung vorprogrammiert?
Im vorliegenden Fall verlangt Anbieter F von der Hobbygärtnerin H die Nachzahlung einbehaltener Entgelte für die Nutzung eines Bildbearbeitungsprogramms, dessen zentrale Funktion über mehrere Monate nicht funktioniert hat. H hatte wegen der Störung einen Teil der monatlichen Zahlungen einbehalten und beruft sich darauf, dass ihr das Programm hierfür weniger wert war. Im Rahmen einer Abwandlung fordert H später die Rückzahlung eines Teils der gezahlten Miete, nachdem sie eine weitere Funktionsstörung entdeckt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Gewährleistungsrecht bei Verträgen über digitale Produkte, Minderungsrechte nach §§ 327ff. BGB und das Zurückbehaltungsrecht bei nicht vertragsgemäßen Leistungen.
Original-Examensklausur: "Erst die Arbeit, dann die Berufung
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Berufung gegen ein landgerichtliches Urteil, bei dem ein Bauunternehmer zur Zahlung wegen mangelhafter Pflasterarbeiten verurteilt wurde. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Wirksamkeit eines wegen Schwarzarbeit geschlossenen Werkvertrags, prozessuale Besonderheiten des Berufungsverfahrens und die Möglichkeit von Regress gegen den Subunternehmer nach Streitverkündung. Zudem wird die Frage der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts angesprochen.
(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Familiensache Doll
Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Prüfung einer kindeswohlgefährdenden Tätlichkeit sowie die Verwertung der Aussagen der Kinder und deren Billigkeitsabwägung. Zudem ist die Behandlung der Eigentumsverhältnisse und Billigkeitsprüfung bezüglich eines Familienhundes von Bedeutung. Ferner wird das Verhältnis zwischen der Regelung des § 1361b BGB zur Ehewohnung und dem Gewaltschutzgesetz (§ 2 GewSchG) näher betrachtet.
Übungsklausur im Kapitalgesellschaftsrecht: Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss bei genehmigtem Kapital
In dem Fall begehrt die Aktionärin A von der X-AG die Anfechtung beziehungsweise Aufhebung eines Hauptversammlungsbeschlusses, durch den der Vorstand ermächtigt wurde, das Grundkapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. A sieht ihr Bezugsrecht und ihren Einfluss in der Gesellschaft durch die ermöglichte Kapitalmaßnahme und den weit gefassten Bezugsrechtsausschluss verletzt. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und Grenzen des Bezugsrechtsausschlusses bei genehmigtem Kapital nach §§ 186, 203 AktG, insbesondere der Schutz von Minderheitsaktionären sowie eventuelle Sondervorteile für Großaktionäre. Zentrale rechtliche Fragestellungen betreffen die Zulässigkeit und Reichweite solcher Ermächtigungen sowie den Zeitpunkt und die Möglichkeiten der Anfechtung durch betroffene Aktionäre.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungs- und Verwaltungsrecht - "Spießrutenlauf" vor der Schwangerschaftsberatungsstelle
Im Mittelpunkt der Klausur stehen rechtliche Probleme rund um Versammlungen vor Schwangerschaftsberatungsstellen. Schwerpunkte bilden die Frage nach einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch Gehsteigberatung sowie durch schlichtes Protestieren und wie dabei ein Ausgleich zwischen Versammlungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, insbesondere der Zwangssituation für Schwangere, hergestellt werden kann. Weiterhin wird die Bedeutung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte im Zusammenhang mit der Frühphase der Schwangerschaft thematisiert. Dabei spielt auch die Abgrenzung der Sphären Privat-, Intim- und Sozialsphäre eine Rolle.
Verquere Belagerung“
Die Klausur behandelt Versammlungsrecht.
Anfängerklausur: Ein gebrochener Arm und viele Scherben
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderung von Hilde (H) gegen Emil (E), nachdem H bei der Suche nach ihrem entlaufenen Hund auf Es Grundstück über eine Hecke gestiegen und in einen ungesicherten Kellerschacht gefallen ist. Es geht um die zivilrechtliche Haftung insbesondere aus Deliktsrecht (Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers) sowie die Tierhalterhaftung und bereicherungsrechtliche Fragestellungen aus verschiedenen Abwandlungen. In einer Abwandlung wird geprüft, ob G, die geschäftsunfähig war, Ansprüche wegen zerstörten Geschirrs gegen H oder E geltend machen kann. In einer weiteren Abwandlung steht die Eigentumsklage und bereicherungsrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit gestohlenem und restauriertem Geschirr im Vordergrund. Insgesamt behandelt die Klausur schwerpunktmäßig das Deliktsrecht, Bereicherungsrecht und Probleme im Eigentumsrecht.
(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Nymphenbad
Die Klausur behandelt in Schwerpunkt die strafprozessuale Verwertbarkeit einer Spontanäußerung in festnahmeähnlicher Lage ohne Belehrung zur Aussagefreiheit und die mögliche Heilung nur durch qualifizierte Belehrung. Ebenso stehen die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO im Fokus. Weiterhin wird im materiellen Strafrecht der Schutz der persönlichen Fortbewegungsfreiheit durch § 239 StGB sowie die Güterabwägung beim Notstand thematisiert. Die Klausur legt besonderen Wert auf die Analyse von Beweisverwertungsverboten und die Anwendung strafprozessualer Schutzvorschriften.