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JurafuchsKlausuren

Simon A. Miller

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Simon A Miller ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht der Universität Passau. Dort arbeitet er unter der Leitung von Prof. Dr. Herrmann, LL.M. Seine Tätigkeit umfasst Forschung und Lehre in den genannten Rechtsgebieten, insbesondere mit einem Schwerpunkt im Europa- und Wirtschaftsrecht.

Klausuren

2 Klausuren
ZjS 2023FortgeschritteneSchwerpunktbereich

Binnenmarktrecht meets WTO-Recht im Vertragsverletzungsverfahren

Die Europäische Kommission beanstandet gesetzliche Einschränkungen eines EU-Mitgliedstaates, die ausländische Hochschuleinrichtungen bei der Erbringung privater Bildungsdienstleistungen im Inland reglementieren. Dabei geht es insbesondere um das Erfordernis eines völkerrechtlichen Vertrags als Voraussetzung für ausländische Hochschulen sowie um die Pflicht, bereits im Sitzstaat tatsächlich Hochschulausbildung anzubieten. Im Zentrum stehen mögliche Verstöße gegen die Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit nach EU-Recht sowie um die Beachtung des WTO-Rechts, insbesondere der Inländerbehandlungsverpflichtung nach dem GATS. Die Kommission fordert in einem Vertragsverletzungsverfahren die Prüfung dieser Maßnahmen nach Unionsrecht und WTO-Regeln.

Simon A. Miller· ZJS 2023, 287
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Demokratieförderung aus dem Ausland (un)erwünscht

Im Mittelpunkt steht eine Stiftung in einem EU-Mitgliedstaat, die sich der Förderung demokratischer Werte verschrieben hat und finanzielle Zuwendungen aus dem In- und Ausland erhält. Ein nationales Gesetz verpflichtet zivilgesellschaftliche Organisationen zu umfassenden Melde- und Veröffentlichungspflichten bei der Annahme ausländischer Geldmittel und sieht Sanktions- sowie Auflösungstatbestände vor. Die Stiftung befolgt diese Vorgaben nicht und wird daraufhin mit einer Geldbuße und ihrer Auflösung konfrontiert. Es geht um die Vereinbarkeit solcher nationaler Regelungen mit unionsrechtlichen Vorgaben und Grundfreiheiten sowie die Zulässigkeit einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof im einstweiligen Rechtsschutz.

Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Simon A. Miller prüfen besonders häufig Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (2×), Haftung für Verstöße gegen Unionsrecht (1×), Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung (1×), Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen (1×) und Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen (1×).