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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Fußballlegenden

Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen des Sachenrechts mit Schwerpunkt auf Besitz, Eigentum und deren Erwerb an beweglichen Sachen. Die Teilnehmer:innen analysieren typische Konstellationen zu Besitzschutz und Eigentumsübertragung im Rahmen eines fiktiven Falls aus dem Bereich Fußball. Geeignet ist die Klausur als Einstieg in das Sachenrecht für Studierende im Anfangsstudium.

Thomas Funck, Dr. Niko Haug, David Maus· JuS 2024, 134· 120 Min
Grundprinzipien des SachenrechtsArten des BesitzesRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+3 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Der große Wurf

Die Klausur befasst sich mit einer grenzüberschreitenden Drogentat zwischen Deutschland und Frankreich. Im Mittelpunkt stehen J, die eine größere Menge Fentanyl von F erhält, einsammelt und schließlich verkauft, sowie T, die aus Rache im alkoholisierten Zustand versucht, F mit dem Auto zu überfahren, dabei aber eine andere Person tödlich verletzt. Es geht um die Strafbarkeit von J und T nach deutschem Strafrecht, insbesondere wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Beihilfeshandlungen sowie Fragen zum vorsätzlichen und fahrlässigen Handeln im Zusammenhang mit einer Tötung. Zusätzlich wird thematisiert, ob eine Aussage von F bei der Polizei im Verfahren gegen J verwertbar ist.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Abriss

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer 17-jährigen, die zur Erlangung des Zutritts zu einer Party eine Urkunde verfälscht und bei mehreren Partyhandlungen zunächst den Tod eines Menschen billigend in Kauf nimmt, später einen weiteren Menschen im mehraktigen Geschehen tötet. Es werden Fragen zu Urkundsdelikten, (erfolgsqualifiziertem) Versuch und Mordmerkmale aufgeworfen.

Dr. Felix Ruppert, Larissa Weidhas· JA 2024, 103· 120 Min
Aussetzung, § 221 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Drama am Mount Everest

B, eine Bergführerin, lässt ihren Kunden K am Mount Everest im Zustand akuter Erschöpfung zurück, obwohl sie eine Sauerstoffflasche zur Verfügung hat, die K retten könnte. Trotz späterer Gewissensbisse unternimmt B keine rechtzeitige Rettungsmaßnahme, wodurch K schwere Erfrierungen erleidet. Im zweiten Teil des Falls rettet E ihre Mit-Bergsteigerin H durch einen Hechtsprung vor einem herabstürzenden Eisblock, wodurch H sich das Handgelenk bricht. Die Klausur prüft die Strafbarkeit von B und E im Hinblick auf unterlassene Hilfeleistung, Rücktritt vom Versuch und Eingriffe zur Gefahrenabwehr im Rahmen des Strafrechts.

Simone Schönmehl· ZJS 2024, 184
RechtfertigungsgründeUnterlassenTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Hausarbeit: Der Umwelt zuliebe

In diesem Fall geht es um eine Gruppe von vier Umweltaktivist:innen, die verschiedene Aktionen zum Tier- und Klimaschutz durchführen und dabei unter anderem in einen Stall eindringen, sich Zugang zu einem Baugrundstück verschaffen, Straßenblockaden durchführen und dabei mit Autofahrern sowie der Polizei kollidieren. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen insbesondere im Strafrecht und betreffen Fragen zu Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung im Rahmen von Protestaktionen. Zudem stehen Notrufhandlungen, Vermummung oder Täuschung, das Verhalten Dritter sowie Notwehrsituationen und Eskalation in persönlichen Beziehungen im Fokus. Im Mittelpunkt stehen jeweils die wechselseitigen Ansprüche und mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten gegenüber den jeweils Betroffenen sowie betriebs- und eigentumsbezogenen Interessen Dritter.

Martin Heger, Laszlo Aust· ZJS 2024, 156
RechtfertigungsgründeUnterlassenTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Baurecht: Escape-Rooms im allgemeinen Wohngebiet

A errichtet auf seinem Grundstück in einem Wohngebiet eine Anlage für sogenannte Escape-Rooms, nachdem zuvor eine Baugenehmigung für eine Indoor-Fußballhalle erteilt wurde. N, eine benachbarte Grundstückseigentümerin, fühlt sich durch das erhöhte Verkehrsaufkommen und den Lärm in ihrer Vermietung beeinträchtigt und fordert von der Stadt S den Erlass einer Abrissverfügung gegen A. Hauptsächlich steht die Rechtmäßigkeit einer solchen Abrissverfügung sowie die Verpflichtung der Behörde zu deren Erlass auf Antrag von N im Mittelpunkt. Zudem wird die Klagebefugnis eines Mieters im Zusammenhang mit bauplanungsrechtlichen Belangen geprüft. Wesentliche rechtliche Themen sind das Bauordnungsrecht, die Zulässigkeit der Nutzung, Nachbarschutz und Stellplatzanforderungen.

Piet Blanc· ZJS 2024, 145
Der Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+7 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Europarecht: Autofrei – Spaß dabei?

Im Mittelpunkt des Falls steht ein bundesweit eingeführtes Zulassungsverbot für privat genutzte PKW in bestimmten deutschen Städten, um Platz- und Umweltprobleme zu adressieren. Annette Auer, wohnhaft in einer betroffenen Stadt, begehrt die Zulassung ihres neu gekauften Verbrenner-PKW, was die Behörde unter Berufung auf das Gesetz verweigert. Im Raum stehen damit unionsrechtliche Fragen, insbesondere die Vereinbarkeit des Zulassungsstopps mit den Grundfreiheiten des AEUV sowie Fragen zur Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen. Zudem sind Aspekte aus dem Bereich der Rechtsetzungskompetenzen und des Vorabentscheidungsverfahrens relevant.

Dr. Stefan Drechsler· ZJS 2024, 123
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Streit um ein Grundstück

In diesem Fall streiten mehrere Beteiligte um Rechte an einem Grundstück, das aufgrund eines Fehlers des Grundbuchamts zunächst einer nichtberechtigten Person (E) zugeschrieben wurde. Nach Abschluss eines notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrags zu einem zu niedrig angegebenen Preis tritt der Käufer (K) seine Ansprüche an einen Dritten (D) ab. Im weiteren Verlauf werden die echten Eigentumsverhältnisse aufgedeckt, und der ursprüngliche Eigentümer (U) wird wieder ins Grundbuch eingetragen und nimmt wertsteigernde Baumaßnahmen vor. Die Fallfragen betreffen vor allem Ansprüche des D gegen verschiedene Beteiligte sowie prozessuale Besonderheiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Vormerkung, Abtretung von Ansprüchen und der Rolle von Rechtsanwälten im Zivilprozess.

Jan Günther· ZJS 2024, 110
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Die Grabstein-Konkurrenten

Die Klausur behandelt eine Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO im Kontext des Wettbewerbsrechts. Streitpunkt ist die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Unterlassungstitel bezüglich der Gravur von Unternehmensdaten auf Grabsteinen unter Hinweis auf § 8 UWG und § 7 II einer Friedhofssatzung. Dabei stehen sich Wettbewerbsrecht, Unterlassungsanspruch und Zwangsvollstreckungsrecht gegenüber.

Julian Eckert· JA 2024, 58· 300 Min
Auftrag, §§ 662ff. BGBVollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO+6 weitere
JuS 2024Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Strafrecht: Brandstiftungsdelikte

Die Klausur im Assessorexamen befasst sich vertieft mit den Brandstiftungsdelikten nach §§ 306 ff. StGB, insbesondere der Brandstiftung, der schweren und besonders schweren Brandstiftung. Zudem werden Folge- und Randkonstellationen wie Brandstiftung mit Todesfolge, fahrlässige Brandstiftung und tätige Reue angesprochen. Schwerpunkt ist die Prüfung und Abgrenzung der einzelnen Tatbestände im Gutachtenstil.

Simon Pschorr· JuS 2024, 61· 300 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Schwere Brandstiftung, § 306a StGB Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB +8 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Nur Ärger mit dem Infotainment

In diesem Fall begehrt K, der einen Pkw der Marke M über einen Leasingvertrag mit der L-GmbH anschafft, die Reparatur einer defekten Lenkradwalze sowie die Bereitstellung eines Software-Updates zur Behebung einer Sicherheitslücke im Infotainmentbereich. Im Vertragsverhältnis bestehen spezifische Regelungen zu Gewährleistungsansprüchen und Aktualisierungspflichten. Der Fall thematisiert die typischen Problemstellungen im Leasingdreieck zwischen Leasingnehmer, Leasinggeber und Lieferant, insbesondere im Hinblick auf Mängel analoger und digitaler Komponenten sowie Abtretung von Ansprüchen. Es werden sowohl Ansprüche gegen die L-GmbH als auch gegen die X-OHG geprüft.

Nico Krause· ZJS 2024, 90
Rücktritt Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JuS 2024Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Gesellschaftsrecht und allgemeines Leistungsstörungsrecht – Rechtsanwälte und Haftungsfallen

Die Klausur behandelt zentrale Problemstellungen im Gesellschaftsrecht, insbesondere zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie zur Anwaltshaftung. Daneben werden typischen Haftungsfallen und Fragen des allgemeinen Leistungsstörungsrechts, insbesondere zum Schadensersatz, geprüft. Sie eignet sich zur Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen.

Professor Dr. Tilman Bezzenberger· JuS 2024, 55· 300 Min
Gesellschaft bürgerlichen RechtsGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis+8 weitere
JA 2024Anfänger:innen

Homöopathie für Tiere

Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit des § 50 II TAMG, der es Laien wie Tierheilpraktikern verbietet, Humanhomöopathika an Tiere ohne Hinzuziehung eines Tierarztes zu verabreichen. Thematische Schwerpunkte sind die Rechtssatzverfassungsbeschwerde, die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG, die Drei-Stufen-Lehre, Verhältnismäßigkeit und Gleichheitsgrundsatz. Geprüft wird, ob die grundrechtlichen Beeinträchtigungen – insbesondere der Berufsausübung von Tierheilpraktikern – gerechtfertigt sind.

Jonas Geck· JA 2024, 43· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+5 weitere
JuS 2024Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Öffentliches Recht: Europarecht – „Smart sanctions“ in der Europäischen Außenpolitik

Die Klausur thematisiert die rechtlichen Grundlagen und die Wirkweise sogenannter "Smart sanctions" in der europäischen Außenpolitik. Die Studierenden sollen insbesondere die unionsrechtlichen Aspekte von Sanktionen analysieren und mit den Grundrechten innerhalb der EU-Grundrechte-Charta verknüpfen. Im Fokus steht das Zusammenspiel von Europäischem Recht und politischen Maßnahmen der EU.

Grundlagen des EuroparechtsAnwendungsbereich und Wirkung des UnionsrechtsRecht der öffentlichen Sachen+2 weitere
JuS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Autonomiegefahren

Die Klausur thematisiert zivilrechtliche Haftungsfragen rund um den Einsatz von KI-Systemen. Im Mittelpunkt stehen die Sorgfaltsmaßstäbe bei unternehmerischen Entscheidungen und die Abwägung von Informationsbeschaffungskosten zum erwarteten Informationswert. Weiterhin wird die Systematik des § 278 BGB sowie die Zurechnung von Pflichtverletzungen eines KI-Systems diskutiert und eine Analogie zu § 278 BGB geprüft. Ebenso werden die Pflichten eines Geschäftsführers bei der Delegation von Aufgaben und beim Einsatz technischer Systeme betrachtet.

Maximilian Windorf· JuS 2024, 43· 120 Min
§ 823 Abs. 1 BGB§ 831 BGB+3 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Spiel-Verderberin

Veronika (V) verlangt von der Unity Software Solutions GmbH (U-GmbH) die Rückzahlung des gezahlten Entgelts für ein Computerspiel-Abo und eine im Paket erworbene Grafikkarte, nachdem das Spiel aufgrund technischer Änderungen nicht mehr auf ihrem Betriebssystem genutzt werden kann. Der Fall thematisiert insbesondere die Rechte bei digitalen Produkten nach §§ 327 ff. BGB, die Vertragsbeendigung sowie etwaige Widerrufsrechte. Ein Schwerpunkt liegt auf der richtlinienkonformen Auslegung anhand der EU-Digitale-Inhalte-Richtlinie. Zu prüfen ist, ob und in welchem Umfang Rückabwicklungsansprüche bestehen.

Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Sterbehilfe für Strafgefangene

Die Klausur behandelt grundrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Sterbehilfe für Strafgefangene. Es werden insbesondere die Anwendung und mögliche Einschränkungen der Menschenwürde sowie des Grundrechts auf Leben im Kontext von staatlichem Handeln gegenüber Strafgefangenen geprüft. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der maßgeblichen Grundrechte, deren dogmatische Grundlagen und ihrer Wechselwirkungen.

Jonatan Klaedtke· JuS 2024, 37· 120 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)+4 weitere
JA 2024Anfänger:innenFortgeschrittene

Der Schlagstock schlägt, ein Funke genügt

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Sitzblockade im Rahmen eines Klimaprotests. Thematisiert werden insbesondere Nötigung, mittelbare Täterschaft, Mordmerkmale und Mord durch Unterlassen. Die Strafbarkeit der Beteiligten B, C und D nach ausgewählten StGB-Normen ist zu prüfen.

UnterlassenMord, § 211 StGBNötigung, § 240 StGB+12 weitere
JA 20241. Staatsexamen

Anwalt ohne Abschluss

Die Klausur behandelt vorrangig Probleme aus dem Bereicherungsrecht im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis, das aufgrund gefälschter Zeugnisse zustande kam, sowie Fragen aus dem Arbeitsrecht (insb. Kündigungsschutz, Mindestlohn). Es geht um die Rückforderung von Gehaltszahlungen, die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung und einen Anspruch auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns.

Elena Hilgers· JA 2024, 21· 300 Min
Fristen und TermineOrdnungsgemäße KlageerhebungMietverhältnisse über Wohnraum+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Umzug mit Folgen

Die Klausur behandelt haftungsrechtliche Fragen nach der MoPeG-Reform im Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Im Zentrum stehen Ansprüche gegen die Gesellschaft und ihre (ehemaligen bzw. neuen) Gesellschafter infolge eines von einem Gesellschafter verursachten Schadens; relevant sind auch Widerspruchsrechte, die Vertretung, Rechtsscheinhaftung und der Gesellschafterwechsel.

Prof. Dr. Ingo Saenger, Maximilian Mast· JA 2024, 15· 120 Min
Auftrag, §§ 662ff. BGBHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern+5 weitere
JURA 2024Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Schicksalhafter Pfadfinderausflug

Die Examensklausur mit dem Titel 'Schicksalhafter Pfadfinderausflug' wurde von Moritz Brinkmann und Thomas Schmitz-Justen verfasst und behandelt eine zivilrechtliche Fallkonstellation. Der spezifische Sachverhalt ist den Metadaten nicht entnehmbar.

JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Partynacht mit Folgen

Die Klausur behandelt schuldrechtliche Fragestellungen vor dem Hintergrund von Ereignissen nach einer Partynacht. Behandelt werden typische Problemstellungen des Schuldrechts, insbesondere aus dem Bereich des Leistungsstörungsrechts.

Marcel Holthusen, Rouven Stahl· JURA 2024, 536
Entstehung von Schuldverhältnissen Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
JURA 2024Anfänger:innen

Kein Glück mit dem Grundstück

Die Klausur behandelt grundlegende Fragen des Sachenrechts mit Schwerpunkt auf Grundstücksrecht. Der Titel und Untertitel weisen darauf hin, dass der Schwerpunkt auf Problemen rund um den Grundstückserwerb und das Eigentum daran liegt. Es handelt sich um eine Übungsklausur für Anfänger in der Zivilrechtsausbildung.

Fabian Wallner, Clara Wenzel· JURA 2024, 970
Grundprinzipien des SachenrechtsErwerb und Verlust von Grundstücksrechten
JURA 2024Anfänger:innen

Gewerbeerlaubnis mit Beschäftigungsverbot als Nebenbestimmung

In dieser ÖR-Anfängerklausur wird eine typische Fallgestaltung des Allgemeinen Verwaltungsrechts behandelt: Die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis unter der Auflage eines Beschäftigungsverbots als Nebenbestimmung. Der Fall dient der Einübung zentraler prüfungsrelevanter Aspekte wie Nebenbestimmungen, Ermessensausübung und der Berufsfreiheit.

Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtNebenbestimmungen zu VerwaltungsaktenGewerberecht+2 weitere
1202122140