Klausuren
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Der praktische Fall: „Geschwisterliebe“ (insbesondere: Entfall der Verjährungshemmung bei irrtumsbedingtem „Nichtverhandeln“ i.R.d. § 203 BGB?)
Im Fall geht es um vermögensrechtliche Ansprüche zwischen den Geschwistern A, B und C als Erben eines Stiftungsvermögens, insbesondere um Rückzahlungsforderungen aus gewährten Darlehen. Nach Kündigung der Darlehen und Einleitung eines Zivilverfahrens einigen sich die Parteien außergerichtlich notariell, wobei später Unstimmigkeiten zur tatsächlichen Vermögensposition festgestellt werden. Die zentrale zivilrechtliche Fragestellung betrifft die Hemmung und den möglichen Entfall der Verjährung nach § 203 BGB, wenn Parteien in der irrtümlichen Annahme eines Vergleichs „nicht mehr verhandeln“. Vertieft werden konkurrierende Regelungen zur Verjährung, die Wirksamkeit der Vergleichsvereinbarung sowie Treuwidrigkeit einer Verjährungseinrede.
Frühlingsmarkt mit oder ohne Sicherheitskonzept?
Die Klausur befasst sich mit der isolierten Anfechtung einer Nebenbestimmung (Maßgabe Sicherheitskonzept) zu einer grünanlagenrechtlichen Genehmigung für einen Frühlingsmarkt. Thematisiert werden insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage nur gegen die Nebenbestimmung, die Einordnung der Maßgabe (Bedingung/Auflage), das Vorliegen einer Ermächtigungsgrundlage und die materiell-rechtliche Teilbarkeit von Nebenbestimmungen.
Anfängerklausur: Fasching ist nur einmal im Jahr
F nimmt während einer Faschingsfeier in alkoholisiertem Zustand mit Tötungsabsicht ein Messer und sticht auf seinen verfeindeten Bekannten R ein, welcher später im Krankenhaus nach einem Behandlungsfehler stirbt. Zentrale Schwerpunkte des Falls sind die Strafbarkeit des F wegen Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB), insbesondere unter Berücksichtigung der actio libera in causa (a.l.i.c.), der Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB und der objektiven Zurechnung bei alternativer Kausalität. Im zweiten Komplex bringt N absichtlich ein nicht lebensgefährliches Abführmittel in das Getränk der G, wobei ein Dritter dasselbe Mittel ebenfalls beigibt. Erörtert werden Probleme der alternativen Kausalität und der Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB) im Hinblick auf die Kausalitäts- und Zurechnungsfragen zwischen mehreren Beteiligten.
Anfängerklausur: Grundrechtseingriff durch pandemiebedingte Schließung eines Fitnessstudios als „Kirche des Bizeps“
A, österreichischer Staatsbürger und begeistertes Mitglied der aus Social-Media bekannten "Kirche des Bizeps", wendet sich gegen die pandemiebedingte Schließung eines Fitnessstudios in Deutschland. Er macht geltend, durch das Pandemie-Eindämmungsgesetz (PEG) in mehreren Grundrechten, insbesondere der Religionsfreiheit, verletzt zu sein, da ihm der tägliche Fitnessstudio-Besuch als religiöse Pflicht erscheint. Zudem sieht A sich durch Sonderregelungen für Polizeidienstkräfte in unzulässiger Weise ungleich behandelt und beruft sich auf weitere Freiheitsrechte wie die allgemeine Handlungsfreiheit und die Freizügigkeit. Schwerpunkt des Falls sind Grundrechteingriffe im Kontext der Pandemiebekämpfung, das Verhältnis verschiedener Grundrechte und die Einordnung der "Kirche des Bizeps" als Religionsgemeinschaft.
„Haus der Musik“
In dem Fall geht es um ein ohne Genehmigung errichtetes 'Haus der Musik' im unbeplanten Außenbereich, das für Musikproben und Veranstaltungen genutzt wird. Die Baubehörde verfügt den Abriss und ordnet die sofortige Vollziehung an, woraufhin der Eigentümer Widerspruch und einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Abrissverfügung stellt. Es sind bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Fragen nach § 35 BauGB sowie die Voraussetzungen des einstweiligen Rechtsschutzes zu prüfen.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – Finanzspritze für parteinahe Stiftungen
Die Klausur befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit und Gestaltung staatlicher Förderungen für parteinahe Stiftungen. Im Fokus stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine gleichheitsgerechte Mittelvergabe sowie die Ausgestaltung von Rechtsschutzmöglichkeiten. Dabei werden Grundzüge des Parteien- und Stiftungsrechts sowie zentrale Prüfungsmechanismen des Grundgesetzes behandelt.
Anfänger:innenhausarbeit: Bundeszwang und Rededrang
Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage, ob die Maßnahmen der Bundesregierung gegenüber dem Land L verfassungsrechtlich zulässig sind, nachdem kommunale Amtsträger die Durchführung bundesgesetzlicher Sozialleistungen verweigern. Die Bundesregierung entzieht dem Bundesland nach Zustimmung des Bundesrates die Stimmen im Bundesrat und setzt einen Bundesbeauftragten ein, um die Durchführung des AsylbLG im betroffenen Landkreis sicherzustellen. Kern des Falles sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und Grenzen des Bundeszwangs gemäß Art. 37 GG sowie die bundesstaatlichen Kompetenzverhältnisse zwischen Bund und Ländern. Der Fall fordert eine Auseinandersetzung mit den Bundesstaatsprinzipien, der Ausführung von Bundesgesetzen durch Länder und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Staatsorganisationsrecht.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Gesetzliche Schuldverhältnisse, Immobiliarsachenrecht und Zwangsvollstreckungsrecht
Die Klausur behandelt gesetzliche Schuldverhältnisse, das Immobiliarsachenrecht sowie das Zwangsvollstreckungsrecht. Es werden zentrale Anspruchsgrundlagen und prozessuale Besonderheiten in Bezug auf Grundstücksrechte und Zwangsvollstreckung geprüft. Die Aufgabenstellung orientiert sich an typischen Konstellationen der zivilrechtlichen Assessorklausur.
„Die Gasleitung und der E-Scooter“
Die Klausur behandelt komplexe Sachverhalte rund um eine Explosions- und Brandkatastrophe infolge fahrlässiger Verwechslung einer Gasleitung auf einem Industriegelände. Zentral sind die strafrechtliche Verantwortlichkeit des involvierten Monteurs A für Todes- und Verletzungsfolgen beim Einsatz von Rettern, sämtliche Zurechnungs- und Fahrlässigkeitsproblematiken im AT, sowie die Konkretisierung der einschlägigen Brandstiftungsdelikte im BT. Weiterhin wird eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter im Rahmen der Strafbarkeit von A und F behandelt. Zusatzfragen betreffen die zuständige Gerichtsbarkeit und Zeugnisverbote im Strafprozess.
Schwerpunktbereichsklausur – Zivilrecht: UN-Kaufrecht, Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht – „Alles bio, ist doch logisch“
Die Klausur behandelt das UN-Kaufrecht, das Internationale Privatrecht (IPR) und das Internationale Zivilverfahrensrecht (IZPR). Die Aufgabenstellung umfasst typische Problemstellungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr, etwa zur Anwendbarkeit und Auslegung internationaler Regelungen, sowie Konfliktlösung bei verschiedenen Rechtsordnungen. Sie richtet sich vorrangig an Studierende mit Schwerpunktbereich im internationalen Zivilrecht.
Anfängerklausur: Keine Gene für die Kunst
Eine Künstlerin (K) nutzt gentechnisch veränderte Bakterien zur Schaffung und zum Verkauf von Bio-Art-Kunstwerken. Die zuständige Landesbehörde ordnet an, dass K ihre Werke auf Grundlage des Gentechnikgesetzes vernichten muss, da sie gegen Vorschriften zu gentechnischen Arbeiten verstößt. Im Streit steht die Vereinbarkeit der behördlichen Maßnahme mit den Grundrechten, insbesondere Kunstfreiheit und Berufsfreiheit, sowie deren Verhältnismäßigkeit. Gegen die Verwaltungspraxis und nachfolgende verwaltungsgerichtliche Entscheidungen sucht K ein prozessuales Rechtsmittel.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht – Camping an der Mosel
In dieser Fortgeschrittenenklausur im Öffentlichen Recht geht es um baurechtliche Fragen im Zusammenhang mit einem Campingplatz an der Mosel. Thematisiert werden unter anderem bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Voraussetzungen der Errichtung und Nutzung, insbesondere im beplanten Innenbereich nach § 30 BauGB. Es wird außerdem auf die Bedeutung der Baugenehmigung und die Anwendbarkeit relevanter materieller Vorschriften eingegangen.
Anfängerklausur – Strafrecht: Betrug, Untreue, Aussage- und Rechtspflegedelikte
Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Delikte wie Betrug, Untreue sowie verschiedene Aussage- und Rechtspflegedelikte. Sie eignet sich besonders für Anfänger und prüft grundlegende Tatbestände sowie typische Problemstellungen in diesen Bereichen. Dabei werden sowohl die Voraussetzungen als auch die möglichen Konkurrenzen in den Delikten thematisiert.
„Krypto gefällig?“
Die Klausur behandelt zwei zivilrechtliche Fälle zu aktuellen Fragestellungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen. Im ersten Fall geht es um Ansprüche aus einem Kryptowert-Investitionsverhältnis zwischen zwei Privatpersonen, insbesondere um den Umfang von Pflichten und Haftungsfragen bei Anlagen auf fremde Rechnung. Im zweiten Fall werden bereicherungsrechtliche Probleme im Kontext einer missbräuchlichen Überweisung und virtueller Währungen im MetaVerse thematisiert.
Klausur Sachenrecht: „Zwischen Forderung und Eigentum: Die Anwendbarkeit von allgemeinem Schadensersatzrecht auf dingliche Ansprüche“
Im Mittelpunkt des Falls steht die Eigentumsübertragung und die Besitzlage einer Armbanduhr, die von A an B verliehen, von B an C verkauft und schließlich von C weiterveräußert werden sollte. Es geht um Ansprüche aus unerlaubter Weitergabe und verzögerter Herausgabe, insbesondere Schadensersatzforderungen zwischen den Beteiligten. Zusätzlich geraten dingliche Ansprüche und deren Durchsetzbarkeit nach §§ 985, 1004 BGB in den Fokus, wobei die Anwendbarkeit des allgemeinen Schadensersatzrechts auf vindikatorische und actio negatoria Ansprüche zu prüfen ist. Ein zweiter Teil des Falls beleuchtet nachbarschaftsrechtliche Probleme durch Wurzelschäden auf dem Grundstück der C.
„Die verschwundene Fliege“
Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag über eine Fliege und prüft die Ansprüche des Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises nach dem Verschwinden der Ware während der Zustellung an einen Nachbarn sowie mögliche Ansprüche des Verkäufers gegen die empfangende Nachbarin. Im Fokus stehen Fragen zum Gefahrübergang, zur Leistungsstörung und die rechtliche Einordnung der Handlung des Nachbarn.
Ein aufregender Start in den Tag
Die Klausur behandelt eine zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall, an dem ein Firmenfahrzeug und ein Bagger beteiligt waren. Zu prüfen ist insbesondere die Haftungslage im Deliktsrecht und nach dem StVG, samt Beweiswürdigung und der Durchsetzung von Schadenspositionen wie Sachschaden, Schmerzensgeld und Gutachterkosten.
Sollte die Einbürgerung am Handschlag scheitern?
Die Klausur behandelt die Verpflichtungsklage auf Einbürgerung eines libanesischen Staatsangehörigen. Im Mittelpunkt steht die Auslegung des unbestimmten Tatbestandsmerkmals der 'Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse' gem. § 10 Abs. 1 StAG, insbesondere vor dem Hintergrund der verweigerten Zustimmung zum Handschlag aus religiösen Gründen. Zusätzlich relevant sind Fragen des ordnungsgemäßen Widerspruchsverfahrens und die Behandlung formeller Fehler.
(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Racial Profiling an kriminalitätsbelasteten Orten
Die Klausur behandelt die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Maßnahmen im Kontext von Racial Profiling an kriminalitätsbelasteten Orten. Schwerpunktmäßig werden Aspekte des Polizei- und Ordnungsrechts sowie des Gleichheitsrechts (Art. 3 GG) geprüft. Es geht um die Bewertung des rechtlichen Rahmens, Ermessensentscheidungen und grundrechtliche Implikationen solcher Maßnahmen.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Eigentums- und Vermögensdelikte – Grand Theft E-Scooter
Die Klausur behandelt Eigentums- und Vermögensdelikte am Beispiel eines E-Scooter-Diebstahls. Geprüft werden insbesondere die Straftatbestände des Diebstahls, des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs sowie des Betrugs. Weitere Aspekte wie besonders schwere Fälle und geringwertige Sachen werden am Rande gestreift.
Semesterabschlussklausur – Europarecht: Grundrechte und Grundfreiheiten – Mindesthonorare im europäischen Binnenmarkt
Die Klausur behandelt die Prüfung von Mindesthonoraren im Lichte der Grundfreiheiten im europäischen Binnenmarkt und deren Vereinbarkeit mit dem Europarecht. Es werden insbesondere die Dienstleistungsfreiheit und unionsrechtliche Grundrechte thematisiert. Ziel ist es, eine europarechtliche Analyse von Eingriffen in den Wettbewerb durch nationale Honoraregelungen vorzunehmen.
Der Mörder ist immer der Gärtner
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit verschiedener Personen nach dem StGB im Zusammenhang mit einem Mordfall, einem Einbruch, einer Lösegeldforderung, einer privaten Rettungsfolter und einer Gewalttat unter Alkoholeinfluss. Besonderes Augenmerk liegt auf der Tatherrschaft bei volldeliktisch handelndem Vordermann, täterbezogenen Mordmerkmalen, Teilnahme, Vollrauschtatbestand sowie der neutralen Beihilfe.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Personengesellschaftsrecht - Ein Café im Alten Land
Die Klausur behandelt wesentliche Fragen des Personengesellschaftsrechts, insbesondere zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und zur Offenen Handelsgesellschaft (OHG). Sie setzt sich mit aktuellen Aspekten nach der MoPeG-Reform auseinander und verlangt die Abgrenzung verschiedener Gesellschaftsformen. Der praktische Bezug erfolgt anhand einer Fallstudie rund um den Betrieb eines Cafés.
Heimweg nach dem Stammtisch
Die Klausur behandelt ein Geschehen rund um alkoholisierten Fahrzeuggebrauch nach einem Stammtisch und einen anschließenden Verkehrsverstoß mit Gefährdung und Sachschaden. Die strafrechtliche Prüfung richtet sich auf das Verhalten des alkoholisierten S sowie der D als Fahrerin und beinhaltet Fragen zur Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Verkehr und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Die Prüfung der §§ 212, 211, 315d StGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.