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Klausuren

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1.072 Klausuren
JuS 2021Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Kommunalrecht und Ordnungsrecht - Dringliche Ladenöffnung

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Kommunal- und Ordnungsrechts im Zusammenhang mit der dringend verfügten Ladenöffnung an einem Sonntag. Schwerpunktmäßig wird die Zuständigkeit zur Entscheidung über die Ladenöffnung, insbesondere im Hinblick auf Dringlichkeitsbeschlüsse und deren Genehmigung durch den Rat, geprüft. Zudem wird die Wirksamkeit des Ratsbeschlusses unter dem Gesichtspunkt möglicher Befangenheit eines Ratsmitglieds sowie die materielle Rechtmäßigkeit der Ladenöffnung unter Berücksichtigung der Sonntagsruhe thematisiert. Die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen werden anhand der landesrechtlichen Vorschriften und verfassungsrechtlichen Anforderungen analysiert.

Dr. Bätge· JuS 2021, 351
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Ostern in der Pandemie

Die Klausur behandelt zentrale grundrechtliche Fragestellungen im Kontext von staatlichen Maßnahmen während der Corona-Pandemie. Schwerpunkte sind die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Verordnung unter besonderer Berücksichtigung von Bestimmtheitsgrundsatz, Zitiergebot und Verhältnismäßigkeit, sowie die Frage der verfassungskonformen Anwendung dieser Verordnung. Außerdem steht die Schutzwirkung des Grundrechts aus Art. 4 GG in Diskussion, insbesondere im Spannungsfeld zu anderen Grundrechten. Die Bearbeitung setzt grundlegende Kenntnisse im Umgang mit Grundrechten, Prüfungsaufbau und Methodenkompetenz voraus.

Schäufler· JuS 2021, 332
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
ZjS 20212. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur: Die fiesen Tricks der Arbeitgeber

Berta Böse (B), Geschäftsführerin eines Unternehmens, verlangt von Google (G), die Anzeige eines Links zu einem kritischen Fernsehbeitrag bei Eingabe ihres Namens zu unterlassen. Nach erfolgloser gerichtlicher Durchsetzung erhebt B Verfassungsbeschwerde mit der Begründung einer Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts und ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Die zentrale Konstellation betrifft die Anwendbarkeit der EU-Grundrechtecharta versus nationaler Grundrechte im light der DSGVO sowie Löschansprüche im Online-Kontext. Wesentliche Schwerpunkte liegen in der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, dem Prüfungsmaßstab und der Drittwirkung von Unionsgrundrechten.

VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Die infektionslose Versammlung

In dem Fall begehrt der Antragsteller Eilrechtsschutz gegen eine Reihe von infektionsschutzrechtlich motivierten Auflagen für eine geplante Versammlung während der Coronapandemie in NRW, darunter Teilnehmerbegrenzung, Mindestabstand, Flyer-Verbot und die Pflicht zur Erstellung einer Teilnehmendenliste. Zu prüfen sind insbesondere die verfassungs- und versammlungsrechtlichen Anforderungen an solche Auflagen, das Spannungsverhältnis zu Grundrechten sowie die Zulässigkeit des verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes.

Anne Wagner, Dr. Sebastian Schlingloff· JA 2021, 224· 120 Min
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Blog-Berichterstattung über das Zittern der Bundeskanzlerin

In der Klausur steht die Abgrenzung der Schutzbereiche von Meinungs- und Pressefreiheit im Zentrum. Ein wichtiger Prüfungspunkt ist zudem die Betroffenheit des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Bundeskanzlerin, insbesondere im Hinblick auf einen möglichen unantastbaren Kernbereich. Schließlich wird die Gewichtung der Grundrechtsbeeinträchtigungen und die erforderliche Abwägung ausführlich behandelt. Schwerpunkt sind damit die Kollision und Abwägung zwischen Medienberichterstattung und Persönlichkeitsrechten im Kontext einer Blog-Berichterstattung.

Theß· JuS 2021, 247
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht und Polizeirecht - Waffenerlaubnis mit Nebenbestimmung

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer waffenrechtlichen Nebenbestimmung und die damit verbundenen Rechtsschutzmöglichkeiten. Ein Schwerpunkt liegt auf der Analyse des Gefahrbegriffs gemäß § 9 Abs. 1 und 2 WaffG und dessen Subsumtion im konkreten Fall. Ebenfalls zentrale Prüfungsfelder sind die Verhältnismäßigkeit der behördlichen Maßnahme sowie das behördliche Ermessen bei der Entscheidung über die Nebenbestimmung. Die Bearbeitung erfordert eine vertiefte Auseinandersetzung mit Grundfragen des Verwaltungsrechts und des Polizei- und Ordnungsrechts.

Cakil-Akkol, Christanz· JuS 2021, 241
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine VerwaltungsrechtAllgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
ZjS 2021Examensklausur1. Staatsexamen

(Referendar-)Examensklausur: Kein Fifa für Spencer?

Ein irischer eSports-Spieler möchte für einen deutschen Verein an der professionellen, staatlich regulierten eBundesliga teilnehmen, wird aber wegen einer nationalen Regelung, die die Anzahl ausländischer Spieler pro Team beschränkt, abgelehnt. Er klagt dagegen vor dem Verwaltungsgericht und beruft sich auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach EU-Recht. Zentrale rechtliche Frage ist, ob die im eSports-Gesetz verankerte Beschränkung mit dem Unionsrecht, insbesondere den Grundsätzen der Diskriminierungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit, vereinbar ist. Thematisiert wird außerdem, ob und inwieweit unionsrechtliche Vorgaben aus der Rechtsprechung des EuGH zum Profifußball auf eSports übertragbar sind.

David Preßlein· ZJS 2021, 343
Wirtschaftliche Betätigung der GemeindeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Onlinemeldeportal „Gute Presse e.V.“ Journalismuskritik im Lichte des Verfassungs- und Unionsrechts

Im Mittelpunkt des Falls steht das Onlineportal „Gute Presse“, das journalistisches Fehlverhalten öffentlich dokumentiert und gleichzeitig politische Zugehörigkeiten von Journalisten offenlegt. Die Journalistin X und der JournalistInnenverband e.V. wehren sich zivilrechtlich gegen den Portalbetrieb und machen geltend, dass bereits die Existenz des Portals ihre Rechte und die Pressefreiheit beeinträchtige. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Verhältnis von Meinungs- und Pressefreiheit, Datenschutz sowie mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Es stehen insbesondere verfassungs- und unionsrechtliche Aspekte der Journalismuskritik und ihrer Publikation zur Prüfung.

VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: „Fitnessstudios in Corona-Zeiten“

Die M-GmbH, Betreiberin mehrerer Fitnessstudios in Bayern, wehrt sich gegen eine behördlich angeordnete pandemiebedingte Schließung ihrer Studios durch die 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Der Geschäftsführer sieht die Schließungsregelung als rechtswidrig an und bezweifelt die Zuständigkeit des bayerischen Verordnungsgebers sowie die ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Im Zentrum steht die Frage, ob die Regelungen ausreichend parlamentarisch legitimiert sind und ob sie die Grundrechte, insbesondere die Berufsfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz, unverhältnismäßig einschränken. Zudem wird die fehlende Ausnahme für Studios mit erweiterten Hygienemaßnahmen thematisiert.

Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von VersammlungenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Turbulenzen um eine heranrückende Windenergieanlage

In dem Fall geht es um die Zulässigkeit und Begründetheit gerichtlicher Rechtsbehelfe gegen die Genehmigung einer Windenergieanlage, die Nachbarrechte und wirtschaftliche Interessen einer bereits existierenden benachbarten Anlage betreffen. Zu prüfen sind insbesondere die Rechtmäßigkeit der erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, auflagenrechtliche Nebenbestimmungen sowie mögliche Ansprüche der Nachbarin gegen die Anlage. Der Fall verlangt vertiefte Kenntnisse im Bau-, Immissionsschutz- und allgemeinen Verwaltungsrecht.

Tim Schilderoth, Dr. Nils Wegner· JA 2021, 138· 180 Min
Die BaugenehmigungNebenbestimmungen zu VerwaltungsaktenBesondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+4 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Die Online-Versammlung

Die Klausur befasst sich mit der Frage der Bindung von Plattformbetreibern durch die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte und den damit verbundenen Eingriff, insbesondere im Rahmen einer Online-Versammlung. Sie nimmt im Schwerpunkt die Rechtfertigung eines solchen Eingriffs anhand des Schrankenvorbehalts am Beispiel von Art. 8 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 GG sowie dem Prinzip der praktischen Konkordanz in den Blick. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG, wobei die Bindung des Plattformbetreibers, der Maßstab der Willkür und die Anhörung thematisiert werden. Die Klausur untersucht zudem, wie Grundrechte im virtuellen Versammlungsraum und deren Rechtsdurchsetzung ausgestaltet sind.

Mast, Gafus· JuS 2021, 153
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
JA 2021Fortgeschrittene

Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser?

Die Klausur thematisiert eine Personalienfeststellung durch die Polizei im Kontext einer Versammlung, nachdem eine Teilnehmerin Videoaufnahmen von Polizeibeamten anfertigte. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten einer Feststellungsklage gegen die Maßnahme, unter Einbezug von Grundrechten, dem Versammlungsrecht, der Anscheinsgefahr sowie den einschlägigen Vorschriften des Kunsturhebergesetzes. Die Bearbeitung verlangt eine umfassende gutachterliche Darstellung.

Iris Stocker, Tim Kraus· JA 2021, 127· 180 Min
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Grundlagen +4 weitere
JuS 2021Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Öffentliches Recht: Datenschutzrecht - Einsicht in die Prüfungsakte

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Einsicht in Prüfungsakten im Rahmen des Datenschutzrechts. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob § 23 II NRWJAG als lex specialis zu Art. 15 III in Verbindung mit Art. 12 V 1 DS-GVO gilt, sowie der sachliche Anwendungsbereich der DSGVO. Zudem wird vertieft geprüft, ob Art. 15 III DS-GVO einen eigenständigen Anspruch begründet, wobei eine Stellungnahme mithilfe der allgemeinen Auslegungsmethoden zur Abgrenzung zwischen Art. 15 I und III DS-GVO verlangt wird. Die rechtliche Einordnung und die Auslegung dieser Normen stehen im Zentrum der Klausur.

Marx· JuS 2021, 143
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit – Öffentliches Recht: Europa- und Verwaltungsrecht - Dieselfahrverbote

In der Klausur steht die Prüfung der gesetzlichen Grundlage und unionsrechtlichen Grenzen für Dieselfahrverbote im Mittelpunkt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Festlegung des gesetzlichen Rahmens für die Verhältnismäßigkeitsprüfung, insbesondere im Hinblick auf die Überformung nationaler Normen durch Unionsrecht. Zudem wird die Angemessenheit der planerischen Festlegung eines Dieselfahrverbots untersucht. Wesentliche Bedeutung kommt auch der Diskussion um die Ermächtigungsgrundlagen für entsprechende Maßnahmen zu.

Gött, Wanner· JuS 2021, 141
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
ZjS 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Eine Frage des Glaubens? Strafbarkeit des Homeschoolings im Lichte des Grundgesetzes

Der Fall betrifft Eltern, die aus religiösen Gründen ihre Kinder dem staatlichen Schulunterricht entziehen und dafür wiederholt zu Geldstrafen nach § 182 Abs. 1 HessSchulG verurteilt werden. Nach erfolgloser Berufung und Revision erheben sie Verfassungsbeschwerde gegen die strafgerichtlichen Entscheidungen und die Strafnorm selbst. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Verhältnis von staatlicher Schulpflicht zu Grundrechten der Eltern, insbesondere Glaubensfreiheit und elterliches Erziehungsrecht. Weitere Schwerpunkte sind Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern bei Straftatbeständen, das Doppelbestrafungsverbot sowie eine mögliche Diskriminierung durch unterschiedliche Rechtslagen in den Bundesländern.

Johannes Mayser· ZJS 2021, 198
Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)VerfassungsbeschwerdeBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: „CBD – alles entspannt!?“

Die C-GmbH vertreibt in Deutschland eine E-Zigarette mit CBD-haltiger Flüssigkeit, deren Inhaltsstoff aus Hanfpflanzen in Tschechien gewonnen und anschließend eingeführt wurde. Nach Ermittlungen und einem Strafurteil wegen Verstoßes gegen das Hanfgesundheitsgesetz wird vor allem streitig, ob die Herstellung und Einführung von CBD-Produkten aus der gesamten Hanfpflanze zulässig ist. Rechtliche Schwerpunkte bilden das Verhältnis von nationalem Recht, insbesondere dem Hanfgesundheitsgesetz, zu unionsrechtlichen Vorgaben, den Grundfreiheiten des Binnenmarktes sowie der EU-Verordnung Nr. 1308/2013. Zu prüfen ist die Vereinbarkeit der gesetzlichen Einfuhrbeschränkungen mit dem freien Warenverkehr innerhalb der EU und der europäischen Rechtsordnung.

Felix Krämer, Thomas Schenk· ZJS 2021, 192
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Demokratieförderung aus dem Ausland (un)erwünscht

Im Mittelpunkt steht eine Stiftung in einem EU-Mitgliedstaat, die sich der Förderung demokratischer Werte verschrieben hat und finanzielle Zuwendungen aus dem In- und Ausland erhält. Ein nationales Gesetz verpflichtet zivilgesellschaftliche Organisationen zu umfassenden Melde- und Veröffentlichungspflichten bei der Annahme ausländischer Geldmittel und sieht Sanktions- sowie Auflösungstatbestände vor. Die Stiftung befolgt diese Vorgaben nicht und wird daraufhin mit einer Geldbuße und ihrer Auflösung konfrontiert. Es geht um die Vereinbarkeit solcher nationaler Regelungen mit unionsrechtlichen Vorgaben und Grundfreiheiten sowie die Zulässigkeit einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof im einstweiligen Rechtsschutz.

Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
ZjS 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Verschwenderische Abgeordnete?

Eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt (R) verlangt vom Deutschen Bundestag Auskunft darüber, welche Abgeordneten im Rahmen einer Sachleistungspauschale mehr als zwei iPads erworben haben. Alternativ begehrt R anonymisierte statistische Daten zur Anzahl und den Kosten der beschafften iPads. Der Bundestag lehnt die Auskunft wegen mangelnder Anspruchsgrundlage sowie datenschutzrechtlicher Bedenken ab. Im Streit stehen insbesondere presserechtliche Auskunftsansprüche, grundrechtliche Erwägungen und datenschutzrechtliche Interessen. R verfolgt ihr Anliegen gerichtlich vor dem Verwaltungsgericht mit Berufung auf verschiedene presserechtliche Normen und verfassungsrechtliche Vorgaben.

Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG)+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Hausarbeit: Eine bayerische Mietenpause

Der Fall behandelt die Einführung des „Gesetzes für gute Mieten in Bayern“ (BayGuMieG) durch ein Volksbegehren und den anschließenden Volksentscheid. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das bayerische Gesetz zur Begrenzung von Mieterhöhungen und Mietobergrenzen verfassungsrechtlich zulässig ist. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Gesetzgebungskompetenz des Landes Bayern, das Verhältnis des BayGuMieG zu bundesgesetzlichen Regelungen, sowie mögliche Verstöße gegen Grundrechte wie Art. 14 und Art. 3 GG. Es werden die Auswirkungen des Gesetzes sowohl für Vermieter als auch für potentiell betroffene Bürger diskutiert, insbesondere die Möglichkeit rechtlicher Schritte vor dem Verfassungsgerichtshof.

Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht - Gleichwertige Examensnoten

Die Klausur behandelt zentrale Fragen zum Gesetzgebungsverfahren, insbesondere die Anforderungen an die Schlussabstimmung nach zwei Lesungen, einen möglichen Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Bundestages und das Demokratieprinzip. Ein Schwerpunkt liegt auf der Prüfung der Verhältnismäßigkeit des § 5d II DRiG. Zudem ist die rechtsstaatswidrige Rückwirkung dieses Paragrafen eingehend zu prüfen. Es werden klassische verfassungsrechtliche Problemstellungen im Kontext von Gleichbehandlung und dem Schutz konkreter Grundrechte erörtert.

Schneider, Enderlein· JuS 2021, 63
Recht der öffentlichen Sachen
JA 2021Fortgeschrittene

Bayerische Grenzerfahrungen

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen der bayerischen Polizei im Grenzgebiet, speziell die Identitätsfeststellung und Durchsuchungen durch die Bayerische Grenzpolizei. Sie thematisiert insbesondere die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Bereich des Grenzschutzes und der Gefahrenabwehr sowie die Verfassungsmäßigkeit einschlägiger landesrechtlicher Befugnisse.

Dr. Frederik Ferreau· JA 2021, 48· 180 Min
Grundlagen GesetzgebungskompetenzenMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+3 weitere
ZjS 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Die A-Partei und ihre Probleme mit dem Rechtsstaat

Im Mittelpunkt des Falls steht zum einen die Frage, ob Äußerungen und deren Veröffentlichung durch den Bundesinnenminister gegenüber einer oppositionellen Partei einen Verstoß gegen die parteipolitische Neutralitätspflicht von Hoheitsträgern darstellen und dadurch die Rechte der betroffenen Partei verletzen. Zum anderen geht es im zweiten Teil um die Rechtmäßigkeit eines Fraktionsausschlusses einer Landtagsabgeordneten wegen ihres Kontakts zu einem beobachteten Verein und die damit verbundenen Auswirkungen auf ihre parlamentarische Stellung. Die Prüfung betrifft schwerpunktmäßig das Staatsorganisationsrecht, die Grenzen der Meinungsäußerung von Amtsträgern sowie vereins- und fraktionsinterne Entscheidungsbefugnisse im Landtag.

Nicolas Harding· ZJS 2021, 65
Rechte und Pflichten im Vorfeld einer VersammlungJustizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Verfassungsmäßigkeit des gefahrenabwehrrechtlichen Einsatzes „stiller SMS“

Im Mittelpunkt des Falls steht die geplante Einführung einer landesrechtlichen Regelung zum gefahrenabwehrrechtlichen Einsatz sogenannter „stiller SMS“ durch die Polizei zur Standortermittlung bei schweren Straftaten. Eine Studierendengruppe möchte prüfen, ob sie gegen den entsprechenden Gesetzentwurf Verfassungsbeschwerde erheben kann und ob der direkte Weg zum Bundesverfassungsgericht möglich ist. Rechtlich relevante Schwerpunkte bilden vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Fernmeldegeheimnis, die Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das IT-Grundrecht. Zusätzlich ist die Vereinbarkeit des geplanten Gesetzes mit dem Grundgesetz sowie verfassungsprozessuale Fragen zur Zulässigkeit einer Beschwerde zu prüfen.

Jonas Botta· ZJS 2021, 59
VerfassungsbeschwerdeUnverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JuS 2021Fortgeschrittene

Semesterabschlussklausur – Grundlagen des Rechts: Verfassungsgeschichte - Pandemisch und historisch

Die Klausur thematisiert zentrale Aspekte der deutschen Verfassungsgeschichte. Ein Schwerpunkt liegt bei der Grundrechtssituation in Weimarer Reichsverfassung (WRV) und Reichsverfassung (RV), insbesondere hinsichtlich der Bindung des Gesetzgebers an die Grundrechte sowie der Existenz von Grundrechten auf Reichsebene. Weiterhin wird das besondere Konzept der Verfassungsdurchbrechung unter der WRV, der Verfassungsrang des PanEG und das Notverordnungsrecht des Reichspräsidenten behandelt. Zusätzlich werden die Gesetzgebungskompetenz unter dem Grundgesetz sowie der Vergleich zwischen einschlägigen Normen und Kompetenztiteln einbezogen.

Schiffbauer· JuS 2021, 37
Grundlagen+7 weitere
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