Öffentliches RechtJuS 2021Schwerpunktbereich
Schwerpunktbereichsklausur – Öffentliches Recht: Datenschutzrecht - Einsicht in die Prüfungsakte
JuS 2021, 143 · Öffentliches Recht für Schwerpunktbereich
Von Marx

Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Niveau
Schwerpunktbereich
Quelle
JuS 2021, 143
Lösung
Enthalten
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Einsicht in Prüfungsakten im Rahmen des Datenschutzrechts. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob § 23 II NRWJAG als lex specialis zu Art. 15 III in Verbindung mit Art. 12 V 1 DS-GVO gilt, sowie der sachliche Anwendungsbereich der DSGVO. Zudem wird vertieft geprüft, ob Art. 15 III DS-GVO einen eigenständigen Anspruch begründet, wobei eine Stellungnahme mithilfe der allgemeinen Auslegungsmethoden zur Abgrenzung zwischen Art. 15 I und III DS-GVO verlangt wird. Die rechtliche Einordnung und die Auslegung dieser Normen stehen im Zentrum der Klausur.
Schwerpunkte
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