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Klausuren

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JuS 2025Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren in der Assessorexamensklausur

Die Klausur behandelt die Problematik und Bedeutung der Zuziehung eines Bevollmächtigten im verwaltungsrechtlichen Vorverfahren im Assessorexamen. Im Mittelpunkt stehen die praxisrelevanten Anforderungen an die rechtliche Würdigung sowie deren Darstellung in Klausur und Prüfungssituation. Ein besonderer Fokus liegt auf typischen Fehlerquellen und Bewertungskriterien.

Cirus Petzold, Robert Wille· JuS 2025, 33
JA 2025Fortgeschrittene

Pkw-Kauf mit Hindernissen

Die Klausur prüft Ansprüche im Zusammenhang mit einem Gebrauchtwagenkauf zwischen zwei Unternehmern bzw. einem Unternehmer und einer Privatperson. Schwerpunktmäßig werden Mängelbegriffe, Gefahrübergang, die Vermutungsregel des § 477 I 1 BGB, sowie Fragen zur Unternehmereigenschaft nach § 344 I HGB und § 14 BGB erörtert. Der Gutachtenstil verlangt eine umfassende Analyse der Rechtslage bezüglich Mängelbeseitigung.

Prof. Dr. Tobias Lettl· JA 2025, 20· 300 Min
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelGefahrübergang+3 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Im Übrigen will ich's mir noch überlegen …

Die Klausur befasst sich mit einem erbrechtlichen Sachverhalt, in dem die rechtlichen Folgen eines bedingten Willens oder unklaren Entschlusses im Rahmen einer letztwilligen Verfügung zu prüfen sind. Studierende sollen die relevanten erbrechtlichen Normen des BGB unter Anwendung erbrechtlicher Grundsätze analysieren und bewerten.

Löhnig, Rottmann, Schiller· JA 2025, 13· 120 Min
Gewillkürte Erbfolge
JURA 2025Fortgeschrittene

ÖR-Fortgeschrittenenklausur zum Polizeirecht

Die Klausur behandelt zahlreiche grundlegende Fragen des Polizeirechts. Abgeprüft werden mehrere Primärmaßnahmen und eine Sekundärmaßnahme. Neben Klausurklassikern wie der Frage nach der Rechtsnatur von polizeilichen Maßnahmen bildet die Rechtmäßigkeitsprüfung des unmittelbaren Zwangs einen Schwerpunkt. Trotz des landesrechtlichen Einschlags lässt sich der Sachverhalt problemlos auf andere Bundesländer übertragen. Prozessual ist die Klausur in eine Fortsetzungsfeststellungsklage eingekleidet. Die Klausur bewegt sich auf mittlerem Schwierigkeitsniveau. Neben einem breiten Wissen zum Sicherheitsrecht ist auch ein zügiges, strukturiertes und zu einer tiefgehenden Subsumtion führendes Arbeiten eng am Sachverhalt gefordert. Damit handelt es sich um eine repräsentative, gar idealtypische Polizeirechtsklausur.

Grundlagen Gefahr für polizeiliche Schutzgüter Sekundäransprüche gegen polizeiliches Handeln+4 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur zum Sachenrecht

Diese umfangreiche und anspruchsvolle Klausur beruht auf dem Urteil des BGH vom 14. 03. 2025–V ZR 153/231. Mit diesem Urteil hat der BGH seine ständige Rechtsprechung zum engen Verwendungsbegriff aufgegeben. Außerdem wurde das Konkurrenzverhältnis zwischen §§ 994 ff. BGB und § 1004 BGB klargestellt. Die Klausur ist Teil des Examinatoriums Sachenrecht der Universität Augsburg.

Fabian Wallner, Jonas Krones· JURA 2025, 1334
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisDer Besitzschutz+2 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Mietrecht

Die Klausur befasst sich mit typischen Problemen rund um das Mietrecht, insbesondere zu den Pflichten im Mietverhältnis und zur Gewährleistung. Der Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Bewertung von Ansprüchen zwischen Mieter und Vermieter.

Tessa Bartschat, Paul Suilmann· JURA 2025, 1326
Pflichten im Mietverhältnis Gewährleistung+1 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

ZR-Anfängerhausarbeit zum Gewährleistungs- und Deliktsrecht

Bei dieser Anfängerhausarbeit handelt es sich um einen Übungsfall zum Gewährleistungs- und Deliktsrecht im Zivilrecht. Es werden typische Problemfelder rund um Mängelansprüche beim Kaufvertrag sowie die deliktische Haftung thematisiert. Ziel ist die eigenständige Fallbearbeitung.

Alexander Funke, Alena Sültrop· JURA 2025, 1316
Grundlagen des KaufvertragsSach- und Rechtsmängel§ 823 Abs. 1 BGB+4 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

Kapitalmarktrecht: Examensklausur zum Insiderrecht

Ausgangsfall (60% Gewichtung) Die Stadtland Immobilien AG (S-AG) ist ein deutschlandweit tätiger Immobilienkonzern und am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) notiert. Nach einem überaus erfolgreichen Geschäftsjahr 2024 kommt dem Vorstandsvorsitzenden V im Rahmen der Vorstandssitzung am 2. Februar 2025 die Idee, eine Mehrheitsbeteiligung an der Bauwerk AG (B-AG) zu übernehmen. Die nicht börsennotierte B-AG, deren Aktien sich im Eigentum weniger Großinvestoren befinden, ist gleichermaßen in der Immobilienbranche tätig und einer der großen Konkurrenten der S-AG. Von der Übernahme verspricht sich V Kosteneinsparungen durch Synergieeffekte und eine erhebliche Steigerung des Marktanteils. V berichtet seinen Vorstandskollegen noch in der Sitzung am 2. Februar 2025 von seiner Idee, ohne dass bereits konkrete Übernahmepläne existieren oder beschlossen werden. Am 3. März 2025 fasst der Vorstand der S-AG den Beschluss, Verhandlungen mit den Anteilseignern der B-AG sowie begleitende Gespräche mit deren Management aufzunehmen. Der Ausgang der Verhandlungen erscheint zu diesem Zeitpunkt offen. Für die S-AG wäre die Übernahme der B-AG ein großer Erfolg, der voraussichtlich zu einer erheblichen Steigerung ihrer jährlichen Gewinne führen würde. Einige Tage später veröffentlicht die PR-Abteilung der S auf deren Homepage erstmals eine kurze Presseinformation über die begonnenen Verhandlungen und informiert wahrheitsgemäß darüber, dass einige entscheidende Punkte in den Verhandlungen und damit auch deren Ausgang noch offen sind.

Nils Hennig· JURA 2025, 1305
JURA 2025Fortgeschrittene

ÖR-Zwischenprüfungsklausur zur Berufsfreiheit und Grundrechtskonkurrenzen

Die Klausur behandelt die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG sowie die Problematik von Grundrechtskonkurrenzen. Prüfungsgegenstand ist insbesondere die Abgrenzung und das Verhältnis der betroffenen Grundrechte im Kontext berufsbezogener staatlicher Eingriffe.

Marie Beyrich· JURA 2025, 1233
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Grundrechtskonkurrenzen+1 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur zum Schuldrecht

Die Klausur JURA 2025, 1218 ist eine Übungsklausur zum Schuldrecht mit Schwerpunkt auf Leistungsstörungen und deren Rechtsfolgen. Anhand eines zivilrechtlichen Sachverhalts werden typische Probleme des allgemeinen Schuldrechts einschließlich relevanter Normen aus dem BGB behandelt.

Moritz Böbel, Franka Weckner· JURA 2025, 1218
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
JURA 2025Fortgeschrittene

ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Sachenrecht

Die Klausur ist eine fortgeschrittene Übungsklausur zum Sachenrecht und behandelt anspruchsrelevante Fälle rund um das Eigentum an beweglichen Sachen, insbesondere den Eigentumserwerb sowie das Verhältnis zwischen Eigentümer und Besitzer. Zentral ist der richtige Umgang mit Anspruchsgrundlagen des Sachenrechts und etwaigen Gutglaubensvorschriften.

Matthias Kneissl· JURA 2025, 1210
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+2 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

ÖR-Anfängerhausarbeit zu Art. 2 I i. V. m. Art. 1 I GG und Art. 19 IV GG

Die Hausarbeit behandelt den Schutzbereich und die Schranken von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG sowie Art. 19 Abs. 4 GG. Die Prüfung typischer Fallgestaltungen rund um das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz steht im Mittelpunkt, wie er für Anfänger im Öffentlichen Recht grundlegend ist.

Daniel Feuerstack· JURA 2025, 1117
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+3 weitere
JURA 2025Original-Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Originalexamensklausur zum Bürgerlichen Recht

Die K GmbH (K) gewährt der S GmbH (S) ein Darlehen in Höhe von 27.000 EUR. Die Bedingungen des Darlehens sind wirtschaftlich nachteilig für die K. Der G, der zu diesem Zeitpunkt Geschäftsführer sowohl der K als auch der S war, gibt die Erklärungen zum Abschluss des Darlehensvertrags für beide Gesellschaften ab.

Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGBStellvertretung+3 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Zivilprozessrecht

Aufgabe 1: Die Beinarbeit GmbH (B) betreibt ein Fachgeschäft für Fahrräder mit Sitz in Bochum. Jurastudent Karl aus Hagen (K) ist sowohl ein begeisterter Radsportler als auch ein langjähriger Kunde der B. Im Herbst 2023 benötigt K ein neues Mountainbike. Am 04.11. 2023 besucht K die Internetseite der B, über die B zusätzlich zum Ladengeschäft einen Onlineshop unterhält. Auf der Internetseite tritt K mit dem von B eingesetzten autonomen Chatbot Flash (F) in Kontakt. Ein autonomer Chatbot ist ein textbasiertes Dialogsystem, das eine intelligente textliche Kommunikation ermöglicht. Sobald ein Kunde die Internetseite der B besucht, öffnet sich folgendes Dialogfenster:

Angebot und AnnahmeGerichtszuständigkeit+4 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

ÖR-Fortgeschrittenenklausur zum Versammlungsrecht

Die Klausur befasst sich mit einer Fallgestaltung zum Versammlungsrecht im öffentlichen Recht und prüft insbesondere typische polizeiliche oder versammlungsrechtliche Maßnahmen sowie deren verfassungsrechtliche Grundlagen. Zu analysieren sind Fragen der Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit von Beschränkungen hinsichtlich öffentlicher Versammlungen.

Max Stadter, Milena Wilkens· JURA 2025, 1021
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+3 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur zum Schuld- und Sachenrecht

Die äußerst anspruchsvolle Klausur kombiniert den Studierenden häufig unbekannte Themen wie die Abgrenzung von Nießbrauch und Grunddienstbarkeit, das Forderungsrecht von Gläubigermehrheiten in Abgrenzung zur Bruchteilsgemeinschaft oder die Wirksamkeit eines Schenkungswiderrufs mit dem» Klassiker «des sittenwidrigen Testamentes. Die besondere Herausforderung liegt bei der Bearbeitung darin, den komplexen Sachverhalt in ein einheitliches Gutachten zu überführen sowie die jeweils einschlägigen Normen zu finden.

Kevin Kulp· JURA 2025, 1011
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGläubiger- /SchuldnermehrheitSchenkung, §§ 516ff. BGB+2 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

ZR-Anfängerhausarbeit zum Allgemeinen Teil des BGB und zum Schuldrecht

M ist ein begeisterter Autofahrer und widmet einen Großteil seiner Zeit der Pflege seines geliebten weißen Farm Dovers mit Chrom-Felgen. Den Wagen hat er mit einem Sportpaket ab Werk bestellt, das den Wagen auf jeder Seite um 10 cm serienmäßig breiter macht. Somit beträgt die Gesamtbreite des Fahrzeugs 2, 30 m. Sonderanbauten hat M nicht vornehmen lassen. Derzeit ist M jedoch durch einen Fahrradunfall eingeschränkt–sein rechtes Bein ist eingegipst und er selbst ans Sofa gefesselt. Schweren Herzens überlässt er die Fahrzeugpflege seiner Frau F, die bereits mit der Pflege ihres eigenen Fahrzeugs genug zu tun hat und sich daher nur widerwillig bereit erklärt, den Dover in der Waschanlage reinigen zu lassen. F fährt mit dem Farm Dover absprachegemäß zur» Wash’n’Roll «-Anlage. Angekommen an der Waschstraße erblickt F ein gut sichtbares, nicht zu übersehendes Hinweisschild, welches unter anderem folgende Klausel enthält:

Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreAuslegung der WillenserklärungEntstehung von Schuldverhältnissen +3 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Handels- und Gesellschaftsrecht

Adalbert (A), Benno (B) und Cristian (C) sind Partner in einer renommierten Kanzlei, die auf Unternehmensrecht spezialisiert ist. In ihrer Freizeit betreiben sie gemeinsam einen MyTube-Kanal mit ca. 30.000 Abonnenten. Die drei haben für die Aufnahmen ein gemeinsames Zimmer in der Wohnung von A eingerichtet. Außerdem haben sie unter dem Namen» Anwälte on Air «Kamera-Equipment im Wert von 1.000€ bei der Versandhändlerin D-GmbH (D) angeschafft. Durch ihre Tätigkeit auf MyTube erwirtschaften sie einen monatlichen Nebenverdienst von etwa 300€. Sie vereinbaren mündlich die gemeinsame Mitwirkung an der Aufnahme von Videos in regelmäßig wiederkehrenden Abständen. Alle drei haben sich zur wechselseitigen Recherche von Themen für den Kanal verpflichtet. Inhaltlich sollen sowohl Lernfilme als auch unterhaltsame Alltagsvideos umfasst sein. Da sie sich juristisch absichern wollten, haben die drei ihre Unternehmung unter dem Namen» Anwälte on Air «in das Gesellschaftsregister eingetragen. Nach einem halben Jahr gemeinsamer Aufnahmen beendeten A und C die Zusammenarbeit mit B einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag mit Wirksamkeit zum selben Tag. B wollte nach einem Vorfall in der Kanzlei nicht mehr mit A und C zusammenarbeiten, sodass A den Kanal mit C allein weiterführt. Im Register wird B weiterhin als Gesellschafter geführt. Vier Monate nach dem Ausscheiden von B bestellen sie ein neues Mikrofon für 700€ bei der Versandhändlerin D-GmbH auf Rechnung. Sie bestellen dieses erneut auf den Namen» Anwälte on Air «. Unmittelbar nach Aufgabe der Bestellung erhielten sie eine automatisch generierte E‑Mail, welche den Eingang der Bestellung bescheinigte. Keinem der Angehörigen der D-GmbH ist der Kanal bekannt. Da A und C bei der Arbeit ein gravierender Fehler unterlaufen ist, wurden sie aus der Sozietät ausgeschlossen und müssen über zehn Millionen Euro Schadenersatz an diese zahlen. A und C müssen schließlich aufgrund ihrer Schulden Privatinsolvenz anmelden, sodass sich die D-GmbH an B wendet. B lehnt dies unter Verweis auf sein Ausscheiden aus dem» Anwälte on Air «Team ab. Ein Mitarbeiter der D-GmbH meint jedoch, dass man sich auf die fortbestehende Eintragung des B im Gesellschaftsregister verlassen durfte. B ist der Ansicht, die D-GmbH könne sich jedenfalls nicht selektiv auf seine Stellung als Gesellschafter berufen. Ein solches» Herauspicken «des günstigsten Sachverhaltes würde ihn unangemessen benachteiligen.

Moritz Grosser· JURA 2025, 987
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

ÖR-Examensklausur zum Kommunalrecht/Verfassungsrecht

Die Klausur behandelt den weitgehend ungeregelten und durch Rechtsprechung geprägten Bereich staatlicher Öffentlichkeitsarbeit mit einem kommunalrechtlichem Einschlag. Neben der klassischen Konstellation der Abwehr dieser durch politische Parteien liegen Schwerpunkte des Falles auf der Einordnung staatlichen Handelns in sozialen Netzwerken sowie dem Umgang mit Parteien, die nach Entscheidung des BVerfG zwar verfassungsfeindlich, aber nicht verboten sind.

Frederik Thomsen· JURA 2025, 924
GrundlagenPolitische Parteien+2 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

ZR-Fortgeschrittenenklausur zur Haftung im Straßenverkehr und unerlaubten Untervermietung

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Haftungsfragen im Straßenverkehr sowie die rechtliche Bewertung einer unerlaubten Untervermietung. Schwerpunktmäßig werden deliktsrechtliche und mietrechtliche Probleme behandelt.

Simon Gückel, Jonas Franz· JURA 2025, 909
Haftung nach StVG§ 823 Abs. 1 BGBPflichten im Mietverhältnis +2 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

ZR-Anfängerklausur zum Allgemeinen Schuldrecht

Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen des Allgemeinen Schuldrechts. Schwerpunkt ist zumeist das Leistungsstörungsrecht unter Berücksichtigung einfacher Anspruchsgrundlagen. Die Klausur eignet sich für Anfänger:innen im Zivilrecht.

Roland Schimmel· JURA 2025, 903
Entstehung von Schuldverhältnissen Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

ÖR-Examensklausur zur Vereinigungsfreiheit

Die öffentlich-rechtliche Examensklausur behandelt die verfassungsrechtlichen Anforderungen und Schranken der Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 GG. Im Rahmen des Falls werden typische Grundrechtsdogmatik, die Prüfung einer Grundrechtsverletzung sowie die Rechtfertigung von Eingriffen vertieft.

Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)+2 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

ÖR-Anfängerklausur: Vertrauenskrise im Bundestag

Die Klausur thematisiert eine verfassungsrechtliche Problematik rund um eine Vertrauenskrise im Bundestag. Im Zentrum steht die Analyse von Zuständigkeiten, Handlungsformen und möglichen Verfahren im Zusammenhang mit dem Verlust oder der Wiedererlangung des parlamentarischen Vertrauens. Die Prüfung umfasst dabei typische verfassungsrechtliche Abläufe sowie einschlägige Grundsätze des Staatsorganisationsrechts.

Der BundestagDie obersten Verfassungsorgane – EinführungStaatsstrukturprinzipien des GG+2 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

StR-Anfängerhausarbeit zum Raub, (versuchten) Diebstahl und der objektiven Zurechnung

Die Klausur behandelt typische Anfängerprobleme zum Raub und (versuchten) Diebstahl, insbesondere die Prüfung der objektiven Zurechnung. Der Schwerpunkt liegt auf der Analyse der Tatbestandsmerkmale und dem Umgang mit Problemen aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts.

Raub (§ 249 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Objektive Zurechnung+3 weitere
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