Alles dicht – wer muss da noch zahlen?
Examensklausur · JURA 2022, 1082 · Zivilrecht für 1. Staatsexamen
Von Klaus Peter Berger, Clara Götz, Bernd Scholl

In der Examensklausur wird geprüft, ob und in welchem Umfang ein Einzelhändler während coronabedingter Betriebsschließungen zur Zahlung der Miete verpflichtet bleibt. Thematisiert werden mietrechtliche Gewährleistungsrechte, Unmöglichkeit, die Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB sowie Prozessfragen wie die Hilfsaufrechnung und die Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten. Die Klausur orientiert sich an aktuellen Rechtsprechungen des BGH zur Pandemie und Vertragsstörungen.
Passend dazu in der Jurafuchs-Lernapp
Vertiefe die Klausur-Themen interaktiv — direkt in der Jurafuchs-App, ein Klick oder QR-Scan reicht.
- Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBStörung der Geschäftsgrundlage wegen Absage eines Karnevalsumzugs („Krönungszugsfall“)
- Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBStörung der Geschäftsgrundlage bei gestiegenen Beschaffungskosten
- Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBFehlen der Geschäftsgrundlage
- Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBStörung der Geschäftsgrundlage: Hyperinflation und Weltwirtschaftskrise
- Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBMietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung
Weitere Klausuren zu Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB
Übung macht den Meister — hier sind 6 weitere Klausuren mit verwandter Themenstellung.