Gewährleistung
Die mietrechtliche Gewährleistung (§§ 536, 536a BGB) regelt die Rechte des Mieters bei Sachmängeln – insbesondere Minderung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz. Die Minderung nach § 536 BGB greift verschuldensunabhängig bei Mangel, unabhängig von Anzeige; Problemfälle sind Minderung trotz Kenntnis (§ 814) und Rückforderung überzahlter Miete. Examensklassiker: Voraussetzungen der Minderung, Verhältnis zu Mängelanzeige, Schadensersatzanspruch (§ 536a) und Selbstvornahme-Aufwendungsersatz.
Klausuren zum Thema
„(K)ein Sommermärchen“
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Fragestellungen rund um einen Kauf von Haushaltsgegenständen durch einen Ehegatten (Schlüsselgewalt), gesetzliche Erbfolge nach dem Tod eines Ehegatten, den Widerruf eines eigenhändigen Testaments, güterrechtliche Fragen beim überlebenden Ehegatten sowie vermächtnisrechtliche Ansprüche. Zugleich werden typische Probleme der Testamentsauslegung und -widerruf sowie güterrechtliche Auswirkungen nicht notariell beurkundeter Vereinbarungen aufgegriffen.
ZR-Anfängerklausur zum Schuldrecht
Die Klausur behandelt Ansprüche aus einem Vertrag über die Vermietung einer Ferienwohnung mit Frühstücksservice. Im Mittelpunkt stehen die Einordnung eines gemischten Vertrags, Fragen der Verjährung und der Einrede des nicht erfüllten Vertrags sowie mietrechtliche Sekundäransprüche bei Mängeln und Sachbeschädigungen.
ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Mietrecht
Die Klausur befasst sich mit typischen Problemen rund um das Mietrecht, insbesondere zu den Pflichten im Mietverhältnis und zur Gewährleistung. Der Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Bewertung von Ansprüchen zwischen Mieter und Vermieter.
ZR-Examensklausur zum Mietrecht
Die Klausur behandelt typische Problemstellungen aus dem Mietrecht und eignet sich zur Examensvorbereitung. Anhand eines Sachverhalts werden mietrechtliche Ansprüche und deren Voraussetzungen durchgeprüft.
Kleingedrucktes
Die Klausur behandelt zentrale mietrechtliche Fragen rund um Schönheitsreparaturen bei Gewerberaummietverträgen und setzt sich mit der Wirksamkeit und Auslegung typischer Vertragsklauseln auseinander. Thematisiert werden insbesondere die Rolle von AGB im Mietrecht sowie Ansprüche aus dem allgemeinen Schuldrecht auf Renovierungsvorschuss und Schadensersatz. Es werden klassische Problemkonstellationen aus der aktuellen Rechtsprechung aufgegriffen.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Immer nur Ärger mit Mietern
Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen im Mietrecht mit Fokus auf Pflichten aus dem Mietverhältnis sowie die Besonderheiten bei Wohnraummietverhältnissen. Im Mittelpunkt steht außerdem die Beendigung solcher Mietverhältnisse. Für Anfänger:innen geeignet, prüft sie Basiswissen und die typischen Problemstellungen in der Vermieter-Mieter-Beziehung.
'Leben Mieter sorgenlos?' – Die digitale Miete und ihre Tücken
Die Klausur behandelt Ansprüche eines Mieters gegen den Vermieter eines digitalen Produkts, konkret eines Smartphones, bei Auftreten von Software- und Akkumängeln. Thematisiert wird das Zusammenspiel zwischen Mietrecht und den Vorschriften über digitale Produkte, insbesondere zu Mängelrechten und etwaigen Schadensersatz- sowie Aufwendungsersatzansprüchen. Schwerpunkt sind typische Probleme an der Schnittstelle Miete/digitale Inhalte sowie Ersatz von Rechtsverfolgungskosten.
ZR-Anfängerklausur zum Mietrecht
Die Klausur behandelt einen praxisnahen Fall über einen gemeinschaftlich ausgeliehenen Tandem-Fahrrad und prüft mietrechtliche sowie schuldrechtliche Fragestellungen. Schwerpunktmäßig werden Themen wie Mietvertrag, Ansprüche bei Sachmängeln, Gesamtschuld und Abtretung sowie die Haftung bei Mangelfolgeschäden bearbeitet. Sie eignet sich besonders für Anfänger:innen zur Vertiefung grundlegender Anspruchsprüfungen im Schuldrecht und Mietrecht.
Heizkosten und andere Abwicklungsschwierigkeiten
Die Klausur behandelt umfassend mietrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Rückerstattung von Betriebskosten, der Rückzahlung einer Mietkaution und der Auskehr von Zinsen. Zudem wird auf die ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung, insbesondere die Problematik eines auf Schätzung beruhenden Abrechnungsverfahrens bei Heizkosten, eingegangen. Die prozessuale Einbettung thematisiert außerdem das sofortige Anerkenntnis.
Die verlegbare Hochzeitsfeier
Der Fall behandelt die Problematik einer coronabedingt abgesagten Hochzeitsfeier und die daraus resultierenden Rückforderungsansprüche in Bezug auf gezahlte Miete für Veranstaltungsräume. Thematisiert wird insbesondere das Leistungsstörungsrecht, die mietrechtlichen Gewährleistungsregelungen sowie die Auswirkungen der Corona-Verordnungen auf vertragliche Schuldverhältnisse. Die rechtlichen Würdigungen orientieren sich an aktuellen Gesetzesänderungen und der Rechtsprechung zum Thema 'Coronamieten'.
Das Hafencenter kommt
Der Fall behandelt einen zivilrechtlichen Streit zwischen Vermieterin und Mieter über die Berechtigung einer Mietminderung wegen Baustellenimmissionen. Thematisiert werden zentrale mietrechtliche Fragen wie das Vorliegen eines Mangels und die Voraussetzungen der Mietminderung, zudem prozessuale Aspekte wie Versäumnisurteil und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Mietrecht
Die Klausur thematisiert einen Streit zwischen Vermieter und Mieterin wegen Mietminderung und Zahlungsrückständen in einer Passauer Wohnung. Schwerpunkte liegen auf dem Leistungsverweigerungsrecht der Mieterin, dem Annahmeverzug sowie der außerordentlichen Kündigung gemäß § 543 II 1 Nr. 3 BGB. Es wird insbesondere geprüft, ob und in welchem Umfang der Mieterin ein Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 320 BGB zusteht und ob dadurch die Kündigung des Vermieters gerechtfertigt ist.
Malen oder zahlen?
Im Sachverhalt geht es um die Wirksamkeit und Reichweite einer Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag über eine unrenovierte Wohnung sowie die sich daraus ergebenden wechselseitigen Ansprüche von Mieter und Vermieter. Die Klausur prüft insbesondere, ob der Mieter wirksam zu Schönheitsreparaturen verpflichtet wurde, ob dem Mieter gegenüber dem Vermieter Ansprüche auf Renovierung oder Kostenvorschuss zustehen und wie AGB-rechtliche sowie mietrechtliche Grundsätze auf Schönheitsreparaturklauseln anzuwenden sind.
Ein Ende mit Schrecken
Die Klausur behandelt mietrechtliche Fragestellungen rund um Schönheitsreparaturklauseln, insbesondere deren Wirksamkeit und die Rückabwicklung nicht geschuldeter Reparaturen nach Ende des Mietverhältnisses. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Fristberechnung bei Kündigungserklärungen und der Frage, ob Samstage im Sinne von § 573c BGB als Werktage gelten. Auch Nutzungsersatzansprüche sowie das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis werden thematisiert.
Immer Ärger – nicht nur – mit den Mietern
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragen rund um ein vermietetes Apartmenthaus. Thematische Schwerpunkte sind dabei die Haftung des Vermieters wegen eines herabstürzenden Astes (Baumkontrolle/Fahrlässigkeit), Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, Tierhalterhaftung, Mietminderung wegen Nichtnutzbarkeit eines Aufzugs sowie die Möglichkeit der Kostenerstattung für Reparaturen. Die Aufgabenstellungen umfassen die Prüfung von Schadensersatz-, Aufwendungsersatz- und Mietminderungsansprüchen.
Alles dicht – wer muss da noch zahlen?
In der Examensklausur wird geprüft, ob und in welchem Umfang ein Einzelhändler während coronabedingter Betriebsschließungen zur Zahlung der Miete verpflichtet bleibt. Thematisiert werden mietrechtliche Gewährleistungsrechte, Unmöglichkeit, die Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB sowie Prozessfragen wie die Hilfsaufrechnung und die Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten. Die Klausur orientiert sich an aktuellen Rechtsprechungen des BGH zur Pandemie und Vertragsstörungen.
»Wrong Törn« – folgenreicher Segelausflug ohne Eltern
Die Examensklausur behandelt einen Fall aus dem Mietrecht: Ein 16-jähriger Jugendlicher mietet ohne elterliche Begleitung und unter Angabe einer unzutreffenden Zustimmung seiner Eltern eine Segeljolle. Bei der Nutzung kommt es aufgrund eines Versehens des Vermietermitarbeiters zu einer Verletzung des Jugendlichen. Die Klausur prüft insbesondere Fragen zur Wirksamkeit des Mietvertrags, zur Haftung bei Verletzungen sowie zu einem etwaigen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.
Von Kinderlärm und Bissverletzungen
Die Anfängerklausur behandelt im ersten Teil die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Kinderlärm aus einer Nachbarwohnung einen Mangel der Mietsache darstellt und welche Rechte dem Mieter gegenüber dem Vermieter zustehen (z.B. Mietminderung und Beseitigungsanspruch). Im zweiten Teil ist zu prüfen, ob eine Billigkeitshaftung nach § 829 BGB infolge einer Bissverletzung durch einen Patienten während eines Aufwachversuchs besteht.
Ein Griff ins Klo
Die Klausur behandelt einen komplexen Sachverhalt mit Schwerpunkt im allgemeinen Schuldrecht. Besonders relevant sind die Abgrenzung verschiedener Anspruchsgrundlagen, Schadensrecht, Mängelhaftung im Miet- und Werkvertragsrecht sowie Informationspflichten und der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Zusätzlich werden Aspekte der gesetzlichen Erbfolge und Gesamtschuldnerschaft in einem Fortsetzungsfall thematisiert.
Nur Ärger mit den Mietern und Behörden
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt bereicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Mietzahlungen an den Vermieter durch die Agentur für Arbeit nach SGB II. Im zweiten Teil steht die Rückabwicklung nicht geschuldeter Schönheitsreparaturen und der Umfang des Bereicherungsanspruchs einschließlich Verjährung im Fokus. Die Fallkonstellation legt einen Schwerpunkt auf die Kondiktionsarten und ihre Abgrenzung im Mehrpersonenverhältnis.
Das undichte Hallendach
Mietet eine Textilgroßhändlerin eine Lagerhalle, die nach Eigentümerwechsel einen Wasserschaden erleidet, stellt sich die Frage, ob Ansprüche auf Ersatz von Schäden gegen den neuen Eigentümer bestehen. Die Klausur fragt nach der rechtlichen Einordnung der Verantwortlichkeiten im Mietverhältnis nach Übergang und behandelt insbesondere Ersatzansprüche für Transport- und Schadenskosten, sowie die Zulässigkeit von Aufrechnung mit Mietforderungen.
»Strike and spare«
Die Klausur behandelt eine praxisnahe Fallkonstellation zum Eigentumserwerb und zur Nutzung von Wirtschaftsgütern im Wettbewerbsumfeld von Miet- und Sicherungsrecht, insbesondere zur Frage, ob der Sicherungsnehmer einer unter Eigentumsvorbehalt gekauften und sicherungsübereigneten Bowlingbahn gegen den nachfolgenden Vermieter Nutzungsentschädigung geltend machen kann. Thematisiert werden dabei zentrale Probleme des Besitzschutzes, der Eigentumslage und bereicherungsrechtlicher und mietrechtlicher Ansprüche.
Teures Pflaster
Mietet M eine Wohnung mit Parkettboden von V, sieht er sich kurz nach Einzug mit erheblichem Baulärm und Schimmelbildung konfrontiert. Nach Streit über Mietminderung, Zahlungsrückständen und einer fristlosen Kündigung verursacht M zudem einen Wasserschaden am Parkett. Zu prüfen sind insbesondere die Ansprüche des Vermieters (V) gegenüber dem Mieter (M) aus Mietrecht, deliktischer, bereicherungsrechtlicher und sachenrechtlicher Sicht sowie die Konkurrenz dieser Anspruchsgrundlagen.
Neues Heim, Glück allein?
Die Klausur behandelt einen umfassenden Fall aus dem Zivilrecht mit Bezügen zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, zum Mietrecht, zu Verträgen mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sowie zur kaufrechtlichen Mängelgewährleistung. Thematisiert werden insbesondere Ansprüche bei Beschädigung von Mietsachen, Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund von Verletzungen Dritter sowie Fragen zur Nacherfüllung und Unverhältnismäßigkeit im Kaufrecht. Die Fallbearbeitung eignet sich besonders zur Vertiefung examensrelevanter Problemstellungen.
Examensklausur ZR Tarot im Mietshaus
Die Klausur behandelt eine Vielzahl mietrechtlicher und schuldrechtlicher Konstellationen in einem Mietshaus, darunter Ansprüche auf Zahlungsleistungen aus Lebensberatungsverträgen (Kartenlegen), Fragen der ordentlichen Kündigung wegen Eigenbedarfs, Schadensersatzansprüche wegen Selbsthilfe/Räumung und Probleme rund um die Durchführung von Schönheitsreparaturen sowie Fragen zur fristlosen Kündigung und Erstattung von Umzugskosten. Außerdem werden Auswirkungen des Todes einer Partei auf ein gerichtliches Verfahren thematisiert.
Übungsklausur ZR Das durchnässte Parkett
M, Mieter einer Altbauwohnung, vergisst an einem heißen Tag ein Fenster weit geöffnet, trotz Kenntnis der Gewittergefahr. Durch einen nächtlichen Platzregen wird der wertvolle Parkettboden erheblich beschädigt. Die Klausur thematisiert die Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter vertraglich und deliktisch.
Miete und andere Sorgen
Die Klausur behandelt einen mietrechtlichen Fall rund um die Kündigung, Räumung und Nutzungsentschädigung bei Wohnraummiete. Im Mittelpunkt stehen konfligierende Interessen zwischen Vermieter und Mieter nach Zahlungsrückständen, die Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Nutzungsentschädigung sowie Fragen zur Untervermietung und vorzeitigen Vertragsbeendigung. Ansprüche des Vermieters auf Räumung und Ersatz stehen im Vordergrund.
Ein Vermieter auf Abwegen
In diesem Mietrechtsfall vermietet ein als Vertreter auftretender Bekannter des Vermieters trotz Widerrufs der Vollmacht eine Wohnung. Nach einem Fahrstuhlausfall begehrt der Mieter Minderung, Zurückbehaltung sowie Aufrechnung. Im Fokus stehen Minderungsrecht, Zurückbehaltungsrecht und die Wirksamkeit der Vertretung. Zu prüfen ist, ob der Zahlungseinbehalt des Mieters rechtens war und ob der Vermieter von M noch Mietforderungen verlangen kann.
Übungsfall: Trautes Heim, dieses Glück gibt’s nur allein
Die Klausur behandelt rechtliche Probleme rund um das Zusammenleben in den eigenen vier Wänden, insbesondere im Kontext von zivilrechtlichen Vertragsverhältnissen und möglichen Ansprüchen zwischen den Beteiligten. Es geht um Ansprüche aus dem Mietrecht sowie angrenzende schuldrechtliche und sachenrechtliche Fragen.
Gewährleistung in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.