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Zivilrecht

Gewährleistung

Die mietrechtliche Gewährleistung (§§ 536, 536a BGB) regelt die Rechte des Mieters bei Sachmängeln – insbesondere Minderung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz. Die Minderung nach § 536 BGB greift verschuldensunabhängig bei Mangel, unabhängig von Anzeige; Problemfälle sind Minderung trotz Kenntnis (§ 814) und Rückforderung überzahlter Miete. Examensklassiker: Voraussetzungen der Minderung, Verhältnis zu Mängelanzeige, Schadensersatzanspruch (§ 536a) und Selbstvornahme-Aufwendungsersatz.

Zu diesem Thema haben wir 29 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Fortgeschrittene

„(K)ein Sommermärchen“

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Fragestellungen rund um einen Kauf von Haushaltsgegenständen durch einen Ehegatten (Schlüsselgewalt), gesetzliche Erbfolge nach dem Tod eines Ehegatten, den Widerruf eines eigenhändigen Testaments, güterrechtliche Fragen beim überlebenden Ehegatten sowie vermächtnisrechtliche Ansprüche. Zugleich werden typische Probleme der Testamentsauslegung und -widerruf sowie güterrechtliche Auswirkungen nicht notariell beurkundeter Vereinbarungen aufgegriffen.

Susanne Zintl, Florian Eckert· JA 2026, 801· 120 Min
Gesetzliche ErbfolgeVermächtnis+4 weitere
JURA 2026Anfänger:innen

ZR-Anfängerklausur zum Schuldrecht

Die Klausur behandelt Ansprüche aus einem Vertrag über die Vermietung einer Ferienwohnung mit Frühstücksservice. Im Mittelpunkt stehen die Einordnung eines gemischten Vertrags, Fragen der Verjährung und der Einrede des nicht erfüllten Vertrags sowie mietrechtliche Sekundäransprüche bei Mängeln und Sachbeschädigungen.

Jonas Heckmann, Ben Eyler· JURA 2026, 790
Pflichten im Mietverhältnis GewährleistungErlöschen des Schuldverhältnisses+3 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Mietrecht

Die Klausur befasst sich mit typischen Problemen rund um das Mietrecht, insbesondere zu den Pflichten im Mietverhältnis und zur Gewährleistung. Der Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Bewertung von Ansprüchen zwischen Mieter und Vermieter.

Tessa Bartschat, Paul Suilmann· JURA 2025, 1326
Pflichten im Mietverhältnis Gewährleistung+1 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur zum Mietrecht

Die Klausur behandelt typische Problemstellungen aus dem Mietrecht und eignet sich zur Examensvorbereitung. Anhand eines Sachverhalts werden mietrechtliche Ansprüche und deren Voraussetzungen durchgeprüft.

Pflichten im Mietverhältnis +3 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Kleingedrucktes

Die Klausur behandelt zentrale mietrechtliche Fragen rund um Schönheitsreparaturen bei Gewerberaummietverträgen und setzt sich mit der Wirksamkeit und Auslegung typischer Vertragsklauseln auseinander. Thematisiert werden insbesondere die Rolle von AGB im Mietrecht sowie Ansprüche aus dem allgemeinen Schuldrecht auf Renovierungsvorschuss und Schadensersatz. Es werden klassische Problemkonstellationen aus der aktuellen Rechtsprechung aufgegriffen.

JURA 2025, 2097
GewährleistungSchönheitsreparaturenAGB+3 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Immer nur Ärger mit Mietern

Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen im Mietrecht mit Fokus auf Pflichten aus dem Mietverhältnis sowie die Besonderheiten bei Wohnraummietverhältnissen. Im Mittelpunkt steht außerdem die Beendigung solcher Mietverhältnisse. Für Anfänger:innen geeignet, prüft sie Basiswissen und die typischen Problemstellungen in der Vermieter-Mieter-Beziehung.

Pflichten im Mietverhältnis Mietverhältnisse über WohnraumBeendigung+2 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

'Leben Mieter sorgenlos?' – Die digitale Miete und ihre Tücken

Die Klausur behandelt Ansprüche eines Mieters gegen den Vermieter eines digitalen Produkts, konkret eines Smartphones, bei Auftreten von Software- und Akkumängeln. Thematisiert wird das Zusammenspiel zwischen Mietrecht und den Vorschriften über digitale Produkte, insbesondere zu Mängelrechten und etwaigen Schadensersatz- sowie Aufwendungsersatzansprüchen. Schwerpunkt sind typische Probleme an der Schnittstelle Miete/digitale Inhalte sowie Ersatz von Rechtsverfolgungskosten.

Tom Hubert, Markus Meyer· JA 2024, 271· 180 Min
Mietverhältnisse über WohnraumGewährleistungVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+2 weitere
JURA 2024Anfänger:innen

ZR-Anfängerklausur zum Mietrecht

Die Klausur behandelt einen praxisnahen Fall über einen gemeinschaftlich ausgeliehenen Tandem-Fahrrad und prüft mietrechtliche sowie schuldrechtliche Fragestellungen. Schwerpunktmäßig werden Themen wie Mietvertrag, Ansprüche bei Sachmängeln, Gesamtschuld und Abtretung sowie die Haftung bei Mangelfolgeschäden bearbeitet. Sie eignet sich besonders für Anfänger:innen zur Vertiefung grundlegender Anspruchsprüfungen im Schuldrecht und Mietrecht.

Ulrike Kretz, Elias Feige· JURA 2024, 625
Pflichten im Mietverhältnis GewährleistungGläubiger- /Schuldnermehrheit+2 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Heizkosten und andere Abwicklungsschwierigkeiten

Die Klausur behandelt umfassend mietrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Rückerstattung von Betriebskosten, der Rückzahlung einer Mietkaution und der Auskehr von Zinsen. Zudem wird auf die ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung, insbesondere die Problematik eines auf Schätzung beruhenden Abrechnungsverfahrens bei Heizkosten, eingegangen. Die prozessuale Einbettung thematisiert außerdem das sofortige Anerkenntnis.

JURA 2024, 2147· 300 Min
Pflichten im Mietverhältnis GewährleistungMietverhältnisse über Wohnraum+2 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Die verlegbare Hochzeitsfeier

Der Fall behandelt die Problematik einer coronabedingt abgesagten Hochzeitsfeier und die daraus resultierenden Rückforderungsansprüche in Bezug auf gezahlte Miete für Veranstaltungsräume. Thematisiert wird insbesondere das Leistungsstörungsrecht, die mietrechtlichen Gewährleistungsregelungen sowie die Auswirkungen der Corona-Verordnungen auf vertragliche Schuldverhältnisse. Die rechtlichen Würdigungen orientieren sich an aktuellen Gesetzesänderungen und der Rechtsprechung zum Thema 'Coronamieten'.

Seidel· JA 2023, 894· 180 Min
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBPflichten im Mietverhältnis +2 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Das Hafencenter kommt

Der Fall behandelt einen zivilrechtlichen Streit zwischen Vermieterin und Mieter über die Berechtigung einer Mietminderung wegen Baustellenimmissionen. Thematisiert werden zentrale mietrechtliche Fragen wie das Vorliegen eines Mangels und die Voraussetzungen der Mietminderung, zudem prozessuale Aspekte wie Versäumnisurteil und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Dr. Georg Bischoff, Nils Voskort· JA 2023, 46· 300 Min
GewährleistungBeendigungVersäumnisurteil+2 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Mietrecht

Die Klausur thematisiert einen Streit zwischen Vermieter und Mieterin wegen Mietminderung und Zahlungsrückständen in einer Passauer Wohnung. Schwerpunkte liegen auf dem Leistungsverweigerungsrecht der Mieterin, dem Annahmeverzug sowie der außerordentlichen Kündigung gemäß § 543 II 1 Nr. 3 BGB. Es wird insbesondere geprüft, ob und in welchem Umfang der Mieterin ein Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 320 BGB zusteht und ob dadurch die Kündigung des Vermieters gerechtfertigt ist.

Tamara Deichsel· JURA 2023, 949
Pflichten im Mietverhältnis GewährleistungBeendigung+3 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Malen oder zahlen?

Im Sachverhalt geht es um die Wirksamkeit und Reichweite einer Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag über eine unrenovierte Wohnung sowie die sich daraus ergebenden wechselseitigen Ansprüche von Mieter und Vermieter. Die Klausur prüft insbesondere, ob der Mieter wirksam zu Schönheitsreparaturen verpflichtet wurde, ob dem Mieter gegenüber dem Vermieter Ansprüche auf Renovierung oder Kostenvorschuss zustehen und wie AGB-rechtliche sowie mietrechtliche Grundsätze auf Schönheitsreparaturklauseln anzuwenden sind.

Veronica R. S. Hoch-Loy· JURA 2023, 838
SchönheitsreparaturenGewährleistungMietverhältnisse über Wohnraum+2 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

Ein Ende mit Schrecken

Die Klausur behandelt mietrechtliche Fragestellungen rund um Schönheitsreparaturklauseln, insbesondere deren Wirksamkeit und die Rückabwicklung nicht geschuldeter Reparaturen nach Ende des Mietverhältnisses. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Fristberechnung bei Kündigungserklärungen und der Frage, ob Samstage im Sinne von § 573c BGB als Werktage gelten. Auch Nutzungsersatzansprüche sowie das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis werden thematisiert.

Emanuel Kollmann· JURA 2023, 88
SchönheitsreparaturenBeendigung+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Immer Ärger – nicht nur – mit den Mietern

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragen rund um ein vermietetes Apartmenthaus. Thematische Schwerpunkte sind dabei die Haftung des Vermieters wegen eines herabstürzenden Astes (Baumkontrolle/Fahrlässigkeit), Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, Tierhalterhaftung, Mietminderung wegen Nichtnutzbarkeit eines Aufzugs sowie die Möglichkeit der Kostenerstattung für Reparaturen. Die Aufgabenstellungen umfassen die Prüfung von Schadensersatz-, Aufwendungsersatz- und Mietminderungsansprüchen.

Dennis Hornschu· JA 2022, 540· 300 Min
Pflichten im Mietverhältnis GewährleistungGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+2 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Alles dicht – wer muss da noch zahlen?

In der Examensklausur wird geprüft, ob und in welchem Umfang ein Einzelhändler während coronabedingter Betriebsschließungen zur Zahlung der Miete verpflichtet bleibt. Thematisiert werden mietrechtliche Gewährleistungsrechte, Unmöglichkeit, die Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB sowie Prozessfragen wie die Hilfsaufrechnung und die Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten. Die Klausur orientiert sich an aktuellen Rechtsprechungen des BGH zur Pandemie und Vertragsstörungen.

Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Gewährleistung+3 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

»Wrong Törn« – folgenreicher Segelausflug ohne Eltern

Die Examensklausur behandelt einen Fall aus dem Mietrecht: Ein 16-jähriger Jugendlicher mietet ohne elterliche Begleitung und unter Angabe einer unzutreffenden Zustimmung seiner Eltern eine Segeljolle. Bei der Nutzung kommt es aufgrund eines Versehens des Vermietermitarbeiters zu einer Verletzung des Jugendlichen. Die Klausur prüft insbesondere Fragen zur Wirksamkeit des Mietvertrags, zur Haftung bei Verletzungen sowie zu einem etwaigen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.

Clemens Latzel, Mervin Daniels· JURA 2022, 851
Pflichten im Mietverhältnis GewährleistungMietverhältnisse über Wohnraum+3 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Von Kinderlärm und Bissverletzungen

Die Anfängerklausur behandelt im ersten Teil die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Kinderlärm aus einer Nachbarwohnung einen Mangel der Mietsache darstellt und welche Rechte dem Mieter gegenüber dem Vermieter zustehen (z.B. Mietminderung und Beseitigungsanspruch). Im zweiten Teil ist zu prüfen, ob eine Billigkeitshaftung nach § 829 BGB infolge einer Bissverletzung durch einen Patienten während eines Aufwachversuchs besteht.

Veris-Pascal Heintz· JURA 2021, 1099
Pflichten im Mietverhältnis Gewährleistung+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Ein Griff ins Klo

Die Klausur behandelt einen komplexen Sachverhalt mit Schwerpunkt im allgemeinen Schuldrecht. Besonders relevant sind die Abgrenzung verschiedener Anspruchsgrundlagen, Schadensrecht, Mängelhaftung im Miet- und Werkvertragsrecht sowie Informationspflichten und der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Zusätzlich werden Aspekte der gesetzlichen Erbfolge und Gesamtschuldnerschaft in einem Fortsetzungsfall thematisiert.

Vincent Calvin Brock· JURA 2020, 962
Entstehung von Schuldverhältnissen Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Pflichten im Mietverhältnis +3 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Nur Ärger mit den Mietern und Behörden

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt bereicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Mietzahlungen an den Vermieter durch die Agentur für Arbeit nach SGB II. Im zweiten Teil steht die Rückabwicklung nicht geschuldeter Schönheitsreparaturen und der Umfang des Bereicherungsanspruchs einschließlich Verjährung im Fokus. Die Fallkonstellation legt einen Schwerpunkt auf die Kondiktionsarten und ihre Abgrenzung im Mehrpersonenverhältnis.

Die LeistungskondiktionBereicherungsausgleich im MehrpersonenverhältnisGewährleistung+2 weitere
JA 2017Anfänger:innen

Das undichte Hallendach

Mietet eine Textilgroßhändlerin eine Lagerhalle, die nach Eigentümerwechsel einen Wasserschaden erleidet, stellt sich die Frage, ob Ansprüche auf Ersatz von Schäden gegen den neuen Eigentümer bestehen. Die Klausur fragt nach der rechtlichen Einordnung der Verantwortlichkeiten im Mietverhältnis nach Übergang und behandelt insbesondere Ersatzansprüche für Transport- und Schadenskosten, sowie die Zulässigkeit von Aufrechnung mit Mietforderungen.

Pflichten im Mietverhältnis Gewährleistung+3 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

»Strike and spare«

Die Klausur behandelt eine praxisnahe Fallkonstellation zum Eigentumserwerb und zur Nutzung von Wirtschaftsgütern im Wettbewerbsumfeld von Miet- und Sicherungsrecht, insbesondere zur Frage, ob der Sicherungsnehmer einer unter Eigentumsvorbehalt gekauften und sicherungsübereigneten Bowlingbahn gegen den nachfolgenden Vermieter Nutzungsentschädigung geltend machen kann. Thematisiert werden dabei zentrale Probleme des Besitzschutzes, der Eigentumslage und bereicherungsrechtlicher und mietrechtlicher Ansprüche.

Matthias Fevers· JURA 2015, 729
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisDie Leistungskondiktion+4 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Teures Pflaster

Mietet M eine Wohnung mit Parkettboden von V, sieht er sich kurz nach Einzug mit erheblichem Baulärm und Schimmelbildung konfrontiert. Nach Streit über Mietminderung, Zahlungsrückständen und einer fristlosen Kündigung verursacht M zudem einen Wasserschaden am Parkett. Zu prüfen sind insbesondere die Ansprüche des Vermieters (V) gegenüber dem Mieter (M) aus Mietrecht, deliktischer, bereicherungsrechtlicher und sachenrechtlicher Sicht sowie die Konkurrenz dieser Anspruchsgrundlagen.

Stefan Jobst· JA 2013, 747· 300 Min
Pflichten im Mietverhältnis GewährleistungRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Neues Heim, Glück allein?

Die Klausur behandelt einen umfassenden Fall aus dem Zivilrecht mit Bezügen zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, zum Mietrecht, zu Verträgen mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sowie zur kaufrechtlichen Mängelgewährleistung. Thematisiert werden insbesondere Ansprüche bei Beschädigung von Mietsachen, Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund von Verletzungen Dritter sowie Fragen zur Nacherfüllung und Unverhältnismäßigkeit im Kaufrecht. Die Fallbearbeitung eignet sich besonders zur Vertiefung examensrelevanter Problemstellungen.

Patrick Schulz, Marcel Gade· JA 2013, 425· 300 Min
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisMietverhältnisse über WohnraumSach- und Rechtsmängel+3 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Tarot im Mietshaus

Die Klausur behandelt eine Vielzahl mietrechtlicher und schuldrechtlicher Konstellationen in einem Mietshaus, darunter Ansprüche auf Zahlungsleistungen aus Lebensberatungsverträgen (Kartenlegen), Fragen der ordentlichen Kündigung wegen Eigenbedarfs, Schadensersatzansprüche wegen Selbsthilfe/Räumung und Probleme rund um die Durchführung von Schönheitsreparaturen sowie Fragen zur fristlosen Kündigung und Erstattung von Umzugskosten. Außerdem werden Auswirkungen des Todes einer Partei auf ein gerichtliches Verfahren thematisiert.

Jan Lieder· JURA 2012, 138
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBMietverhältnisse über WohnraumGewährleistung+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Das durchnässte Parkett

M, Mieter einer Altbauwohnung, vergisst an einem heißen Tag ein Fenster weit geöffnet, trotz Kenntnis der Gewittergefahr. Durch einen nächtlichen Platzregen wird der wertvolle Parkettboden erheblich beschädigt. Die Klausur thematisiert die Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter vertraglich und deliktisch.

Louis Pahlow, Alexander Zapp· JURA 2012, 59
Pflichten im Mietverhältnis Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+2 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Miete und andere Sorgen

Die Klausur behandelt einen mietrechtlichen Fall rund um die Kündigung, Räumung und Nutzungsentschädigung bei Wohnraummiete. Im Mittelpunkt stehen konfligierende Interessen zwischen Vermieter und Mieter nach Zahlungsrückständen, die Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Nutzungsentschädigung sowie Fragen zur Untervermietung und vorzeitigen Vertragsbeendigung. Ansprüche des Vermieters auf Räumung und Ersatz stehen im Vordergrund.

Daniela Schütz· JA 2011, 329· 300 Min
Pflichten im Mietverhältnis BeendigungGewährleistung+3 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Ein Vermieter auf Abwegen

In diesem Mietrechtsfall vermietet ein als Vertreter auftretender Bekannter des Vermieters trotz Widerrufs der Vollmacht eine Wohnung. Nach einem Fahrstuhlausfall begehrt der Mieter Minderung, Zurückbehaltung sowie Aufrechnung. Im Fokus stehen Minderungsrecht, Zurückbehaltungsrecht und die Wirksamkeit der Vertretung. Zu prüfen ist, ob der Zahlungseinbehalt des Mieters rechtens war und ob der Vermieter von M noch Mietforderungen verlangen kann.

Dr. Stephan Schuster· JA 2009, 105· 120 Min
Pflichten im Mietverhältnis Gewährleistung+4 weitere
ZjSFortgeschrittene

Übungsfall: Trautes Heim, dieses Glück gibt’s nur allein

Die Klausur behandelt rechtliche Probleme rund um das Zusammenleben in den eigenen vier Wänden, insbesondere im Kontext von zivilrechtlichen Vertragsverhältnissen und möglichen Ansprüchen zwischen den Beteiligten. Es geht um Ansprüche aus dem Mietrecht sowie angrenzende schuldrechtliche und sachenrechtliche Fragen.

Mietverhältnisse über Wohnraum+3 weitere
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Gewährleistung in der Jurafuchs-Lernapp

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