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Franka Weckner

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Franka Weckner ist derzeit Rechtsreferendarin am Oberlandesgericht Hamm. Zuvor war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig und verfügt über praktische Erfahrungen im juristischen Bereich. Ihr Werdegang umfasst sowohl die akademische Ausbildung als auch die stationäre Ausbildung im deutschen Rechtssystem.

Klausuren

1 Klausur
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur zum Schuldrecht

Die Klausur JURA 2025, 1218 ist eine Übungsklausur zum Schuldrecht mit Schwerpunkt auf Leistungsstörungen und deren Rechtsfolgen. Anhand eines zivilrechtlichen Sachverhalts werden typische Probleme des allgemeinen Schuldrechts einschließlich relevanter Normen aus dem BGB behandelt.

Moritz Böbel, Franka Weckner· JURA 2025, 1218
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Franka Weckner prüfen besonders häufig Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×).