Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Im Namen der Gesundheit
Die Klausur thematisiert die öffentlichen Warnungen einer Lebensmittelüberwachungsbehörde vor bestimmten Produkten und deren verwaltungs-, haftungs- sowie verfassungsrechtliche Konsequenzen. Es wird aus verschiedenen Perspektiven die Rechtmäßigkeit dieser behördlichen Informationshandlungen, Ansprüche auf einstweiligen Rechtsschutz sowie mögliche Amtshaftungsansprüche und die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht bezüglich einer angeblichen Verfassungswidrigkeit einer Spezialnorm (§ 40 I a LFGB) geprüft. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen von behördlichen Warnungen auf Grundrechte der betroffenen Unternehmen und die Anforderungen an staatliche Informationsbefugnisse.
Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Baurecht - Das Bootshaus
In der Klausur geht es um die baurechtliche Zulässigkeit eines Bootshauses im Außenbereich. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung entgegenstehender Belange des Natur- und Landschaftsschutzes gemäß § 35 III Nr. 5 Var. 1 BauGB, insbesondere die Argumentation zu einer Landschaftsschutzverordnung und die Rechtmäßigkeit des naturschutzbehördlichen Einvernehmens. Außerdem werden die Anspruchsgrundlage der wasserrechtlichen Genehmigung und die inzidente bauplanungsrechtliche Prüfung thematisiert. Weitere zentrale Punkte betreffen die Zweckmäßigkeitserwägungen im Zusammenhang mit Fristen im Widerspruchsverfahren.
Der Stern von Vergina
Die Klausur behandelt eine polizeirechtliche Maßnahme im Zusammenhang mit einem Fußballspiel, bei dem ein Banner aufgehängt wird, das zu erheblichen Spannungen zwischen Fanlagern führt. Der Schwerpunkt liegt auf der Rechtmäßigkeit des Einschreitens der Polizei, den Voraussetzungen und der Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage sowie auf der Frage der Störereigenschaft und des polizeilichen Zwangs gegenüber dem Kläger.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Recht auf selbstbestimmtes Sterben
In der Klausur geht es um die grundrechtliche Einordnung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und dessen Nähe zur Menschenwürde sowie um die Prüfung, ob die Inanspruchnahme von Suizidhilfe Teil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist. Ein Schwerpunkt liegt auf der Verhältnismäßigkeit eines staatlichen Eingriffs, insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit restriktiver Regelungen. Besondere Beachtung findet die strukturierte Prüfung der Angemessenheit, einschließlich der Durchbrechung der klassischen Drei-Stufen-Lehre bei einer funktionalen Verschränkung von Grundrechten.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht - Zusicherung
Die Klausur beschäftigt sich zentral mit der Qualifikation und Wirksamkeit einer behördlichen Zusicherung im Verwaltungsrecht. Schwerpunktmäßig werden die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen einer Zusicherung, insbesondere anhand der Befugnisnormen (Total-, Eingriffs- und Etatvorbehalt sowie das Gebot der doppelten Rechtmäßigkeit), geprüft. Zudem ist zu beurteilen, ob der zugrunde liegende Bewilligungsbescheid und die Zusicherung materiell rechtswidrig sind, beispielsweise aufgrund von Ermessensmissbrauch. Ein weiteres zentrales Thema ist die konkludente Rücknahme der Zusicherung nach Art. 38 II iVm Art. 48 I 2, II BayVwVfG, einschließlich der Auslegung entsprechender Verwaltungshandlungen und der Frage nach schutzwürdigem Vertrauen.
Gefährliches Vergnügen auf der Weser
Die Klausur behandelt das Verwaltungsprozessrecht und Verwaltungsverfahrensrecht rund um den Entzug einer Erlaubnis zur Nutzung von Jetskis im Fahrwasser der Weser durch das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt. Thematisiert werden die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage, insbesondere Fragen der Rücknahme/Widerruf von Verwaltungsakten, Erledigung sowie verfassungsrechtliche Aspekte wie Berufsfreiheit. Im Mittelpunkt steht die Prüfung, ob die Klage des Unternehmers A auf Wiederzulassung des Jetski-Fahrens im Fahrwasser erfolgreich sein kann.
Corona im Bundestag
Die Klausur thematisiert ein verfassungsrechtliches Problem: Nach einer Corona-bedingten Quarantäneanordnung gegen Bundestagsabgeordnete prüft das Bundesverfassungsgericht einen Antrag eines betroffenen Abgeordneten gegen den Bundestag. Im Mittelpunkt stehen die Reichweite der Abgeordnetenimmunität, die Bedeutung subjektiver Rechte des einzelnen Abgeordneten sowie die Frage der Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen und des Reklamationsrechts des Bundestags. Der Sachverhalt ist im Kontext der COVID-19-Pandemie und parlamentarischer Arbeitsfähigkeit angesiedelt.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht und Infektionsschutzrecht - Schule unter Quarantäne
Die Klausur behandelt zentrale Aspekte des allgemeinen Verwaltungsrechts und Infektionsschutzrechts am Beispiel einer Schule unter Quarantäne. Kernfragen sind die materielle Rechtmäßigkeit einer Absonderungsanordnung, insbesondere die Voraussetzungen des § 30 I 2 IfSG und die Ermessensausübung mit Bezug auf Verhältnismäßigkeit. Zudem wird die formelle Rechtmäßigkeit geprüft, etwa hinsichtlich Verfahrensanforderungen und möglicher Formverstöße. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Wirksamkeit des Verwaltungsakts bei Bekanntgabe durch eine Erklärungsbotin gegenüber gesetzlichen Vertretern und minderjährigen Adressaten.
Anfängerhausarbeit – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Die überraschende Wahl
In der Klausur steht das Staatsorganisationsrecht mit Fokus auf der rechtlichen Behandlung einer überraschenden Wahl im Zentrum. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob eine Wahl des Bundeskanzlers nach einer Auflösungsverfügung des Bundestages noch möglich ist, insbesondere vor dem Hintergrund des Art. 68 GG. Es wird vertieft das Problem erörtert, ob der bereits aufgelöste Bundestag überhaupt noch einen Bundeskanzler wählen darf und welche Voraussetzungen für die wirksame Wahl erfüllt sein müssen. Ergänzend wird das Ermessen des Bundespräsidenten bei der Auflösung des Bundestages und die materielle Auflösungslage (insbesondere instabile politische Verhältnisse) näher untersucht.
Die Bettelbegleitung
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer ordnungsbehördlichen Verfügung, mit der einem Vater untersagt wird, gemeinsam mit seiner minderjährigen Tochter auf einer öffentlichen Straße zu betteln. Gegenstand sind zum einen die rechtlichen Grundlagen der Verfügung anhand einer landesrechtlichen Verordnung über das Bettelverbot in Begleitung von Kindern sowie die Prüfung einschlägiger Grundrechte und deren Schranken. Der Kandidat soll die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Verfügung umfassend rechtlich würdigen.
(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht - Der Landarztsoli
In der Klausur steht die prozessuale Vorgehensweise gegen einen bestandskräftigen Abgabenbescheid im Mittelpunkt, insbesondere die Möglichkeiten eines Wiederaufgreifens des Verfahrens gemäß § 51 I Nr. 1 VwVfG und die prozessuale Durchsetzung entsprechender Ansprüche. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Anspruch auf Rücknahme eines Abgabenbescheids nach § 48 I 1 VwVfG. Zudem wird die Frage behandelt, welche Rolle eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen des Wiederaufgreifens sowie ein möglicher Amtshaftungsanspruch spielen.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizeirecht - Der polizeiliche Schusswaffeneinsatz
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die rechtliche Überprüfung eines polizeilichen Schusswaffeneinsatzes. Im Zentrum stehen die Voraussetzungen und die Rechtmäßigkeit des Grundverwaltungsakts, insbesondere die Ermächtigungsgrundlage, die Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sowie das Ermessen bei der Auswahl und Anwendung geeigneter Zwangsmittel. Ein weiterer Fokus liegt auf der Verhältnismäßigkeit der Zwangsmittelanwendung im Rahmen des polizeilichen Handelns. Die Klausur erfordert außerdem die strukturierte Prüfung der anwenderischen Aspekte polizeilicher Vollstreckungsmaßnahmen.
Diese Ferienanlage verursacht Stress!
Die Klausur behandelt die Überprüfung französischer Regelungen zu Architektenleistungen und Vermögensbesteuerung auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundfreiheiten des Unionsrechts. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Dienstleistungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit, wobei auch Aspekte wie mittelbare Diskriminierung und Maßnahmen gleicher Wirkung thematisiert werden. Die Studierenden sollen begutachten, ob die betreffenden nationalen Vorschriften gegen EU-Recht verstoßen und welches Vorgehen die nationalen Gerichte wählen sollen.
Corona-Chaos in der Bundesregierung
Die Klausur behandelt das Zusammenspiel von Kanzlerprinzip (Richtlinienkompetenz) und Ressortprinzip innerhalb der Bundesregierung, am Beispiel der Impfstoffbeschaffung in der Corona-Pandemie. Zudem werden Fragen zur Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für flächendeckende Schulschließungen, zum verfassungsrechtlichen Verfahren der Gesetzgebung und zu möglichen Rechtsschutzverfahren (insb. vor dem BVerfG) thematisiert.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Völkerrecht und Verfassungsrecht - Deutschland und die Drohnen
Die Klausur befasst sich mit der grundrechtlichen Schutzwirkung gegenüber Ausländern im Ausland und der Frage der Klagebefugnis. Außerdem wird das Rechtsschutzbedürfnis beleuchtet, insbesondere in Bezug auf die Inanspruchnahme der richtigen Gerichtsbarkeit, die Nutzlosigkeit einer Klage sowie deren mögliche Verwirkung. Im Schwerpunkt steht zudem die Schutzpflicht des Staates nach Art. 2 II 1 GG, etwa im Zusammenhang mit völkerrechtlichen Verboten unterschiedsloser Angriffe und der subjektiven Wirkung des Völkerrechts. Es wird untersucht, ob und wann eine Verletzung dieser Schutzpflicht vorliegt, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Untermaßverbots und der Gewichtung der betroffenen Rechtsgüter im Falle von völkerrechtswidrigen Drohnenangriffen. Die Klausur legt ihren Fokus auf Schnittstellen zwischen Völkerrecht und deutschem Verfassungsrecht.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht - Traue nie einer Statistik
In der Klausur werden die maßgeblichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Informationsgewährung nach dem BayDSG geprüft. Zentrale Schwerpunkte sind die Bestimmung des relevanten Zeitpunkts für die Beurteilung, die Rolle und die Einordnung der S als Anspruchsgegnerin hinsichtlich der Eigenschaft als öffentliche Stelle bzw. Verwaltungshelfer sowie organisationsrechtliche Aspekte. Daneben wird das berechtigte Interesse an der Informationserteilung sowie der Ermessensspielraum nach Art. 39 BayDSG und die im Rahmen der Einzelfallabwägung zu berücksichtigenden Belange ausführlich behandelt. Die Prüfung orientiert sich an den spezialgesetzlichen Vorgaben des Datenschutz- und Informationsfreiheitsrechts.
Nicht ohne mein Kopftuch!
Die Klausur behandelt die europarechtliche und grundrechtliche Zulässigkeit von Kopftuchverboten im privatrechtlichen Angestelltenverhältnis. Sie thematisiert insbesondere die Vereinbarkeit eines Umsetzungsgesetzes und einer EU-Richtlinie mit den Unionsgrundrechten sowie den Ablauf eines Vorabentscheidungsverfahrens vor dem EuGH. Im Fokus stehen die Religionsfreiheit und Berufsfreiheit der Arbeitnehmerin, aber auch die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Kommunalrecht - "Green Economy" kommunal und digital
In dieser Klausur steht das Kommunalrecht im Kontext der „Green Economy“ im Mittelpunkt. Wesentliche Schwerpunkte bilden die Frage der Gleichbehandlung ortsansässiger und „grüner“ Betriebe sowie die Prüfung von Kapazitätsbegrenzungen und dem Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidungen. Ein weiteres zentrales Thema ist die konkludente Widmungserklärung öffentlicher Einrichtungen durch die Gemeinde. Zudem werden weitere Voraussetzungen und Begründungen für die Nutzung kommunaler Einrichtungen, insbesondere im Zusammenhang mit ihrer öffentlichen Widmung, analysiert.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht - Brisante Infos für den Klimablog
Der Schwerpunkt der Klausur liegt bei der Prüfung von Ausschlussgründen nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Zunächst wird eingehend das Berufsgeheimnis und dessen Ausnahmen unter Berücksichtigung der relevanten Vorschriften sowie einer teleologischen Reduktion des § 3 Nr. 4 IFG analysiert. Daneben wird die Abwägung zwischen Informationsinteresse und Geheimhaltungsinteresse bei personenbezogenen Daten nach § 5 Abs. 1 IFG untersucht. Die Anwendung der materiellen Voraussetzungen des IFG auf eine Anfrage mit besonderer Schutzwürdigkeit von Geheimhaltungsinteressen steht im Zentrum der Aufgabenstellung.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht - Corona-Hotspot in Memmingen
In der Klausur geht es um die rechtlichen Grundlagen und die Rechtmäßigkeit einer Allgemeinverfügung zur Bekämpfung eines Corona-Hotspots in Memmingen. Ein Schwerpunkt liegt auf der materiellen Rechtmäßigkeit, insbesondere auf der Prüfung, ob die angeordnete Maßnahme der Verhältnismäßigkeit entspricht und wie zwischen gebundener Entscheidung und Ermessen abzugrenzen ist. Weiterhin wird das Verfahren thematisiert, hier insbesondere Fragen der Beschlussfähigkeit und der Einhaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei einer Online-Stadtratssitzung. Die Prüfung der formellen wie materiellen Anforderungen liefert dabei den zentralen Rahmen zur Bewertung der Allgemeinverfügung.
Vom Basketball-Court zum Verwaltungs-Court
Die Klausur behandelt die landesrechtliche Corona-Verordnungen und deren Umsetzung am Beispiel eines Platzverweises vom Basketballplatz durch die Polizei. Zu prüfen sind insbesondere die Rechtsgrundlagen des Verordnungserlasses, die Eingriffsmaßnahmen der Polizei sowie die prozessuale Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Schwerpunkt liegt auf verwaltungsrechtlichen und staatsorganisationsrechtlichen Fragen zur Rechtsverordnung und polizeilichen Maßnahmen.
(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Volksbefragung und Machtgerangel
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Staatsorganisationsrechts im Kontext einer unverbindlichen Volksbefragung. Im Schwerpunkt steht die mögliche Verletzung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes durch die Durchführung einer solchen Volksbefragung, wobei die strittigen Aspekte dieser Problematik beleuchtet werden. Zusätzlich wird das Weisungsrecht der Bundeskanzlerin gegenüber den Bundesministern thematisiert, insbesondere das Verhältnis von Sachleitungsgewalt und Ressortkompetenz sowie Sonderzuweisungen gemäß Art. 80 I 1 GG. Abgerundet wird die Klausur durch die Prüfung der Antragsbefugnis im Bund-Länder-Streit um Gesetzgebungskompetenz.
Examensübungsklausur zum Baurecht: Rotlicht im Allgemeinen Wohngebiet
Im vorliegenden Fall begehrt X als Eigentümer eines Grundstücks im Allgemeinen Wohngebiet einstweiligen Rechtsschutz gegen eine bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung des Landkreises G. Der Landkreis untersagt X die Nutzung seines Anwesens als bordellartiger Betrieb aufgrund einer nicht genehmigten Nutzungsänderung gegenüber der ursprünglichen Wohnhausgenehmigung. Streitentscheidend sind Aspekte des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts, insbesondere die Frage nach der Genehmigungsfähigkeit der Nutzung, Bestandsschutz, Duldung sowie Verwirkung und Verhältnismäßigkeit behördlicher Maßnahmen. Es sind zudem Argumente zur Begründung der sofortigen Vollziehung sowie zur Festsetzung und Angemessenheit des Zwangsgeldes zu prüfen.
Examensübungsklausur: Die obduzierte Leiche und die EMRK
Die Eltern einer verstorbenen 14-Jährigen wenden sich gegen die vom Gesundheitsamt angeordnete Obduktion ihrer Tochter, nachdem diese kurz nach einer COVID-19-Impfung verstorben ist. Sie begehren die Herausgabe des Leichnams, um die nach islamischem Ritus vorgesehene Bestattung durchzuführen und wenden sich gegen die Organentnahme im Rahmen der Sektion. Im Streit stehen das öffentliche Interesse an der Erforschung von Impfnebenwirkungen und Pandemiebekämpfung einerseits sowie das postmortale Persönlichkeitsrecht und die Religionsfreiheit der Angehörigen andererseits. Die Prüfung erstreckt sich auf Fragen des Verwaltungsrechts, des Staatsorganisationsrechts sowie auf die Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).