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Klausuren

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ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Trau, schau, wem

In diesem Fall verlangt E als neuer Eigentümer und Vermieter von M, dem bisherigen Mieter, die Herausgabe der von M während einer unberechtigten Untervermietung erzielten Untermieterlöse. Im Mittelpunkt stehen zivilrechtliche Probleme der Untervermietung, insbesondere Herausgabeansprüche hinsichtlich des Untermietzinses vor und nach Beendigung des Mietverhältnisses sowie der Eintritt der Rechtshängigkeit. Zusätzlich macht M gegenüber E Schadensersatz wegen verweigerter Untervermietung und gegenüber F, einer Untermieterin, offene Mietforderungen geltend. Die Klausur beleuchtet dabei mietrechtliche Anspruchsgrundlagen und die Folgen unerlaubter Untervermietung.

Katharina Hilbig· ZJS 2010, 357
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Stellvertretung§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
JA 2010Anfänger:innen

Eifersüchtiger Liebhaber und schwerhöriger Sprengstoffexperte

Die Klausur behandelt einen Auftragsmord, der aufgrund eines Adress-Irrtums des Täters fehlschlägt. Thematisiert werden insbesondere Fragen zum error in persona, zur Akzessorietätslockerung (§ 28 StGB), zum Anstiftervorsatz, zum unmittelbaren Ansetzen, zum Rücktritt vom Versuch sowie Mordmerkmale. Zu prüfen ist die Strafbarkeit sowohl des Auftraggebers als auch des Ausführenden.

Dr. Robert Englmann· JA 2010, 185· 120 Min
Mord, § 211 StGBVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JA 20101. Staatsexamen

* "Leistungsstörung bei Belieferung des Gläubigers nach dessen angemeldetem Bedarf

Die Klausur befasst sich mit einer Leistungsstörung bei Sukzessivlieferungsverträgen, insbesondere mit der verspäteten Lieferung und den daraus folgenden Schadensersatzansprüchen des Käufers sowie Problemen des Annahmeverzugs. Zusätzlich wird die Möglichkeit der Widerklage gegen eine negative Feststellungsklage sowie deren prozessuale Auswirkungen geprüft.

Prof. Dr. Patrick Schmidt· JA 2010, 176· 300 Min
Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Annahmeverzug, § 293 ff. BGB+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Rüge durch den Bürgermeister

Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit einer Rüge des Bürgermeisters gegenüber einem Ratsmitglied wegen vermeintlicher Pflichtverletzung. Zur Begutachtung stehen die kommunalrechtlichen Kompetenzen des Bürgermeisters sowie die Möglichkeiten einer gerichtlichen Vorgehensweise im Kommunalverfassungsstreit. Zusätzlich sind Zweckmäßigkeitserwägungen und Beweisprognosen zu berücksichtigen.

Günter Proppe· JA 2010, 141· 60 Min
Der BürgermeisterDer Kommunalverfassungsstreit+3 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Der (E)i-Pod und die Messer

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob und inwieweit sich die Beteiligten T, P und F wegen verschiedener Eigentums- und Vermögensdelikte strafbar gemacht haben. T verkauft der alten Dame O telefonisch zunächst einen i-Pod unter Missverständnissen und Unwahrheiten und später ein Messerset unter Falschangaben, wobei O beide Waren kauft. P, die Putzfrau, entwendet den i-Pod und nach O's Tod auch das Messerset aus deren Wohnung. F kauft das Messerset von P, obwohl sie weiß, dass sie den Kaufpreis nicht zahlen kann. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen bei Betrug, Diebstahl und Unterschlagung.

Dr. Oliver Sahan· ZJS 2010, 238
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Unterlassen+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Flatrate – All You Can Drink!

Die Klausur behandelt verwaltungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer geplanten 'All You Can Drink'-Flatrate in einer Diskothek in Hamburg. Thematisiert werden unter anderem die Zulässigkeit einer Anfechtungsklage gegen eine Untersagungsverfügung, Nebenbestimmungen, die Reichweite behördlicher Anforderungen zum Schutz vor übermäßigem Alkoholgenuss, die Einflussnahme der Grundrechte sowie die Auswirkungen der Föderalismusreform I auf die Rechtslage.

Prof. Dr. Arndt Schmehl· JA 2010, 128· 180 Min
Zulässigkeit der AnfechtungsklageNebenbestimmungen zu VerwaltungsaktenGaststättenrecht+2 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Grundstücksverkehr im Spannungsfeld von Grundgesetz und Europarecht

Die „Organic Food Limited“, eine nach englischem Recht gegründete Gesellschaft, möchte von einem deutschen Landwirt ein Grundstück erwerben und legt den Kaufvertrag der Kreisverwaltung zur Genehmigung vor. Die Behörde versagt die Genehmigung mit Verweis auf einen anderen Landwirt, der das Grundstück zur Sicherung seiner betrieblichen Existenz benötigt, und beruft sich auf §§ 2 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG. Die OF Ltd. verfolgt daraufhin den Rechtsweg bis zum Bundesgerichtshof und schließlich zum Bundesverfassungsgericht, wobei sie die Vereinbarkeit der Grundstücksverkehrsvorschriften mit dem Grundgesetz und den unionsrechtlichen Grundfreiheiten in Zweifel zieht. Der Fall fokussiert auf die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen der Genehmigungsversagung im landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr, die Bedeutung von Grundrechten und Unionsrecht sowie die Vorlagepflicht an den EuGH.

Elke Gurlit, Larissa Maier· ZJS 2010, 231
Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtVerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Shoppingcenter hinterm Gartenzaun

E, Eigentümer eines Wohnhauses in Landsberg am Lech, wendet sich gegen den Bebauungsplan "Ost 4", der die Neuausweisung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel vorsieht. E befürchtet negative Auswirkungen auf sein Wohngebiet durch das geplante Fachmarktzentrum und die Lärmbelastung, insbesondere auch vor dem Hintergrund der bestehenden Geruchs- und Geräuschimmissionen aus der Nachbarschaft. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Bauplanungsrechts, insbesondere das Abwägungsgebot, das Trennungsgebot sowie das Konfliktbewältigungsgebot. Der Fall thematisiert ferner die prozessuale Einkleidung des vorläufigen Rechtsschutzes im Normenkontrollverfahren und das Rechtsschutzinteresse des Klägers.

Christian Hufen· ZJS 2010, 225
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Zulässigkeit der AnfechtungsklageBegründetheit der Anfechtungsklage+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Zu viel des Guten? Schönheitsreparaturen bei Auszug des Mieters

Martina verlangt von ihrem ehemaligen Vermieter Herrn Valentino Ersatz der Kosten für Schönheitsreparaturen, die sie beim Auszug durchgeführt hat. Im Mittelpunkt steht eine mietvertragliche Klausel, die den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen sowie zur Übergabe der renovierten Wohnung verpflichtet. Fraglich ist insbesondere, ob die Klausel einer AGB-Kontrolle standhält und Martina einen Rückforderungsanspruch wegen einer möglicherweise unwirksamen Vereinbarung zusteht. Daneben wird angesprochen, ob und inwieweit die Verjährung eines solchen Anspruchs greift.

Malek Barudi· ZJS 2010, 219
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Verjährung+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Das Feuer der Liebe

In der Klausur wird das Strafbarkeitsrisiko des T im Zusammenhang mit Tötungs- und Brandstiftungsdelikten geprüft. Der Sachverhalt dreht sich um eine Eskalation zwischen zwei Brüdern, die in Körperverletzung und Tötung mündet, anschließend wird das Haus zur Spurenbeseitigung und Versicherungsbetrug in Brand gesetzt. Es werden zusätzlich Aspekte wie Verwertbarkeit privater Videoaufzeichnungen angesprochen.

Benjamin Linke, Benjamin Steinhilber· JA 2010, 117· 180 Min
Mord, § 211 StGBSchwere Brandstiftung, § 306a StGB Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur – Zivilrecht: Das mangelhafte Radarwarngerät aus dem Internetshop

Medizinstudentin A kauft online bei Anbieter V ein Radarwarngerät, das laut Produktbeschreibung für deutsche Anlagen geeignet sein soll. Nach erfolgter Montage stellt A fest, dass das Gerät die Erwartungen nicht erfüllt, da es nicht für deutsche Radarfallen codiert ist. A sendet das Gerät zurück, doch es geht auf dem Postweg verloren. Die zentrale Fragestellung betrifft A's Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises, wobei insbesondere die Nichtigkeit des Kaufvertrags wegen gesetzlicher Verbote (§ 134 BGB), Rücktritts-, Widerrufs- und Bereicherungsrecht sowie das Schicksal der Widerrufserklärung und Gefahrtragung thematisiert werden.

Rücktritt Anfechtung der WillenserklärungGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Ein schlechtes Weihnachtsgeschäft

In dieser Abschlussklausur für Anfangssemester geht es um das Zustandekommen eines Kaufvertrags über juristische Fachliteratur und ein Schreibgeräte-Set, den Einbezug von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Fragen der Unmöglichkeit nach Lagerbrand sowie die Zulässigkeit einer Aufrechnung. Die Aufgaben betreffen sowohl Rechte und Pflichten der Vertragspartner als auch die Wirksamkeit der aufgedrängten AGB-Klauseln.

Sven Muth, Martin Zwickel· JA 2010, 103· 120 Min
Angebot und AnnahmeAGBUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+2 weitere
JA 20101. Staatsexamen

Die verhinderten Badewonnen

Die Klausur thematisiert einen von einem Sohn durchgeführten Badewannenkauf für seine Mutter gegen deren Willen und die sich anschließend stellenden bereicherungsrechtlichen, schuldrechtlichen und geschäftsführungsrechtlichen Ansprüche. Zudem wird eine Zwangsvollstreckungssituation mit Eigentumszuordnung und Rechtsbehelfen in der Pfändung abgeprüft. Die Fallbearbeitung richtet sich auf zivilrechtliche Ansprüche zwischen den Beteiligten sowie die Frage der Zulässigkeit und Angreifbarkeit einer Pfändung.

Christin Horlach, Daniela Guhl· JA 2010, 94· 300 Min
Die echte GoA – VoraussetzungenDie LeistungskondiktionVollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO+3 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Der gute Ruf des Möbelhauses

Im Mittelpunkt des Falls stehen mögliche strafrechtliche Verfehlungen des Geschäftsführers eines Möbelhauses und seiner Buchhalterin. Der Geschäftsführer bedankt sich nach einem abgeschlossenen Bauvorhaben beim Leiter der zuständigen Behörde mit VIP-Fußballkarten, woraufhin Bedenken hinsichtlich Vorteilsgewährung und Compliance-Regeln geäußert werden. Später wird die Buchhalterin angewiesen, Scheinrechnungen zu erstellen und eine Umsatzsteuerhinterziehung umzusetzen, was sie zunächst nach dem Widerstand doch ausführt. Nach Aufdeckung der Vorgänge durch eine Selbstanzeige der Buchhalterin an das Finanzamt kommt es zu weiteren arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Konflikten. Die Schwerpunkte des Falls liegen im Bereich Korruptionsdelikte, Steuerstrafrecht, Geheimnisverrat und Untreue.

Täterschaft und TeilnahmeVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBVorteilsannahme & Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB) +5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Öffentliche Einrichtungen, Versammlungen und Gefährderanschreiben

Die Klausur behandelt die rechtlichen Grundlagen öffentlicher Einrichtungen, das Versammlungsrecht insbesondere im Zusammenhang mit Auflagen, Verboten und Gefährderanschreiben sowie das polizei- und ordnungsrechtliche Vorgehen gegenüber potenziellen Gefährdern. Im Vordergrund stehen die verfassungsrechtliche Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG, sowie verfahrens- und materiellrechtliche Aspekte der behördlichen Maßnahmen.

Stüber· JA 2010, 56
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenMaterielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen+2 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Ein Jurist auf Abwegen

Im Mittelpunkt des Falls steht T, ein Jurist mit mäßigen Prüfungsergebnissen, der sein Zeugnis fälscht, um sich in einer Großkanzlei bessere Karrierechancen zu verschaffen. Er verändert dazu seine Examensnote auf dem Zeugnis und fertigt hiervon eine täuschend echte Kopie an, nutzt diese letztlich aber nicht. Später täuscht T im Rahmen von Haustürgeschäften einen Gefängnisaufenthalt vor, um Waren und eine Geldspende von E zu erlangen. In einem Elektronikmarkt stiehlt T eine CD und setzt bei seiner Flucht gegenüber dem Ladendetektiv Gewalt ein. Schwerpunkte liegen im Bereich der Urkundsdelikte, des Betrugs und des Diebstahls mit möglichen Qualifikationen.

Dr. Janique Brüning· ZJS 2010, 98
Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)UnterlassenBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: „Grenzgänger“ – Autobahnblockade im Spiegel deutscher und europäischer Grundrechte und Grundfreiheiten

Eine deutsch-polnische Bürgerinitiative organisiert eine zweitägige Blockade einer Autobahn im Grenzbereich, um gegen den Ausbau der Strecke und die damit verbundene Naturzerstörung zu protestieren. Die polnischen Behörden planen, die Demonstration zuzulassen und den Verkehr umzuleiten, während die deutschen Behörden die Versammlung auf der Autobahn aus Sicherheitsgründen verbieten. Im Mittelpunkt stehen unionsrechtliche Fragen zum Verhalten der polnischen Behörden sowie verfassungsrechtliche Aspekte hinsichtlich des Versammlungsverbots durch die deutschen Behörden. Prüft werden unter anderem die Warenverkehrsfreiheit und nationale Grundrechte im Zusammenhang mit der Blockade.

Lothar Michael, Heiko Sauer· ZJS 2010, 86
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungMaterielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Streit um den Vertrag von Lissabon

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob der Vertrag von Lissabon und die begleitenden deutschen Umsetzungsgesetze mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Ein Bundestagsabgeordneter wendet sich mit Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum EU-Vertrag sowie ein Begleitgesetz. Zentrale Schwerpunkte betreffen die Kompetenzverlagerungen auf die Europäische Union, die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat im europäischen Gesetzgebungsprozess sowie den grundrechtlichen Schutz durch das Bundesverfassungsgericht. Außerdem ist die verfassungsrechtliche Kontrolle der Einbindung Deutscher Staatsorgane in die europäischen Integrationsschritte zu prüfen.

VerfassungsbeschwerdeRecht der öffentlichen SachenDie obersten Verfassungsorgane – Einführung+5 weitere
ZjS 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur – Zivilrecht: Haus am See für Tag am Meer

Torben verlangt von Pradash, dem neuen Grundbucheigentümer eines Hausgrundstücks am Starnberger See, den Verzicht auf sämtliche Rechte an dem Grundstück. Gleichzeitig fordert er von Balthasar, dem Pächter des Grundstücks, die Beseitigung eines errichteten Zauns. Der Fall thematisiert Fragen rund um den gutgläubigen Immobilienerwerb, die Wirksamkeit von Auflassungen, Eigentumsübertragung, Anwartschaftsrechte sowie die Auswirkungen von Vormerkungen und Schuldrechtsproblemen wie Rücktritt und Gläubigerverzug. Im Fokus stehen darüber hinaus die Voraussetzungen von Ansprüchen aus den relevanten Vorschriften des BGB und deren rechtliche Durchsetzung.

Matthias Breidenstein· ZJS 2010, 61
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Braque, Picasso und Kubismus – Bleibt Nathan 'der Weise'?

Im Fall geht es um die Frage, ob die Museumsstiftung ein wertvolles Gemälde von Nathan herausverlangen kann, nachdem dieses über mehrere Stationen vom Museum zum gutgläubigen Erwerber gelangt ist. Zu prüfen sind insbesondere der gutgläubige Erwerb vom Nichtberechtigten, Vertretungsfragen bei der rechtsfähigen Stiftung und die Möglichkeit der Ersitzung als Bereicherungsgrundlage. Der Fall legt zudem einen Schwerpunkt auf die Beweislastverteilung bei Kunstobjekten sowie das Abhandenkommen und die Bösgläubigkeit beim Erwerb.

Dr. Michael Anton· JA 2010, 14· 180 Min
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenStellvertretungDie Leistungskondiktion+3 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Die Strafrechtsklausur

Die Publikation 'Die Strafrechtsklausur' von Christina Klaas und Jörg Scheinfeld befasst sich mit der Bearbeitung von Strafrechtsklausuren. Es steht die Vermittlung von prüfungsrelevanten Aspekten und Herangehensweisen im Vordergrund.

Klausurtypen & Prozessrecht
JURA 2010Fortgeschrittene

Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Arbeitsrechtsklausur

Die Klausur befasst sich mit der Anwendung und Bedeutung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht. Im Mittelpunkt steht die Prüfung arbeitsrechtlicher Fragestellungen rund um die Vertragsgestaltung und die Einbeziehung sowie Kontrolle von AGB im Arbeitsverhältnis.

Rolf Wank, Martin Maties· JURA 2010, 1
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis+1 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich Arbeitsrecht Europarechtswidrige Kündigungsfrist, Verwirkung des Widerspruchsrechts und gegenläufige betriebliche Übung

Die Klausur thematisiert die Europarechtswidrigkeit der Kündigungsfrist nach § 622 II 2 BGB unter Bezugnahme auf ein Urteil des EuGH sowie die Verwirkung des Widerspruchsrechts beim Betriebsübergang. Im zweiten Teil wird die Zulässigkeit einer gegenläufigen betrieblichen Übung im Kontext der Schuldrechtsreform untersucht.

Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBFristen und Termine
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Tod in den Wolken

In dieser Examensklausur plant N, seinen Onkel O durch Vergiftung im Rahmen eines geplanten Fluges zu töten, um sein Erbe zu sichern. Über eine Stewardess wird das Gift an O übergeben, wobei verschiedene rechtliche Probleme, insbesondere Habgier, Kausalität, objektive Zurechnung, mögliche Rechtfertigungs- und Notstandsgründe sowie Beteiligungsformen, thematisiert sind.

Marcus Bergmann, Susann Kroke· JURA 2010, 946
Mord, § 211 StGBKausalitätObjektive Zurechnung+3 weitere
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