Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Fortgeschrittenenhausarbeit – Strafrecht: Nachstellung mit unverhofften Folgen
Im Mittelpunkt des Falls steht A, der nach gescheiterter Beziehung und Verlust seines Arbeitsplatzes eine Nachbarin, N, intensiv verfolgt und belästigt, wodurch bei N ernsthafte psychische Beeinträchtigungen entstehen. Neben wiederholten Aufmerksamkeitsgesten (Heißluftballon mit Liebesbotschaft) tätigt A auch Bestellungen im Namen von N, was zusätzliche Belastungen verursacht. Nachdem N seine Annäherungsversuche endgültig ablehnt, richtet A seine Aktivitäten gegen seine Ex-Ehefrau O und verursacht Panikreaktionen, die letztlich zu einem tödlichen Unfall führen. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich der Nachstellung (§ 238 StGB), Belästigung, sowie der mittelbaren Verursachung des Todes und der entsprechenden Strafbarkeit nach dem StGB.
Übungsfall: Busunternehmen vs. Fußgängerzone
Das Busunternehmen O-GmbH klagt gegen die Entscheidung der Stadt S, den Marktplatz für den Busverkehr zu sperren und nur Anlieferern sowie Taxen Zugang zu gewähren. O sieht sich durch diese Verfügung wirtschaftlich bedroht und macht eine Verletzung ihrer Grundrechte geltend, insbesondere der Eigentumsfreiheit, der Berufs- und Unternehmensfreiheit sowie der Gleichheit vor dem Gesetz. Schwerpunktmäßig sind Fragen des Verwaltungsrechts, des subjektiven Rechtsschutzes und der Grundrechtsprüfung relevant. Der Fall umfasst die gerichtliche Ablehnung der Klage und die Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG.
Übungsfall: Abgeordnete unter Verdacht
Die Bundestagsabgeordnete U sieht sich durch einen Beschluss des Bundestages in ihren Rechten verletzt, nachdem ihr Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in wesentlichen Teilen abgelehnt und die Sitzverteilung gegenüber ihrem Vorschlag geändert wurde. U und die S-Fraktion beantragen beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieses Beschlusses. Im Mittelpunkt stehen das Minderheitenrecht auf Einsetzung und den Untersuchungsgegenstand sowie die Zusammensetzung des Ausschusses. Es geht insbesondere um mögliche Verletzungen parlamentarischer Rechte aus Art. 38 und Art. 20 GG im Organstreitverfahren.
Übungsfall: Der nicht eingetragene Gesellschafterwechsel
Der Fall handelt von einer Anwaltssozietät, deren Gesellschafterwechsel nicht im Grundbuch eingetragen wurde. Die Sozietät verkauft ein Bürogebäude zunächst an X, wobei diesem eine Vormerkung bewilligt wird; kurz darauf schließen die Gesellschafter jedoch auch einen Kaufvertrag mit Y, der einen höheren Kaufpreis zahlt und später als Eigentümer eingetragen wird. Rechtlich relevant sind dabei sowohl immobilarsachenrechtliche Themen wie die Eintragung, Vormerkung und der Eigentümerwechsel als auch gesellschaftsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Wechsel eines Gesellschafters und den neuen Vorschriften des BGB und der GBO. Im Mittelpunkt steht die Wirksamkeit der beiden Grundstücksgeschäfte sowie die Auswirkungen des nicht registrierten Gesellschafterwechsels auf die Beteiligten. Zudem werden Aspekte des Schutzes des Erwerbers und der dinglichen Sicherungen beleuchtet.
Staatsanwalt in Nöten
Der Fall behandelt die strafrechtliche und prozessuale Aufarbeitung mehrerer gemeinsam begangener Einbruchdiebstähle, insbesondere Fragen des Bandendiebstahls, der Täterschaft und Teilnahme sowie der Voraussetzungen für die Revision und Wiedereinsetzung der Staatsanwaltschaft. Schwerpunkte liegen auf der Auslegung des Bandenbegriffs und den prozessualen Bedingungen einer wirksamen Revisionseinlegung bei Fristversäumnis, insbesondere in Folge technischer Probleme und Urlaubsvertretung.
Arbeitender Abgeordneter
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung der Offenlegungspflichten von Bundestagsabgeordneten zu Nebentätigkeiten sowie die Rechtmäßigkeit eines gegen einen Abgeordneten verhängten Ordnungsgeldes wegen Nichtoffenlegung. Im Mittelpunkt stehen die Vereinbarkeit von §§ 44a, 44b AbgG mit dem freien Mandat nach Art. 38 GG sowie formelle und materielle Rechtmäßigkeit (u.a. Kompetenz, Verfahren, Grundrechte) des parlamentarischen Vorgehens. Der Fall verlangt die Erstellung anwaltlicher Schriftsätze und behandelt Verfahrensarten wie die Anfechtungsklage und Organstreitverfahren.
Übungsfall: Wehrhafte Laubenpieper
A dringt nachts mit einem Schraubendreher in eine Schrebergartenanlage ein und entwendet aus einem Verschlag des S einen mit Werkzeug gefüllten Werkzeugkasten. Während er den Tatort verlässt, wird er von M und N entdeckt; M hält A fest, während N die Polizei alarmiert. A versucht durch körperliche Gewalt und den Einsatz der Beute zu entkommen und verletzt dabei N leicht. Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen zum Diebstahl, zur Verwendung gefährlicher Werkzeuge und zum räuberischen Diebstahl gemäß StGB.
Übungsfall: Ein Arzt auf Abwegen
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Arzt (A), der aus Eifersucht einen Giftmord an einem Rivalen (N) plant und eine Krankenschwester (K) als Werkzeug für die Tat einsetzt. K durchschaut den Mordplan, handelt aber aus Gleichgültigkeit weiter, bereut später und gibt einen anonymen Hinweis, sodass N gerettet wird. Anschließend versucht A unter Alkoholeinfluss, K zu töten, trifft jedoch versehentlich seine Kollegin (B), die an den Folgen verstirbt, unter Mitwirkung eines fahrlässigen Kunstfehlers. Der Fall behandelt strafrechtliche Fragestellungen zu Rücktritt vom Versuch (§ 24 StGB), Täterschaft und Teilnahme (insbesondere den Irrtum des Hintermanns), sowie Probleme der actio libera in causa und fahrlässigen Tötung.
Übungsfall: Judge Posner, ein Kind und viele Schafe
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Verkehrsunfall, bei dem Autofahrer A in einer ausweglosen Situation entweder ein Kind (K) oder eine große Schafherde, die dem Eigentümer E gehört, überfährt, um das jeweils andere zu retten. Gegenstand der Prüfung sind die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen für A, insbesondere mit Fokus auf Rechtfertigungsgründe wie Notstand (§ 34 StGB, § 904 BGB). Weiterhin werden Fragen des Tierschutzrechts (§ 17 Nr. 1 TierSchG) erörtert und die Rolle der ökonomischen Analyse des Rechts diskutiert. Der Fall beleuchtet somit das Spannungsfeld zwischen Schutz von Leben, Eigentum und Tierwohl im deutschen Recht.
Übungsfall: „Rosinenpicken“ im Abfallgewerbe
Die A-GmbH, ein Entsorgungsunternehmen, stellte in der Stadt K Altpapiercontainer auf, um von Haushalten Papier, Pappe und Karton zu sammeln. Als die Stadt K dadurch Einnahmeverluste erlitt, erließ sie eine Verfügung gegen die A-GmbH, die das Sammeln und Entsorgen von Altpapier durch private Dritte untersagt und die Entfernung der Container anordnet, verbunden mit einem Zwangsgeld. Die A-GmbH legte dagegen einen Rechtsbehelf ein, wobei die Zulässigkeit (insbesondere Fristwahrung und Form) sowie materielle Fragen zum Überlassungsrecht, zur öffentlich-rechtlichen Pflichtenverteilung und zum Schutz des öffentlichen Interesses geprüft werden müssen. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig das Verwaltungsrecht, insbesondere das Abfallrecht, und verfahrensrechtliche Aspekte des Rechtsbehelfs.
Übungsfall: Grundstücksgeschäfte mit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Im Mittelpunkt des Falls stehen Grundstücksgeschäfte einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bei der es zu einem Wechsel in der Gesellschafterstruktur kommt. Es geht um die Wirksamkeit von Verfügungen (Verkauf und Grundschuldübertragung) im Zusammenhang mit der Eintragung der GbR ins Grundbuch sowie um Fragen der ordnungsgemäßen Vertretung nach Ausscheiden und Eintritt von Gesellschaftern. Zentrale Akteure sind die bisherigen und neuen Gesellschafter, der ursprüngliche Eigentümer und eine Bank als Grundschuldgläubigerin. Streitig ist zudem, ob und wie eine Grundbuchberichtigung möglich ist und welche Rechte den Beteiligten zustehen.
Übungsfall: Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr und Untreue
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Abrede zwischen Angestellten eines Automobilherstellers und einer externen Nacharbeitsfirma, bei der gezielt Fehler produziert werden, um dem Partnerunternehmen lukrative Nachbesserungsaufträge zu verschaffen. Im Gegenzug erhalten die beteiligten Mitarbeiter wiederholt persönliche Vorteile wie Reisen, Eintrittskarten und vergünstigte Fahrzeuge. Es geht um die Frage, ob sich die Angestellten wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) und Untreue (§ 266 StGB) strafbar gemacht haben. Schwerpunkte bilden die Zurechenbarkeit dieser Handlungen, die Definition der Vorteile sowie die Abgrenzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der einzelnen Beteiligten.
Tritt der November hart herein, muss nicht viel dahinter sein.
Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage eines Landwirts gegen Maßnahmen einer Landesstraßenbaubehörde, die im Zusammenhang mit dem geplanten Bau einer Bundesstraße stehen. Thematisiert werden insbesondere die Qualifikation der Maßnahmen (Verwaltungsakt oder Realakt), die Duldungspflicht nach FStrG, Grundrechte, sowie die Erfolgsaussichten von Anfechtungsklage und Fortsetzungsfeststellungsklage. Im Mittelpunkt stehen typische Problemfelder des Verwaltungsrechts AT und BT sowie des Verwaltungsprozessrechts.
Übungsfall: Weiblicher Ratschlag und Geschwisterzwist
Albert plant und verwirklicht die Tötung von Oskar mit einem gezielten Schuss ins Herz, nachdem er im Vorfeld von seiner Freundin Beatrix hierzu beraten wurde. Beatrix empfiehlt Albert einen besonders qualvollen Tathergang, der jedoch abgelehnt wird. Am selben Tag kommt es zwischen Albert und seiner Schwester Charlotte zu einem Streit, in dessen Verlauf Charlotte nach einem Tritt Alberts und einem anschließenden Sturz ums Leben kommt. Im Fokus des Falles stehen die strafrechtliche Bewertung von Mordmerkmalen, Beteiligungsformen sowie Fahrlässigkeit und Vorsatz bei den jeweiligen Tatkomplexen.
Übungsfall: Rauchfreie Gaststätte
Im Mittelpunkt des Falls steht die Überprüfung eines vom Landesparlament erlassenen Nichtraucherschutzgesetzes im Land L, das unter anderem in Spielhallen ein Rauchverbot vorsieht. Die Betreiberin einer Spielhalle, gegen die aufgrund eines Verstoßes ein Bußgeld verhängt wurde, sieht sich in ihrer Gewerbefreiheit beeinträchtigt und hält das gesetzliche Rauchverbot – mangels Ausnahmeregelung wie für Gaststätten – für verfassungswidrig. Das Amtsgericht hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung und legt die entsprechende Norm dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Zentrale rechtliche Fragen betreffen die Zulässigkeit und Begründetheit einer konkreten Normenkontrolle sowie die Vereinbarkeit des Rauchverbots für Spielhallen mit dem Grundgesetz.
Grenzenlose Tariftreue
In der Klausur wird die Rechtmäßigkeit des rheinland-pfälzischen Vergabegesetzes (RPVgG) im Hinblick auf Tariftreuepflichten und die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte überprüft. Die Klausur thematisiert verfassungsrechtliche Fragestellungen, insbesondere die Vereinbarkeit der landesrechtlichen Regelungen mit dem Grundgesetz sowie die Betroffenheit von Unternehmen durch solche Vorgaben. Zu prüfen ist insbesondere, ob eine Verfassungsbeschwerde gegen ein letztinstanzliches Urteil erfolgversprechend wäre.
Übungsklausur: Unglückliche Wendung
Dorothea (D) wird beim Ausführen von Anitas (A) Pferd Blacky auf einem Pferdehof verletzt, wodurch ihr Sach- und Personenschäden entstehen. D fordert von A Schadensersatz, wird aber durch Verjährung ihrer Ansprüche im späteren Prozess beim Amtsgericht München zurückgewiesen. D nimmt daraufhin ihren Anwalt Gemächlich (G) wegen anwaltlichen Fehlverhaltens in Anspruch, nachdem dieser die Verjährung übersehen hat. Im Mittelpunkt stehen haftungsrechtliche Fragestellungen (Gefälligkeitsverhältnis, Tierhalterhaftung), das Verjährungsrecht und Regressansprüche gegen den Anwalt. Zudem wird die zivilprozessuale Bindungswirkung eines klageabweisenden Urteils thematisiert.
Übungsfall: Der etwas andere Stromkabelfall …
Im vorliegenden Fall verlangt Diddi (D), Betreiber eines Imbisswagens, von der zwölfjährigen Brunhilde (B) oder der Grundstückseigentümerin Adelheit (A) Ersatz für einen Verdienstausfall, nachdem B beim Rasenmähen bewusst das Stromkabel zum Imbisswagen mit dem Mäher beschädigt hatte. Darüber hinaus begehrt Casimir (C) von A oder B Ersatz für verlorene Samen und weiteren Schaden, nachdem B versehentlich bei Schotterarbeiten auch C’s Gemüsebeet überdeckte. Zentrale Schwerpunkte des Falls sind deliktsrechtliche Ansprüche, insbesondere § 823 Abs. 1 BGB, die Eigentumsverletzung bei Gebrauchshindernis, und Haftungsfragen bei Verrichtungsgehilfen. Zudem steht die Zurechnung von Pflichtverletzungen im Rahmen von Auftrags- und Gefälligkeitshandlungen im Fokus.
Übungsfall: Examensklausur Strafrecht
A und B wollen von Heidelberg nach Leipzig reisen und entschließen sich, das Auto des Gartenbesitzers O gewaltsam zu rauben. Dabei verletzt A O mit einem Schraubendreher tödlich, während B nach anfänglichem Zögern mithilft, die Leiche zu verstecken und das Fahrzeug zu entwenden. Auf ihrer Fahrt betanken A und B das Auto an einer Tankstelle, ohne zu bezahlen, und nutzen das gestohlene Geld für weitere Zwecke in Leipzig. Dort geraten A, B und ihr Freund F in eine körperliche Auseinandersetzung mit einer anderen Gruppe, infolge derer B am Auge schwer verletzt wird. Der Fall umfasst die Prüfung von Straftatbeständen wie Mord, Raub, Diebstahl, Schwarztanken, Beteiligung an einer Schlägerei sowie strafprozessuale Fragestellungen.
Übungsfall: Ehren- und andere Schulden
A fordert von W die Rückzahlung erheblicher Schulden, doch W weigert sich und beleidigt A. Nach einem Streit eskaliert die Situation: A schießt mit einer Luftdruckpistole auf W und bringt ihn später gemeinsam mit seinem Bruder B in einer Gaststätte durch Messerstiche um. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zu Versuch und Rücktritt vom Mord sowie zur Teilnehmerstrafbarkeit und zur Bedeutung des § 28 StGB. Der Fall thematisiert Motivlagen, Tatentschluss und Zusammenarbeit beim Tötungsdelikt.
Übungsfall: Eine Fiktion mit Tücken
In diesem Fall begehrt die K-AG als Eigentümerin eines Kaufhausgrundstücks eine gerichtliche Überprüfung der Rücknahme einer ihr vermeintlich zustehenden Baugenehmigung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Auslöser ist die Zurückstellung ihres Bauantrags sowie eine nachfolgende Veränderungssperre der Stadt zur Sicherung einer geänderten Bauleitplanung für das Sondergebiet 'Einkaufszentrum Süd'. Es geht um die rechtlichen Voraussetzungen und Wirkungen der Zurückstellung sowie der Veränderungssperre, das Verfahren einer fiktiven Genehmigungserteilung und die Rechtsbeständigkeit der Rücknahmeentscheidung. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts sowie verwaltungsprozessuale Aspekte der Anfechtung und Bestandskraft von Verwaltungsakten.
Übungsfall: Ausschluss aus dem Plenum
Im Mittelpunkt des Falls steht der Ausschluss einer Fraktion und ihrer Abgeordneten aus dem Plenarsaal des Deutschen Bundestages durch den Bundestagspräsidenten nach einer Protestaktion während einer Debatte zum Afghanistan-Mandat. Die Betroffenen sehen dadurch ihre parlamentarischen Rechte, insbesondere die Freiheit des Mandats gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG, als verletzt an und begehren eine Feststellung durch das Bundesverfassungsgericht im Wege des Organstreitverfahrens. Der Fall beleuchtet die Grenzen und Voraussetzungen parlamentarischer Ordnungsmaßnahmen, den Grundsatz der Gleichbehandlung im Parlament sowie die prozessuale Parteifähigkeit einzelner Abgeordneter und Fraktionen im Verfassungsprozess. Wesentliche Schwerpunkte liegen auf dem parlamentarischen Ordnungsrecht und dem grundrechtlichen Schutz parlamentarischer Teilhaberechte.
Übungsfall: Haftung in der GmbH bei Fortlassung des Rechtsformzusatzes nach §§ 4, 5a Abs. 1 GmbHG
Im Mittelpunkt des Falles steht die Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern einer Vor-GmbH beziehungsweise Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), wenn der gesetzlich vorgeschriebene Rechtsformzusatz im Geschäftsverkehr weggelassen wird. E verlangt von der nicht eingetragenen Gesellschaft und ihren Beteiligten die Zahlung des Kaufpreises für einen Kleinlaster, wobei die Gesellschaft im Vertrag ohne den notwendigen Zusatz als Käuferin auftrat. Zu prüfen sind insbesondere die Haftungslage im Gründungsstadium, die Anwendung handels- und gesellschaftsrechtlicher Normen sowie die möglichen Ansprüche gegen handelnde Personen. In der Abwandlung wird auf die Haftung nach Eintragung einer UG (haftungsbeschränkt) bei Verwendung der Bezeichnung „GmbH“ eingegangen.
Kampfhundrentner
Der Rentner Wymmrich hält in Bayern einen Pitbull-Rottweiler-Mischling ohne die nach der Bayerischen Kampfhundeverordnung vorgeschriebene Erlaubnis. Er wird von einer Ordnungsamtmitarbeiterin auf die Erlaubnispflicht hingewiesen und erhält später vom Ordnungsamt eine Verfügung, wonach er den Hund im Tierheim abzugeben habe, da er als unzuverlässig gelte. Die Klausur thematisiert die Erlaubnispflicht, Ermessensbetätigung und Verhältnismäßigkeit beim Vorgehen gegen gefährliche Tiere.