Übungsfall: Trau, schau, wem
ZJS 2010, 357 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Katharina Hilbig
In diesem Fall verlangt E als neuer Eigentümer und Vermieter von M, dem bisherigen Mieter, die Herausgabe der von M während einer unberechtigten Untervermietung erzielten Untermieterlöse. Im Mittelpunkt stehen zivilrechtliche Probleme der Untervermietung, insbesondere Herausgabeansprüche hinsichtlich des Untermietzinses vor und nach Beendigung des Mietverhältnisses sowie der Eintritt der Rechtshängigkeit. Zusätzlich macht M gegenüber E Schadensersatz wegen verweigerter Untervermietung und gegenüber F, einer Untermieterin, offene Mietforderungen geltend. Die Klausur beleuchtet dabei mietrechtliche Anspruchsgrundlagen und die Folgen unerlaubter Untervermietung.
Schwerpunkte
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- StellvertretungHaftung des Vertretenen aus culpa in contrahendo?
- StellvertretungHaftung nach § 179 Abs. 1 BGB analog Anwendung beim Boten ohne Botenmacht?
- StellvertretungHaftung nach § 179 Abs. 1 BGB bei vermögenslosem Vertretenen?
- StellvertretungHaftung nach § 179 Abs. 1 BGB analog bei nicht existierendem Vertretenen?
- StellvertretungHaftung nach § 179 Abs. 1 BGB analog bei nichtigem Vertrag?
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