ZivilrechtZjS 2010Fortgeschrittene
Übungsfall: Zu viel des Guten? Schönheitsreparaturen bei Auszug des Mieters
ZJS 2010, 219 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Malek Barudi
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ZjS
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2010 · 219
Rechtsgebiet
Zivilrecht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
ZJS 2010, 219
Lösung
Enthalten
Martina verlangt von ihrem ehemaligen Vermieter Herrn Valentino Ersatz der Kosten für Schönheitsreparaturen, die sie beim Auszug durchgeführt hat. Im Mittelpunkt steht eine mietvertragliche Klausel, die den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen sowie zur Übergabe der renovierten Wohnung verpflichtet. Fraglich ist insbesondere, ob die Klausel einer AGB-Kontrolle standhält und Martina einen Rückforderungsanspruch wegen einer möglicherweise unwirksamen Vereinbarung zusteht. Daneben wird angesprochen, ob und inwieweit die Verjährung eines solchen Anspruchs greift.
Schwerpunkte
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)VerjährungVerzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)§ 1004 BGB (analog)Auftrag, §§ 662ff. BGBDie echte GoA – VoraussetzungenDie unechte GoA (Eigengeschäftsführung)
Weitere Klausuren zu Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)
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