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ZivilrechtZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Zu viel des Guten? Schönheitsreparaturen bei Auszug des Mieters

ZJS 2010, 219 · Zivilrecht für Fortgeschrittene

Von Malek Barudi

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Rechtsgebiet
Zivilrecht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
ZJS 2010, 219
Lösung
Enthalten

Martina verlangt von ihrem ehemaligen Vermieter Herrn Valentino Ersatz der Kosten für Schönheitsreparaturen, die sie beim Auszug durchgeführt hat. Im Mittelpunkt steht eine mietvertragliche Klausel, die den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen sowie zur Übergabe der renovierten Wohnung verpflichtet. Fraglich ist insbesondere, ob die Klausel einer AGB-Kontrolle standhält und Martina einen Rückforderungsanspruch wegen einer möglicherweise unwirksamen Vereinbarung zusteht. Daneben wird angesprochen, ob und inwieweit die Verjährung eines solchen Anspruchs greift.

Schwerpunkte

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