ZivilrechtZjS 2013Fortgeschrittene
Übungsfall: Stress am Ende des Mietverhältnisses
ZJS 2013, 170 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
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2013 · 170
Rechtsgebiet
Zivilrecht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
ZJS 2013, 170
Lösung
Enthalten
Mieter M kündigt einen Wohnungsmietvertrag mit Vermieter V vor Ablauf eines vertraglich vereinbarten Kündigungsausschlusses. V hält die Kündigung für unwirksam und verlangt die Zahlung entgangener Mieten für mehrere Monate nach Auszug. M hat vor Rückgabe der Wohnung Schönheitsreparaturen fachgerecht durchgeführt und möchte die dadurch entstandenen Kosten vom V erstattet bekommen bzw. gegen dessen Mietforderung aufrechnen. Zentral sind Fragen zur Wirksamkeit des Kündigungsausschlusses und zur Verpflichtung und Erstattung von Schönheitsreparaturkosten im Mietrecht.
Schwerpunkte
VerjährungVerzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Angebot und AnnahmeAuftrag, §§ 662ff. BGBMietverhältnisse über WohnraumSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
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