Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Examensklausur ÖR Subventionsabbau ohne Grenzen?
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Grenzen des Abbaus von Subventionen, insbesondere im Bereich der Steinkohlesubventionen. Thematisiert werden der Schutz durch die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sowie das Vertrauenseigentum und die Schutzwirkung des Eigentumsgrundrechts (Art. 14 Abs. 1 GG) im Zusammenhang mit dem StKFGAbG. Auch Grundrechtskonkurrenzen mit Art. 2 Abs. 1 GG werden angesprochen.
Übungsklausur ÖR Nomen est omen
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig den vorläufigen Rechtsschutz im Verwaltungsgerichtsprozess, insbesondere in Bezug auf das Sonderproblem des faktischen Vollzugs. Im zweiten Teil werden die Studierenden zur eigenständigen Argumentation im Bereich des NÄG aufgefordert, unter Einbeziehung eines zivilrechtlichen Bezugs zu § 1618 S. 4 BGB.
Übungsklausur ZR Das durchnässte Parkett
M, Mieter einer Altbauwohnung, vergisst an einem heißen Tag ein Fenster weit geöffnet, trotz Kenntnis der Gewittergefahr. Durch einen nächtlichen Platzregen wird der wertvolle Parkettboden erheblich beschädigt. Die Klausur thematisiert die Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter vertraglich und deliktisch.
Examensklausur ZR Trau, schau, wem! Altersvorsorge mit Hindernissen
In diesem Examensfall wird die rechtliche Einordnung verschiedener Konstellationen beim Erwerb und der Übertragung von Miteigentumsanteilen an Grundstücken sowie eines Vorkaufsrechts geprüft. Im Mittelpunkt steht die Abgrenzung zwischen Vertrag und Gefälligkeitsverhältnis, die Wirksamkeit und Heilung formbedürftiger Verträge (§ 311b BGB), Treuhandabreden, das schuldrechtliche Vorkaufsrecht sowie die Rolle der Vormerkung. Untersucht werden Ansprüche auf Übereignung der Grundstücksanteile aus unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen.
Hamburger Nächte
Die Klausur behandelt eine straßenrechtliche Verfügung der Freien und Hansestadt Hamburg, die dem Antragsteller das Aufstellen von Reisemobilen zur gewerblichen Nutzung (Prostitution) auf öffentlichen Wegen untersagt und deren sofortige Vollziehung anordnet. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung, die Rechtmäßigkeit der Ordnungsverfügung, die Anforderungen an die Vollziehungsanordnung sowie die Grundrechtsrelevanz und die prozessuale Situation im einstweiligen Rechtsschutz.
Ein Verfahren voller Probleme
Bei der Klausur handelt es sich um einen Aktenvortrag für Referendare zur mündlichen Prüfung im Zivilrecht. Der Fall behandelt die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem notariellen Grundstückskaufvertrag, eine streitige Aufrechnung mit einer Gegenforderung aus Mietrecht sowie prozessuale Fragen zur örtlichen Zuständigkeit und Klagearten. Der Schwierigkeitsgrad ist hoch und die Bearbeitung erfolgt unter Examensbedingungen.
Ehec-Alarm
Im Rahmen der Übungsklausur 'Ehec-Alarm' wird ein Gesetzgebungsverfahren thematisiert, das aufgrund einer bundesweiten Krise (Ehec-Ausbruch) ein Maßnahmenpaket zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorsieht. Zu prüfen sind die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit der Gesetzesänderung sowie die rechtlichen Möglichkeiten des Bundestags gegen die Verweigerung der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler im Organstreitverfahren.
Der Tod war schneller
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Fahrers, der im Rahmen eines illegalen Beschleunigungsrennens den Tod eines Beifahrers fahrlässig verursacht. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu selbstgefährdendem Verhalten, Einwilligung in die fahrlässige Tötung sowie die Anwendbarkeit relevanter Tatbestände des Strafrechts.
Anfechtung eines Computerkaufs im Internet
In der Übungsklausur wird die versehentliche Bestellung eines Notebooks anstelle eines günstigen Computerzubehörs im Online-Shop thematisiert. Zu prüfen sind insbesondere das Zustandekommen eines wirksamen Kaufvertrags, die Anfechtung wegen Irrtums und deren Rechtsfolgen sowie Ansprüche im Zusammenhang mit § 122 BGB und culpa in contrahendo.
Die mobile Werbeanlage
Die Klausur befasst sich mit einer baurechtlichen Anwaltsberatung nach Erhalt einer Ordnungsverfügung über die Entfernung eines abgestellten Werbeanhängers. Schwerpunkt sind die bauordnungsrechtliche Einordnung als Werbeanlage, Anforderungen an die Genehmigungsfähigkeit sowie die Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der Verfügung. Die Einbindung verwaltungsrechtlicher und landesrechtlicher Normen ist zentral, insbesondere zur Abgrenzung zwischen mobiler und ortsfester Werbeanlage.
* "Autos für Afrika
Die Klausur behandelt die Zuerkennung der Umweltprämie durch Vorlage eines gefälschten Verschrottungsnachweises. Im Zentrum stehen die Strafbarkeit der Beteiligten wegen Betrug und Urkundenfälschung sowie prozessuale Fragen bezüglich einer Verständigung im Strafverfahren. Nebenstrafrecht bleibt außer Betracht.
* "Gasexplosion mit Folgen
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Gasexplosion in einem Mehrfamilienhaus, die zu mehreren Todesfällen und schweren Verletzungen führt. Thematisiert werden unter anderem bedingter Vorsatz, Abweichungen im Kausalverlauf, Mordmerkmale und die Mittäterschaft ohne Tatbeitrag im Ausführungsstadium. Zusätzlich wird geprüft, ob ein Arzt im späteren Strafprozess als Zeuge aussagen darf.
Die TÜV-Plakette
V verkauft privat ein zuvor vom TÜV abgenommenes, aber durchgerostetes Auto über eBay an K. Nach Erwerb stellt sich heraus, dass das Fahrzeug weiterhin gravierende Durchrostungen und erhebliche Sicherheitsmängel aufweist. K verlangt Rückzahlung des Kaufpreises sowie Erstattung der Gutachterkosten und verlangt eine umfassende Prüfung aller in Betracht kommenden zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen.
Zum Verwechseln ähnlich
Die Klausur thematisiert den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz (§ 80 Abs. 5 VwGO) gegen eine sofort vollziehbare Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO. Im Mittelpunkt stehen die verwaltungsgerichtliche Kontrolle der Anordnung der sofortigen Vollziehung, die Voraussetzungen der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit sowie die Maßstäbe für vorläufigen Rechtsschutz im Gewerberecht.
Simuliertes Prüfungsgespräch im Zivilrecht
Das simulierte Prüfungsgespräch behandelt ausgewählte zivilrechtliche Fragestellungen, die für das Verständnis der grundlegenden Mechanismen im BGB von zentraler Bedeutung sind. Die Übung eignet sich insbesondere zur Vorbereitung auf mündliche Prüfungen und vertieft die Anwendung von Rechtsnormen im Allgemeinen und Schuldrecht.
Vollstreckte Fensterläden sind teuer!
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Anordnung und Vollstreckung der Anbringung historischer Fensterläden an einem privaten Gebäude im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Zu prüfen sind insbesondere die verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen eines belastenden Verwaltungs- und Kostenbescheids sowie die Rechtmäßigkeit verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Maßnahmen. Die Besonderheiten des Bebauungsbescheids und die inzidente Kontrolle vorangegangener Verwaltungsakte spielen eine Rolle.
* "Ende eines Hundelebens
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Jägers, der einen Hund erschießt, wobei Fragen zu Rechtfertigungsgründen, insbesondere den Jagdschutzvorschriften, dem Erlaubnistatbestandsirrtum, Schockschäden als Körperverletzung und der Fahrlässigkeitsstrafbarkeit aufgeworfen werden. Zusätzlich wird geprüft, ob das Recht am eigenen Bild als notwehrfähiges Rechtsgut in Betracht kommt und wie sich die drohende Fotoaufnahme strafrechtlich auswirkt.
Kfz-Kopper
In diesem Übungsfall geht es um die Unternehmensfortführung nach Übertragung eines Einzelunternehmens auf eine OHG sowie um die Haftung der im Nachgang eintretenden Kommanditisten einer späteren KG („Kfz-Kopper“). Schwerpunktmäßig zu begutachten ist, ob und in welcher Höhe die Kommanditisten für Altforderungen haften, ob Einwendungen wie Verjährung oder die Nichtigkeit des Kaufvertrags durchgreifen sowie inwieweit Rückzahlungen und Darlehen zu einer Wiederauflebung der Haftung führen können.
Der engagierte Bürgermeister
Im Fall 'Der engagierte Bürgermeister' begehrt die NPD den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Stadt Gera, vertreten durch den Oberbürgermeister, um eine erneute amtliche Äußerung gegen eine von ihr geplante Versammlung zu unterlassen. Die Problematik betrifft die Zulässigkeit und rechtlichen Grenzen amtlicher Äußerungen eines Hoheitsträgers, die potenziell eingriffsähnliche Wirkung gegenüber einer politischen Partei entfalten.
Inspiration durch Gewaltvideos?
Die Klausur thematisiert Körperverletzungs- und Tötungsdelikte im Zusammenhang mit einer gruppendynamisch motivierten Gewalttat, inspiriert durch Gewaltvideos. Es werden insbesondere Fragen der sukzessiven Mittäterschaft, Anstiftung und der Abgrenzung von Mittäterschaft und Teilnahme untersucht. Zudem wird das Verhalten nach der Tat und ein versuchter Diebstahl behandelt.
Das Geschäft mit den Punkten in Flensburg
In dieser Übungsklausur werden zivilrechtliche Rechtsfolgen aus dem Kauf von Radarwarngeräten über eBay behandelt. Prüfungsgegenstand sind die Rückabwicklung des Kaufvertrags und die Frage nach Rückerstattung von Kaufpreis sowie Hin- und Rücksendekosten, insbesondere vor dem Hintergrund eines möglicherweise nichtigen, sittenwidrigen Vertrags und dem Widerrufsrecht im Fernabsatz. Die Haftung der einzelnen Gesellschafter der GbR ist ebenfalls zu klären.
Der Chinaböller
Im Fall 'Der Chinaböller' nimmt ein minderjähriger Kläger eine Verkäuferin zivilrechtlich auf Schmerzensgeld und Schadensersatz in Anspruch, nachdem er durch von ihr erworbene Feuerwerkskörper schwer am Auge verletzt wurde. Die Klausur prüft insbesondere die deliktsrechtliche Haftung, Besonderheiten beim Vertragsschluss mit Minderjährigen sowie prozessuale Aspekte einer teilweisen übereinstimmenden Erledigungserklärung.
Ein bestürzender Sturz im Urlaub
Die Klausur behandelt die Frage, ob die Ehefrau E gegen den Reiseveranstalter R einen Anspruch auf Schadensersatz aus dem Reisevertrag geltend machen kann, nachdem ihr Ehemann bei einem Sturz von einem Hotelbalkon tödlich verletzt wurde. Thematisiert werden Aspekte wie Reisemangel durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, Vertrag zugunsten Dritter, Kausalität und Anscheinsbeweis, Schockschaden sowie Vorteilsausgleichung. Die Prüfung erfolgt unter reiserechtlichen Gesichtspunkten, ohne deliktsrechtliche Erwägungen.
Der voreilige Mieter
Der Fall befasst sich mit der eigenmächtigen Selbstvornahme von Reparaturen durch den Mieter. Es geht darum, ob und in welcher Höhe der Mieter vom Vermieter die Erstattung der entstandenen Kosten verlangen kann, nachdem er ohne vorherige Information des Vermieters selbst die Reparatur beauftragt hat. Der Fall thematisiert wichtige Aspekte des Mietrechts und des allgemeinen Leistungsstörungsrechts.