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Klausuren

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JA 2011Fortgeschrittene

Grenzen der Wahlwerbung durch Amtsträger bei Kommunalwahlen – Öffentlich-rechtliches Prüfungsgespräch im Zweiten Juristischen Staatsexamen

Die JA-Klausur „Grenzen der Wahlwerbung durch Amtsträger bei Kommunalwahlen – Öffentlich-rechtliches Prüfungsgespräch im Zweiten Juristischen Staatsexamen" aus dem JA Klausur-Campus.

Stüber· JA 2011, 461
Formfreiheit und GrenzenEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte
JA 20111. Staatsexamen

Rudi Raser

Der Fall "Rudi Raser" behandelt die Sicherstellung eines Fahrzeugs durch die Polizei im Vorfeld einer groß angelegten, als riskant eingeschätzten Auto-Rallye, und prüft die Rechtmäßigkeit dieser polizeilichen Maßnahme einschließlich etwaiger Staatshaftungsansprüche. Im Mittelpunkt stehen die Erfolgsaussichten der Feststellungsklage gegen die Sicherstellung und mögliche Schadensersatzansprüche des Betroffenen, nachdem das sichergestellte Fahrzeug durch Regen beschädigt wurde.

Prof. Dr. Gerrit Manssen, Jeanine Greim· JA 2011, 443· 300 Min
Polizeiliche GeneralklauselBegründetheit der FortsetzungsfeststellungsklageAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+2 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Zwei ungleiche Söhne

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der Söhne A und B im Zusammenhang mit Sterbehilfe an ihrem Vater V. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung von Tötungsdelikten (Totschlag, Tötung auf Verlangen), mögliche Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe bei der Sterbehilfe und die Strafbarkeit aus Täterschaft und Teilnahme. Darüber hinaus ist die irrtümliche Operation des B an einer Patientin zu prüfen.

Tötung auf Verlangen, § 216 StGBTäterschaft und TeilnahmeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Darlehens- und Restschuldversicherungsvertrag als verbundene Verträge?

Die Klausur behandelt das Zusammenspiel von Darlehensvertrag und Restschuldversicherungsvertrag bei Verbraucherdarlehen, insbesondere die rechtliche Einordnung als verbundene Verträge nach § 358 BGB und die Konsequenzen eines Widerrufs. Im Zentrum steht die Frage, ob und in welchem Umfang die Bank nach Widerruf des Darlehensvertrags Rückzahlung und Zinsen verlangen kann. Dabei werden auch die Rückabwicklung der Restschuldversicherung nach §§ 8, 9 VVG und die Folgen für die Parteien geprüft.

Dr. Eva Inés Obergfell· JA 2011, 412· 300 Min
Widerruf & VerbraucherverträgeDarlehensvertrag, §§ 488ff. BGB+2 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Der Pkw mit den abgefahrenen Reifen

Die Klausur befasst sich mit der Sicherstellung und Abschleppmaßnahme eines Pkw wegen abgefahrener Reifen durch das Ordnungsamt, deren Rechtsgrundlagen und deren Überprüfung im Eilrechtsschutz. Im Zentrum steht die Abgrenzung unmittelbare Ausführung/Sofortvollzug, das Verhältnis zwischen StVZO und allgemeinem Ordnungsrecht sowie Ansprüche auf Herausgabe der sichergestellten Sache.

Dr. Johannes Meister· JA 2011, 359· 300 Min
Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselPolizeiliche Standardmaßnahmen+3 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Herr K und die Flut

Der Fall behandelt Ansprüche gegen das Land Berlin nach einer Überschwemmung, die durch einen Deichbruch verursacht wurde. Zu prüfen sind Ansprüche aus Staatshaftungsrecht, grundrechtlichen Schutzpflichten sowie Fragestellungen des Katastrophenrechts und mögliche Aufrechnung mit einem offenen Deichbeitrag. Daneben wird die Haftung des Rettungsdienstes bzw. eines Notarztes nach einem Behandlungsfehler thematisiert.

GrundlagenÖffentlich-rechtlicher AbwehranspruchFolgenbeseitigungsanspruch+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Der Nürnberger Zahngold-Fall

A, B und C entnehmen als Arbeiter im Krematorium der Stadt Nürnberg über längere Zeit Zahngold aus einem Sammelbehälter für Verbrennungsrückstände und verkaufen es heimlich weiter. Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der drei hinsichtlich Diebstahls, Störung der Totenruhe, Verwahrungsbruch sowie die Problematik von Wahndelikt und untauglichem Versuch in Bezug auf den Eigentumsschutz am Zahngold.

Dr. Tobias Rudolph· JA 2011, 346· 180 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Strafvereitelung (§ 258 StGB)+3 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Miete und andere Sorgen

Die Klausur behandelt einen mietrechtlichen Fall rund um die Kündigung, Räumung und Nutzungsentschädigung bei Wohnraummiete. Im Mittelpunkt stehen konfligierende Interessen zwischen Vermieter und Mieter nach Zahlungsrückständen, die Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Nutzungsentschädigung sowie Fragen zur Untervermietung und vorzeitigen Vertragsbeendigung. Ansprüche des Vermieters auf Räumung und Ersatz stehen im Vordergrund.

Daniela Schütz· JA 2011, 329· 300 Min
Pflichten im Mietverhältnis BeendigungGewährleistung+3 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der geheime Safe

Harald Hartmann verschafft sich heimlich Zutritt zur Villa von Oswald Ohm, um wertvolle Juwelen aus einem versteckten Safe zu erlangen. Um den Besitz an den Juwelen zu erlangen, bedroht H den überraschten O mit einer Pistole und zwingt ihn, den Safe zu öffnen. O erleidet dabei einen tödlichen Herzinfarkt, ehe H die Juwelen an sich nehmen kann. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Prüfung des Verhaltens von H, insbesondere im Hinblick auf Raub, versuchten Raub, Hausfriedensbruch und Tötungsdelikte gemäß §§ 249 ff. StGB.

Georg Steinberg, Fabian Stam· ZJS 2011, 539
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Party bei den Jacks

Bei einer Party in einer Münchner Penthouse-Wohnung eskaliert ein Streit zwischen mehreren Gästen, der zu einer Schlägerei führt. Im Verlauf der Auseinandersetzung werden wertvolle Gegenstände beschädigt, ein Stuhl wird aus dem Fenster geworfen und verursacht den Tod eines Passanten. Zudem kommt es zu einem weiteren tödlichen Unfall, nachdem ein Beteiligter aus Panik vom Balkon stürzt. Im Mittelpunkt des Falles stehen strafrechtliche Fragen zur Körperverletzung, zur Beteiligung an einer Schlägerei sowie zu Zurechnungsproblemen im Allgemeinen Teil des StGB. Zu prüfen ist, ob und inwiefern A, B, C und S sich nach §§ 223–231 StGB strafbar gemacht haben.

Täterschaft und TeilnahmeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der verwirrte Vater

Im Mittelpunkt des Falles steht das strafrechtliche Verhalten des M, der seinen geistig verwirrten Schwiegervater V absichtlich in einem Zimmer einschließt, wobei er dessen mögliche lebensgefährliche Flucht in Kauf nimmt, sowie das Verhalten der F, die die Situation kennt und billigt. Es kommt im weiteren Verlauf zur Verletzung und letztlich zum Tod des V nach einem Unfall während des Krankentransports. Zentral ist die Frage, ob und inwieweit M und F nach dem StGB strafbar sind. Die Schwerpunkte liegen bei der objektiven Zurechnung, dem Rücktritt vom Versuch, der Beurteilung erfolgsqualifizierter Delikte sowie bei der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten.

Holm Putzke· ZJS 2011, 522
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur: Truthühner sind keine Hühner

Im Mittelpunkt des Falls steht Landwirt B, der einen vom Umweltschutzrecht erfassten Stall zunächst für die Hähnchenmast nutzt und später an einen Truthühnerzüchter verpachtet. Die Kreisverwaltung ordnet die Stilllegung des Stalls an, weil sie darin eine genehmigungspflichtige Änderung sieht und den Bestandsschutz für erloschen hält. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind die Abgrenzung zwischen Hähnchen- und Truthühnerhaltung sowie die Anwendung und Reichweite des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Zudem wird die Verhältnismäßigkeit behördlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit formeller Illegalität diskutiert. Die Zusatzfrage betrifft die Zulässigkeit und Reichweite von Anordnungen gegen bestehende Anlagen nach geänderten Immissions-Grenzwerten.

Robin Schray· ZJS 2011, 515
Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOFormelle Anforderungen an versammlungsrechtliche MaßnahmenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der getäuschte Nachmieter

Im vorliegenden Fall schließt M, der nach Trier zum Studium zieht, über seinen Bekannten D als Vertreter einen Mietvertrag mit Vermieter V ab, nachdem X, der Vormieter, M gegenüber die Wohnung zu Unrecht als ruhig und günstig angepriesen hatte. M beruft sich nach Entdeckung des tatsächlichen Zustands auf eine Täuschung und will sich nicht mehr an den Vertrag gebunden fühlen. Kernfrage ist die Wirksamkeit des zwischen V und M geschlossenen Mietvertrags nach den Grundsätzen von Stellvertretung, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sowie der Zurechnung von Wissen und Verhalten Dritter. Im Fokus stehen sowohl das Zustandekommen als auch mögliche Anfechtungsrechte und deren Rechtsfolgen im Mietrecht.

Thomas Raab· ZJS 2011, 502
StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungAngebot und Annahme+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

* "Tödliches Liebesspiel

Im Rahmen eines tödlich verlaufenden Würge-Spiels zwischen O und ihrem Freund T prüft die Klausur die strafrechtliche Verantwortlichkeit, insbesondere Sittenwidrigkeit der einverständlichen Gefährdung, Risikoeinwilligung und Grenzen der Einwilligung bei Körperverletzungs- und Tötungsdelikten. Daneben ist die Verwertbarkeit von Aussagen nach Belehrungsmängeln eine zentrale Fragestellung.

Prof. Dr. Claus Kreß, Peter Mülfarth, Mülfaerth· JA 2011, 268· 300 Min
Totschlag, § 212 StGBRechtfertigungsgründeVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Elvis und die große Pferdeversteigerung in T.

Der Versteigerer V fordert von Adelheid (A) als Käuferin die Zahlung des Kaufpreises für zwei Pferde, nachdem auf einer Auktion zunächst ein Missverständnis hinsichtlich eines Gebots für den Hengst Aberforth entstand und später A auf Anweisung ihres Onkels Manfred M das Pferd Elvis ersteigerte. Im Streit steht, ob A jeweils wirksam verpflichtet wurde, insbesondere aufgrund fehlendem Erklärungsbewusstsein, und ob die von M erteilte Vollmacht infolge eines beruflichen Rufes weiterhin bestand. In der Abwandlung verweigert der betreuende Vertreter die Zustimmung zum Kaufvertrag wegen einer Geisteskrankheit des M, und V verlangt daraufhin von A den Kaufpreis, woraufhin A unter Protest zahlt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Zustandekommen von Verträgen bei Auktionen, Erklärungsbewusstsein, Auslegung von Vollmachten, das Abstraktionsprinzip sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche nach § 812 BGB.

David Julius Kästle· ZJS 2011, 496
StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Die lärmende Jugendherberge

Die Klausur thematisiert die materielle Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans, der ein großes Sondergebiet für die Fremdenbeherbergung im Außenbereich einer Gemeinde vorsieht. Schwerpunkte bilden Lärmschutzanforderungen, Interessensausgleich zwischen Nachbarn sowie die Zulässigkeit einer Verbandsklage nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz bei behaupteter Verletzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG.

Stefanie Hanke, Dirk Steinbach· JA 2011, 202· 300 Min
Normenkontrollverfahren+4 weitere
JA 20111. Staatsexamen

* "Der zerstörte WM-Fußball und Ärger mit dem Töpferkurs

Die Klausur behandelt anspruchs- und haftungsrechtliche Fragestellungen aus dem Schuld- und Sachenrecht am Beispiel eines verloren gegangenen und mehrfach weiterverkauften, signierten WM-Fußballs sowie daran anknüpfende kaufrechtliche Problemkreise wie Unmöglichkeit und Schadensersatz. Im zweiten Teil werden Fragen zum Dienstvertrag, zum Verzug sowie zu den Rechtsfolgen eines Versäumnisurteils und den Möglichkeiten des Einspruchs anhand eines Töpferkurses aufgearbeitet.

Lehmann, Caspers· JA 2011, 175· 300 Min
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des KaufvertragsDienstvertrag, §§ 611ff. BGB+4 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der rachsüchtige Waffenfreund

T möchte sich an seiner Ex-Freundin O rächen und plant verschiedene Aktionen, die ihr Leben erschweren sollen. Nachdem diese Maßnahmen nicht den gewünschten Effekt bringen, entscheidet er sich, einen schwerwiegenden Angriff auf O mit einer Handgranate durchzuführen. Der Fall kreist um Fragen des Tötungsversuchs, insbesondere unter Einsatz eines Kriegsgeräts, sowie um die Voraussetzungen und Prüfung von Mordmerkmalen wie Heimtücke. Die strafrechtliche Bewertung des Verhaltens von T steht im Mittelpunkt, wobei auch Aspekte wie vorheriges Stalking und versuchtes Delikt relevant werden.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Schwere Körperverletzung, § 226 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Ein Hundeleben

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Nachbarschaftsstreit, bei dem A seinen Kampfhund auf den Hund seines Nachbarn N hetzt. K, ein weiterer Nachbar, versucht zunächst erfolglos, den Angriff abzuwehren, indem er einen Stein auf den Kampfhund wirft. In einem weiteren Angriff des Kampfhundes tötet K das Tier letztlich mittels eines Wurfgeschosses, um seine eigene Hündin zu schützen. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit des K nach dem StGB, wobei Schwerpunkte auf Versuch, Notwehr und Notstand sowie der Sachbeschädigung liegen.

Marcus Bergmann· ZJS 2011, 260
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBRaub (§ 249 StGB)+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Russischer oder deutscher Porsche?

Die Klausur behandelt einen Fall betreffend die Sicherstellung und Herausgabe eines mutmaßlich gestohlenen Fahrzeugs durch die Polizei sowie den verwaltungsgerichtlichen einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 VwGO. Der Eigentümer begehrt die Herausgabe des sichergestellten Fahrzeugs von der Polizei und wendet sich gegen die beabsichtigte Herausgabe an einen russischen Fahrzeughalter. Schwerpunkt liegen auf polizeirechtlichen Maßnahmen, der Eigentumssicherung, dem Eigentumsschutz und dem Verfahrensrecht.

Dr. Dietmar Wolff· JA 2011, 138· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Grundlagen Ermessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungshausarbeit für Anfänger: Der Atomdeal

In dem Fall begehrt die Bundesregierung eine Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken und schließt dazu mit den Energiekonzernen einen Vertrag, der die Einführung gesetzlicher Regelungen und finanzieller Förderbeiträge vorsieht. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf der Frage der Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes im Bundesrat sowie der verfassungsrechtlichen Bedeutung vorab getroffener Vereinbarungen zwischen Exekutive und Privaten für den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess. Weiterhin wird die Bindung der Landesregierung an Stellungnahmen des Landtags beim Abstimmungsverhalten im Bundesrat geprüft. Im Zentrum stehen somit verfassungsrechtliche Aspekte der Gesetzgebung, Kompetenzverteilung und parlamentarischen Beteiligung.

Christoph Krönke· ZJS 2011, 250
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungJustizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Recht der öffentlichen Sachen+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der misslungene Markteintritt

Die Briefpost AG möchte ihr Geschäft auf Großbritannien ausweiten und plant dazu über eine Tochtergesellschaft den Erwerb eines britischen Postunternehmens. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen unterschreibt ein Geschäftsführer sowohl im Namen der Tochter als auch der Muttergesellschaft eine Garantievereinbarung, ohne dazu bevollmächtigt zu sein. Der Verkäufer verlangt daraufhin von der Muttergesellschaft Zahlung aus dieser Garantie, nachdem die Tochter nicht leisten kann. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur internationalen Zuständigkeit, zur anwendbaren Rechtsordnung hinsichtlich Vertretungsmacht und Wirksamkeit der Garantie sowie zur Haftung bei fehlender Vertretungsmacht.

StellvertretungFeststellungsklageInternationale Zuständigkeit (EuGVVO)+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Wenn es schnell gehen muss … – Probleme unter Kaufleuten

Im Fall geht es um zwei kaufmännische Kaufverträge, bei denen jeweils Fragen zu Leistungsstörungen und Mängelrechten im Handelsrecht aufgeworfen werden. Im ersten Teil verlangt K von V Lieferung der bestellten Ware oder Auskehrung des Versteigerungserlöses, während V Zahlung des Kaufpreises sowie Ersatz der Versteigerungskosten fordert. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und Folgen eines Selbsthilfeverkaufs gemäß § 373 HGB sowie damit verbundene Anspruchsverschiebungen zwischen den Parteien. Im zweiten Teil verlangt K nach mangelhafter Lieferung von V die Rückzahlung des Kaufpreises, wobei insbesondere die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB sowie das Rücktrittsrecht beim Fixhandelskauf zu prüfen sind.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Tätigkeitsverbot wegen Schweinegrippe

In diesem Fall erhebt ein Hochschullehrer Widerspruch gegen ein von seiner Hochschule aufgrund einer Schweinegrippeinfektion verhängtes Tätigkeitsverbot und eine Untersuchungspflicht. Zu prüfen sind insbesondere die Verwaltungsaktsqualität der Maßnahme, die Fristenproblematik des Widerspruchs sowie die Vereinbarkeit des Tätigkeitsverbots mit dem Grundgesetz und dem Infektionsschutzgesetz.

Prof. Dr. Yvonne Dorf· JA 2011, 116· 240 Min
Die Merkmale des VerwaltungsaktsErmessen und VerhältnismäßigkeitBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+4 weitere
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