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Klausuren

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JA 2012Fortgeschrittene

Schadensersatz wegen Wegfalls der Ehefrau?

In der Klausur wird geprüft, ob der Ehemann M gegen den Autofahrer D Schadensersatzansprüche wegen Verletzung oder Tod seiner Ehefrau F geltend machen kann. F führte den Haushalt und arbeitete in Ms Praxis, fällt aber durch einen Unfall mehrere Monate aus. Gegenstand sind deliktsrechtliche und familienrechtliche Ansprüche, insbesondere aus Haushaltsführung und Unterhaltspflicht, und die Frage, wem die Ersatzansprüche zustehen.

Prof. Dr. Johann Braun· JA 2012, 566· 120 Min
§ 823 Abs. 1 BGBRecht der ehelichen Gemeinschaft+2 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Das war's mit dem Smart

Die Klausur thematisiert einen komplexen Schadenfall rund um die Reichweite der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs. Im Mittelpunkt stehen ein Garagenbrand ausgelöst durch einen falsch geparkten Audi und anschließende Schäden am Smart der Mandantin durch einen Nachbarn, der beim Löschversuch durch eine marode Garagendecke stürzt. Die rechtliche Einordnung der Haftungskonstellationen im Deliktsrecht und bei der Kfz-Betriebsgefahr ist zu prüfen.

Ulf Dresenkamp· JA 2012, 527· 90 Min
Haftung nach StVG§ 823 Abs. 1 BGB+3 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Der Tannenbaumverkauf

Im Sachverhalt 'Der Tannenbaumverkauf' begehrt der klagende Grundstücksnachbar (K) von der Bauaufsichtsbehörde das Einschreiten gegen die Nutzung eines Nachbargrundstücks für einen saisonalen Tannenbaumverkauf samt Werbung und Parkplatznutzung in einem allgemeinen Wohngebiet. Im Zentrum stehen baurechtliche Fragen zur Zulässigkeit der Nutzung, zur Abwehrrechtstellung des Nachbarn und zu formellen Problemen des Widerspruchs- und Klageverfahrens.

Dr. Mischa Hecker· JA 2012, 521· 300 Min
Zulässigkeit der VerpflichtungsklageBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Materielles Bauordnungsrecht+4 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Jukebox in Flammen

Die Klausur behandelt die vermächtnisrechtlichen Ansprüche aus einem Testament, das zunächst nicht auffindbar war, und die zivilrechtlichen Ersatz- und Schadensansprüche wegen der Zerstörung einer wertvollen Jukebox. Zu prüfen sind insbesondere Verwendungsersatz, Schadenszurechnung, Drittschadensliquidation und mietrechtliche Fragestellungen.

Dr. Jochen Bernhard, Matthias Filker· JA 2012, 496· 300 Min
VermächtnisFeststellung eines ersatzfähigen SchadensVerjährung+4 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Geld oder Schläge

In diesem Übungsfall wird eine Fortsetzungsfeststellungsklage gegen ein polizeiliches Wohnungsverbot behandelt, das anlässlich von Vorwürfen häuslicher Gewalt ausgesprochen wurde. Der Kläger wehrt sich gegen die Maßnahme und begehrt die Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit. Kern ist die Prüfung der polizeirechtlichen Eingriffsbefugnisse und der prozessualen Zulässigkeitsvoraussetzungen.

Günter Proppe· JA 2012, 458· 60 Min
Zulässigkeit der FortsetzungsfeststellungsklagePolizeiliche Standardmaßnahmen+2 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Easy Going in Europa?

In Maastricht wird einem Coffeeshop-Betreiber die Betriebsschließung angedroht, weil er auch Nicht-Niederländern Zugang gewährt hat. Die Klausur prüft, inwiefern eine kommunale Regelung, die den Zugang zu Coffeeshops auf niederländische Einwohner beschränkt, mit den europäischen Grundfreiheiten vereinbar ist und welche Differenzierungen im Hinblick auf den Verkauf von Cannabis, Getränken und Snacks notwendig sind.

Dr. Christoph Görisch· JA 2012, 441· 90 Min
Europäische Integration+1 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Der mutige Mitarbeiter

Im Mittelpunkt des Falls steht ein geplanter Einbruchsdiebstahl durch zwei Mitbewohner, A und B, bei dem hochwertige Elektrogeräte aus einem Universitätsinstitut entwendet werden sollten. Aus gesundheitlichen Gründen führt A die Tat nicht selbst aus, sondern unterstützt B durch Informationen und gemeinsame Beuteabrede. B versucht daraufhin, mit einem Schraubenschlüssel einzubrechen, wird aber bei Tatausführung vom diensthabenden Mitarbeiter M überrascht und flieht ohne Beute. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen insbesondere die Strafbarkeit wegen (versuchten) Diebstahls unter Qualifikationen des § 244 StGB sowie Aspekte der Täterschaft und Teilnahme.

Georg Steinberg, Mark Müller· ZJS 2012, 807
Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Der praktische Fall – Strafrecht: „Von Höllen-Engeln und Banditen“

Im Zentrum des Falls steht die Auseinandersetzung zweier rivalisierender Rockergruppen. Nachdem Vitali K. (Mitglied der 'Banditen') eine 'Kutte' von Rocky (Mitglied der 'Höllen-Engel') entwendet, erfährt Rocky durch einen Polizeibeamten die Identität des Täters und stellt Vitali daraufhin, wobei es zu einer schweren Körperverletzung kommt. Der Fall beleuchtet strafrechtliche Fragen wie Diebstahl, Körperverletzung, Garantenstellung von Polizeibeamten sowie Aspekte der Notwehr und Rechtfertigung. Zusätzlich wird die Rolle von Irrtümern und die Besonderheiten bei Hausfriedensbruch, gefährlichen Werkzeugen und fahrlässigem Verhalten thematisiert.

Georg Freund, Verena Telöken· ZJS 2012, 796
RechtfertigungsgründeFahrlässige Tötung, § 222 StGBKörperverletzung im Amt, § 340 StGB+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Störung am Volkstrauertag

A und B, politisch rechts orientierte Aktivisten, stören am Volkstrauertag eine Gedenkveranstaltung in der Stadt S durch provokative Plakate, Wehrmachtsuniformen und Parolen. Sie werden von Polizeibeamten erst aufgefordert, ihre Plakate auszuhändigen und die Umgebung des Friedhofs zu verlassen; A kehrt später zurück und äußert erneut lautstark seine Meinung vor Friedhofsbesuchern. Die Polizei nimmt A daraufhin mit und bringt ihn in seine Wohnung in einer anderen Stadt. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen, insbesondere in Bezug auf Gefahrenabwehr, Versammlungsrecht und Grundrechte wie Meinungsfreiheit und Totenruhe.

Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur im Zivilrecht: Künstlerpech

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob Johannes Jüttgen (J) von der Hochschule H Schadenersatz in Höhe von 100.000 € wegen der Zerstörung einer Kunstinstallation („Fettecke“) verlangen kann, die von Professor Boris Bös (B) im Atelier der Hochschule geschaffen und J gewidmet wurde. Nach dem Tod von B wird das Atelier renoviert und die Kunstinstallation von einer Reinigungskraft der H beseitigt. Zwischen J und H ist streitig, wer Eigentümer der Installation war und ob H zum Entfernen der Fettecke berechtigt war. Der Fall behandelt insbesondere sachenrechtliche Fragestellungen zu Eigentumserwerb, Eigentumsverhältnissen an Kunstwerken und etwaigen Schadensersatzansprüchen.

Florian Wilksch· ZJS 2012, 778
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Der Kahnfall gestern und heute - ein Klassiker des Schadensrechts

In dem Übungsfall wird die Schadensersatzpflicht bei einer Schiffskollision auf der Donau behandelt: Die Eignerin eines beschädigten Frachtschiffs verlangt von der Schädigerin Ersatz der Kosten für Hebung und Reparatur sowie einen Nutzungsausfallschaden. Die Klausur fragt nach der Ersatzfähigkeit der geltend gemachten Positionen unter Würdigung älterer und aktueller Rechtsprechung zum Schadensrecht, insbesondere zu § 249 BGB und dem klassischen Kahnfall.

Dr. Johannes Unterreitmeier· JA 2012, 418· 300 Min
Feststellung eines ersatzfähigen SchadensSchadenszurechnungHaftungsbeschränkungen+2 weitere
JA 20122. Staatsexamen / Referendariat

Eine heiße Sache

Der Fall behandelt eine Gruppentat, bei der das Opfer durch den Einsatz von Brandbeschleuniger schwere, lebensgefährliche Verletzungen erleidet. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung von versuchtem Tötungsdelikt und gefährlicher Körperverletzung sowie Fragen der Mittäterschaft und Teilnahme. Der Fall eignet sich für den Aktenvortrag in der mündlichen Assessorprüfung mit strafrechtlichen und prozessualen Schwerpunkten.

Christian Adam, Mathias Frosch· JA 2012, 378· 60 Min
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBTäterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall Völkerstrafrecht: Recht und Unrecht im Angriffskrieg

Im Mittelpunkt dieses Falls steht die völkerrechtliche und nationale strafrechtliche Verantwortlichkeit von Ministerpräsident O und Hauptmann H des Staates S nach einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Nachbarstaat N. O ließ bewaffnete Streitkräfte mit dem Ziel einmarschieren, einen Teil einer rohstoffreichen Provinz zu besetzen. Während der Kampfhandlungen kam es auch zum Tod mehrerer Zivilisten durch Artilleriebeschuss. Zu untersuchen ist insbesondere die Strafbarkeit wegen Aggression und Kriegsverbrechen nach dem Römischen Statut des IStGH sowie nach deutschem Recht.

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Vertrauensschutz für einen Bootsliegeplatz?

Im Fall begehrt der Kläger die Verlängerung eines Bootsliegeplatzes bzw. eine bevorzugte Aufnahme in die Warteliste nach Ausgliederung der kommunalen Einrichtung in eine GmbH. Zentral sind Fragen des Zugangs zu öffentlichen Einrichtungen, des Vertrauensschutzes, des Gleichbehandlungsanspruchs und der Übertragung öffentlich-rechtlicher Aufgaben auf Private. Untersucht werden u.a. Auswirkungen der Vergaberichtlinien und die Rolle des Gemeinderats sowie befangener Mitglieder.

Dr. Christian Heckel· JA 2012, 361· 300 Min
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeStrukturprinzip RechtsstaatGleichheitsrecht (Art. 3 GG)+5 weitere
ZjS 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur – Strafrecht: Amoklauf an der Schule

Die Examensklausur behandelt einen Amoklauf an einer Berufsschule, ausgelöst durch anhaltende Gewalt unter den Schülern. Der Sachverhalt umfasst die brutale Behandlung zweier Brüder durch eine Jugendgang, die Ankündigung und Ausführung eines Amoklaufs durch die Brüder sowie die Reaktionen von Lehrern und Schülern. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der Beteiligten (A, B, E, G und L) nach dem Strafgesetzbuch.

Dr. Liane Wörner· ZJS 2012, 661
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenRechtfertigungsgründe+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: „Gute Nachbarschaft“

Im Mittelpunkt des Falls steht eine eskalierende Auseinandersetzung zwischen zwei verfeindeten Nachbarinnen, F und N. F provoziert N gezielt, um eine tätliche Auseinandersetzung herbeizuführen, wird jedoch selbst von N mit einem Messer verletzt. In der Folge verteidigt sich F mit einem Spaten gegen N. Zudem beobachtet Fs Ehemann M das Geschehen und unterlässt es bewusst, seiner Ehefrau zu helfen, obwohl er rechtzeitig eingreifen könnte. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf Notwehr, Absichtsprovokation, dem Unterlassen als unechtes Unterlassungsdelikt sowie der Täterschaft und Teilnahme bei Garantenstellung.

Guido Philipp Ernst· ZJS 2012, 654
RechtfertigungsgründeUnterlassenTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Segeltour mit Folgen

Im Mittelpunkt des Falls steht eine dramatische Segeltour auf dem Bodensee, bei der vier Personen nach dem Kentern ihrer Yacht in Lebensgefahr geraten. Alfred (A) wirft aus einer Notlage heraus seinen Begleiter Bernhard (B) aus dem Rettungsboot, um zwei leichtere Mitreisende (C und D) aufnehmen zu können. B überlebt zunächst, stirbt jedoch später im Anschluss an eine Krankenhausentlassung an den gesundheitlichen Folgen des Vorfalls. Im Kern ist zu prüfen, ob sich A wegen Totschlags gemäß § 212 StGB strafbar gemacht hat, insbesondere unter Berücksichtigung der objektiven Zurechnung sowie möglicher Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe.

RechtfertigungsgründeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Allgemeiner Teil+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur: Der ehrenwerte Sonnenbankier

Der Inhaber eines Fitness- und Sonnenstudios in Hannover, S, wendet sich gegen ein Bundesgesetz, das Minderjährigen die Nutzung von Sonnenbänken in öffentlichen Einrichtungen verbietet und bei Verstößen ein Bußgeld vorsieht. Er sieht darin eine unzulässige Einschränkung seines Berufsrechts sowie der Grundrechte jugendlicher Kunden und kritisiert zudem das Gesetzgebungsverfahren, insbesondere die Abstimmung im Bundestag und Bundesrat. Im Fokus stehen Fragen des Staatsorganisationsrechts wie Ordnungsmäßigkeit des Gesetzgebungsverfahrens, die Rolle der Landesregierung sowie der Mehrheits- und Anwesenheitserfordernisse. Zusätzlich sind grundrechtliche Aspekte, insbesondere Art. 12 GG (Berufsfreiheit) und etwaige Grundrechte Jugendlicher, in Verbindung mit staatlichem Paternalismus zu prüfen.

Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVerfassungsbeschwerde+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Kein Heu im Holzrückebetrieb

Im Mittelpunkt des Falls steht H, der zur Finanzierung seines Holzrückebetriebs von seinem Bekannten G ein Darlehen über 100.000 Euro gegen Bestellung einer Hypothek erhält. Nach vollständiger Rückzahlung übergibt G den Hypothekenbrief jedoch später an D, der von H nun die Zahlung der 100.000 Euro fordert. Parallel hat H mit dem Bauern B einen Kauf über fünf Heuballen abgeschlossen, die B trotz Bezahlung an einen Dritten, den Zirkusdirektor Z, weiterverkauft. Der Fall thematisiert insbesondere Fragen aus dem Kredit- und Hypothekenrecht, sowie dem Besitz- und Sachenrecht, namentlich Herausgabe- und Zahlungsansprüche.

(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteFehlende Valutierung des Darlehens+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Die Perle in der Auster

Ein Fischer verkauft Austern an einen Restaurantbesitzer; in einer Auster befindet sich eine unerkannte Perle, die eine Restaurantbesucherin beim Essen findet. Es ist zu prüfen, ob der Restaurantbesitzer von dem Fischer Eigentum an der Perle erworben hat und ob er gegenüber der Finderin einen Herausgabeanspruch geltend machen kann. Der Fall behandelt Probleme aus BGB AT, Kaufrecht, Bereicherungsrecht und Sachenrecht.

Dr. Holger Jäckel, Stelios Tonikidis· JA 2012, 339· 300 Min
Grundlagen des KaufvertragsRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenDie Nichtleistungskondiktion+3 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Von Heuschrecken und Adeligen

Die Klausur behandelt die Übertragung eines Grundstücks während einer finanziellen Krise und die daran anschließende Rückabwicklung. Relevant sind die Störung der Geschäftsgrundlage, das wucherähnliche Geschäft, die Frage der Einheit von Verträgen und Rückgewähransprüche, insbesondere aus condictio ob rem. Die Lösung erfordert auch eine Auseinandersetzung mit Formproblemen, Rücktritt und Bereicherungsrecht.

Dr. Melanie Spies· JA 2012, 333· 180 Min
Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBGrundlagen des KaufvertragsDie Leistungskondiktion+3 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Skinheads im Keller

Die Klausur behandelt die polizeiliche Auflösung eines Skinheadkonzerts in einem Kellerraum unter dem Gesichtspunkt, ob es sich um eine öffentliche Versammlung in einem geschlossenen Raum handelt und auf welcher Rechtsgrundlage (Versammlungsrecht vs. Polizeirecht) diese Maßnahme zu rechtfertigen ist. Dabei wird insbesondere auf die Abgrenzung zwischen versammlungsrechtlichen und polizeilichen Eingriffen sowie auf den Vorrang des Versammlungsgesetzes vor allgemeinen polizeirechtlichen Ermächtigungsgrundlagen eingegangen.

Klaus Weber· JA 2012, 293· 60 Min
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen+3 weitere
ZjS 20122. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: „Ein teuflischer Plan“

In dem Fall wollen Kalle (K) und seine Frau Gabi (G) ein renovierungsbedürftiges und versichertes Bauernhaus in der Eifel wieder instand setzen. Nachdem K die Renovierungskosten als zu hoch einschätzt, überredet er seinen Praktikanten Boris (B), das Haus in Brand zu setzen, um über die Brandversicherung die Auszahlung der Versicherungssumme zu erlangen. Der Brand verläuft wie geplant, K beantragt die Auszahlung und es folgen polizeiliche Ermittlungen, die zur Verweigerung der Versicherungssumme führen. Strafrechtliche Schwerpunkte betreffen die Brandstiftungstatbestände, Täterschaft und Teilnahme, den Umgang mit Irrtümern sowie das Verhältnis von Betrug und Brandstiftung; in der Zusatzfrage geht es um die Anforderungen an die Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht im Ermittlungsverfahren.

Britta Liebig, Julia Wiesen· ZJS 2012, 530
Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB Schwere Brandstiftung, § 306a StGB +5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: Gebete in der Schule

Ein 15-jähriger Schüler begehrt im Wege der Verfassungsbeschwerde die Aufhebung eines von der Schulleitung ausgesprochenen Verbots, während der Unterrichtspausen in einer öffentlichen Schule islamische Gebete offen durchzuführen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Verbot mit der im Grundgesetz verankerten Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) und dem staatlichen Neutralitätsgebot vereinbar ist. Zudem werden mögliche Beeinträchtigungen des Schulbetriebs sowie Grundrechte anderer Schulen und Lehrer thematisiert. Streitpunkte sind auch die Rolle der Eltern als gesetzliche Vertreter und die Reichweite landesgesetzlicher Regelungen zu religiösem Verhalten an Schulen.

Anna Mrozek, Norman Jäckel· ZJS 2012, 521
VerfassungsbeschwerdeLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
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