Übungsfall: Action im Kino
ZJS 2012, 70 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Jan Ehlers
A besucht eine 3D-Kinovorstellung bei B und kann den Film wegen eines unbekannten Sehfehlers nicht räumlich wahrnehmen. Nach dem missglückten Erlebnis wechselt A eigenmächtig in eine 2D-Vorstellung, bei der seine Hose aufgrund mangelnder Reinigung des Sitzes beschädigt wird. Zwischen A und B entstehen Streitigkeiten über Zahlungsansprüche für die weitere Vorstellung, Ansprüche auf Rückerstattung des Ticketpreises bzw. der Brille, Schadensersatz für die verschmutzte Hose sowie Ersatz für angeblich entgangene Umsätze wegen mitgebrachten Bieres. Im Mittelpunkt stehen Probleme des Leistungsstörungsrechts, Geschäftsgrundlage, deliktische Haftung und Nebenpflichten im Kinobesuchsvertrag.
Schwerpunkte
Passend dazu in der Jurafuchs-Lernapp
Vertiefe die Klausur-Themen interaktiv — direkt in der Jurafuchs-App, ein Klick oder QR-Scan reicht.
- Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBVerwendungszweckstörung - Krönungszugsfall
- Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBLeistungserschwerung II - Abgrenzung zu § 275 Abs. 2 BGB
- Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBFehlen der Geschäftsgrundlage
- Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBStörung der Geschäftsgrundlge: Hyperinflation, Weltwirtschaftskrise
- Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBMietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung
Weitere Klausuren zu Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
Übung macht den Meister — hier sind 6 weitere Klausuren mit verwandter Themenstellung.