Übungsfall: Später Widerruf und gefährliche Zigarettenpause
ZJS 2012, 201 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Markus Artz
Die Studentin K wird von Kaufmann V auf dem Campus zum Kauf eines Computers angesprochen und schließt nach Unterzeichnung eines Bestellformulars sowie Abschluss eines Darlehensvertrags bei der X-Bank den kreditfinanzierten Kauf ab. Kurz nach Erhalt des Computers überlegt K, die getätigten Geschäfte zu widerrufen, und fragt ihre Rechtsanwältin nach den Möglichkeiten sowie etwaigen Gegenansprüchen von V und der X-Bank. Zusätzlich schildert K einen Unfall während einer Nebentätigkeit, bei dem sie durch den Einsturz eines mangelhaften Balkons verletzt wurde, und möchte wissen, ob sie Schmerzensgeld von V als Vermieter verlangen kann. Der Fall behandelt im Wesentlichen verbraucherrechtliche Widerrufsrechte, Rückabwicklung verbundener Verträge und Mietrechtliche Haftungsfragen.
Schwerpunkte
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- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEigentumsvorbehalt: gutgläubiger Wegerwerb, § 161 Abs. 3 BGB, aber § 936 Abs. 3 BGB
- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSicherungszession: Bei auflösender Bedingung § 161 Abs. 2 BGB
- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSicherungsübereignung: Schutz des Sicherungsgebers durch § 986 Abs. 2 BGB
- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DrittePfandrecht: Kein Verlust von Einreden
- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEinreden gegen die gesicherte Forderung – § 404 BGB; Voraussetzung: Begründetet zur Zeit der Abtretung
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